×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Urteile
/
Wettbewerbsrecht
/
Urteile 2009

Leitsätzliches

Urteile 2009

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2009 zum Wettbewerbsrecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind. Dargestellt werden sowohl Urteile und Beschlüsse vom Landgericht (LG) als auch vom Oberlandesgericht (OLG).

LG Berlin zur Freundschaftswerbung per Mail (Beschluss v. 18.08.2009; Az.: 15 S 8/09)

Wer in einem Onlineshop eine Funktion zum Versand von Einladungen per Mail einrichtet, kann als Störer haften, wenn er seine Kunden dabei besonders zur Preisgabe von Daten Dritter animiert.

Abmahnung bei Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz - OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.12.2009, Az.: 11 U 72/07

Wer geschäftsmäßig neue Bücher an Letztabnehmer verkauft, ohne den festgesetzten Preis einzuhalten, verstößt gegen das Buchpreisbindungsgesetz und muss daher eine Abmahnung fürchten.

Die Feststellung geschäftsmäßigen Handelns wird dann bejaht, wenn in einem kurzen Zeitraum insgesamt 39 Angebote bei Amazon eingestellt werden, da dies im privaten Verkehr unüblich ist.

Im Rahmen von Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Buchpreisbindungsgesetz kann der abmahnende Anwalt nicht den Aufwendungsersatz in Höhe einer Geschäftsgebühr gemäß § 13, 14 RVG, sondern nur Ersatz seiner tatsächlichen Aufwendungen im verlangen. Pauschal beträgt dieser ca. 200,- Euro und kann in allen gleichgelagerten Fällen als Aufwendungsersatz für Abmahnungen von Buchpreisbindungsverstößen zugrunde gelegt werden.

Wettbewerbswidriges Angebot von Sportwetten im Internet - LG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2009, Az.: 12 O 554/08

Wettbewerbswidrig handelt, wer via Internet in Deutschland befindlichen Personen die Möglichkeit bietet oder verschafft, entgeltliche Sportwetten zu festen Gewinnquoten, entgeltliche Casinospiele und/oder Lotterien einzugehen oder abzuschließen und über das Internet in Deutschland entgeltliche Sportwetten, entgeltliche Casinospiele und/oder Lotterien zu festen Gewinnquoten bewirbt, wenn hierfür keine Erlaubnis besteht.

Die dadruch verletzten Vorschriften des GlüStV und des StGB beinhalten Regelungen des Marktverhaltens insbesondere zum Schutze der Verbraucher, deren Verletzung den Vorwurf der Unlauterkeit begründet. Das eine Genehmigungen für die angebotenen Glücksspiele im Vereinigten Königreich vorliegt vermag hieran nichts zu ändern.

Unzulässige Abo-Werbung - LG Berlin, Urteil vom 19.11.2009, Az.: 4 O 89/09

Teilnahmecoupons für Gewinnspiele oder Bestellcoupons für Abonnenten-Werber von Zeitungsverlagen dürfen Kunden keine Erklärung unterschieben, mit der diese der Werbung per Telefon und E-Mail zustimmen.

Die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde klar und eindeutig darüber informiert wird, mit welcher Werbung er

rechnen muss.

Unzulässig ist daher ein Bestellcoupon einer Zeitung, der für Werber eines neuen Abonnenten neben der anzukreuzenden Werbeprämie eine vorformulierte Einwilligungserkläerregt enthält, worin sich der Kunde damit einverstanden, dass die Zeitung seine Daten für Werbezwecke nutzt, sie von Dritten verarbeiten lässt und er schriftlich, per Telefon und E-Mail über weitere Angebote des Verlages informiert wird.

Verdacht auf Unterschlagung von Spendengeldern der McDonald's-Kinderhilfe-Stiftung berechtigt zum Rausschmiss eines Franchisenehmers - OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2009, Az.: 2 U 76/09

Die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Pächter und Franchisenehmers von vier McDonalds Filialen ist rechtmäßig, wenn bereits der Verdacht besteht das über Jahre Spendengelder für eine Stiftung unterschlagen wurden.

