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Urheberrecht

Urteile zum Thema "Urheberrecht"

Hier finden Sie aktuelle und wichtige Urteile zum Urheberrecht! Fotos, Bilder, Grafiken, Texte, Layouts und Computerprogramme haben meist einen Urheber, der stark an dem Schutz seiner Urheberrechte interessiert ist. Verletzt ein Dritter seine Urheberrechte kann sich der Urheber mit Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Unterlassungsklage gegen den Verletzer wehren. Unsere Datenbank mit Urteilen zum Urheberrecht soll Ihnen einen ersten Eidruck verschaffen, wie die Rechtsprechung mit dem Thema Urheberrecht umgeht. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

Urheberrecht bei Veröffentlichung von Bildern einer Fototapete, LG Köln, Urt. v. 18.08.2022, Az.: 14 O 350/21

1.) Eine Fotografie, die (u.a.) die Fototapete abbildet, ist eine Vervielfältigung gem. § 16 Abs. 1 UrhG des auf der Tapete ersichtlichen Lichtbildes bzw. Lichtbildwerks. Die Nutzung dieser Fotografie auf Internetbuchungsplattformen ist eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG.

2.) Nutzungsrechte können formlos, also auch mündlich oder stillschweigend eingeräumt werden.

3.) Der bloße Kauf einer Fototapete enthält in Ermangelung einer vertraglichen Vereinbarung grundsätzlich weder eine (ggf. konkludent erteilte) Lizenz für die Vervielfältigung der Fototapete in Form einer Fotografie, noch für die öffentliche Zugänglichmachung. Nach dem Zweckübertragungsgedanken werden beim Kauf nur die notwendigen Nutzungsrechte eingeräumt, wozu vorliegend nicht die Rechte zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung im Internet gehören.

4.) Im konkreten Streitfall stellt die Fototapete nicht nur ein unwesentliches Beiwerk gem. § 57 UrhG dar, wenn sie zentrales Element in der Zimmergestaltung und dort prominent an der rückwärtigen Wand platziert ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 667, 670, Rn. 27 - Möbelkatalog).

(rechtskräftig)

Panoramafreiheit gilt auch für von Drohnen angefertigte Fotos, LG Frankfurt a.M., Urt. v. 25.11.2020, Az.: 2-06 O 136/20

Die urheberrechtliche Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gilt auch für von Drohnen angefertigte Fotos.

Bei einer richtlinienkonformen Auslegung muss auch die technische Entwicklung der letzten Jahre berücksichtigt werden.

Dafür spricht auch, dass das bis zum 30.06.1990 geregelte Verbot, von einem Luftfahrzeug aus außerhalb des Fluglinienverkehrs ohne behördlicher Erlaubnis Lichtbildaufnahmen zu fertigen, mit der Begründung aufgehoben wurde, dass angesichts der heutigen Satelliten- und Fototechnik der Grund für diese Vorschrift längst entfallen sei.

MFM-Tabelle nur bei Berufsfotografen, BGH, Urt. v. 13.09.2018, Az.: I ZR 187/17

Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die MFM-Empfehlungen üblicherweise zur Bestimmung der Vergütung für eine Nutzung von Fotografien im Internet Anwendung finden, die nicht von professionellen Marktteilnehmern erstellt worden sind.

Anwendbarkeit der MFM-Tabelle, OLG Köln, Urt. v. 11.01.2019, Az.: 6 U 10/16

Die sog. MFM-Tabelle kann ausnahmsweise als Ansatzpunkt für die richterliche Schadensschätzung angesehen werden, wenn es sich um Lichtbilder eines professionellen Fotografen handelt, die nicht mehr reproduzierbar sind und wenn durch Vorlage von Rechnungen belegt ist, das Lizenzen in ähnlicher Höhe – sei es auch für andere Nutzungsarten – erzielt werden.

Veröffentlichung eines Fotos auf einer Schulwebseite, EuGH, Urt. v. 07.08.2018, Az.: C-161/17

Es ist „Zugänglichmachung“ und folglich als „Handlung der Wiedergabe“ einzustufen, wenn auf eine Website eine zuvor auf einer anderen Website veröffentlichte Fotografie eingestellt wird. Denn durch ein solches Einstellen wird den Besuchern der Website, auf der die Einstellung erfolgt ist, der Zugang zu der betreffenden Fotografie auf dieser Website ermöglicht.

Nachvergütung für Chefkameramann von "Das Boot", OLG München, Urt. v. 21. Dezember 2017, Az.: 29 U 2619/16

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass dem Chefkameramann des Films „Das Boot“ (1981) ein Nachvergütungsanspruch in Höhe von insgesamt 438.000,00 Euro zusteht.

