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Abzocke von Gewerbetreibenden bei gewerbekunden-marktplatz.de?

Abzocke von Gewerbetreibenden auf gewerbekunden-marktplatz.de?

von Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M.

Wichtiges Update am Ende der Seite!

Jüngst erreichten uns einige Anfragen in Bezug auf die Internetseite gewerbekunden-marktplatz.de. Allen Anfragen war gemein, dass sich die Betroffenen abgezockt und betrogen fühlten. Was war also auf dieser Plattform geschehen?

gewerbekunden-marktplatz.de - eine Plattform für Restposten

Ein erster Blick offenbart: Es handelt sich anscheinend um eine Restposten-Plattform, auf der Gewerbetreibende handeln können. Anbieter dieser Plattform ist eine IT-Dienstleistung und Beratung GmbH mit Sitz in Chemnitz. Interessant hierbei ist: In Chemnitz sitzt auch der Betreiber von melango.de, einer Plattform, die ebenfalls wegen ihrer Geschäftsanbahnung in die Diskussion geraten war.

Hierbei ist zunächst zu beachten: Wenn eine Plattform nur Gewerbetreibenden offensteht und die Angabe von Firmendaten bei der Anmeldung verlangt, so ist die Anmeldung für Privatleute ausgeschlossen. Die Unternehmer können sich jedoch nicht auf die gleichen Rechte im Fernabsatz berufen - insbesondere ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen.

Wirksamer Vertragsschluss?

Dies setzt aber voraus, dass zunächst ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Also haben wir die Plattform für unsere Mandanten einmal genauer unter die Lupe genommen. Was wir dort allerdings zu sehen bekamen, hat uns jedoch die Sprache verschlagen - sofort war nachvollziehbar, warum sich ein ahnungloser Besucher abgezockt und betrogen fühlt.

Die Startseite wartet mit einer Vielzahl von interessanten Waren auf - insbesondere das iPhone scheint dort ein echter Renner zu sein. Ein Klick auf das Angebot zeigt jedoch schnell - hier geht es nicht weiter, eine Anmeldung ist erforderlich. Wer bei diesem Schritt nicht aufpasst, landet hier schon in der Falle. Denn die Seite hat sich verändert. Die Hyperlinks in der Kopfzeile sind verschwunden.

Wer nun das Anmeldungsformular ausfüllt, wird im letzten Schritt auf Dinge wie AGB, Preisliste und Datenschutzbestimmungen hingewiesen. Ein expliziter Hinweis darauf, dass hier ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommen soll, fehlt gänzlich.

Hinweise auf Täuschung

Besonders subversiv ist an dieser Stelle, dass selbst bei unserer Recherche nur durch Zufall klar wurde, wie die Masche hier funktionieren soll. Das Wort "Preisliste" ist tatsächlich mit einer solchen verlinkt! Der Hyperlink ist jedoch per spezieller Formatierung genau wie der Rest des Fließtextes gestaltet und so vor einem direkten Zugriff abgesichert. Nur wer auf Gut Glück über den Text hovert und den Link entdeckt wird überhaupt auf die Idee kommen, an dieser Stelle mit der Maus zu klicken.

Die Preisliste selbst ist ebenfalls nur sehr schwierig nachzuvollziehen - insbesondere fallen hier die "krummen" Beträge ins Auge. Sind das nun Nettopreise, wie unter Unternehmern üblich? Der Seite ist kein Hinweis hierauf zu entnehmen.

Wer auf der Startseite aufgepasst hat, wird dort den Link "AGB und Preisliste" entdeckt haben. Doch der führt zunächst erst einmal zu AGB, die einen Hinweis auf ein "Gebührenverzeichnis" enthalten - ohne dass hier klar wird, wo sich ein solches befinden soll. Der Begriff "Gebührenverzeichnis" wird, soweit ersichtlich auch nur dort verwendet. Gemeint sein soll wohl wiederum die Preisliste, die dort - und auch nur dort! - oben in der Kopfzeile der Seite verlinkt ist.