Hinsichtlich der Wirksamkeit der Vertragsklausel die dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn und soweit ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Franchisenehmer in Zusammenhang mit dem Betrieb eines der Restaurants eine schwere Straftat, insbesondere ein Vermögens- oder Steuerdelikt mit großer Tragweite, begangen oder an einer solchen Straftat teilgenommen hat, bestehen keine Bedenken.

Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch Einziehung von Abschlagszahlungen - LG Bonn, Urteil vom 10.11.2009, Az.: 11 O 150/08

Werden von dem Konto eines anderen Unternehmens Abschlagszahlungen eingezogen, obwohl dafür keine vertragliche Grundlage bestand, so liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Das Verhalten verstößt gegen das Verbot der gezielten Behinderung von Mitbewerbern durch unlautere Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit ihrer Vertragskunden.

"Brille Fielmann. Immer der günstigste Preis. Garantiert" irreführende Alleinstellungsbehauptung - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 28.10.2009, Az.: 5 U 204/07

In der Aussage „Brille Fielmann. Immer der günstigste Preis. Garantiert“ steckt eine unzulässige und irreführende Alleinstellungsbehauptung.

Unlautere Werbung für Medikamente / Nahrungsergänzungsmittel - LG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2009, Az.: 12 O 328/09

Im Rahmen der Werbung für über Internet vertriebene Pilzprodukte zur Nahrungsergänzung ist Werbung unlauter, die ohne wissenschaftlich fundierte Basis lediglich die Bedeutung einer Substanz für Körperfunktionen beschreiben.

Grundsätzlich unzulässig nach europäischem Recht sind z. B. Äußerung über "Ausdauer, Leistung und die Dauer der Regenerationsphase", da diese in unmittelbarem Zusammenhang mit verschiedenen Körperfunktionen stehen.

Generell müssen die Stoffe, auf die sich die Angaben beziehen, in dem jeweiligen Produkt in einer Menge vorhanden sein, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet ist, die behauptete ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung zu erzielen.

Irreführende Firmierung als ehemals kommunales Energieversorgungsunternehmen - Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 22.10.2009, Az. 2 W 92/09

Die Firmierung eines privaten Energieversorgungsunternehmens unter der Abbkürzung eines ehemals kommunalen Anbieters ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, weil sie bei den betroffenen Verbraucherkreisen den Eindruck erwecken kann, dass das Unternehmen kommunal geführt oder im kommunalen Eigentum steht.

Zwangsgeld wegen wettbewerbswidrigem Verstoß gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten - LG Köln, Beschluss vom 08.10.2009, Az.: 31 O 605/04 SH II

Wird einem Anbieter aud dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Anbieten und/ oder Bewerben von Glücksspielen und/ oder Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis verboten, kann dieser im Verfahren der Zwangsvollstreckung sich nicht damit verteidigen, dass er sein Angebot nicht örtlich beschränken könne. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgegebene Wett- und Glücksspielangebote lassen sich anhand der IP-Adresse lokalisieren, sodass ein Beschränkung möglich ist.

Dem stehen auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen, da der Anbieter die IP-Adressen keiner bestimmten Person zuordnen kann.

Fehlerhafte Widerrufbelehrung kein Bagatellverstoß mehr! - KG Berlin, Beschluss vom 08.09.2009, Az.: 5 W 105/09

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die den Verbrauchers in Bezug auf die 30-Tage-Erstattungsfrist und hinsichtlich der Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerspruch unzureichend aufklärt, stellt nun keinen Bagatellverstoß mehr dar und ist wettbewerbswidrig.

