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"Rheinisches Zahnärzteblatt" berichtet über Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann

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Dr. Volker Herrmann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

"Rheinisches Zahnärzteblatt" berichtet über Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann

Das „<media 7248 _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Rheinische Zahnärzteblatt</media>“ berichtet über die Bezirksstellenversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein (Düsseldorf). An diesem Tag hielt Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, einen Vortrag zum Thema „Zahnarztbewertungen im Internet“.

Immer wieder sehen sich Zahnärzte sowie Ärzte unwahren und unsachlichen Bewertungen auf Plattformen wie Jameda, Sanego oder Google ausgesetzt. Oft sind die Bewertungen schlicht gefälscht, ihnen fehlt jegliche Tatsachengrundlage.

Rechtsanwalt Dr. Herrmann gab einen umfassenden Überblick zum Umgang mit der Problematik. Insbesondere referierte er darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, sich gegen solche negativen Bewertungen zu wehren. Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann stellte zudem das vom BGH vorgeschriebene offizielle Löschungs- und Beanstandungsverfahren vor sowie die rechtlichen Fallstricke und Argumente, die hier eine Rolle spielen.

Dabei wurde vor allem auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs thematisiert. Am 1. März 2016 hatte der BGH den Zahnärzten und Ärzten deutlichen Rückenwind gegeben und die Hürde für rechtswidrige bzw. gefälschte Bewertungen spürbar erhöht.

<media 7248 _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Den Bericht im „Rheinischen Zahnärzteblatt“ (Ausgabe 12/2016) können Sie an dieser Stelle lesen.</media>

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Das letzte Jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1. März 2016, Az. VI ZR 34/15) hat hohe Wellen geschlagen. In seinem ausführlichen Gastbeitrag im "Rheinischen Zahnärzteblatt" (Ausgabe 4, 2016) beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann mit den Auswirkungen des Urteils für Zahnärzte, und natürlich auch Ärzte, bei Bewertungen im Internet. Den Artikel können Sie <media 6953 _blank - "TEXT, Jameda-Beitrag-VH-Rheinisches-Zahnaerzteblatt-4-2016, Jameda-Beitrag-VH-Rheinisches-Zahnaerzteblatt-4-2016.pdf, 236 KB">an dieser Stelle lesen</media>.

Weitere Informationen zum Urteil selbst bekommen Sie an dieser Stelle.

Auch haben wir für Sie ein FAQ zum richtigen Umgang mit Jameda-Bewertungen zusammengestellt.

Eine Übersicht über Medienberichte unserer Kanzlei zum Urteil finden Sie hier.