Zeichnung einer Fotografie nicht urheberrechtlich geschützt, LG Frankfurt a. M., Urt. v. 14.09.2017, Az.: 2-03 O 416/16

Wird eine Fotografie (im vorliegenden Fall von einem Kleckerlatz) lediglich in Form einer Bleistiftzeichnung abgezeichnet, kann es an einer hinreichenden künstlerischen Leistung und damit der erforderlichen Schöpfungshöhe fehlen. Ein urheberrechtliches geschütztes Werk liegt dann nicht vor. Bei einer Zeichnung nach einer Fotografie handelt es sich weder um ein Lichtbildwerk noch um ein Lichtbild.

Musik auf Wahlkampfveranstaltungen, BGH, Beschl. v. 11.05.2017, Az.: I ZR 147/16

Die Musikgruppe „Die Höhner“ kann von der NPD verlangen, dass ihre Lieder nicht auf Wahlkampfveranstaltungen gespielt werden.

Auskunftspflicht von YouTube bei Urheberrechtsverletzungen, OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 22.08.2017, Az.: 11 U 71/16

Die Drittauskunft bei Urheberrechtsverletzungen erstreckt sich im Rahmen der Angaben zur Anschrift auch auf die E-Mail-Adresse, nicht jedoch auf die Telefonnummer und die IP-Adresse.

DIN-Normen können Urheberrechtsschutz genießen, OLG Hamburg, Urt. v. 27.07.2017, Az.: 3 U 220/15 Kart

1. DIN-Normen können als private Normwerke Urheberrechtsschutz genießen.

2. Ein auf einem Werk angebrachter Copyright-Vermerk (©), löst die die Vermutungswirkung nach § 10 Abs. 3 UrhG nur aus, wenn zusätzlich gerade auf die Ausschließlichkeit der Rechtseinräumung hingewiesen wird.

 

Online-Filesharing-Portal verletzt Urheberrecht, EuGH, Urt. v. 14.06.2017, Az.: C 610/15

Das Betreiben eines Online-Filesharing-Portals ist eine Urheberrechtsverletzung („The Pirate Bay“).

Mutterkonzern haftet unter Umständen für Rechtsverletzung des Tochterkonzerns, OLG Frankfurt a. M.; Urt. v. 04.04.2017, Az.: 11 W 41/16

Setzt ein Unternehmen von seiner Webseite aus einen Link auf die Webseite einer Konzerngesellschaft mit demselben Namen und demselben Geschäftszweck, auf der die gemeinsamen Produkte beworben werden, macht sie sich aus Sicht des Nutzers die Inhalte dieser Webseite zu eigen und haftet daher auch für dort begangene Urheberrechtsverletzungen.

Haftung des Landes für Urheberrechtsverletzung eines in seinem Dienst stehenden Lehrers, OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 09.05.2017, Az.: 11 U 153/16

Für Urheberrechtsverletzungen eines im Dienst des Landes stehenden Lehrers, der der Fach- und Dienstaufsicht unterliegt, auf einer Schulhomepage haftet das Land gem. § 99 UrhG. Die inhaltliche Ausgestaltung einer Homepage unterfällt dem Bereich des staatlichen Bildungsauftrags. Der kommunale Schulträger verantwortet demgegenüber die räumliche und sachliche Ausstattung der Schulgebäude. Der in einem schulischen Umfeld erfolgte Urheberrechtsverstoß begründet allein die Vermutung der Wiederholung für gleichgelagerte, ebenfalls in einem schulischen Umfeld erfolgende Verstöße, nicht dagegen Verstöße in allen Behörden des beklagten Landes.

Urteil d. EuGH, Urteil v. 25. Januar 2017, Az.: C?367/15

Der Urheber bzw. Rechtsinhaber kann von einer Person, die dieses Recht verletzt, entweder die Wiedergutmachung des erlittenen Schadens oder, ohne den tatsächlichen Schaden nachweisen zu müssen, die Zahlung einer Geldsumme verlangen, die dem Doppelten der angemessenen Vergütung entspricht, die für die Erteilung der Erlaubnis zur Nutzungs des Werks zu entrichten gewesen wäre.

BGH, Urteil v. 06.10.2016, Az.: I ZR 25/15

a) Nach § 69d Abs. 3 UrhG darf der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Computerprogramms Berechtigte die Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms, zu denen er nach dem Lizenzvertrag berechtigt ist, auch dann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers vornehmen, um das Funktionieren dieses Programms zu beobachten, zu untersuchen oder zu testen und die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn er dabei gewerbliche oder berufliche Zwecke verfolgt und der Lizenzvertrag lediglich eine Nutzung des Programms zu privaten Zwecken gestattet (Anschluss an EuGH, Urteil vom 2. Mai 2012 - C-406/10, GRUR 2012, 814 Rn. 61 und 47 = WRP 2012, 802 - SAS Institute/WPL).