Der Verbraucher hat zum einen ein wesentliches Interesse, unmissverständlich und ohne weitergehende eigene Nachforschungen darüber informiert zu werden, innerhalb welcher Frist der Unternehmer die für den Verbraucher zentrale Erstattung etwaiger Zahlungen des Verbrauchers vorzunehmen hat.

Zum anderen könnten den Verbraucher Unklarheiten über die Gefahrtragung dazu veranlassen, Vorsorge durch eine entsprechende mit höheren Kosten verbundene besondere Versendungsart oder den Abschluss einer Transportversicherung zu treffen. Dahingehende Unklarheiten werden eher noch verstärkt, wenn der Verbraucher nach den vertraglichen Regelungen zur Übernahme der Kosten der Rücksendung verpflichtet ist und dahingehend ausdrücklich belehrt wird.

Auslegung einer Unterlassungserklärung mit pauschalem Verweis auf eine “ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung” - OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az.: I-20 U 220/08

Verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, den Verbraucher ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechtes zu informieren, führt dies nicht dazu, dass aufgrund des weiten Wortlauts eine Verpflichtung dahingehend eingegangen werden sollte, dass mit der Erklärung alle denkbaren Fehler bei der Widerrufs- bzw. Rückgaberechtsbelehrung zu vermeiden sind.

Dies gilt vor allem dann, wenn die Abmahnung aufgrund einer fehlenden und nicht aufgrund fehlerhaften Widerrufsbelehrung erfolgte. Sinn und Zweck der Unterlassungserklärung ist es, die Wiederholungsgefahr im Hinblick auf den abgemahnten Verstoß zu beseitigen.

Preisangabenverordnung gilt auch Dummys im Schaufenster - OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2009, Az.: 4 U 62/09

Die Preisangabenverordnung gilt auch für im Schaufenster ausgestellte Attrappen von Hörgeräten (sog. Dummys), da es sich hier bei um das Anbieten von Waren im Sinne des Gesetzes handelt.

Unter den Begriff Waren fallen alle handelbaren Wirtschaftsgüter.

Für ein Anbieten reicht aus, dass ein gezieltes Ansprechen des Kunden auf einen Kauf vorliegt. Von diesem Begriff des Anbietens abzugrenzen ist die bloße Dekoration des Schaufensters, die nur allgemein Werbung für den Geschäftsinhaber machen soll.

Um dem Verbraucher optimale Vergleichsmöglichkeiten zu bieten, liegt ein Anbieten beim Ausstellten von Hörgeräten vor, wobei unerheblich ist, dass eben dem bloßen Erwerb des Hörgerätes noch weitere Schritte erforderlich sind, bevor der Patient tatsächlich besser hören kann.

Diese Grundsätze gelten auch für Attrappen. Denn solche Attrappen treten vollumfänglich an die Stelle der Originalware.

FIFA-WM-Gewinnspiel - BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az.: I ZR 64/ 07

Im Rahmen von Gewinnspielen muss der Verbraucher die Gelegenheit haben, sich vor seiner Teilnahmehandlung umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren, wobie unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen stets schon unmittelbar in der Werbung offenbart werden müssen.

Ist die Teilnahme des Verbrauchers an einem Gewinnspiel nicht etwa aufgrund der Angabe einer Rufnummer möglich, kann es in der Fernsehwerbung genügen, für die Teilnahmebedingungen auf eine Internetseite oder im Handel erhältliche Teilnahmekarten zu verweisen. In diesem Zusammenhang muss der Hinweis so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden kann.

Garantiezusage im Internet gilt! - OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.07.2009, Az.: 4 U 85/08

Wird für ein Pkw im Internet mit einer "Fahrzeuggarantie von 3 Jahren bis 100.000 km" geworben, so handelt es sich hierbei um eine selbstständige Garantieverpflichtung. Eines besonderen Vertrages bedarf es beim Kauf eines Autos daher nicht. Auch kann der Händler das Garantieversprechen nicht einfach mittels der AGB ausschließen.

Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei Wettbewerbsverstoß - OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.9.2009, Az.: 6 U 52/09

Ein Anspruch auf Ersatz von Detektivkosten ist nur dann möglich, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass der in Anspruch Genommene Wettbewerbsverstöße begeht und der Geschädigte die vom Detektiv getroffenen Feststellung nicht mit eigenen Mitteln treffen kann.

Der Umfang der Ersatzpflicht bestimmt sich danach, was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falles für erforderlich halten durfte.

Unzulässige Meinungsäußerungen unter Wettbewerbern im Coachingmarkt - OLG Köln, Urteil vom 09.09.2009, Az.: 6 U 48/09

1. Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet des Coachings. Der Versand eines Newsletters stellt in der Regel eine geschäftliche Handlung bzw. Wettbewerbshandlung nach dem neuen und alten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar.

2. Der im Wettbewerb stehende Versender eines Newsletters, der sich hierin über seine Konkurrenz herabsetzend äußert, kann sich nicht auf die Pressefreiheit berufen.

3. Diskreditierende Äußerungen über einen Wettbewerber sind auch dann unzulässig, wenn dessen Person oder Unternehmen erst über eine Verlinkung zu einer anderen Internetseite identifizierbar wird.

Werbung mit "Dr. Coach" zulässig - OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az.: I-20 U 60/90

Unlauter handelt, wer die Dienstleistungen eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft.

Die Behauptung, in Nicaragua würden gar keine Doktor-Titel verliehen, ist geeignet, das Geschäft desjenigen zu schädigen, der mit einem "Dr. Coach" wirbt. Dieser Doktortitel wird im Rahmen eines Fernstudiums an der nicaraguanischen UCN in Kooperation angeboten. Wird die Erreichbarkeit dieses Ziels in Abrede gestellt, liegt eine Herabsetzung vor. Unerheblich ist, ob dieser Titel auch in Deutschland als solcher anerkannt wird.

Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen kann wettbewerbswidrig sein - BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az.: I ZR 56/07

Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine unlautere Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen.

Allein die Absicht eines Mitarbeiters, die durch das Beobachten des Betriebsgeländes des Konkurrenten erlangten Informationen für ein Abwerben von Kunden zu verwenden, kann die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens jedoch nicht begründen.

Läusemittel darf nicht mit "Stiftung Warentest Siegel" beworben werden - Hanseatisches OLG, Urteil vom 30.06.2009, Az.: 3 U 13/09

Nach richtlinienkonformer Auslegung des HWG darf ein für die Behandlung von Kopflausbefall zugelassenes Arzneimittel auch dann nicht unter Verwendung eines Testergebnisses der Stiftung Warentest beworben werden, wenn die Werbung keine (auch nur mittelbare) Gesundheitsgefährdung verursacht.

Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist derzeit sekundäres Gemeinschaftsrecht nicht am Maßstab der Grundrechte zu prüfen. Auf der Ebene der Fachgerichte tritt wegen des aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebots des effektiven Rechtsschutzes an die Stelle der Prüfung deutscher Grundrechte eine Grundrechtsprüfung nach dem Maßstab des europäischen Rechts.

Unrichtige Aufsichtsbehörde - BGH, Urteil vom 10.06.2009, Az.: I ZR 37/07

Im Rahmen einer Unterlassungserklärung, setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen, z. B. durch Angabe einer unrichtigen Aufsichtsbehörde.

Werbung für Weitervermietung eines Internet-Flatrate-Zugangs ist schmarotzend! - OLG Köln, Urteil vom 05.06.2009, Az.: 6 U 223/08

DSL-Anbieter können einen Konkurrenten auf Unterlassung in Anspruch nehmen, der bei Kunden dafür wirbt, nicht benötigte Kapazitäten ihres Internetzugang zwecks weiterer Nutzung zur Verfügung zu stellen. Das Verhalten ist als schmarozend zu werten.

