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Urteile 2004

Leitsätzliches

Urteile 2004

Hier finden Sie Urteile und Beschlüsse aus dem Jahre 2004 zum Wettbewerbsrecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind. Dargestellt werden sowohl Urteile und Beschlüsse vom Landgericht (LG) als auch vom Oberlandesgericht (OLG).

Ob Fragen über´s Koppelungsverbot im Rahmen von Gewinnspielen, Unlautere Werbung, Vorsprung durch Rechtsbruch oder sonstige Fragen zum Wettbewerbsrecht: Die Urteile können Ihnen vielleicht eine erste Einschätzung geben. Möchten Sie einen konkreten Rat? Sprechen Sie uns an!

OLG München: Mitstörerhaftung bei unverlangter Zusendung von e-Cards

1. Der Anbieter einer Funktion zum Versenden von E-Cards mit Werbe-Mails haftet als Störer.
2. Auch die einmalige Zusendung einer unverlangten E-Card stellt eine unzulässige Werbung dar.

Zur Informationspflicht bei Fernabsatzverträgen - Hanseatisches OLG , Urteil vom 23. Dezember 2004, AZ.: 5 U 17/04

Vor dem tatsächlichen Vertragsschluss muss der Verbraucher die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der notwendigen Informationen im Sinne der BGB-InfoV haben. Diese müssen ihm nicht schon durch die Werbung des Unternehmers mitgeteilt werden.

Ein Beitrag von mews.

Woher kommt eigentlich das Bier? Das "Desperados"-Urteil, Urteil vom 23. Dezember 2004, AZ.: 5 U 198/04

Ein Unterlassungsanspruch besteht gegen ein Unternehmen, wenn das Bier - welches es vertreibt - nicht aus dem Land stammt, auf das die Aufmachung hinweist . Denn die Gesamtaufmachung einer Bierflasche kann mittelbar auf eine bestimmte geographische Herkunft des Bieres hinweisen.

Ein Beitrag von mews.

Wann ist preisvergleichende Werbung zulässig? - LG Bonn, Urteil vom 9. Dezember 2004, AZ: 14 O 175/04 -

Preisverlgeichende Werbung muss alle preisrelevanten Informationen enthalten.

Im Rahmen der Werbung für ein DVB-T Empfangsgerät ist die Angabe: "Zusatzkosten: 0 €" irreführend, da der Verbraucher über anfallende Stromkosten und GEZ-Gebühren getäuscht werden könnte. Zudem kann eine Täuschung des Verbrauchers darin liegen, dass im Vergleich zum Kabelnetz nicht alle Programme empfangen werden können.

Ein Beitrag von mews.

Keine Persönlichkeitsverletzung durch Äußerung in Theatreaufführung - LG Dresden, Urteil vom 9. Dezember 2004, AZ.: 3-O-4354/04 EV -

Der Satz, "Wen ich sehr schnell erschießen würde, das wäre Frau C. ...", der in einer Theateraufführung über eine bekannte lebende Person geäußert wurde, ist nicht zwangsläufig als Aufruf oder Anregung zur Begehung eines Tötungsdelikt zu verstehen. Denn lässt die angegriffene Äußerung in dem Zusammenhang der Inszenierung verschiedene - naheliegenden - Interpretationen zu, so ist diejenige der Beurteilung zugrunde zu legen, welche die Rechtsgüter anderer am wenigsten beeinträchtigt.

Ein Beitrag von mews.

"Alabaster" ist nicht gleich "Alabaster" - OLG Hamm, Urteil vom 9. Dezember 2004, AZ: 4 U 117/04 -

Die beanstandete Bezeichnung "Alabasterglas" ist irreführend, denn wo "Alabaster" draufsteht sollte auch "Alabaster" drin sein. Bei der Prospektwerbung für einen Möbelmarkt ist zu beachten, dass der Verbraucher sich nicht erst in Lexika über den Bedeutungsgehalt der verwendeten Werbeaussagen informiert, bevor er sich eine endgültige Meinung über das beworbene Angebot bildet.

Ein Beitrag von mews.

Hat der Händler nicht genug Ware, ist die kein Fall irreführender Werbung - OLG Celle, Urteil vom 9. Dezember 2004, AZ.: 13 U 218/04 -

Die Werbung eines Händlers, in einem von einer Händlergemeinschaft gestalteten Prospekt,  ist nicht irreführend, da ein durchschnittlich informierter Verbraucher nicht erwartet, dass ein bestimmtes Gerät aus einem Laden mit etwa 100 m² Verkaufsfläche und einem umfangreichen Sortiment ständig vorrätig ist und zudem hinreichend deutlich darauf hingewiesen worden ist. Das Propekt galt darüber hinaus für einen längeren Zeitraum ("Sommer 2004").

Ein Beitrag von mews.

Kein ergänzender Schutz für LEGO-Klemmbausteine - BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 , AZ: I ZR 30/02 -

Ein anderer Hersteller von Klemmbausteinen der ebenfalls auf den Deutschen Markt dringen will hat auf den Produktverpackungen an der Stelle, an der sich beim Vertrieb in anderen Ländern der Hinweis "This Product is compatible with all leading Brands" befindet, einen Aufkleber mit dem Text "B...“ ist ein einheitliches Bausystem der B. Firmengruppe und sollte nicht mit anderen Bausteinsystemen verwechselt werden!".