 

b) Die Bestimmung des § 69d Abs. 3 UrhG ist allein auf Computerprogramme und nicht auf andere urheberrechtlich geschützte Werke oder Leistungen anwendbar. Die Vervielfältigung eines Computerspiels, das nicht nur aus einem Computerprogramm besteht, sondern auch andere urheberrechtlich geschützte Werke oder Leistungen enthält, ist daher hinsichtlich der Vervielfältigung der anderen Werke oder Leistungen nicht nach § 69d Abs. 3 UrhG zulässig.

 

LG Hamburg, Urteil v. 03.02.2016, Az.: 308 0 48/15

Facebook darf bei Fotos nicht die Daten, aus denen sich der Name des Fotografen als Urheber der Aufnahme und weitere Copyright-Informationen ergeben (IPTC-Daten), löschen, wenn diese auf dem Portal hochgeladen werden. Der Fotograf hat dann einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB in Verbindung mit § 95c UrhG.

LG Bochum, Urteil v. 16.08.2016, Az.: 9 S 17/16

Ein Webdesigner haftet für Urheberrechtsverletzungen, die bei der Erstellung einer Website entstanden sind. Er muss Fotos vor ihrer Verwendung darauf prüfen, ob die Nutzung gebührenpflichtig ist oder die Fotos nur unter Nennung der entsprechenden Quelle oder des entsprechenden Urhebers hätten im Internet verwendet werden dürfen.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 03.08.2016, Az.: 17 0 690/15

Ein Museum kann verlangen, dass Fotos von Kunstwerken, die in den Räumlichkeiten ausgestellt werden, nicht veröffentlicht werden. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Eigentumsrecht. Der Anspruch setzt danach voraus, dass die abgebildeten Objekte zum Zeitpunkt der Anfertigung der Fotografien im Eigentum des Museums standen, diese nicht frei zugänglich waren und das Museum keine ausdrückliche Erlaubnis zum Fotografieren sowie in die anschließende Veröffentlichung erteilt hat.

BGH, Urteil v. 28. Juli 2016, Az.: I ZR 9/15

Die Annahme einer freien Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG unter dem Gesichtspunkt der Parodie setzt nicht voraus, dass durch die Benutzung des fremden Werkes ei-ne persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG entsteht. Sie setzt ferner keine antithematische Behandlung des parodierten Werkes oder des durch das benutzte Werk dargestellten Gegenstands voraus.

LG Hamburg, Urteil v. 07.07.2016, Az.: 310 O 212/14

Auch schlichte Bieretiketten können urheberrechtlichen Schutz genießen.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 29.06.2016, Az.: 6 W 72/16

Hat der Kläger sein Lichtbild unter einer Creative Common License zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt, scheidet ein Schadensersatzanspruch aus.

Oberlandesgericht Thüringen, Urteil v. 22.04.2015, Az.: 2 U 738/14

Die Verwendung eines Liedes im Zusammenhang mit einer parteipolitischen (Wahlkampf-)Veranstaltung kann einer Urheberrechtsverletzung nach § 14 UrhG darstellen.

LG Bochum, Urteil vom 03.03.2016, Az. I-8 O 294/15

Eine Verletzung des Urheberrechts ist allein darin zu sehen, dass eine streitgegenständliche Software ohne Lizenztext und Quellcode öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Bei dieser Software handelt es sich um eine sog. Open-Source-Software, deren Nutzung kostenlos und deren Weiterentwicklung gestattet ist.

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 31.05.2016, Az. 1 BvR 1585/13

Steht der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, kann die Kunstfreiheit überwiegen („Metall auf Metall“)

OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2016, Az. 4 U 40/15

Einem freien hauptberuflichen Journalisten, der einem Verlag in Tageszeitungen veröffentlichte Fotobeiträge für 10 Euro netto pro Beitrag zur Verfügung stellt, kann ein Nachvergütungsanspruch nach zustehen. Dementsprechend kann der Urheber gemäß § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG von seinem Vertragspartner, sofern die mit diesem vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, eine Korrektur des Vertrags in dem Sinne verlangen, dass die vereinbarte Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte durch eine angemessene Vergütung ersetzt wird.

BGH Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 88/13

a) Das ausschließliche Recht des ausübenden Künstlers nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 UrhG, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu verbreiten, umfasst das Recht, diesen Bild- oder Tonträger der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten und gegenüber der Öffentlichkeit gezielt für den Erwerb dieses Bild- oder Tonträgers zu werben.

