×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Urteile
/
Wettbewerbsrecht
/
Urteile 2015

Leitsätzliches

Urteile 2015

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2015 zum Wettbewerbsrecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind. Dargestellt werden sowohl Urteile und Beschlüsse vom Landgericht (LG) als auch vom Oberlandesgericht (OLG).

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.11.2015, Az. 6 U 151/15

Verstoß gegen Unterlassungsvertrag durch teilweise kostenlose Abgabe von Erfrischungsgetränken.

LG Münster, Urteil vom 20.11.2015, Az. 023 O 55/15

Die Angabe „AUGENABTEILUNG AM ST. G“ auf dem Schild eines Augenarztes ist dann irreführend, wenn es sich um eine Praxis handelt, die tatsächlich nicht zum Krankenhaus gehört. Der dadurch erweckte Eindruck, dass die Praxis in die Krankenhausstruktur organisatorisch (als Abteilung) eingebunden ist und damit eine größere Sicherheit als eine ambulante Behandlung in der Arztpraxis verspricht, ist unzutreffend.

LG München I, Urteil v. 06.05.2016, Az. 17 HK O 21868/15

Bei einer Internetauktion (z.B. eBay) liegt dann keine vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG vor, wenn ihm Rahmen der Werbung unter Nennung eines Produkts des Konkurrenten klar gestellt wird, dass es sich nicht um ein solches handelt.

BGH, Urteil vom 21.01.2016, Az. I ZR 252/14

Wer im Internet mit "garantiert echten Meinungen" wirbt, muss deutlich darüber aufklären, dass ein zwischen Unternehmen und Kunden vorgesehenes Schlichtungsverfahren die Berücksichtigung negativer und neutraler Anbieterbewertungen einschränken kann.

LG Wuppertal, Urteil vom 31.03.2016, Az. 12 O 126/15

Der Beklagte darf die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ auch im Rahmen seiner hier konkret angegriffenen Werbung führen. Die angesprochenen Verbraucher, zu denen auch die Mitglieder der Kammer gehören, werden hierdurch nicht über seine Person, Befähigung etc. getäuscht.

OLG Nürnberg, Urteil vom 01.03.2016, Az. 3 U 1974/15

Auch wenn eine erhebliche Anzahl von Hotelbuchungen mittlerweile über das Internet erfolgt, wertet zumindest ein relevanter Teil der angesprochenen Verkehrskreise in diesen Fällen die Sterneangabe für Hotels weiterhin als von einer neutralen Klassifizierungsstelle stammend, sofern nicht auf ein anderes Bewertungssystem hingewiesen wird. Werden die Sterne vom Hotel selbst vergeben, liegt darin eine Irreführung von Verbrauchern im Sinne des UWG.

LG Dortmund, Urteil vom 16.03.2016, Az. 10 O 81/15

Ein schlecht lesbares Impressum im Hochkant-Format in einem Werbeprospekt kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

LG München I, Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14

Mit dem Hinweis "Sponsored" auf einer Internetseite liegt noch keine ausreichende Werbekennzeichnung vor, da es für den durchschnittlich aufmerksamen Verbraucher nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, dass es sich nunmehr nicht mehr um einen redaktionellen Beitrag sondern um Werbung handelt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2016, Az. I-20 U 52/15

Veröffentlicht ein abmahnendes Unternehmen auf dem eigenen Internetauftritt den Hinweis "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.“, hat es aus den Gesichtspunkten von Treu und Glauben keinen Anspruch auf Erstattung der eigenen Abmahnkosten.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2016, Az. 6 U 182/14

Eine Werbung mit einem Testergebnis im Internet verstößt gegen wettbewerbsrechtliche Informationspflichten, wenn weder die Fundstelle des Tests genannt noch eine Verlinkung auf den vollständigen Bericht vorhanden ist.

BGH Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.

