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Urteile 2016

Leitsätzliches

Urteile 2016

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2015 zum Wettbewerbsrecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind. Dargestellt werden sowohl Urteile und Beschlüsse vom Landgericht (LG) als auch vom Oberlandesgericht (OLG).

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 7. September 2016, Az.: 12 0 339/15

Zwischen einem Zahnarzt und einem Zahnarzt-Preisvergleichsportal besteht ein zumindest mittelbareres Wettbewerbsverhältnis. Ein Preisvergleichsportal für Zahnärzte darf nicht einen Zahnarzt auflisten und hierdurch den Eindruck erwecken, dieser sei registrierter Teilnehmer des Preisvergleichsportals der Beklagten.

 

Dies verstößt gegen § 5 UWG. Es ist zudem wettbewerbswidrig, wenn das Zahnarzt-Preisvergleichsportal Behandlungsanfragen per E-Mail an Zahnärzte übersendet, ohne dass deren vorherige Einwilligung vorliegt.

 

Die Kanzlei Terhaag & Partner hat, unter Federführung von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, die Klägerseite in diesem Verfahren vertreten. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Nürnberg, Endurteil v. 07.02.2017, Az.: 3 U 1537/16

Die Bezeichnung eines Vollmilchprodukts als „Weide-Milch“ ist nicht irreführend im Sinne des § 5 UWG.

OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16

Erscheint bei Eingabe einer Marke als Suchwort in der "google"-Trefferliste eine Anzeige mit einem Linkhinweis, der als Subdomain diese Marke enthält, wird der Nutzer in relevanter Weise irregeführt (§ 5 UWG), wenn der Link auf eine Webseite führt, in der überwiegend Waren anderer Marken angeboten werden.

KG Berlin 5. Zivilsenat, Urt. v. 09.12.2016, Az.: 5 U 163/15, 5 W 27/16

Der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einem durch Missbrauch zustande gekommenen Unterwerfungsvertrag kann schon vor dessen Kündigung der Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) entgegen gehalten werden.

OLG Brandenburg, Urt. v. 13.12.2016, Az.: 6 U 76/15

Ein wettbewerblicher Unterlassungsanspruch kann nicht mit Erfolg gegen kritische Äußerungen eines Wettbewerbers geltend gemacht werden, wenn diese Äußerungen aus konkretem Anlass in sachlicher Weise erfolgen und der Verteidigung von rechtlichen Interessen des Äußernden im Vorfeld eines Rechtsstreits dienen.

OLG Dresden, Urteil v. 09.08.2016, Az.: 14 U 1819/15

Eine Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen liegt insbesondere dann vor, wenn nach der Auffassung des Verkehrs der verschwiegenen Tatsache eine besondere Bedeutung zukommt, so dass - wie die Neufassung von § 5a Abs. 1 UWG hervorhebt - das Verschweigen geeignet ist, die geschäftliche Entscheidung zu beeinflussen

BGH, Beschluss v. 29.09.2016, Az.: I ZB 34/15

Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauern-der Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhalts-punkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst. Dies kann die Verpflichtung beinhalten, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung des Störungszustands erforderlich ist.

LG Karlsruhe, Urteil v. 17.11.2016, Az.: 15 O 75/16 KfH

Hat bei einem Mehrpersonenhaushalt ein Mitanschlussinhaber in Telefonwerbung wirksam eingewilligt, verstößt der werbende Anrufer nicht schon durch den Anruf an sich, sondern erst dann gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wenn er nicht sofort klarstellt, dass er nur mit der Person sprechen möchte, die in den Anruf eingewilligt hat.

OLG Hamm, Urt. v. 4. August 2015, Az.: 4 U 66/15

Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten - nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen - eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen sein.

LG Hamburg, Beschluss v. 7. Juni 2016, Az.: 315 O 189/16

Der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit der Einschaltung der Schlichtungsstelle und die fehlende Verlinkung zur OS-Schlichtungsplattform beeinträchtigen die Verbraucherinteressen spürbar und stellt deshalb einen Wettbewerbsverstoß dar.

BGH, Beschluss v. 19. Oktober 2016, Az.: I ZR 93/15

Für Vertragstrafeversprechen nach dem UWG sind die Landgerichte ausschließlich zuständig. Auch der fliegende Gerichtsstand ist anzunehmen.

OLG München, Urteil v. 20.10.2016 , Az.: 6 U 2046/16

1. Ein Textilerzeugnis, das als deutsche Textilfaserbezeichnung anstelle des Begriffs "Polyacryl" den Begriff "Acryl" bzw. "Acrylic" aufweist, verstößt gegen das Kennzeichnungsgebot der Textilkennzeichenverordnung.