 

b) Wer den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung in eigener Person erfüllt, haftet als Täter auch ohne Verschulden nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Unterlassung.

 

c) Wer als bloße unselbständige Hilfsperson tätig wird, haftet nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung. Unselbständige Hilfsperson ist, wer aufgrund seiner untergeordneten Stellung keine eigene Entscheidungsbefugnis und keine Herrschaft über die Rechtsverletzung hat.

 

d) Wer eigene Angebote abgibt, ist für diese auch dann verantwortlich, wenn er sie von Dritten erstellen lässt und ihren Inhalt nicht zur Kenntnis nimmt und keiner Kontrolle unterzieht. Er kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Haftungsprivilegien eines Diensteanbieters nach §§ 8 bis 10 TMG berufen.

 

BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 69/14

UrhG §§ 50, 51 Satz 1, § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 96 Abs. 1, § 97 Abs. 1 und 2

 

a) Die Sendung von Teilen eines zuvor durch ein anderes Sendeunternehmen ausgestrahlten Interviews stellt eine Verletzung der Rechte des erstausstrahlenden Sendeunternehmens dar, seine Sendungen aufzuzeichnen und später zu verbreiten (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, § 96 Abs. 1 UrhG).

 

b) Eine solche Verwendung von Interviewteilen ist keine Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 UrhG, weil die Bestimmung zwischen dem Tagesereignis und der im Verlauf dieses Ereignisses wahrnehmbar werdenden urheberrechtlich geschützten Leistung unterscheidet. Das übernommene Bildmaterial ist keine urheberrechtlich geschützte Leistung, die im Verlaufe eines Tagesereignisses, über das berichtet worden ist, wahrnehmbar geworden ist.

 

c) Die Anwendung der Schutzschranke gemäß § 51 UrhG setzt nicht voraus, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk auseinandersetzt.

 

 

Die Realität II, BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZR 46/12

Die Realität II

Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des "Framing" stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 UrhG dar.

 

LG Heidelberg, Urteil vom 2.12.2015, Az. 1 O 54/15

Das Hochladen von Bildern in eine Cloud stellt keine öffentliche Zurschaustellung der Bilder dar. Beim sogenannten Cloud Computing wird dem Nutzer von Plattformbetreiber virtueller Speicherplatz zur Verfügung gestellt, wobei der Plattformbetreiber nicht selbst Eigentümer der physischen Server sein muss, sondern in der Regel die Serverkapazität nur angemietet hat.

Landgericht Leipzig, Beschluss v. 02.06.2015 - Az.: 05 O 1531/15

Bei der Nutzung einer sogenannten Open-Source-Software, deren Nutzung gemäß der General Public Licence (GPL) kostenlos und deren Weiterentwicklung gestattet ist, ist es insbesondere erforderlich, dass auf die GPL hingewiesen, der Lizenztext der GPL beigefügt und der Quelleode zugänglich gemacht wird. Ansonsten kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.

Oberlandesgericht Celle 13. Zivilsenat, Beschluss vom 09.11.2015, 13 U 95/15

Ein Lehrer, der für das Fachangebot seiner Schule im Internet -wirbt, handelt in Ausübung seines öffentlichen Amtes. Verletzt er mit der Werbung die Urheberrechte von Dritten, ist das jeweilige Land als Anstellungskörperschaft für den Verstoß verantwortlich.

Oberlandesgericht Köln, Datum: 24.02.2012 Az.: 6 U 176/11

1. Die literarische Figur „Pippi Langstrumpf“ genießt urheberrechtlichen Schutz. Ein Sprachwerk kann nicht nur hinsichtlich des Textes selbst Schutz genießen; geschützt ist vielmehr auch der Werkinhalt, einschließlich besonders gestalteter Figuren. Astrid Lindgren hat eine einmalige Figur geschaffen, die die genannten Wesenszüge durch alle Geschichten unverkennbar beibehält und sich von den bis dahin bekannten Figuren deutlich abhebt. Die Figur „Pippi Langstrumpf“ verfügt über eine beachtliche Schöpfungshöhe.

 

 

2. Die von der Beklagten verwendeten Lichtbilder, die ein Mädchen und eine Frau in einem Karnevalskostüm zeigen, sind unfreie Bearbeitungen des Werks Astrid Lindgrens. Die hier abgebildeten Personen sind unschwer als Darstellungen „Pippi Langstrumpfs“ zu erkennen. Das gilt sowohl für das abgebildete Mädchen wie auch für die kostümierte junge Frau. Die Haare stimmen in Farbe und Form (Zöpfe) mit dem Original überein, auch die Sommersprossen sind von der literarischen Vorlage übernommen.

