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Die Mini-GmbH kommt

Mit einem Euro zum Unternehmer - Die Mini-GmbH kommt

Gerade Existenzgründer und andere Personen, die im Medium Internet Geld verdienen möchten, stehen bei der Planung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit oft vor der Frage: Welche Unternehmensform ist für mich und meine Firma die günstigste, um insbesondere die Haftung zu begrenzen? GbR? Ltd? OHG? GmbH?

Wenn man nicht gerade 25.000 Euro zur Verfügung hat, die nach der momentanen Gesetzeslage zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Stammkapital erforderlich sind, ist dies bisher oft ein Problem. Doch im Spätsommer 2008 wird es für Unternehmer und solche, die es werden wollen, eine sehr interessante Neuerung geben. Denn dann wird voraussichtlich die sogenannte „Mini-GmbH“ eingeführt, die insbesondere für viele Unternehmer und Existenzgründer, die das Internet zum Geldverdienen nutzen oder nutzen wollen, eine große Erleichterung darstellen dürfte.

Die Mini-GmbH soll eine auf Existenzgründer, Selbstständige und kleinere Unternehmer zugeschnittene Variante der bisher existierenden Form der GmbH werden. Mit einem Mindestkapital von lediglich einem Euro besteht dann die Möglichkeit, die Existenzgründung in Form einer in der Haftung beschränkten Unternehmergesellschaft vorzunehmen.

Hintergrund der Einführung dieser neuen Gesellschaftsform ist wohl insbesondere die englische Rechtsform der Limited (Ltd.), die sich auch bei deutschen Unternehmern großer Beliebtheit erfreut. Für die Gründung dieser Gesellschaftsform ist nämlich kein Stammkapital erforderlich. Nachteilig ist allerdings, dass der offizielle Sitz der Gesellschaft in Großbritannien sein muss und daher sämtliche offizielle Unterlagen und der Schriftverkehr mit Behörden in englischer Sprache abgefasst sein müssen. Und dann kommen natürlich noch Probleme mit dem Handelsregister und dem Finanzamt in Deutschland hinzu, wenn man der offizielle Hauptsitz des eigenen Unternehmens in Großbritannien liegt, aber eigentlich alles, was mit dem Unternehmen zu tun hat, von Deutschland aus getätigt wird. Außerdem genießt die Limited als Gesellschaftsform in Deutschland keinen sonderlich guten Ruf und begegnet ständigem Misstrauen. Grundsätzlich macht ein Unternehmer, der überwiegend in Deutschland tätig ist, mit einem hier ansässigen Firmensitz nämlich immer noch den seriösesten Eindruck.

Aber auch in anderen Mitgliedstaaten der EU ist es deutlich einfacher, ein Unternehmen zu gründen und gleichzeitig die Haftung zu beschränken, ohne gleichzeitig viel Eigenkapital dafür aufwenden zu müssen. Deshalb soll mit dem Modell der neuen Mini-GmbH die Gesellschaftsform der GmbH in Deutschland wieder attraktiver gemacht werden, um dem Trend der Abwanderung deutscher Unternehmen ins Ausland entgegenzuwirken.

Außerdem wird durch die Einführung der Mini-GmbH endlich auch dem Umstand Rechnung getragen, dass in Zeiten des Internet unternehmerisches Tätigwerden ohne Personal und Produktion möglich geworden ist. Dies ist insbesondere im Bereich des Internet der Fall, wo immer wieder bereits tätige oder künftige Webseitenbetreiber eine tolle Geschäftsidee für Shops, Netzwerke, Plattformen, Vergleichs- oder Bewertungsportale, etc. haben, aber erst einmal vor der Frage stehen, welche Unternehmensform die richtige Wahl ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es wegen der stetigen Entwicklung dieses Gesetzesvorhabens schwierig, endgültige Aussagen zu treffen. Klar ist aber, dass die neue „kleine“ GmbH kommen wird. Unter anderem ist es noch nicht klar, unter welcher Bezeichnung die neue Gesellschaftsform ins Rennen gehen wird, ob es bei der Bezeichnung „Mini-GmbH“ bleibt oder ob sich Begriffe wie „Unternehmergesellschaft“ oder „1-Euro-GmbH“ durchsetzen werden.

Klare Vorteile der neuen Unternehmensform sind die Gründungsmöglichkeit ohne großes Kapital sowie die gesamte Gründungs- und Geschäftsabwicklung in Deutschland. Dies überwiegt den kleinen Nachteil der Mini-GmbH, dass anfangs ein Teil der Gewinne als Kapital zurückgestellt werden müssen, obwohl eine Bildung von Eigenkapital ja nicht einmal nur nachteilig ist. Zudem besteht dadurch die Möglichkeit, die Mini-GmbH später in eine „echte“ GmbH umzuwandeln.

Verlierer der ganzen Sache könnten die Notare sein, denn notarielle Beurkunden von GmbH-Gründungen dürften bald in vielen Fällen nicht mehr nötig sein. Nach dem jetzigen Stand ist aber wohl damit zu rechnen, dass auch die Mini-GmbH wie ihre große Schwester in das Handelsregister eingetragen werden sowie beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt werden muss.

Das Interesse ist schon jetzt trotz der Unklarheiten über die konkrete Ausgestaltung der neuen Gesellschaftsform immens. Wir haben bereits zahlreiche Anfragen zu verzeichnen. Gerne beraten wir Sie bei der Planung und Errichtung der neuen Mini-GmbH, sobald die Reform in trockenen Tüchern ist und die Rechtslage dann geklärt sein wird. Dann werden wir auch entsprechende Beratungspakete für die Gründung anbieten. Selbstverständlich halten wir Sie hinsichtlich der weiteren Entwicklungen dieses Themas auf dem Laufenden!

Bei Fragen rund um das Thema Mini-GmbH sprechen Sie uns bitte gerne an.

*Update*

Nun ist es beschlossene Sache. Ende Juni 2008 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen, welches im Oktober oder November 2008 in Kraft treten soll. Danach wird bald die Gründung einer „kleinen“ GmbH, der sogenannten haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft möglich. Ein großer Vorteil für Existenzgründer, die eine Unternehmensgründung mit geringem Kapital vornehmen möchten.
Ein wichtiger Hintergrund der Novellierung des GmbH-Rechts der bislang deutliche Nachteil gegenüber ausländischen Unternehmensformen, die weshalb sich viele Unternehmensgründer insbesondere der englischen Limited (Ltd.) bedient haben. Doch nun wird auch das deutsche Unternehmensrecht durch die Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft wieder wettbewerbsfähig. Zur Gründung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ist nicht – wie bei der „normalen“ GmbH - ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist allerdings keine neue, eigenständige Rechtsform. Man kann sie vielmehr als eine Vorstufe der GmbH ansehen. Denn die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll mit der Zeit zu einer GmbH heranwachsen, indem das für deren Gründung erforderliche Stammkapital nach und nach angehäuft wird. Sicherlich ist dies eine gute Sache, da man letztlich auf eine „große“ GmbH „hinspart“, trotzdem aber nicht auf die Vorteile einer Unternehmensgründung verzichten muss.
Es brechen also gute Zeiten an für Leute, die sich mit einer guten Idee für Shops, Netzwerke, Plattformen, Vergleichs- oder Bewertungsportale etc. schnell und unkompliziert selbstständig machen möchten, jedoch zum Start vielleicht nicht das Kapital aufbringen möchten oder können, um gleich eine normale GmbH zu gründen.