2. In der deutschen Umgangssprache hat sich der englische Begriff "Cotton" als beschreibende Angabe für "Baumwolle" eingebürgert. Der Formalverstoß durch Verwendung der Textilfaserbezeichnung "Cotton" anstelle des "Baumwolle" ist daher nicht geeignet, die Interessen von Verbrauchern spürbar zu beeinträchtigen.

 

OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 22.09.2016, Az.: 6 U 103/15

Die - sachlich richtige - Behauptung, das eigene Produkt sei einem bestimmten Konkurrenzerzeugnis funktionell gleichwertig und eine preiswerte Alternative hierzu, stellt eine am Maßstab von § 6 II Nr. 2 UWG zulässige vergleichende Werbung dar, wenn die sich gegenüberstehenden Produkte hinreichend individualisiert und gekennzeichnet sind und der angesprochene Verkehr in der Lage ist, durch eine einfache Internet-Recherche die jeweiligen Preise zu ermitteln und die Gleichwertigkeit der Produkte zu beurteilen.

Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 26.10.16, Az.: 18 0 41/16

1. Ein Stromversorger hat sich das Verhalten eines beauftragten Callcenters gemäß § 8 II UWG zurechnen zu lassen.

2. Die Täuschung über den Inhalt eines Telefongespräches sowie die Bedeutung eines per Mail zugesendeten Links in Form eines verschwiegenen Anbieterwechsels, stellt eine gezielte Behinderung iSd. § 4 Ziff 4 UWG des ursprünglichen Anbieters und Wettbewerbers dar.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 21. April 2016, Az.: I ZR 100/15

Der Zugang einer vom Schuldner abgegebenen notariellen Unterlassungserklärung beseitigt nicht das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers für eine gerichtliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs.

LG Bonn, Urteil v. 01.06.2016, Az.: 1 O 354/15

Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs muss nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige andauernde Verletzungen zu verhindern oder rückgängig zu machen. Zwar hat er für das selbstständige Handeln Dritter grundsätzlich nicht einzustehen. Er ist jedoch gehalten, auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zugutekommt, einzuwirken, wenn er mit einem Verstoß ernstlich rechnen muss und zudem rechtliche und tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten des Dritten hat. Zur erforderlichen Sorgfalt gehört ein regelmäßiges Durchsuchen des Internets auf noch vorhandene Einträge, vor allem dann, wenn er durch die Klägerin darauf hingewiesen wird.

BGH, Urteil v. 24. März 2016, Az.: I ZR 7/15

Bestimmungen, die die Kennzeichnung von Textilprodukten regeln, stellen grundsätzlich dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen dar

Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.07.2016, Az.: I ZR 26/15

Bei Prüfzeichen besteht - ähnlich wie bei Warentests - regelmäßig ein erhebliches Interesse des Verbrauchers zu erfahren, anhand welcher Kriterien diese Prüfung erfolgt ist. Aus diesem Grund muss ein Anbieter, der mit einem Test sein Angebot bewirbt, gegenüber dem Verbraucher wesentliche Informationen zum Test zugänglich zu machen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15

Bei einem Online-Angebot, bei dem eine ausschließlich digitale Kommunikation geführt wird und die ohne sonstige Erklärungen in Schriftform, also auch ohne Unterschrift oder eingeschränkte elektronische Übermittlung zur Begründung des Vertragsverhältnisses, auskommt, muss die Kündigung per E-Mail zulässig sein und darf nicht in den AGB ausgeschlossen werden.

OLG Celle, Urteil v. 16.06.2016, Az.: 13 U 26/16

Unter dem Begriff "Verkaufsort" i.S.d. § 8 Abs. 2 AltölV ist nicht der Warenempfangsort bei dem im Internethandel bestellenden Verbraucher zu verstehen. Vielmehr ist Verkaufsort der Ort, an dem der Händler bzw. Vertreiber den Vertrieb vornimmt, mithin sein Versandlager hat.

Der Hinweis des Internethändlers, dass der Kunde die Versandkosten der Rücksendung des Altöls zu tragen hat, verstößt weder gegen § 8 Abs. 1a Satz 1AltölV noch gegen § 8 Abs. 2 AltölV.

BGH, Urteil v. 4. Februar 2016, Az.: I ZR 181/14

a) Die Bestimmung des Art.4 Buchst. c der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 stellt eine dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar.

b) Die Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Fernsehgerätemodells muss nach Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angegeben werden. Vielmehr genügt es grundsätzlich, wenn die Energieeffizienzklasse auf einer Internetseite angegeben wird, die sich nach Anklicken eines Links öffnet, der in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht ist und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen ist.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 24.06.2016, Az.: 6 U 149/15

Die Ausschaltung von Werbung im Internet mit Hilfe eines AdBlockers stellt nicht per se eine gezielte Behinderung des Wettbewerbs dar.

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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