BGH Urteil v. 17.07.2013 Az.: I ZR 52/12

a)

Ein einzelner Charakter eines Sprachwerks (hier: Pippi Langstrumpf) kann selbständigen

Urheberrechtsschutz genießen. Dies setzt voraus, dass der Autor dieser Figur durch die

Kombination von ausgeprägten Charaktereigenschaften un

d besonderen äußeren Merkm

a-

len eine unverwechselbare Persönlichkeit verleiht. Dabei ist ein strenger Maßstab anzul

e-

gen. Allein die Beschreibung der äußeren Gestalt einer handelnden Figur oder ihres E

r-

scheinungsbildes wird dafür in aller Regel nicht genügen

.

b)

Für die Abgrenzung der verbotenen Übernahme gemäß § 23 UrhG von der freien Benutzung

im Sinne von § 24 Abs. 1 UrhG kommt es auf die Übereinstimmung im Bereich der objekt

i-

ven Merkmale an, durch die die schöpferische Eigentümlichkeit des Originals besti

mmt wird.

Für eine nach § 23 UrhG verbotene Übernahme eines Charakters ist es mithin nicht ausre

i-

chend, dass eine Abbildung (hier: Abbildung von Personen in Karnevalskostümen) lediglich

einzelne äußere Merkmale der literarischen Figur übernimmt. Diese Elem

ente mögen zwar

die äußere Gestalt der Romanfigur prägen. Sie genügen aber für sich genommen nicht, um

den Urheberrechtsschutz an der Figur zu begründen und nehmen daher auch nicht isoliert

am Schutz der literarischen Figur teil.

c)

Wird aus den angegriffe

nen Abbildungen deutlich, dass sich die abgebildeten Personen für

Karnevalszwecke nur als die literarische Figur verkleiden und somit lediglich in ihre Rolle

schlüpfen wollen, spricht dies für die Annahme eines inneren Abstands zum Werk und damit

für eine

freie Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG.

UsedSoft III: Zum Weiterverkauf gebrauchter Software - BGH, Urteil v. 11. Dezember 2014, Az.: I ZR 8 / 1 3

 

a) Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den Kopien eines Computerprogramms

tritt unabhängig davon ein, ob der Rechtsinhaber der Veräußerung

einer bestimmten Anzahl körperlicher Datenträger zustimmt oder ob er dem

Anfertigen einer entsprechenden Anzahl von Kopien durch Herunterladen einer

Kopie des Computerprogramms und dem Anfertigen weiterer Kopien von

dieser Kopie zustimmt (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR

129/08, GRUR 2014, 264 = WRP 2014, 308 - UsedSoft II).

b) Ist ein körperliches oder ein unkörperliches Vervielfältigungsstück eines

Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Wege der

Veräußerung in Verkehr gebracht worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund

der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts

ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts

frei.

Gemälde im Möbelkatalog - BGH Urteil v. 17. November 2015 Az.: I ZR 177/13

a) Die Schutzschranke gemäß § 57 UrhG erfasst auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG.

 

b) Wird ein Gemälde zusammen mit zum Verkauf stehenden Möbeln in einer Fotografie und diese Fotografie im Verkaufskatalog des Möbelherstellers und auf seinner Internetseite abgebildet, ist der Hauptgegenstand im Regelfall nicht der gesamte Möbelkatalog oder der gesamte Internetauftritt des Anbieters, sondern die konkrete Fotografie.

 

c) Ein Werk ist im Verhältnis zum Hauptgegenstand unwesentlich im Sinne von § 57 UrhG, wenn das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden kann, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffällt oder ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst wird.

 

d) Darüber hinaus ist ein Werk als unwesentliches Beiwerk im Sinne von § 57 UrhG anzusehen, wenn ihm nach den Umständen des Einzelfalls keine auch noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum

Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen ist, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung ist. Eine derart nebensächliche Bedeutung kann dem mitverwerteten Werk regelmäßig nicht mehr zugewiesen werden, sobald es erkennbar stil- oder stimmungsbildend oder eine bestimmte Wirkung oder Aussage unterstreichend in das Hauptwerk oder den eigentlichen Gegenstand der Verwertung einbezogen wird, einen dramaturgischen Zweck erfüllt oder sonst - etwa für eine Film- oder Theaterszene - charakteristisch ist.