Eine unlautere Rufausbeutung liegt nicht vor, wenn der Originalhersteller mit seinem Produkt einen neuen Markt erschlossen hat und der Nachahmer beim Eindringen in diesen Markt die angesprochenen Verkehrskreise in geeigneter Weise darüber informiert, dass sein eigenes von dem nachgeahmten Produkt zu unterscheiden sei. Eine nicht spätestens im Zeitpunkt des Kaufs, sondern erst nachfolgend auftretende Herkunftstäuschung kann keine Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz begründen. Ein wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen das sog. Einschieben in eine fremde Serie ist jedenfalls nicht zeitlich unbegrenzt zu gewähren.

Ein Beitrag von mews.

Zur Wettbewerbswidrigkeit bei Ankündigungen von Rabatten auf Reisepreise - OLG Dresden, Urteil vom 30. November 2004, AZ.: 14 U 1679/04

Die Klägerin begehrt gegenüber der Beklagten den Verbotsausspruch, für die Vermittlung von Reisen, bei denen der Reiseveranstalter die Einhaltung seiner Preise vorgeschrieben hat, Preisnachlässe anzukündigen und/oder zu gewähren, es sei denn, dass nachträglich, also nach Vertragsabschluss, ein Teil der Vermittlungsprovision an den Kunden abgegeben und hierauf auch in der Werbung deutlich hingewiesen wird.
Mit dem Erfordernis einer Eignung, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sollen Verstöße, die für das Wettbewerbsgeschehen insgesamt oder für die geschützten Personenkreise allenfalls eine marginale Bedeutung haben, von einer Verfolgung ausgenommen werden.

Ein Beitrag von mews.

Keine Verunglimpfung bei vergleichender humorvoller Werbung - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25. November 2004, AZ.: 6 U 142/04

Im Falle einer humorvollen vergleichenden Werbung, die mit einer Abwertung des konkurrierenden Angebots verbunden ist, liegt keine unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung vor, solange der Verkehr die Aussage nicht ernst nimmt. Anders ist dies, wenn sich ein humorvoller Teil und ein sachlicher Teil einer Werbung mit ein- und derselben Produkteigenschaft befassen, so dass sich für den Betrachter eine allgemeine Abwertung der Konkurrenzprodukte ergibt.

Ein Beitrag von mews.

"zuzügl. Überführung" entspricht beim PKW Verkauf nicht der Preisangabenverordnung - OLG Hamm, Urteil vom 25. November 2004, AZ.: 4 U 137/04

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV müssen bei gewerbsmäßigen Angeboten PKWs an Letztverbraucher Endpreise angegeben werden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 1 PAngV entsprechen.
Dazu bedarf es der gleichzeitigen Angabe sämtlicher Preisbestandteile der im Rahmen eines einheitlichen Leistungsangebotes beworbenen Waren und Dienstleistungen. Dazu gehören bei Angeboten des Verkaufs von Neuwagen auch die zwangsläufig anfallenden Überführungskosten zum Geschäftshaus des Verkäufers, wo der Verkehr in solchen Fällen die Übergabe des Fahrzeuges erwartet.

Ein Beitrag von mews.

Zulässiges Kopplungsangebot bei Warengutschein in einer Zeitschrift - OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2004, AZ: 6 W 115/04 -

Die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers wird nicht durch die Zugabe eines Warengutscheins im Wert von € 9,95 zu einer Zeitschrift für € 2,20 beeinträchtigt. Das beworbene Angebot ist nicht dazu geeignet, den angesprochenen Verkehrsteilnehmer zu irrationalen Kaufentscheidungen hinzureißen, sondern appelliert im Gegenteil an den sachlich kalkulierenden Verbraucher.

Ein Beitrag von mews.

Vermitteln von Oddset-Wetten strafbar - OLG Bremen, Urteil vom 11. November 2004, AZ: 2 U 39/04 -

Das im Strafgesetzbuch normierte Verbot des Abhaltens von Glückspielen ohne Erlaubnis ist auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

Die in § 284 Abs. 1 StGB verlangte behördliche Erlaubnis, öffentlich ein Glücksspiel zu veranstalten, meint eine Erlaubnis der zuständigen Behörde eines Landes der Bundesrepublik Deutschland.

Hieran ändert auch die Gambelli-Entscheidund des EuGH nichts, der Senat hält § 284 für verfassungsgemäß und sieht keinerlei Grund zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG.

Ein Beitrag von mews.

"Fettfreie" Werbung, - LG Kleve, Urteil vom 5. November 2004, AZ: 8 O 69/04 -

Die Werbung mit dem Aufdruck "ohne Fett" für Süsswaren aus Fruchtgummi wie z.B. Yoghurt-Gums ist nicht irreführend. Die Entscheidung ist insofern lesenswert, als das Gericht sorgfältig auf die unterschiedlichen angesprochenen Verkehrskreise und ihre Auffassungsgabe eingeht - von den Erfahrungen der Kammer selbst bis hin zu Kindern ab 6 Jahren.

Ein Beitrag von mews.

Unerlaubte Werbung via Telefon - OLG Köln, Urteil vom 5. November 2004, AZ: 6 U 88/04 -

Ohne Einwilligung ist Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern oder ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung gegenüber sonstigen Marktteilnehmern eine unzumutbare Belästigung und damit eine unlautere Wettbewerbshandlung. Für die Abgrenzung, ob ein Anruf gegenüber "Verbrauchern" als Privatpersonen oder gegenüber "sonstigen Marktteilnehmern" und damit auch Gewerbetreibenden erfolgt, ist nicht auf den Inhalt der jeweiligen Werbung abzustellen, sondern unter welcher Rufnummer angerufen wurde.

Ein Beitrag von mews.

Oddset - nur bei Lotto! - , BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004, AZ: I ZR 59/02 -

Die Werbeaussage "Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto!" erweckt auch bei denjenigen Adressaten der Werbung, die kein spezielles Vorverständnis des Begriffs "Oddset" besitzen, den Eindruck, daß der Lottoblock der einzige Anbieter solcher Wetten sei. (amtl. Leitsatz)

Ein Beitrag von mews.