Den Flatrate-Angeboten in diesem Bereich liegt die unternehmerische Erfahrung und Erwartung zu Grunde, dass Privatkunden ihren Internetzugang nicht rund um die Uhr in gleichbleibendem Umfang (beschränkt nur durch die Vertragslaufzeit und die zur Verfügung gestellte Bandbreite) nutzen, sondern typischerweise nur für begrenzte Zeitabschnite unter Übertragung begrenzter Datenmengen, wobei ein intensiveres Nutzungsverhalten einzelner Anschlussinhaber durch das Verhalten der Nutzer ausgeglichen wird, die nur gelegentlich im Internet surfen.

Das am Verhalten durchschnittlicher Internetnutzer orientierte Konzept wird hierdurch nicht nur unerheblich gestört.

Eingriff in der eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Werbe-Email - BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07

Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann schon bei einmalig unverlangter Zusendung von Werbe-Emails vorliegen.

Kommerzielle Flugbuchungen mit dem Ziel des Weiterverkaufs wettbewerbswidrig - Hanseatisches OLG, Urteil vom 28.05.2009, AZ: 3 U 191/08

Das kommerzielle Buchen von Flügen bei einer sog. Billigflugairline mit dem Ziel des Weiterverkaufs ist wettbewerbswidrig und stellt eine unlautere Mitbeewrberbehinderung in Form des Schleichbezugs dar.

Auch druch Verwendung einer Internet Booking Machine kommt ein Vertrag zwischen der Airline und dem Anbieter von Reisen und nicht zwischen Airline und Endkunde zustande.

Hinweis in einer Rechnung auf eine Betrugsstrafbarkeit im Fall falscher Angaben zum Geburtsdatum wettbewerbswidrig - LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009, Az.: 2 O 268/08

Der Hinweis auf der Rechnung

"Sollten Sie bei der Angabe ihres Geburtsdatums […] falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor."

ist unlauter, da in unangemessener Weise unsachlicher Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit des Kunden ausgeübt wird.

Online-Tombola mit Los für 50 Cent wettbewerbswidrig - LG Köln, Urteil vom 07.04.2009, Az.: 33 O 45/09

Wettbewerbswidrig handelt, wer im Internet nach dem Tombola-Prinzip Lose für 50 Cent anbietet, um damit an der Verlosung von Sachpreisen teilzunehmen.

Die Verlosung stellt ein unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) dar. Es wird eben kein ein Entgelt von 0,50 € verlangt. Um an einer solchen Ausspielung teilzunehmen, können aber ohne weiteres von einem Spieler mehrere Lose erworben werden, deren Zahl nach oben nur durch die pro Ziehung angebotenen und noch verfügbaren Lose begrenzt wird.

Aus Sicht des Verkehrs ist das Entgelt für die Teilnahme an einer Ausspielung eines Sachgewinns gerade nicht auf 0,50 € beschränkt, sondern in die freie Entscheidung des Spielers gestellt, der das von ihm zu zahlende Entgelt in 0,50 €-Schritten jederzeit erhöhen kann.

„100% pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere“ ist irreführend - LG Hamburg, Urteil vom 23.4.2009, Az.: 312 O 722/08

Wird der Hersteller eines smoothie auf dem Etikett mit dem Slogan „100% pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere“ so ist dies irreführend.

Ein erheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher könnte die Etikettierung dahin missverstehen, dass es sich um ein Produkt aus 100% Heidelbeere und Himbeere handelt.

Die Angabe „100% Frucht“ im Zusammenhang mit der Angabe „heidelbeere & himbeere“ ist hinsichtlich der Angabe des Inhaltes eindeutig. Das Frontetikett enthält auch keinen Hinweis auf die Rückseite etwa in Form eines Sternchens oder eines anderen Verweises auf das Rücketikett. Auch dass die Zeile „heidelbeere & himbeere“ farblich abgesetzt und in kleinerer Schrift gestaltet ist, macht nicht ausreichend deutlich, dass es sich nur um Geschmacksangaben handeln soll.