CVRIA, Urteil vom 16. März 2016, Az. T-100/15

Glucose ist zwar für die menschliche Ernährung von Bedeutung, doch stellt dies nicht die Feststellung in Frage, dass nationale und internationale Behörden aufgrund allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise den Verbrauchern eine Verringerung des Verzehrs von Zucker empföhlen, so dass die Verwendung einer zum Verzehr von Zucker aufrufenden gesundheitsbezogenen Angabe den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderlaufe.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015, Az. I-20 U 22/14

Ein Verstoß gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Messe ist nicht wettbewerbswidrig. Ein Anspruch aus Wettbewerbsrecht scheitert bereits daran, dass es sich bei den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Messeveranstalter, die ein Verteilen von Werbemitteln außerhalb der eigenen Standfläche verbieten, schon nicht um gesetzliche Vorschriften im Sinne des UWG handelt. Gesetzliche Vorschriften sind lediglich Rechtsnormen, die in Deutschland Geltung beanspruchen (BGH GRUR 2005, 960, 961 – Friedhofsruhe). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Messeveranstalter sind indes privatautonome Regelungen und keine Rechtsnormen.

LG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2016, Az. 12 O 151/15

Der "Gefällt mir"-Button von Facebook verletzt unter bestimmten Umständen das Datenschutzrecht.

LG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2015, Az. 12 O 465/14

Bei der Bewerbung von Kaffee- und/ oder Teepads handelt es sich um im Kern gleichartige Verletzungshandlung. Dies ergibt sich daraus, dass die Produkte nahezu identisch sind, und mit der Bezeichnung „Kapsel“ aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers lediglich eine im Vergleich zu „Pads“ festere bzw. stabilere Verpackungsform für das Kaffee- bzw. Teepulver beschrieben wird, die sich allein aus den unterschiedlichen Vorrichtung für die Zubereitung von Kaffee- und Tee mittels „Kapsel- bzw. Padmaschinen“ ergibt.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.04.2015, Az. 6 U 68/14

Ob die in einer Kundenzeitschrift enthaltenen Werbebeiträge als „verschleierte Werbung“ einzustufen sind, kann auch davon abhängen, ob die Zeitschrift nach ihrem Gesamterscheinungsbild als reine Werbebroschüre einzustufen ist. Handelt es sich nicht um eine solche Broschüre, gilt das Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt.

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015, Az. 2 U 88/15

Durch die angegriffene Rabattaktion wird der Betreiber der streitgegenständlichen App „MyTaxi“ nicht zum Taxiunternehmer.

OLG Nürnberg, Urteil vom 22.01.2016, Az. 1 U 907/14

Satzungsbestimmungen einer Taxigenossenschaft, die es ihren Mitgliedern untersagen, während eines von der Genossenschaft vermittelten Fahrauftrags ihre Positionsdaten an Wettbewerber (hier an die Betreiberin einer Taxi-App) zu übermitteln oder auf ihren Fahrzeugen für diese zu werben, stellen eine unzulässige Behinderung des Wettbewerbs dar.

BGH, Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15

Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.

 

Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.

 

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2015, Az. 12 O 348/14

Irreführend ist eine Angabe, wenn sie bei den Adressaten eine Vorstellung erzeugt, die mit den wirklichen Verhältnissen nicht im Einklang steht und diese unrichtige Vorstellung für die Entschließung des angesprochenen Verkehrskreises relevant ist.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 23.11.2015, Az. 6 W 99/15

Auch eine unzutreffende Blickfangangabe in einer Werbeanzeige führt dann nicht zu einer relevanten Irreführung, wenn sie den Werbeadressaten zwar zu einer weiteren Befassung mit der Anzeige veranlasst, dieser sich jedoch vor einer "geschäftlichen Entscheidung" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - etwa dem Aufsuchen eines Ladengeschäfts - mit dem weiteren Anzeigeninhalt befasst und den wahren Sachverhalt erkennt; ein solcher Fall kann auch vorliegen, wenn die Blickfangangabe allein noch keine konkrete Vorstellung von dem beworbenen Produkt vermittelt und aus diesem Grund vor einer "geschäftlichen Entscheidung" eine weitere Befassung mit dem Anzeigeninhalt erforderlich ist.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.11.2015, Az. 5 U 20/14

Wird für ein Medizinprodukt der Stoßwellentechnologie mit einem "dauerhaften Therapieerfolg" und einer vorbeugenden Wirkung bei der Behandlung von Cellulite geworben, kann das bei den Verkehrskreisen dazu führen, dass diese davon ausgehen, die Wirkung der Therapie sei von Dauer.

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2014, Az. 12 O 200/14

Eine gesundheitsbezogene Angabe liegt immer dann vor, wenn impliziert wird, dass durch den Verzehr des Lebensmittel eine Verbesserung des Gesundheitszustandes stattfindet. Dies ist bei den streitgegenständlichen Aussagen der Fall. Alle Aussagen nehmen Bezug auf die Wirkung für Knochen und Gelenke bzw. die Beweglichkeit.