Keine unzulässige Werbung bei Arzneidatenbank - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Oktober 2004, Az.: 6 U 187/03

Werden nicht einzelne Arzneimittel werbetechnisch hervorgehoben, ist eine elektronische Arzneidatenbank mit mehreren Tausend zum Teil verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die ohne Zugangsbeschränkung nach Namen und Wirkstoffen durchsucht werden kann, keine heilmittelrechtlich unzulässige Publikumswerbung.

Ein Beitrag von mews.

Kein wettbewerbsrechtlicher Schutz für Spielideen mit Puppen - BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004, AZ Az. I ZR 326/01

Die besonderen Merkmale, die den verschiedenen "Barbie"-Produkten wettbewerbliche Eigenart geben können, sind bei den beanstandeten "Steffi Love"-Ausstattungen jedenfalls nicht in einer Weise übernommen, dass eine noch relevante Herkunftstäuschung in Betracht käme.

Ein Beitrag von mews.

Zur Verwechselungsgefahr zwischen einem Sachbuch und einer Broschüre "Das Telefon Sparbuch" - BGH, Urteil vom 13. Oktober 2004, AZ: I ZR 181/02 -

Bei Büchern steht grundsätzlich dem Autor des Werkes Titelschutz zu. Bei der Frage der Verwechslungsgefahr ist auf die Kennzeichnungskraft des Titels, auf die Identität oder Ähnlichkeit der Werke sowie auf die Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Werktitel, abzustellen. Zwischen dem Sachbuch "Das Telefon Sparbuch" und den Broschüren mit den Bezeichnungen "Das (neue/frische) Telefon Sparbuch" besteht keine unmittelbare Verwechslungsgefahr.

Ein Beitrag von mews.

Haftung des Verlegers für Anzeigen - OLG Hamm, Urteil vom 12. Oktober 2004, AZ.: 4 U 98/04

Verleger haben Anzeigen vor ihrer Veröffentlichung auf den Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zu prüfen. Eine Haftung besteht nur, wenn die Veröffentlichung grob und unschwer erkennbar wettbewerbswidrig ist. Aufgrund der Pressefreiheit darf die Prüfpflicht nicht überspannt werden.

Ein Beitrag von mews.

Keine Wettbewerbswidrigkeit bei "Die Internet-Sensation: Telefonieren zum Nulltarif!" - OLG Celle, Urteil vom 30. September 2004, AZ: 13 U 142/04 -

Bei einem verständigen Verbraucher kann davon ausgegangen werden, dass er bei dem Slogan - "Die Internet-Sensation: Telefonieren zum Nulltarif!" - nicht über den Preis des Angebots getäuscht wird und auch nicht vom herkömmlichen Telefonieren ausgeht.

Ein Beitrag von mews.

Werbung ohne "Auslaufmodell", - KG Berlin, Beschluss vom 24. September 2004, AZ: 5 W 140/04 -

Da Schulrucksäcke zwar der Mode unterliegen, aber nicht in regelmäßigen Intervallen gewechselt oder in regelmäßigen Zeitabständen vom Hersteller mit äußerlich erkennbaren, dem Modetrend aller wesentlichen Produzenten folgenden Merkmalen versehen werden, braucht ein Verkäufer für diese Waren nicht auf den Grund des "Auslaufmodells" für Preisreduktionen hinzuweisen.
Anders sieht es aber bei anderen Waren aus - dort kann eine Aufklärungspflicht vorliegen, deren Verletzung nicht nur vom Käufer, sondern auch vom Konkurrenten teuer abgemahnt werden kann.

Ein Beitrag von mews.

Zur vergleichenden Werbung von Feuchtigkeitscreme - Hanseatisches OLG , Beschluss vom 16. September 2004, AZ.: 3 U 15/04 -

Aussagen in der Werbung für Feuchtigkeitscreme, wie:

"+ 50 % Feuchtigkeit" bzw.
"enthält 50 % mehr Feuchtigkeitsspender", jeweils mit der Bezugnahme auf
"die führende Hautcreme" wird vom Durchschnittsverbraucher als Wirkungsaussage dahin verstanden, die Haut bekomme entsprechend mehr Feuchtigkeit zugefügt als durch das marktführende Produkt.

Der Umstand, dass in der Kosmetikwerbung zwischen Wirkungsaussagen und Angaben zu den Inhaltsstoffen unterschieden wird, steht einer Irreführung im Einzelfall nicht entgegen.

Ein Beitrag von mews.

Zur Frage der gewerblichen Niederlassung bei Versandapotheken - LG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 2004, AZ.: 12 O 267/04

Testet eine Drogeriemarktkette in eigens eingerichteten Filialen den Versandhandel mit Arzneimitteln, so handelt es sich nicht um selbstständige Filialen, sonder Verkaufsstellen. Es besteht für den Antragsteller einer einstweiligen Verfügung kein Anspruch, wenn das Gesundheitsamt gegen diese Art des Vertriebes vorgeht.

Ein Beitrag von mews.

Kein Wettbewerbsverstoß bei Eindringen in fremden Kundenkreis - OLG Hamburg, Urteil vom 27. August 2004, AZ.: 5 U 192/03

Es liegt kein Wettbewerbsverstoß beim Eindringen in einen fremden Kundenkreis vor, da es das Wesen des Wettbewerbs ist. Auch das sytematische und zielbewusste Ausspannen von Kunden ist erst dann wettbwerbswidrig, wenn dies unlauter geschieht.

