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KJM mit denkwürdiger Stellungnahme zu geschlossenen Benutzergruppen

Vielen Dank für die Auskunft!? ...oder die KJM zu geschlossenen Benutzergruppen im Internet.

von Rechtsanwalt Michael Terhaag

 Eine erste konkretere Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten(KJM) liegt nun vor, vgl vollständige Pressemitteilung vom 26. Juni 2003. Diese neue und nach dem im April 2003 in Kraft getretenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) konstituierte Kommission hat nunmehr nach eigener Aussage "klare Anforderungen für 'geschlossene Benutzergruppen' im Internet festgelegt". Diese Einschätzung geht an der Wirklichkeit vorbei! Der Begriff und die Anforderung der (für Minderjährige) geschlossenen Benutzergruppen regelt die Möglichkeit einfache Pornographie im Internet anbieten zu können ohne wegen der Verbreitung pornographischer Schriften belangt zu werden. Er ist damit maßgeblich für die gesamte virtuelle Erotikbranche.

Gemäß Beschluss der KJM ist dies durch zwei Schritte sicherzustellen: erstens durch eine Volljährigkeitsprüfung, die über persönlichen Kontakt erfolgen muss; zweitens durch Authentifizierung bei jedem einzelnen Bestellvorgang, um die Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige zu verhindern. Nicht nur, dass diese Anforderungen alles andere als klar sein dürften, da konkrete Beispiele, wie es zulässig gemacht werden soll, weiter fehlen. Vielmehr werden mit dieser Formulierung die schlimmsten Befürchtungen hinsichtlich einer gewissen Praxisnähe der Kommission wahr. Eine solche scheint ihr nämlich gänzlich zu fehlen. Gerade ein tatsächlich persönlicher Kontakt - wie man diesen nun auch genau auslegen mag - ist dem Internet per se fremd.

Aus sicht des Autors dieser Zeilen ist mit dieser Formulierung noch gar nichts festgelegt, da persönlicher Kontakt vieles heißen kann. Wird diese Begrifflichkeit allerdings sehr eng ausgelegt werden, so dass tatsächlich ein Face-to-face Check bei persönlicher Anwesenheit erforderlich sein sollte, werden wohl auch die letzten deutschen Anbieter der virtuellen Erotikbranche ihre Flucht ins Ausland antreten müssen. Gegen unsere sehr geschätzten europäischen Nachbarn und deren Methoden und Verfahren zur Alterskontrolle "ich bin 18 - ok klicken" wird wohl kaum ein wirklicher Wettbewerb mehr möglich sein. Wenn allerdings von einer Authentifizierung bei jedem einzelnen Bestellvorgang die Rede ist, kann hierbei doch nicht erneut ein persönlicher Kontakt im engeren Sinne gemeint sein. Dies würde endgültig einen Online-Shop ad absurdum führen. Das schafft Hoffnung für beide Erfordernisse, denn einen klaren Auftrag alle Onlineshop zu verbieten hat die Kommission nicht. Wie aber hierdurch eine Weitergabe oder Wegnahme der Zugangsdaten verhindert werden soll, bleibt völlig schleierhaft.

Vor diesem Hintergrund lässt die Kommission wie bezeichnet insgesamt leider jeden Bezug zur Wirklichkeit und der Praxis vermissen. Ihre Aufgabe kann doch nur darin bestehen, ein konkretes Verfahren zu entwickeln und auch vorzuschlagen, damit sie ihrer Rolle gerecht wird. Neben dem Jugendschutz in den Medien, der sicher sehr wichtig ist, sollte sie hierbei aber auch und nicht zuletzt die anbietende Erotikbranche berücksichtigen und dieser Planungssicherheit verschaffen. Durch solche Veröffentlichungen schürt die Kommission, höchstwahrscheinlich sogar ungewollt, nur Panik. Sie sollte sich Ihrer Verantwortung einmal insgesamt bewusst werden. Durch eine totale Verdrängung von Erotikanbietern vom deutschen Markt wird kein Jugendlicher geschützt, da dies der Konkurrenz auch aus dem Ausland die Angelegenheit nur leichter macht und auch von der Kommission ungewünschte Angebote überhand nehmen werden. Ein Verbot von pornographischen Angeboten im Internet ist durch den Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt und hierzu hätte es der Gründung einer Kommission für Jugendmedienschutz sicher nicht bedurft.

Solange hier ein wirklich klare Regelung  und entsprechende Rechtssprechung nicht vorliegt, sollte man zwar aufmerksam den Markt und damit auch die KJM im Auge behalten, zur Landesflucht besteht indes bislang (immer noch) keine Veranlassung. ;-)