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Ihr Anwalt ist Ihr Berater im WettbewerbsrechtDas Wettbewerbsrecht im engeren Sinne umfasst insbesondere das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (sog. Lauterkeitsrecht). Ziel des Lauterkeitsrechts ist es, zum Schutze der Verbraucher unfairen Wettbewerb zu unterbinden. Im Unterschied zum klassischen Ordnungsrecht werden die teils strengen gesetzlichen Regelungen dabei nicht von Behörden, sondern überwiegend im Verhältnis der Wettbewerber untereinander vollzogen. Daneben haben jedoch auch Verbraucherverbände die Möglichkeit, sich einzuschalten und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

 

Abmahnung und einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht

Insbesondere im Bereich des E-Commerce spielt das Wettbewerbsrecht eine übergeordnete Rolle. Denn in keinem anderen Wirtschaftszweig existiert eine vergleichbare Vielzahl an verbraucherschützen Restriktionen und Hinweispflichten. Von besonderer Bedeutung ist zumeist das Vorstadium des Wettbewerbsprozesses. Im Regelfall sollte der potentielle Verletzer von Wettbewerbsrecht vor der Einleitung gerichtlicher Schritte zunächst auf seinen Verstoß hingewiesen werden. Dies geschieht durch die so genannte Abmahnung, durch welche die Gegenseite zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert wird. Im Falle besonderer Eilbedürftigkeit kann es jedoch aus taktischer Sicht auch angezeigt sein, ohne vorherige Abmahnung unverzüglich im Wege der einstweiligen Verfügung vorzugehen. Hierbei wird der Gegenseite das gerügte Verhalten durch eine gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren untersagt.

 

Kompetente Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt im Wettbewerbsrecht

Sollte auch Ihnen das möglicherweise unzulässige Geschäftsgebaren eines Konkurrenten ein Dorn im Auge sein, beraten wir Sie gern über die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen. Aber auch der nicht seltene Fall der Abwehr unberechtigter Abmahnungen zählt zu unseren Kernkompetenzen. Auch hier gibt es eine Vielzahl möglicher taktischer Varianten – von der Schutzschrift bis zur negativen Feststellungsklage. Wegen der in diesem Bereich regelmäßig besonderen Eilbedürftigkeit, ist neben der Kompetenz auch eine schnelle Hilfe ohne Wartezeiten für uns eine Selbstverständlichkeit.

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