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Das Märchen von der kostenlosen Erstberatung. Im Regelfall gilt die Erstberatungsvergütung als stillscheigend vereinbart.

 

 

Das Märchen von der kostenlosen Erstberatung

 

Immer wieder erreichen uns Anfragen bzw. telefonische Nachfragen mit der Bitte rechtliche Sachverhalte im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Erstberatung zu bewerten. Die Anfrager gehen dabei anscheinend davon aus, dass sich der Rechtsanwalt dem mitgeteilten Sachverhalt widmet, teilweise sollen vorab übersandte Unterlagen durchgesehen werden, die Sachlage juristisch prüft, einen verbindlichen rechtlichen Rat abgibt und hierfür keine Vergütung berechnet. Eine kostenlose Erstberatung.

Aus unserer Sicht handelt der überwiegende Teil der Anfragenden dabei auch ganz sicher nicht mit einer bösen Absicht, sondern schlichtweg auf Grund einer Fehlvorstellung über das Zustandekommen einer Vereinbarung über eine anwaltliche Beratung und die daraus resultierende Vergütungsverpflichtung des Mandanten.

Das Zustandekommen eines Vertrags über eine Erstberatung wurde nunmehr im Rahmen einer Entscheidung des Amtsgericht Wiesbaden nochmals zusammengefasst. Das Amtsgericht hält dabei fest, dass derjenige, der einen Anwalt mit der Bitte um einen anwaltlichen Rat aufsucht und diesen auch erhält zu einer entsprechenden Vergütung verpflichtet ist. Ein Vertrag zwischen Mandant und Anwalt kommt dabei im Regelfall stillschweigend zustande. Der Anwalt muss den Mandanten dabei auch nicht auf die Entgeltlichkeit des Vertrags hinweisen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn für den Anwalt erkennbar ist, dass der Mandant von der Fehlvorstellung ausgeht, dass die Beratung umsonst wäre oder er sich in einer wirtschaflichen Misslage befindet.

Ähnlich hatte in einer älteren Enscheidung bereits das Amtsgericht Brühl entschieden.

Zwischenzeitlich hat auch das Amtsgericht Steinfurt diese Rechtsauffassung bestätigt.

Im Ergebnis bedeutet dies natürlich nicht, dass bei einem Anruf beim Anwalt von der ersten Sekunde an Kosten auflaufen. Meldet sich ein Mandant mit einer Anfrage, so kann natürlich immer kurz besprochen werden, was Thema der Anfrage ist, ob wir diese Anfrage überhaupt bearbeiten können, welche Kosten dabei entstehen und wann ein Beratrungsgespräch stattfinden soll. Diese Fragen sind zumeist in wenigen Minuten geklärt. Eine rechtliche Prüfung oder ein rechtlicher Rat durch uns findet in diesem Gespräch auch noch nicht statt. Kosten entstehen bei diesen Gesprächen natürlich nicht.

Sofern wir allerdings einen Sachverhalt inhaltlich beurteilen und dem Mandanten auf seine Nachfrage einen rechtlichen Rat erteilen, entstehen selbstverständlich auch Kosten. Gleiches gilt natürlich auch, wenn uns Mandanten Sachverhalte z.B. per Mail, teilweise samt umfangreicher Anlagen oder Gegnerschreiben, zusenden und um rechtliche Prüfung, Beurteilung der Erfolgsaussichten oder einen Tipp für die weitere Vorgehensweise bitten. In diesem Moment beginnt für uns die Arbeit, in dem wir unser langjährig erlentes Wissen anwenden, die Unterlagen sichten, diese rechtlich prüfen und zu einem rechtlichen Ergebnis kommen. Eine solche inhaltliche Prüfung dauert zumeist auch mehr als einige Minuten. Diese Leistung ist das Produkt, das wir verkaufen, für dessen Qualität wir geradestehen und von dem unser Unternehmen lebt. Wir gehen daher davon aus, dass auch unseren Mandanten klar ist, dass unsere Leistung, die inhaltliche Prüfung und Erteilung von Rechtsrat, nicht kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

 

Natürlich ist uns bekannt, dass einige Anwälte mit kostenlosen Erstkontakten und Erstberatungen werben. Die Beurteilung, ob und wie weit diese Vorgehensweise wettbewerbs- und standeswidrig ist, überlassen wir anderen. Wir gehen aber davon aus, dass zumindest unsere Mandanten so schlau sind, diese Angebote zu durchschauen. Kein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Anwalt hat ein Interesse daran substantiierten Rechtsrat, für den er im Zweifel haftet, umsonst zu erteilen. Aus unserer Sicht sind diese Angebote einzig darauf gerichtet mit dem Signalwort "kostenlos" Kunden anzulocken, um überhaupt Kundenkontakte zu erhalten und diesen dann entgeltliche Folgeleistungen zu verkaufen. Ein profunder rechtlicher Rat zum Schnäppchenpreis sollte hier besser nicht erwartet werden.

Sollten Sie sich mit einer rechtlichen Fragestellung an uns wenden, so fordern wir Sie sogar dazu auf, uns möglichst zu Beginn eines Gesprächs über die Kosten unserer Leistungen zu fragen. Wir werden Ihnen dann mitteilen, ab wann und in welcher Höhe sich die voraussichtlichen Kosten z.B. einer Erstberatung bewegen. 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.