Helene Fischer kann aufatmen - Thüringer Oberlandesgericht Urteil vom 18. März 2015, Az.: 2 U 674/14

Das Abspielen eines Liedes während einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung, kann dazu führen, dass bei einem unvoreingenommenen Durchschnittsbeobachter der Eindruck enstehe, der Künstler stehe der politischen Überzeugung der Partei zumindest nahe. Dies kann eine Ansehens- oder Rufgefährdung des Musikers darstellen, die er nicht dulden muss - so entschied das OLG Thüringen.

 

SKY in Gaststätten mit geschlossenem Personenkreis - OLG Frankfurt, 20. Januar 2015, Az.: 11 U 95/14

Werden in einer grundsätzlich frei zugänglichen Gaststätte Fussballübertragungen tatsächlich nur den Mitgliedern eines Dartclubs oder einer Scatrunde zugänglich gemacht, liegt keine öffentliche Wahrnehmbarmachung vor. Dies insbesondere dann, wenn die Möglichkeit besteht, die Wahrnehmung durch unbestimmte Dritte zu verhindern.

Ein Beitrag von Michael Terhaag.

Internationale Zuständigkeit bei Urhberrechtsverletzungen im Internet - EuGH: Urteil vom 22. Januar 2015, Az.: C-441/13

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 5 Nr. 3 – Besondere Zuständigkeiten im Fall einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist – Urheberrechte – Entmaterialisierter Inhalt – Veröffentlichung im Internet – Bestimmung des Ortes des schädigenden Ereignisses – Kriterien

Festsetzung eines Gesamtvertrages nach §§ 54 ff. UrhG - Oberlandesgericht München Urteil vom 11. Juli 2013 Az.: 6 Sch 12/11 WG

Das Oberlandgericht München hat im Rahmen einer Kartellklage gegen die ZPÜ wegen um mehr als 20 % höherer allgemeiner urheberrechtlicher Vergütungssätze von PC-Herstellern auf Unterlassung entschieden.

Oberlandesgericht Hamm zur Anwendbarkeit der MFM-Tabelle - OLG Hamm, Urt. v. 13.2.2014 - 22 U 98/13

Zur Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen der gerichtlichen Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bei einfachen, qualitativ nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern vergleichbaren Produktfotos.

 

Kartellklage gegen die ZPÜ wegen urheberrechtliche Vergütungssätze von PC-Herstellern - LG München I, Endurteil vom 2. Juli 2014; 37 O 23779/13

Das Landgericht München hat im Rahmen einer Kartellklage gegen die ZPÜ wegen um mehr als 20 % höherer allgemeiner urheberrechtlicher Vergütungssätze von PC-Herstellern auf Unterlassung entschieden.

Urheberrechtlicher Schutz von Seminarunterlagen - OLG Frankfurt, 4. November 2014, Az.: 11 U 106/13

Seminarunterlagen können als Sammelwerk urheberrechtlich geschützt sein, wenn Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen Elemente eine persönlich geistige Schöpfung darstellen.

EuGH: Framing / Embedding ist nur in Ausnahmen eine Urheberrechtsverletzung - Beschluss vom 21. Oktober 2014 Az.: C-348/13 (BestWater International)

Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.

Vermieter von Ferienwohnung haftet nicht für Filesharing - AG Hamburg Urteil vom 24.06.2014, Az.: 25b C 924/13

Vermieter von Ferienwohnungen haften nicht für Filesharing des Mieters. Haftungsprivilegierung nach § 8 TMG ist anwendbar.

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

Angemessene Lizenzgebühr bzw. Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing - OLG Frankfurt, 15.07.2014, Az.: 11 U 115/13

Wer ein aktuelles Musikstück kostenlos zum Download bereitstellt, muss dem Rechteinhaber Schadensersatz zahlen. Dabei sind 200 Euro als fiktiver Lizenzschaden für einen bei einer Tauschbörse eingestellten Musiktitel angemessen.

Ein Beitrag von Michael Terhaag, LL.M..

EuGH: Erzeugung von Kopien einer Internetseite auf dem Bildschirm und im Cache der Festplatte während des Internet-Browsings – Vorübergehende Vervielfältigungshandlung - Urteil vom 5. Juni 2014 Az.: C-360/13

Art. 5 der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Bildschirm- und Cachekopien den Voraussetzungen, wonach diese Kopien vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sein müssen, sowie den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können.

Keine Erschöpfung bei Multimediadateien

1. Beim Downloadvertrieb von Multimediadateien tritt keine Erschöpfungswirkung ein.
2. Das Bereitstellen einer Download-Möglichkeit ist eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG.

Beteiligung von Musikverlagen an den GEMA-Ausschüttungen ist zulässig (LG Berlin, Urteil v. 13. Mai 2014; Az. 16 O 75/13)

Die Beteiligung der Musikverlage an den Ausschüttungen der GEMA verstößt nicht gegen das Willkürverbot, da die Urheber durch ihren Verlagsvertrag selbst die Grundlage für eine sachliche Rechtfertigung geschaffen haben.

