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Kein Porsche bei ebay für 5,50 Euro - Was sind Verträge bei ebay jetzt noch wert?

Kein Porsche bei ebay für 5,50 Euro - Was sind Verträge bei ebay jetzt noch wert?

Das Landgericht Koblenz hat kürzlich in einem Urteil entschieden, dass ein Kaufvertrag über einen neuwertigen Porsche für 5,50 Euro bei ebay trotz frühzeitiger Beendigung des Angebotes aufgrund eines Einstellungsfehlers des Verkäufers zwar wirksam zustande kommt, der Verkäufer jedoch weder die Lieferung des Fahrzeugs noch Schadensersatz schuldet.

Im konkreten Fall hatte ein Verkäufer seinen damals gut ein Jahr alten Porsche zu einem Mindestgebot von 1 Euro bei ebay zum Kauf angeboten, das Angebot jedoch vorzeitig wieder beendet, da ihm ein Fehler beim Einstellen unterlaufen war. Das Angebot ebay Angebot Gültigkeit Autkionlief ungefähr 8 Minuten. Der später klagende Käufer lag zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion mit seinem Gebot in Höhe von 5,50 Euro in Front, als Höchstgebot hatte er 1.100 Euro bei ebay angegeben.

Kaufvertrag ohne Folgen?

Die Richter nahmen an, dass zwischen den Parteien ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei, der Kläger jedoch weder den Porsche noch Schadensersatz verlangen könne, da dies rechtsmissbräuchlich sei.

Grundsätzlich sei es nach Auffassung der Richter zwar möglich, derartige Schnäppchen zu machen und diese als Käufer auch verlangen zu können, jedoch regelmäßig nur dann, wenn es für die betreffende Ware keinen Markt gebe. Dies sei im konkreten Fall für den Porsche aber der Fall gewesen.

Das Landgericht Koblenz hat ins Feld geführt, dass man sowieso nicht erwarten könne, einen neuwertigen Porsche für 5,50 Euro zu bekommen und diesbezüglich auch keine Chance bestanden habe. Denn im Falle der Beendigung der Auktion wäre der erzielte Endpreis nach Ansicht der Richter deutlich höher ausgefallen. Zudem sei das Höchstgebot des Käufers nicht als aussichtsreich zu werten, da es bei lediglich 1.100 Euro gelegen habe. Ob die Koblenzer Richter allerdings wissen, dass man sein Höchstgebot auch nachträglich vor Auktionsende noch erhöhen kann, haben sie in dem Urteil nicht mitgeteilt.

Nun darf man sich berechtigterweise die Frage stellen: Was sind Verträge bei ebay noch wert? Muss ich mich zwangsläufig darauf einstellen, dass ich bei einer vermeintlich günstigen Auktion die Ware nur nach einem Rechtsstreit und dann eventuell gar nicht bekomme? Genießen Verkäufer also einen so umfassenden Schutz, dass sie die Ware nicht zwangsläufig „rausrücken“ müssen, wenn ihnen ein Fehler unterlaufen ist oder ihnen gar der erzielte Preis nicht passt?

Das Urteil des Landgerichts Koblenz dürfte jedoch insgesamt ein Fehlurteil darstellen.

Neuer Maßstab für Verträge bei ebay?Rechtsanwalt Düsseldorf ebay Internetrecht

Richtigerweise haben die Richter einen wirksamen Vertragsschluss angenommen, diesen jedoch durch die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit praktisch ins Leere laufen lassen, was in Zukunft zu großer Rechtsunsicherheit führen könnte, sofern man dieses Urteil als Maßstab heranzieht.

Denn es wird sich immer die Frage stellen, wann die Diskrepanz zwischen Kaufpreis und Marktwert eventuell zu hoch ist, sodass das vom Landgericht Koblenz aufgestellte Kriterium des „Marktes“ hinzugezogen werden muss. Und dies wirft zwangsläufig die Frage auf, wann ein solcher Markt vorliegt und wie dieser bestimmt werden soll?

Dieses Kriterium scheint allerdings im Hinblick auf ebay etwas merkwürdig, da Verkäufer bei ebay doch regelmäßig nur Waren einstellen werden, die auch einen potentiellen Abnehmer finden dürften, sodass es eigentlich nach der Konzeption von ebay immer einen Markt gibt, und sei es auch „nur“ für Sammler.

Prüfung jedes Kaufpreises bei ebay im Streitfall?