Ein Beitrag von mews.

Auf was muss sich der Unterlassungsantrag beziehen? - OLG Hamburg, Urteil vom 26. August 2004, AZ.: 5 U 52/03

Ein Unterlassungsantrag muss sich auch auf den Kontext der angegriffenen Behauptungen beziehen. Werden Behauptungen aus einer Werbebroschüre isoliert zum Gegenstand des Unterlassungsantrages gemacht und nicht in dem für das Verständnis maßgeblichen Kontext, so ist die konkrete Verletzungsform nicht erfasst.

Elemente hieraus können nicht zur Begründung des Verbots herangezogen werden, wenn die Verwendung der Broschüre selbst nicht angegriffen wird.

Richtet sich die Werbung an ein Fachpublikum, kann das Gericht gleichwohl das Verkehrsverständnis ohne sachverständige Hilfe feststellen und eine Irreführung verneinen, wenn es nur um Fragen des allgemeinen Sprachgebrauchs geht.

Ein Beitrag von mews.

Telefax-Spam wettbewerbswidrig - LG Karlsruhe, Urteil und Beschluss vom 25. August 2004, Az.: 14095/04 KfH III-

Der Wettbewerber hat auch nach dem neuen UWG einen umfassenden Unterlassungsanspruch gegen den Versender von Telefax-Werbung ohne vorherige Zustimmung.

Gemäß § 25 Abs. 2 GKG, § 3 ZPO war unter Berücksichtigung der von der Klägerinnen dargelegten Umstände das Unterlassungsinteresse mit dem angegebenen Wert (€ 100.000,00) zu veranschlagen.

Ein Beitrag von mews.

OLG Hamburg: In Österreich erlaubtes Glückspiel in Deutschland wettbewerbswidrig - Hanseatisches OLG, Urteil vom 19. August 2004, AZ: 5 U 32/04 -

In einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zwischen zwei Wettbewerbern, die Veranstalter von Glücksspielen in Deutschland sind, hat das Gericht über die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens der Antragsgegnerin zu entscheiden. Ein Veranstalter in Deutschland, der nur eine für Österreich geltende Befugnis zum Betreiben von Glücksspielen besitzt, kann zur Unterlassung verurteilt werden. Festzustellen, ob die Vorschriften europarechtlich unbedenklich sind, bleibt dem verwaltungsrechtlichen und/oder strafrechtlichen Verfahren vorbehalten.

Ein Beitrag von mews.

"Cartier" und ebay die Zweite - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. August 2004, Az.: 6 W 128/04

Bewirbt ein Unternehmer einen Artikel bei dem Internetauktionshaus ebay mit dem Text "im Cartier-Stil", so ist dies unzulässig. Weiter bestehen keine Bedenken gegen einen Gegenstandswert in Höhe von € 50000 bei einer entsprechenden Unterlassungserklärung, der sich nach dem Wert der verletzten Marke und der Gefährlichkeit der Verletzung errechnet.

Ein Beitrag von mews.

Architekt und Werbung - BVerfG, Verfassungsbeschwerde vom 14. August 2004, Aktenzeichen 1 BvR 2338/03 -

Die Werbung mit der Berufsbezeichnung Architekt ist zulässig und durch Art. 12 I GG gewährleistet. Zur Freiheit der Berufsausübung gehört jede Tätigkeit, die mit der Brufsausübung zusammenhängt und dieser dient.

Ein Beitrag von mews.

Sportwetten eines ausländischen Vermittlers sind wettbewerbswidrig - Hanseatisches OLG, Urteil vom 12. August 2004, AZ: 5 U 131/03 -

Die Beklagte, eine in England ansässiges Unternehmen zur Vermittlung von Sportwetten, handelt gemäß §§ 3, 4 Nr.11, 8 Abs.1, Abs.3 Nr.1 UWG n.F. i.V.m. § 284 Abs. 1 und 4 StGB wettbewerbswidrig bei einer Vermittlung von Sportwetten ohne deutsche Lizenz.

Eine im Königreich ausgestellte "Bookmaker´s Permit" reicht hierzu nicht aus, da die Beklagte auf deutschem Territorium Wetten vermittelt. Auch kann sich eine Erlaubnis nicht aus einem Vermittlungslizenzvertrag ergeben, der sich auf eine DDR-Lizenz stützt, wenn das tatsächliche Wettangebot über das des Vertrages hinausgeht.

Ein Beitrag von mews.

Zum Versandhandel im Sinne des JuSchG - OLG München, Urteil vom 29. Juli 2004, AZ: 29 U 2745/04 -

Ein Internet-DVD-Versanddienst ist dann Versandhandel im Sinne des JuSchG, wenn kein persönlicher Kontakt zwischen Lieferant und Besteller besteht oder durch Vorkehrungen technischer oder sonstiger Art nicht sichergestellt ist, dass die Ware beim Versand nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird.

Filme, die mit "Keine Jugendfreigabe" ("FSK-18-Filme") gekennzeichnet sind, können durch den Versandhandel etwa durch Versendung per "Einschreiben eigenhändig" angeboten werden, da hier an den Adressaten persönlich ausgehändigt wird.

Ein Beitrag von mews.

Für Jugendschutz kein Wettbewerbsrecht - LG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juli 2004, AZ.: 12 O 19/04

Die Klägerin kann von der Beklagten nicht verlangen, dass diese generell und umfassend wie beantragt den Vertrieb eines Jugendschutzsystems für pornografische Internetinhalte im Sinne des § 184 StGB, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV unterlässt.