Unzureichendes Impressum ist kein Bagatellverstoß - OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08

Die Angaben zum Handelsregister und der diesbezüglichen Nummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer sind im Impressum einer Internetseite leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Werden diese Marktverhaltensregelungen verletzt, liegt eine wettbewerbswidrige Handlung vor, da die geforderten Informationspflichten dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten dienen. Ein Mitbewerber hat daher einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Lediglich von einem Bagatellverstoß auszugehen liegt indes fern.

Schalke04 darf über das Internet erworbene Karten nicht sperren - LG Essen, Urteil vom 26.03.2009, Az.: 4 O 69/09

Die auf dem Ticket abgedruckte Behauptung des Vereins Schalke04, dass Karteninhaber, die ihre Karten über nicht autorisierte Plattformen wie z. B. eBay bezogen haben bzw. ihre Karten als solche Ersterwerber über eine solche Plattform verkaufen wollen, ihr Zutrittsrecht verloren haben, sowie durch die tatsächliche Umsetzung dieser Androhung, nämlich der Verweigerung des Zutritts sofern der Verein Kenntnis von einer nicht mit den AGB in Einklang stehenden Veräußerung erlangt, verfolgt Schalke04 das Ziel, dass Karten nur über ihren eigenen Erst- und Zweitmarkt bzw. über von ihr autorisierte Vertriebsstellen erworben werden und damit wettbewerbswidrig.

Auch in der zweiten Instanz heißt es: Keine Videoaufnahmen von Amateurfußballspielen im Internet - OLG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2009, Az.: 2 U 47/08

Die Wiedergabe von Videoaufnahmen von Amateurfußballspielen auf einer Internetplattform ist wettbewerbswidrig.

Es besteht ein Wettbewerbsverhältnis auch im Amateurbereich, wenn der zuständige Verband beabsichtigt, zukünftig die Amateurfußballspiele über das Internet oder auf andere Weise zu verwerten.

Das Vermarktungsrecht des Verbandes und der ihm angehörigen Vereine wird dann in unzulässiger Weise durch Wiedergabe der Aufnahmen im Internet eingeschränkt, auch wenn ein Interesse der Öffentlichkeit an der Verbreitung besteht.

Irreführende Werbung mit "kostenloser Clubmitgliedschaft" als "Dankeschön" - OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2009, Az.: 4 U 1173/08

Die Werbung eines Online-Providers mit einer kostenlosen Clubmitgliedschaft als Dankeschön-Geschenk ist irreführend, wenn sich die Mitgliedschaft danach in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt.

Von einem Geschenk kann keine Rede sein, wenn nur in einer Fußnote darauf hingewiesen, dass das Abonnement nach drei Monaten kostenpflichtig wird, wenn der Kunde nicht seinerseits zuvor kündigt.

Werbung im Internet "Lieferzeit auf Nachfrage" irreführend - OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2009, Az.: 4 U 167/08

Wird im Internet ein Produkt mit dem Zusatz „Lieferzeit auf Nachfrage“ beworben, ist die Werbung irreführend, wenn keine Waren geliefert werden können.

Eine etwaige Möglichkeit die Waren von dritter Seite zu beziehen räumt die Irreführung nicht aus, da der Verkehr grundsätzlich davon ausgeht, dass der Händler auch im Internetversandhandel unverzüglich liefern kann.

Haftung des ebay-Mitglieds bei unbefugtem rechtswidrigem Gerbauch seines Kontos durch einen Dritten - BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06

Für die durch einen Dritter begangenen Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße haftet der Inhaber des Mitgliedskontos bei ebay, wenn der Dritte an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat.

Der Inhaber des Mitgliedskontos muss sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.