Das Urteil aus Koblenz hätte zur Folge, dass eine vermeintlich zu große Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis bei ebay immer einer rechtlichen Überprüfung zugänglich wäre.
Dies widerspricht jedoch einem der obersten juristischen Grundsätze, dass Verträge einzuhalten sind. Zudem können Vertragsparteien erst einmal den Inhalt des Vertrages frei vereinbaren, wozu selbstverständlich auch der Kaufpreis zählt. Bei ebay geschieht dies übrigens dadurcRechtsanwalt ebay Käufer liefert nichth, dass der Verkäufer durch die Teilnahme bei ebay anerkennt, das Höchstgebot auf eine von ihm eingestellte Auktion als verbindlich anerkennt. Ein Höchstgebot bei ebay und der damit verbundene Anspruch auf die eingestellte Ware würde durch die Grundsätze der Koblenzer Richter deutlich an Wert verlieren.

Das Urteil aus Koblenz könnte nämlich dazu führen, dass sich viele Verkäufer eher darin bestärkt sehen werden, ihren Pflichten nicht nachzukommen und einen Rechtsstreit zu riskieren, falls ihnen das Höchstgebot nicht passt. Dies ist sicherlich nicht im Interesse der Rechtssicherheit, der Käufer und der Gerichte, die eine Mehrheit von ebay-Fällen zu entscheiden haben werden.

Oberlandesgericht Köln: Verträge bei ebay sind einzuhalten!

Dass Verträge bei ebay einzuhalten sind, hat übrigens bereits im Jahr 2006 das Oberlandesgericht Köln entscheiden, welches dem Käufer, der bei ebay einen Rübenroder (eine landwirtschaftliche Maschine zur Ernte von Zuckerrüben) mit einem Wert von 60.000 Euro für 51 Euro erstanden hatte, Schadensersatz in Höhe der Differenz zusprach. In diesem Fall hatte der Verkäufer die Maschine vorzeitig anderweitig verkauft, sodass er nicht mehr zur Herausgabe, wohl aber zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden konnte.

…sicherlich nicht das letzte Wort…

Es ist davon auszugehen, dass die Sache nicht mit dem erstinstanzlichen Urteil beendet sein dürfte, sondern vor dem Oberlandesgericht Koblenz weiter verhandelt wird. Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden.

*Update*

Nun hat sich in der Angelegenheit auch das Oberlandesgericht Koblenz zu Wort gemeldet und sich in der zweiten Instanz dem Landgericht angeschlossen.
Die Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass die vom Kläger eingelegte Berufung keine Aussicht auf Erfolg böte und er keinen Anspruch auf den Porsche für 5,50 Euro hätte.
Dies wurde ebenfalls damit begründet, dass das Bestehen des Käufers des Porsche auf dem Kaufvertrag rechtsmissbräuchlich sei und er aus diesem Grund auch keinen Schadensersatz verlangen könne.
Das OLG Koblenz führt zusätzlich – richtigerweise – aus, dass man das Risiko eines vermeintlich zu niedrigen Kaufpreises selbstverständlich durch die Angabe eines Mindestgebotes, höherer Bietschritte etc. begrenzen könne, dies jedoch nur, wenn die Auktion auch tatsächlich zu Ende geführt wurde. Bei einem vorzeitigen Abbruch einer Auktion müsse stets der konkrete Fall betrachtet werden, damit der Käufer nicht einer möglichen Willkür des Verkäufers ausgeliefert sei.
Auf den Hinweis des Oberlandesgerichts hat der Kläger die Berufung zurück genommen. Damit ist das Urteil nunmehr rechtskräftig. Der Porsche wurde übrigens vorher schon für 73.450,00 EUR verkauft.

Fazit

Das Oberlandesgericht Koblenz hat noch einmal diverse AspektRechtsanwalt ebay Wettbewerbsrecht Internetrecht Auktione beleuchtet, die so im erstinstanzlichen Urteil des Landgericht Koblenz nicht ausgeführt wurden. Dies ist sehr erfreulich, da das erstinstanzliche Urteil doch viele Fragen offen gelassen hatte. Das Gericht hat auch ziemlich klar zum Ausdruck gebracht, dass der nächste Fall ganz anders entschieden werden könnte.
Im Endeffekt dürfte die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher eine Ausnahme darstellen, da hier doch sehr viele Faktoren zusammen gekommen sind, die für den Käufer im konkreten Fall ungünstig waren.
Es ist deshalb auch nach dieser Entscheidung nicht damit zu rechnen, dass der Traum vom Schnäppchen bei ebay für immer ausgeträumt sein könnte.

Sofern Sie Fragen oder Beratungsbedarf rund um ebay haben sollten, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.