Der Vertrieb eines AVS (Altersverifikationssystems) ohne persönliche Identifikation mit Altersüberprüfung des Nutzers stellt keine Maßnahme dar, von der eine besondere Gefahr für die Lauterkeit des Wettbewerbs ausgeht.

Ein potentieller Verstoß stellt nach Auffassung des erkennenden Gerichts daher keine wettbewerbsrechtliche Verletzung  dar.

Ein Beitrag von mews.

Lucky Strikes vs. Absolut Vodka - OLG Köln, Urteil vom 23. Juli 2004, Az.: 6 U 77/04

Wettbewerbsrechtlicher Schutz für eine Marke kann auch dann bestehen, wenn durch die Verletzungshandlung nicht nur diese selbst, sondern auch ein darüber hinausgehendes Schutzobjekt verletzt wird.

Dies ist jedoch bei einer potenziellen Verwässerung oder Ausbeutung des Rufes der Marke durch die Werbung nicht möglich, ohne dass das Aufgreifen der Marke gar nicht näher in Betracht gezogen werden könnte. Besonders im Fall deutlicher Unterscheidbarkeit der angegriffenen Werbung wird der durchschnittlich interessierte Verbraucher die Unterschiede wahrnehmen.

Ein Beitrag von mews.

Unterhosen sind eigen, - Hanseatisches OLG, Urteil vom 16. Juli 2004, AZ: 5 U 100/03 -

Nach Ansicht des Gericht hat auch eine Herrenunterhose mit goldenen Glöckchen und Weihnachtsmotiven verzierte Herrenunterhose erhebliche wettbewerbliche Eigenart.

Mit der Übernahme  der in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppe des ergänzenden Leistungsschutzes in das neue UWG, ist keine inhaltliche Änderung verbunden.
Danach besteht im Wettbewerb grundsätzlich weiterhin Nachahmungsfreiheit, wenn nicht die jetzt gesetzlich geregelten besonderen Umstände eingreifen. Es wird vorerst auch weiterhin davon auszugehen sein, dass eine Nachahmung nur dann unlauter ist, wenn das nachgeahmte Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart besitzt, für die Fallgruppe der vermeidbaren Herkunftstäuschung eine gewisse Bekanntheit des nachgeahmten Produkts vorliegt und dass schließlich zwischen allen Tatbestandselementen - wettbewerbliche Eigenart, gewisse Bekanntheit, Grad der Nachahmung und Gefahr der Herkunftstäuschung - eine Wechselwirkung besteht.

Ein Beitrag von mews.

Domain-Parking kann wettbewerbswidrig sein, - Hanseatisches OLG, Urteil vom 14. Juli 2004, AZ: 5 U 160/03 -

Auf Domain-Parking kann ein Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch haben,  wenn auf den geparkten Domains für in Deutschland nicht genehmigte Glückspiele geworben wird. Von Domain-Parkingist spricht man, wenn ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite fremde Domains zum Verkauf anbietet und zugleich auf diesen Domains Werbung schaltet und damit Einnahmen erzielt, an denen die Inhaber der Domains beteiligt werden.

Ein Beitrag von mews.

Werbeanrufe beim Anwalt sind wettbewerbswidrig - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. Juli 2004, Az.: 6 W 59/04

Wird ein Anwalt unaufgefordert von einer Anzeigenagentur angerufen, so ist dies wettbewerbswidrig, wenn die Agentur  nicht aufgrund tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anwalts an einer solchen Anzeige vermuten durfte.

Ein Beitrag von mews.

Mit einem kleinen Sternchen kommen die Kosten - BGH, Entscheidung vom 8. Juli 2004, AZ: I ZR142/02 -

Wird eine sonst kostenlose Leistung durch einen Anbieter kostenpflichtig angeboten, reicht ein Sternchenhinweis auf die Kostenpflicht nicht aus. Die Pflicht für einen Grundpreis ergibt sich in diesem Zusammenhang auch nicht aus dem Verweis auf einen Aufpreis.

Ein Beitrag von mews.

Werbeblocker, - BGH, Urteil vom 24. Juni 2004, AZ: I ZR 26/02 -

Kann ein privater Fernsehsender einem Unternehmen die Produktion und den Vertrieb eines zum Anschluss an den Fernseher oder Videorekorder bestimmtes Gerät verbieten, mit dem Werbeinseln aus dem laufenden Programm automatisch ausgeblendet werden können? Der BGH sagt nein. Zwischen diesem und dem privaten Fernsehsendeunternehmen bestehe zwar ein konkretes Wettbewerbsverhältnis. Beide richten sich an das Fernseh-Publikum. Weder die Werbung noch der Vertrieb des Blockers noch die dazu erforderliche Ausstrahlung von Befehlssignalen verstoßen gegen das geltende Wettbewerbsrecht. Auch einen verfassungsrechtlichen Schutz des Fernsehsenders vor Gefährdungen seiner Einnahmequelle "Werbung" konnten die Richter nicht erkennen.

Ein Beitrag von mews.

Schulsport-Taler auf Cornflakes-Packung zulässig - LG Bremen, Urteil vom 1. Juli 2004, AZ: 12 O 533/03 -

Ein psychologischer Kaufzwang wird duch das Werben eines Produzenten mit Sammel-Talern auf Cornflakes-Packungen und mit Internetspielen für die Anschaffung von Sportgeräten nicht hervorgerufen.
Eine Werbung dieser Art ist zulässig und ein Unterlassungsanspruch ist nicht gegeben. Das Vertrauensverhältnis zwischen Vertrauenslehrer und Schülern wird hierdurch nicht ausgenutzt.

Ein Beitrag von mews.

Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig - OLG Frankfurt, Urteil vom 17.06.04, Az.: 6 U 158/07

Nach Auffassung des OLG Frankfurt ist die Angabe einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung irreführend und wettbewerbswidrig, da ein Widerruf nur in Textform, nicht aber mündlich erklärt werden kann.

"Größter Onlinedienst", - BGH, Urteil vom 17. Juni 2004, AZ: I ZR 284/01 -

Wer mit den Worten "Europas größter Onlinedienst", das "weltweit größte Internet-Unternehmen",  "der größte Internet-Provider Europas" oder "Raten Sie mal, wer Europas größter Provider im Boom-Markt ist", wirbt, muss diese Alleinstellung im Streitfall auch beweisen können - was T-Online hier nicht gelungen ist.

Ein Beitrag von mews.

BuchpreisbindungsG gilt auch für ebay - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15. Juni 2004, Az.: 11 U (Kart) 18/04

Verkauft jemand bei dem Internetauktionshaus ebay neue Bücher, so ist der Verkäufer auch hier an das BuchpreisbindungsG gebunden, soweit es sich nicht nur um eine geringe Anzahl von Büchern handelt.

Gestattet ist es jedoch nach Ansicht des Gerichts, z. B. ungelesene Bücher als "neu" zu verkaufen.

Ein Beitrag von mews.

Was passiert mit einer Marke in der Insolvenz? - BGH, Urteil vom 9. Juni 2004, AZ: I ZR 31/02 -

In einer Versteigerung im Rahmen einer Insolvenz eines Unternehmens erwirbt der Ersteher nur die Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt hat. Der Zuschalgsbeschluss hat als solcher weder hinsichlich des Geschäftsbetriebs noch hinsichtlich der Klagemarke einen Rechtsübergang bewirkt.

Ein Beitrag von mews.

Weltführer ist Spitzenstellung, - KG Berlin, Entscheidung vom 4. Juni 2004, AZ: 5 W 76/04 -

Wer mit der Alleinstellung bzw. Spitzenstellung als "Weltmarktführer" in einer bestimmten Technologie wirbt, muss auch nachweisen können, dass er sich als solcher bezeichnen darf. Ein Weltmarktführer hat sich als besonders kompetentes und leistungsfähiges Unternehmen am Markt im Leistungswettbewerb durchgesetzt.

Ein Beitrag von mews.

"..bis zu 35% billiger", - KG Berlin, Entscheidung vom 28. Mai 2004, AZ: 5 W 74/04 -

Ein weiteres Beispiel dafür, dass Preiswerbung unzulässig sein kann, es aber nicht immer sein muss. Die Werbung mit Preisersparnissen "bis zu 35%" ist zwar nach Ansicht der Richter an sich inhaltslos und könnte für sich allein betrachtet irreführend sein. In dem konkreten Fall schien der übrige Inhalt der Anzeige allerdings als Bezugspunkte zwei Deutungsmöglichkeiten aufzuzeigen, nämlich einer Ersparnis gegenüber der Konkurrenz oder den Preisempfehlungen der Hersteller. Daher wurde der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung auch in zweiter Instanz zurückgewiesen.

Ein Beitrag von mews.

Irreführender Vorratsmangel - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13. Mai 2004, Az.: 6 U 108/03

Begibt sich ein Kunde, geleitet durch Werbung in ein Geschäft, so kann ein Fall irreführende Werbung unter dem Gesichtspunkt der mangelnden Lieferbereitschaft vorliegen, wenn unrichtige Auskunft über das Vorhandensein der Ware gemacht wird.

Ein Beitrag von mews.

Zur Preisangabegestaltung beim Vertrieb von Handys plus Vertrag über Website - OLG Köln, Urteil vom 7. Mai 2004, Az.: 6 U 4/04

Die Antragsgegnerin ist gem. § 1 Abs.1 S.1 PAngV bei dem Angebot des Handys mit Netzkartenbindung im Internet zur Angabe sämtlicher (End-) Preise verpflichtet, die für den Erwerb des Handys und im Rahmen des Netzkartenvertrages zu zahlen sind...

Ein Beitrag von mews.

Wird in der Werbung eine Anzahlung angegeben, ist auch der Endpreis zu nennen - OLG Köln, Urteil vom 7. Mai 2004, Az.: 6 U 19/04

In der Sache folgt der Unterlassungsanspruch des Antragstellers aus § 1 Abs. 1 PAngVO in Verbindung mit § 1 UWG: Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO sind Endpreise anzugeben, wenn Waren angeboten werden oder wenn unter Angabe von Preisen dafür geworben wird. Das bedeutet, dass bei einem Angebot die Preisangabe einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Endpreise) stets erforderlich ist, während bei der Werbung die Endpreise nur genannt zu werden brauchen, wenn überhaupt (Einzel-) Preise angegeben werden...

Ein Beitrag von mews.

"Es lebe Billig..."- Werbung von Makro Markt nicht irreführend - Hanseastisches OLG in Bremen, Urteil vom 6. Mai 2004, AZ.: 2 U 106/03 -

Makro Markt beansprucht mit seinem Werbeslogan:

„Hallo Leute . . . Es lebe billig. Billiger als Makro Markt. Geht nicht. Sollten Sie trotzdem
. . . zahlen wir Ihnen den Differenzbetrag einfach aus. Das ist echte Tiefpreisgarantie. . .“

nicht die alleinige Spitzenposition, sondern reiht sich lediglich in die Gruppe anderer preisgünstiger Anbieter ein. Die Kunden werden sogar zum Preisvergleich animiert. Es liegt daher keine irreführende Werbung im Sinne des § 3 UWG vor.

Ein Beitrag von mews.