Unzulässige Kundenwerbung über Internetplattform - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2009, Az.: I-20 U 230/08

Ein die Unlauterkeit begründender Gesichtspunkt ist nicht nur das Abwerben von Kunden, sondern kann auch in der Ausnutzung der Betriebsmittel eines Wettbewerbes zur Gewinnung eigener Kunden gesehen werden, so z. B. unter Vortäuschung des nicht zutreffenden Umstandes, auf dem Gebiet der Wohnungsvermittlung via Internetportal kein Makler zu sein.
Die Betreiber einer werbefinanzierten Wohnungsplattform im Internet und ein klassischer Makler sind unmittelbare Wettbewerber iSd. UWG.
(rechtskräftig)

Handel mit Domains grundsätzlich zulässig! - BGH, Urteil vom 19.02.2009, Az.: I ZR 135/06

Die Registrierung von Domains, mit dem Ziel diese später zu veräußern ist grundsätzlich zulässig und kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen und einen Anspruch auf Einwilligung in die Löschung des Domainnamens begründen.

Ein Löschungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn ein einem Domainnamen entsprechendes Unternehmenskennzeichen eines Dritten erst nach der Registrierung des Domainnamens in Gebrauch genommen wird und für den Domaininhaber zum Registrierungszeitpunkt kein besonderes Interesse eines bestimmten Unternehmens erkennbar war, gerade einen dieser Geschäftsbezeichnung entsprechenden Domainnamen zu verwenden.

Werbung nur mit Gutschein ist nicht zulässig - OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2009, Az.: 4 U 154/08

Eine intransparente Verkaufsförderungsmaßnahme liegt vor, wenn ein Treppenlift allein mit einem Hinweis auf einen Gutschein über 900,- Euro beworben wird, ohne den eigentlichen Verkaufspreis anzugeben.

Bei einem Preisnachlass in Form eines solchen Gutscheins muss der Werbende angeben, welchen Einlösewert der Gutschein hat, auf welche Waren- und Dienstleistungskäufe und welchen Mindesteinkaufswert er sich bezieht und in welchem Zeitraum er eingelöst werden muss

"Jeder 100. Einkauf gratis" keine unangemessene und unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers - BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az.: I ZR 31/06

Die Werbung mit "jeder 100. Einkauf gratis" ist keine unangemessene und unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers.

Die Rationalität der Kaufentscheidung des Kunden tritt auch dann nicht völlig in den Hintergrund, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.

Keine irreführende Werbung, wenn der richtige Hersteller benannt wird - OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2009, Az.: 4 U 197/08

Ein Fall der irreführenden Werbung unter dem Gesichtspunkt einer Täuschung über den maßgeblichen Hersteller liegt nicht vor, wenn der richtige Hersteller genannt wird. Unerheblich ist , ob andere Markenhersteller unter dem Begriff "Modellbezeichnung" zusätzilch aufgeführt werden.

Wird der richtige Hersteller genannt liegt auch kein Fall der Ausnutzung der Wertschätzung der anderen Herstellernamen bzw. Markenprodukte vor.

Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung des Internetauftritts - LG Rottweil, Beschluss vom 02.01.2009, Az.: 4 O 89/08

Texte und Grafiken eines bestehenden Internetauftritt genießen aufgrund der wettbewerbsrechtlichen Eigenart Schutz, wenn die konkrete Ausgestaltung der Internetseiten geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder auf die Besonderheiten hinzuweisen, die nicht allgemein üblich sind oder von Mitbewerbern in gleicher oder ähnlicher Form oder Funktion verwendet werden.

Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses bestehen, unabhängig vom Schutz aus dem Urheberrecht, wenn der Grad der Übernahme der Leistung besonders hoch ist und offensichtlich die Bekanntheit und die Verbreitung des Auftritts im Internet in der Form ausgenutzt wird, dass auf eigene Produkte aufmerksam gemacht wird.