Anerkenntnisurteil bei Readymades - Rotes Sofa (LG Köln, Urt. v. 12. Dezember 2013; Az.: 14 O 613/12)

Be Readymades ist die gestalterische Grundidee noch keinem urheberrechtlichen Schutz zugänglich, sondern nur ihre konkrete gestalterische Umsetzung in den jeweiligen Einzelbildern.

Vervielfältigungsrecht durch Internet-Videorecorder verletzt (OLG München, Urt. v. 19. September 2013; 29 U 3989/12)

Der Betrieb eines Online-Videorecorders verletzt die Vervielfältigungsrechte der Rechteinhaber an den aufgenommenen Fernsehsendungen, da die durch den Nutzer angefertigten Aufnahmen anschließend in ein anderes Dateiformat umgewandelt werden und die zunächst angefertigte Aufnahme nicht dem privaten Gebrauch des Nutzers dient, sondern der Vorlage für eine Weiterverarbeitung durch den Diensteanbieter und somit nicht von der Provatkopieschranke erfasst ist.

Kein Erschöpfungsgrundsatz beim Keyselling (LG Berlin, Urt. v. 11. März 2014; Az.: 16 O 73/13)

1. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz gilt beim Keyselling nicht, wenn ein Produktschlüssel unabhängig von dem ursprünglich zugeordneten physischen Datenträger veräußert wird.
2. Computerspiele unterfallen als hybride Werke der InfoSoc-RL, für die keine immaterielle Erschöpfung vorgesehen ist.

Nutzerkonten für Computerspiele müssen nicht übertragbar sein (LG Berlin, Urt. v. 21. Januar 2014; Az.: 15 O 56/13)

Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz ist nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Inhaber von Rechten an einem Computerspiel die Nutzung dieses Spiels von der Anlegung eines individuellen und nicht übertragbaren Nutzerkontos abhängig macht.

Urheberrecht: Unwirksame Rechteübertragung für Amazon-Artikelbeschreibung unerheblich (LG Köln, Urt. v. 13. Februar 2014; Az.: 14 O 184/13)

1. Die bisherige Klausel in den Amazon-AGBen zur unentgeltlichen Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Bildern ist wegen der unangemessenen Beteiligung und damit einer unangemessenen Benachteiligung unwirksam.
2. Es liegt jedoch eine wirksame Einwilligung in die Verwendung der Bilder für Artikelbeschreibungen vor, die die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs ausschließt.

Streaming-Abmahnungen unberechtigte Schutzrechtsverwarnung (LG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013; 310 O 460/13)

Die sogenannten Streaming-Abmahnungen wegen des Anschauens eines Films auf Redtube stellen unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen dar, weil sie sich zum einen auf den Fall erstrecken, dass der jeweilige Film auch aus einer nicht offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt, und zum anderen für den Abgemahnten nicht erkennbar ist, weshalb es sich bei Redtube um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handeln soll.

Pauschaler Verlegeranteil in der VG Wort unzulässig (OLG München, Urt. v. 17.10.2013; 6 U 2492/12)

Haben Verlage keine eigenen und vorher von Urhebern an sie abgetretenen Rechte, die sie in eine Verwertungsgesellschaft einbringen, so steht ihnen eine Erlösbeteiligung in Form eines pauschalen Verlegeranteils nicht zu.

Urheberbenennung bei Stockfotos (LG Köln Urteil v. 24. Januar 2014 - Az.: 14 O 427/13)

Als Ausfluss des Urheberpersönlichkeitsrechts steht nach § 13 Abs. 2 UrhG grundsätzlich allein dem Urheber - und gemäß § 72 Abs. 2 UrhG entsprechend dem Lichtbildner - das Recht zu, darüber zu befinden, ob er unter seinem bürgerlichen Namen, einem Pseudonym oder Künstlerzeichen oder ohne jede Namensangabe mit seinem Werk in die Öffentlichkeit treten will.

 

Bei den Verwendungen des streitbefangenen Bildes auf unterschiedlichen URL handelt es sich um verschiedene "Verwendungen" im Sinne von Ziff. IV. der streitgegenständlichen Lizenzbedingungen, die jeweils eine gesonderte Urheberbenennung erfordern.


Die Konkretisierung der "üblichen Weise" und technischen Möglichkeit bezieht sich lediglich auf die Form der Anbringung der Urheberbenennung. Sie ist nicht so zu verstehen, dass eine Urheberbenennung stets nur dann erfolgen solle, wenn die Benennung als solche üblich sei und im Übrigen überhaupt keine Benennung zu erfolgen habe.