"Standards gesetzt" nicht ohne Weiteres wettberwerbswidrig - Hanseatisches OLG, Urteil vom 6. Mai 2004, AZ: 3 U 116/03 -

Im Falle der Werbeaussage "Standards" in einem Angebotssegment "gesetzt" zu haben, ist nicht ohne Weiteres von einer absoluten Vorrangsbehauptung auszugehen. 

Ein Beitrag von mews.

Nachahmung von Produkten und wettbewerbsrechtliche Eigenart - OLG Köln, Urteil vom 30. April 2004, Az.: 6 U 6/04

...auch im übrigen rechtfertigt der Sachvortrag der Klägerin ihre Klageanträge nicht, und zwar schon deshalb nicht, weil die Klägerin die notwendige wettbewerbliche Eigenart ihrer angeblich in unzulässiger Weise übernommenen ("kopierten") Dekore nicht schlüssig vorgetragen hat. Bei seiner Prüfung ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Ge-staltungsform eines Produkts, das nicht oder nicht mehr unter Sonderrechtsschutz steht, grundsätzlich von jedermann nachgeahmt und eine solche Nachahmung auch vertrieben werden darf, dass das aber dann nicht gilt, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist...

Ein Beitrag von mews.

Mehrfache Verfolgung gleichartiger Wettbewerbsverstöße - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. April 2004, Az.: 6 U 104/03

Lassen sich gleichartigen Wettbewerbsverstöße nicht einheitlich feststellen, so spricht dies gegen die Annahme eines Rechtsmißbrauchs.

Ein Beitrag von mews.

Widerrechtliche Benutzung von fremden Namen und Geschäftsbezeichnungen im Quelltext einer Internetseite (metatag) - LG Essen, Urteil vom 14. April 2004, AZ.: 44 O 166/03

Dem Beklagten wird untersagt auf kommerziellen Webseiten fremde Namen, Geschäftsbezeichnungen, Marken oder sonstige Begriffe zu verwenden, ohne dass die Webseiten einen inhaltlichen Bezug zu den verwendeten Namen, Geschäftsbezeichnungen, Marken oder Begriffen aufweisen, auch wenn die Verwendung dergestalt erfolgt, dass die Begriffe für den Internet-Nutzer nicht bei Aufruf der Domain unmittelbar sichtbar sind, sondern nur von Suchmaschinen ausgewertet werden oder im Quelltext ersichtlich sind.

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Premiere darf Nachfolgezeitschrift nicht kostenlos verteilen - LG München I, Urteil vom 7. April 2004, AZ: 33 O 5050/04

Premiere darf an die TV-Abonnenten ihre Programmzeitschrift "TV Digital" nicht zweimal kostenlos verteilen. Es handelt sich nach der Aufmachung um die Nachfolgezeitschrift der "tv kofler". Die kostenlose Verteilung der Zeitschrift ist kein adäquates Mittel der Verbreitung und vermag auch nicht den Wettbewerb zu stärken.

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 02. April.2004, Aktenzeichen: 6 U 43/03 –

Die Kehrseite der zunächst erfolgreichen Einstweiligen Verfügung ist die Verpflichtung, im Falle ihrer Aufhebung Schadenersatz leisten zu müssen. Hier setzt ein angegriffenes, letztlich aber erfolgreiches Unternehmen einen Zahlungsanspruch wegen entgangener Geschäfte erfolgreich durch. An der umfangreichen Beweisaufnahme ist erkennbar, dass die meisten Probleme im Nachweis des tatsächlich vorhandenen und nicht nur vorgetäuschten Schadens liegen.

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Kostenerstattung bei Testkäufen - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. April 2004, Az.: 4 W 42/04 -

Der Markenverletzer muss die Kosten für einen Testkäufer dann nicht erstatten, wenn dieser nicht speziell gegen ihn, sondern allgemein eingesetzt wurde.

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Haben Sie kurz Zeit? Ansprechen von Kunden im öffentlichen Raum, - BGH, Urteil vom 1. April 2004, AZ: I ZR 227/01 -

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Schadensersatz gemäß § 945 ZPO bei aufgehobener einstweiligen Verfügung - OLG Köln, Urteil vom 2. April 2004, Az.: 6 U 43/03

Zum Schadensersatzanspruch § 945 ZPO nach einer in Italien zugestellten einstweiligen Verfügung, welche im Widerspruchsverfahren aufgehoben worden ist.

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7. Tage Frist bei Abmahnung angemessen - OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. März 2004, AZ: 2 W 44/03 -

Bei einer Abmahnfrist von sieben Tagen muss dem Abgemahnten eine, nach Lage des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Verletzten ausreichende Bedenkzeit verbleiben, um die Rechtslage zu überprüfen und ggf. auch anwaltlichen Rat einzuholen.

Eine Fristverlängerung ist nur bei Darlegung auf den Einzelfall bezogener Umstände möglich und eine allgemein gehaltene Bitte um Fristverlängerung nicht ausreichend.

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Zur Unzulässigkeit preisvergleichender Werbung - Hanseatisches OLG, Urteil vom 25. März 2004, AZ: 3 U 151/03 -

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"Montagabend um 8" kann im TV-Spot eines Telefonanbieters irreführend sein, - Hanseatisches OLG, Urteil vom 25. März 2004, AZ: 3 U 184/03 -

Die werblich hervorgehobene Tarifvorteil eines Telefonanbieters ist irreführend, wenn sich der Vergleich nur auf einen begrenzten Zeitraum bezieht und der Zuschauer hierauf nicht hingewiesen wird. Mit dem Slogan "Montagabend um 8" wird der Eindruck vermittelt, dass der Telefontarif über den genannten Zeitraum hinaus und werktags mindestens nach 21 Uhr gilt.