An dieser Stelle mag man sich selbst eine Meinung darüber bilden, welches seriöse Unternehmen es nötig hat, einen Hinweis auf entstehende Vertragskosten derart zu verbergen. Wer ein Produkt anbietet, das einen echten Mehrwert für den Kunden hat, wird die Sache wohl anders angehen.

Rechte der Betroffenen - Ist Anfechtung ratsam?

Nicht streiten wird man in der Sache darüber können, dass Gewerbetreibende nicht den gleichen Schutz verdienen wie Verbraucher es tun. Auf Widerrufsrechte kann sich kein Unternehmer berufen. Hier geht sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung davon aus, dass ein Unternehmer nicht in gleichem Maße schutzbedürftig ist.

Jedoch wird man auch bei Gewerbetreibenden davon ausgehen dürfen, dass die juristischen Grundsätze über den Vertragsschluss auch hier noch gelten. So müssen beiden Parteien vor Abgabe der jeweiligen Willenserklärung die wesentlichen Vertragsbestandteile (Juristendeutsch: essentialia negotii) bekannt sein. Bei der hier dargestellten Masche wird jedoch niemand, auch kein Unternehmer, davon ausgehen, dass hier ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird. Bis auf den nichtssagenden Hinweis "Preisliste", der noch nicht einmal erkennbar verlinkt ist, findet sich kein Wort zu einem kostenpflichtigen Vertrag. Hier wird man davon ausgehen müssen, dass ein so genannter Dissens vorliegt - der Besucher der Seite erklärt etwas völlig anderes als der Betreiber.

In jedem Fall dürfte dies ein klarer Fall einer arglistigen Täuschung sein. Wer auf derart versteckte Hinweise zu entstehenden Kosten zurückgreifen muss, hat anscheinend eine Menge zu verbergen. Wenn hier sogar wir - eine in Bezug auf Abofallen erfahrene Kanzlei - diese Hinweise erst auf den zweiten Blick und teilweise auch nur durch Zufall gefunden haben, dann spricht dies eine deutliche Sprache. Das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht natürlich auch Gewerbetreibenden offen.

Wie entscheiden die Gerichte?

Es bleibt also abzuwarten, wie die Gerichte in diesen Angelegenheiten reagieren. Das AG Chemnitz hat in Bezug auf die Plattform melango.de eine deutlich dem Betreiber zugeneigte Haltung erkennen lassen. Wer nicht möchte, dass sein eigener Fall vor diesem Gericht verhandelt wird, dem sei eine negative Feststellungsklage vor seinem heimischen Gericht anempfohlen. Dies sollte hier möglich sein, weil sich der Betreiber in seinen AGB vorbehalten hat, auch am Geschäftssitz des Kunden seine Gebühren einzuklagen - wohl für den Fall, dass das heimische Amtsgericht dieser Masche nicht ganz so wohlgesonnen gegenüberstehen sollte.

Update: melango.de GmbH!

Wer am heutigen Tage die Seite aufruft, kann eine erstaunliche Entdeckung machen. Ausweislich des - schwer erreichbaren - Impressums zeichnet sich nun die altbekannte melango.de GmbH für die Seite verantwortlich.

Alle übrigen Daten, insbesondere die HRB-Nummer beim Amtsgericht Chemnitz bleiben gleich. Es werden sogar in Sachen, in denen die Rechnung von der IT Dienstleistung und Beratung GmbH gestellt wurden, Mahnungen der melango.de GmbH verschickt. Mangels eines Vertragsschlusses mit der letztgenannten Firma sind diese Forderungen aber nun völlig unberechtigt!

In den "Nutzungsbedingungen" wird nach wie vor die   IT Dienstleistung und Beratung GmbH benannt. Ein undurchschaubareres und dubioseres Geschäftsgebahren ist uns überhaupt noch nicht untergekommen...

Unser Service für Sie!

Als besonderen Service haben wir unsere Entdeckungen auf der Seite noch einmal in einem Video zusammengefasst (es empfiehlt sich die Vollbild-Darstellung):

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