KG Berlin 5. Zivilsenat, Urteil vom 27.11.2015, Az.: 5 U 96/14

Bei der Werbeangabe "Vitamine GESUND" für einen Rotbuschtee handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Juni 2015, Az.: I ZR 74 / 14

Wer sich fremde Informationen zu Eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für eigene Informationen. Darüber hinaus kann, wer seinen Internetauftritt durch einen elektronischen Verweis mit wettbewerbswidrigen Inhalten auf den Internetseiten eines Dritten verknüpft, im Fall der Verletzung absoluter Rechte als Störer und im Fall der Verletzung sonstiger wettbewerbsrechtlich geschützter Interessen aufgrund der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Anspruch genommen werden, wenn

er zumutbare Prüfungspflic hten verletzt hat.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Oktober 2015, Az.: I ZR 260/14

Die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgeste

llten Aussage hingeführt wird, ist nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 -

I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 Rn. 16 = WRP 2015, 851 - Schlafzimmer komplett).

LG München I, Urteil vom 27. Mai 2015, Az.: 37 O 11673/14

In dem Vertrieb eines Werbeblockers ist weder ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen das Urheber- oder Kartellrecht zu sehen. Es muss insbesondere berücksichtigt werden, Vorliegend müsse berücksichtigt werden, dass es sich um eine nur mittelbare Blockade von Werbung handelt, und dass diese Blockade letztlich auf einer selbständigen Entscheidung des Nutzers beruht.

LG Hamburg, Urteil vom 21. April 2015, Az.: 416 HKO 159/14

In dem Vertrieb eines Werbeblockers ist kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu sehen.

OLG Frankfurt - LONGCHAMP - Urteil vom 11. Juni 2015, Az.: 6 U 73/14

Eine Handtasche kann wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz genießen. Dafür muss sie jedoch wettbewerbliche Eigenart aufweisen. Diese kann sich aus der Verbindung geläufiger Gestaltungsmerkmale ergeben sowie durch die Bekanntheit bei maßgeblichen Verkehrskreisen gesteigert werden.

Zur Werbung mit „DAS ORIGINAL“ - OLG Bremen, Az.: 2 U 132/14, Urteil vom 10. April 2015

Der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher versteht die Angaben „DAS ORIGINAL“ und „die weltweit erste Online-Plattform – und damit das Original – auf der man als Rentnerin und Rentner seine Dienste anbieten und sich mieten lassen kann“ dahin, dass es sich bei der Beklagten um die erste Vermittlungsdienstleisterin handele, die eine Geschäftstätigkeit mit der Vermittlung von Dienstleistungen durch Senioren auf einer Online-Plattform entfaltet habe. Das Wort „original“ steht im Sprachgebrauch für „echt“ im Gegensatz zur Fälschung oder Nachbildung.

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

Verbotene Empfehlung einer im Gesundheitswesen tätigen Person - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12. Februar 2015, Az.: 6 U 184/14

Eine nach § 11 I 1 Nr. 2 HWG verbotene Werbung mit der Empfehlung einer im Gesundheitswesen tätigen Person liegt auch dann vor, wenn mit dem von einem Apothekerverband verliehenen Preis "Medikament des Jahres" geworben wird.

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

Nach Unterlassungserklärung muss auch der Cache gelöscht werden - OLG Celle, Urteil vom 29. Januar 2015, 13 U 58/14

1. Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können. Dazu gehört es, wenigstens bei Google als gängigste Internetsuchmaschine zu überprüfen, ob diese Inhalte noch über die Trefferliste der Suchmaschine aufgerufen werden können. In diesem Fall muss der Schuldner gegenüber Google den Antrag auf Löschung im Google-Cache bzw. auf Entfernung der von der Webseite bereits gelöschten Inhalte stellen.

 

2. Eine von dem Vertragsstrafengläubiger vorgenommene Bestimmung der Strafhöhe, die sich auf das Doppelte des im Rahmen der Billigkeitskontrolle des § 315 Abs. 3 BGB als angemessen anzusehenden Strafrahmens beläuft, ist unbillig.

 

Nicht jede automatische Antwortmail ist auch SPAM - Landgericht Stuttgart Az.: 4 S 165/14 Urteil vom 4. Februar 2015

Eine automatische Antwort E-Mail ist nicht immer unzulässiger SPAM