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Urteilspruch zum Thema Onlinedurchsuchung - Heimliches Ausspähen von privaten Computern grundsätzlich möglich

Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Onlinedurchsuchung

 NRW-Gesetz zur Onlinedurchsuchung verfassungswidrig

- von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. (Informationsrecht)

 

Die <link urteile datenschutzrecht zulaessigkeit-von-online-durchsuchungen-bverfg-urteil-vom-270208-az-1-bvr-37007-1-bvr-59507.html _top urteil im>Entscheidung vom 27. Februar 2008 hat schon so sein bisschen etwas von dem legendären Urteil zum Thema Sportwetten im Jahr 2006. Nicht nur was den Medienrummel angeht.

Das in Rede stehende Gesetz ist zwar wegen zahlreicher Fehler verfassungswidrig und nichtig. Unter gewissen Auflagen ist die heimliche Durchsuchung von privaten Computern aber dennoch grundsätzlich möglich. Wie hoch diese Anforderungen sind, ist der genauen und schriftlichen Urteilsbegründung zu entnehmen.

Bei "uns" in Nordrhein-Westfalen durfte bislang der Verfassungsschutz laut Gesetz heimlich u.a. auf Computer zugreifen und Daten abrufen. In der streitgegenständlichen Regelung wurde die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich per Gesetz erlaubt. Diese aktuellen gesetzliche Grundlage verstößt aber nach Auffassung des BVerfG gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und ist nichtig.

Das höchste deutsche Gericht hat aber die umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern dennoch grundsätzlich unter strengen Auflagen erlaubt. Computer von Verdächtigen dürften mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.

Wegen der Regelung in Nordrhein-Westfalen beschwerten Journalisten, Rechtsanwälte und Politiker. Nach ihrer Auffassung verletzt die heimliche Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober ließen die Karlsruher Richter Zweifel durchblicken.

Mit diesem Grundsatzurteil wurde erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen. Sicher ein erfreulicher An- und Grundsatz.

Mittlerweile liegt die <link urteile datenschutzrecht zulaessigkeit-von-online-durchsuchungen-bverfg-urteil-vom-270208-az-1-bvr-37007-1-bvr-59507.html _top>Entscheidung im Wortlaut vor. Die Praxis wird zeigen, was sich hieraus konkret für Rechte des Einzelnen ableiten lassen und wie die nun zu schaffenen neuen gesetzliche Regelungen ausgestaltet werden.

Zum Thema Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Onlinedurchsuchungen und dem sogenannten "Schäuble-Katalog" werfen Sie doch auch einmal einen Blick in unseren Auftritt bei Volle Kanne im ZDF aus dem vergangenen Herbst.