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Verbilligte Zeitschriften-Probeabonnements - OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2004, Az: VI-U (Kart) 32/03

Wird die identische Ware gleichzeitig auf einem nach Angebot und Nachfrage einheitlichen Markt teils zu gebundenen Preisen, teils zu erheblich niedrigeren Preisen angeboten, führt dies dazu, dass dem Einzelhandel potentielle Käufer entzogen werden. Demnach besteht die Gefahr einer erheblichen Nachfrageverschiebung.

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Zeitschriftenabo mit Armbanduhr als Zugabe - OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2004, Az: VI-U (Kart) 31/03

Wettbewerbswidriges Verhalten durch den verbilligten Probebezug einer Zeitschrift mit der Zugabe einer Armbanduhr.

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Partnerschaftskurzbezeichnung, - BGH, Urteil vom 11. März 2004, AZ: I ZR 62/01

Es ist zulässig, eine Rechtsanwaltspartnerschaft mit einer Phantasiebezeichnung zu benennen.

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Vorbeugender Gerichtsstand in Wettbewerbssachen, - Hanseatisches OLG, Urteil vom 3. März 2004, AZ: 5 U 132/03 -

Kann der Kläger keine Schadens verursachende Handlung in dem Bezirk darlegen, wo er eine isolierte Klage auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten erhoben hat, so kann die Klage auch im Gerichtsstand des vorbeugenden Unterlassungsanspruchs erhoben werden.

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Keine billigeren Brillen für Oma und Opa, - Hanseatisches OLG, Urteil vom 26. Februar 2004, AZ: 5 U 142/03 -

Es ist unzulässig gemäß § 7 Abs. 1 HWG, Zuwendungen oder sonstige Werbegaben anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren. Dies gilt auch für die Werbung für Arzneimittel nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWG und gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 a HWG für die Werbung für im Sinne des § 3 MedizinprodukteG, worunter auch Brillen fallen.

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Telefonwerbung, - BGH, Urteil vom 5. Februar 2004, AZ: I ZR 87/02

Werbeanrufe per Telefon stören viele bei der Arbeit - sie gehören aber immer noch zu den effektivsten Marketing-Mittel. In diesem Fall ging es um einen Anruf, bei dem zu dem bereits bestehenden kostenlosen Grundeintrag in ein Telefonverzeichnis zum einen die Daten zwecks Neuauflage geprüft, zum anderen ein kostenpflichtiger Zusatzeintrag angeboten wurde. Der BGH meint, wegen des geringen Maßes an Belästigung sei in diesem Fall die mutmaßliche Zustimmung zur Werbung per Anruf gegeben. Dem vermuteten Einverständnis zum Telefonanruf könne nicht entgegenstehen, dass die Werbung auch auf schriftlichem Weg hätte erfolgen können.

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Genealogie der Düfte - BGH, Urteil vom 5. Februar 2004, AZ: I ZR 171/01 -

Die bloße Benennung einer Marke im Zusammenhang mit einem anderen Produkt stellt für sich genommen noch keine unlautere Rufausbeutung dar und ist daher nicht wettbewerbswidrig. Es müssen weitere, nachprüfbare Tatsachen vorliegen, aus denen sich der Bezug des guten Rufs der fremden Marke auf das eigene Produkt durch die angesprochenen Verkehrskreise ergeben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die angesprochenen Kunden aus der Angabe eine nützliche und nicht völlig unerhebliche Information für die Kaufentscheidung erhalten kann.

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Meinungsäußerung statt UWG, - LG Düsseldorf, Urteil vom 28. Januar 2004, Aktenzeichen: 34 O 157/03 –

Auch Informationen über bestimmte Heilmethoden können auf Internetseiten von Ärzten, Apothekern oder Optikern problematisch sein. Das Landgericht Düsseldorf unterscheidet jedoch sauber bei solchen informativen Meinungsäußerungen zwischen wettbewerbswidriger Herabsetzung und auch wissenschaftlich belegten bzw. in der Wissenschaft vertretenen Ansichten. Bei einem ansonsten informativem Text genügt es, dass zumindest ein Teil der Wissenschaftler die jeweilige Warnung stützt.

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Werbung und Inhalt einer Internetseite müssen unterscheidbar sein, - KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2004 , AZ: 14 U 177/02-

Läuft in der Mitte eines Werbeblocks ein Trailer mit der Bezeichnung "Surftipp", verstösst es gegen das Trennunggebot, wenn dieser keinen erkennbaren Werbecharakter hat und sich von der übrigen Werbung unterscheidet. Hierdurch wird die Werbung in unzulässiger Weise verobjektiviert.

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FrühlingsgeFlüge - BGH, Urteil vom 15. Januar 2004, AZ: I ZR 180/01, -

Können Verbraucher aus einer übersichtlich gestalteten Anzeige die genannten Einzelpreise  ohne weiteres als bloße Bestandteile eines im Einzelnen zu errechnenden Endpreises zuordnen und die Endpreise ohne Schwierigkeiten berechnen, so handelt es sich zwar um einen wettbewerbsrechtlich relevanten Verstoß gegen das PreisangabenG, nicht aber um einen Verstoß, den ein Verbraucherschutzverein abmahnen kann.

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Preisangaben bei Flugreisen, - BGH, Urteil vom 15. Januar 2004, AZ: I ZR 160/01, -

Zwar stellt die mit einem Sternchen versehene Preisangabe, in der z.B. Flugsicherheitskosten einer Flugreise nicht enthalten ist, einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Der BGH meint jedoch, in diesem konkreten Fall sei eine Verbraucherschutzzentrale nicht klagebefugt.

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