Die Verfügungsbeklagte kann sich gegenüber der grundsätzlich gegebenen Verpflichtung, den Verfügungsbeklagten als Urheber bzw. Lichtbildner zu benennen, auch auf keine gegenteilige Branchenübung, Fotografen journalistisch verwendeter Bilder im Falle der isolierten Anzeige der Bilddatei nicht zu nennen, berufen.

Abhilfeentscheidung zu Auskunftsbeschlüssen bei Redtube-Streaming-Abmahnungen (LG Köln, Beschl. v. 24. Januar 2014; 209 O 188/13)

Eine für ein urheberrechtliches Auskunftsverlangen erforderliche offensichtliche Rechtsverletzung liegt beim Streaming einer Video-Datei in der Regel nicht vor, wenn es sich um eine nur vorübergehende Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage handelt.

Hamburger Brauch bei zweiter Unterlassungserklärung nicht mehr ausreichend (LG Köln, Urt. v. 11. Juli 2013; Az.: 14 O 61/13)

Bei einem erneuten Verstoß gegen eine bereits ebgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist eine erneute Verwendung des Hamburger Brauchs nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr auszuschließen.

BGH zum Umfang der Prüfpflichten eines File-Hosters (BGH, Urteil v. 15.08.2013, Az. I ZR 80/12)

1. Der Umfang der Prüfpflichten eines Anbieters von Filehosting-Diensten richtet sich danach, inwiefern er durch eigene Maßnahmen die Gefahr fördert, dass seine Dienste für Urheberrechtsverletzungen verwendet werden.
2. Dabei steht auch eine mögliche große Anzahl an Rechtsverletzungen der Prüfpflicht nicht entgegen.
3. Wenn durch diese Dienste des Filehosting-Anbieters Urheberrechtsverletzungen in großem Umfang Vorschub geleistet wird, so ist ihm auch eine umfassende und regelmäßige Kontrolle von Linksammlungen zumutbar.

Rückforderung zu viel gezahlter Urheberrechtsabgaben (LG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2013; 12 O 450/11)

1. Eine richterliche Auslegung eines Vertriebsvertrages, der auch die Einigung über die Zahlung von Urheberrechtsabgaben beinhalten soll, muss sich als zwingende Folge aus dem Gesamtzusammenhang des Vertrags ergeben, sodass ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde.
2. Konsequenz des Verzichts einer Regelung über die Abgabenhöhe ist eine der gesetzlichen Regelung entsprechende Risikoverteilung zwischen den Parteien.

Angemessene Honorarhöhe für Journalisten (LG Köln, Urt. v. 17. Juni 2013; Az.: 28 O 695/11)

1. Soweit die vereinbarte Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten nicht angemessen ist, steht dem Urheber gegen seinen Vertragspartner ein Anspruch auf Einwilligung in eine Vertragsänderung zu, durch die ihm eine angemessene Vergütung gewährt wird.
2. Gemeinsame Vergütungsregeln nach § 32 Abs. 2 UrhG sind regelmäßig angemessen.

Metall auf Metall II (Urt. v. 13. Dezember 2012; Az.: I ZR 182/11)

Eine entsprechende Anwednung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem original bei einer Verwendung im selben Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist (Fortführung von BGH, Urt. v. 20. November 2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall I).

 


Amtlicher Leitsatz des Gerichts

Sharehoster kann als Gehilfe haften, wenn er nach Kenntnis nicht umgehend handelt (OLG Hamburg, Beschl. v. 13. Mai 2013; Az.: 5 Aw 41/13)

Ein Sharehoster kann als Gehilfe einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, wenn er über einen längeren Zeitraum nicht handelt, nachdem er von dem Rechtinhaber über eine rechtswidrig über seinen Dienst zugänglich gemachte Datei aufmersam gemacht wurde.

LG Bielefeld: Untersagung Weiterverkauf von Downloads durch AGB (Urt. v. 05. März 2013; Az.: 4 O 191/11)

1. Ein Downloadshop für E-Books und Hörbücher darf den Weiterverkauf der heruntergeladenen Dateien durch AGB untersagen.
2. Ein Download-Vertrag hat nicht die Verschaffung von Eigentum zum Gegenstand.
3. Für den Bereitsteller eines solchen Downloads besteht ein nachvollziehbares Interesse an der Verhinderung eines unkontrollierten und möglicherweise urheberrechtsverletzenden Sekundärmarktes, das das sekundäre Weiterveräußerungsinteresse des Verbrauchers überwiegt.

BGH zur Elternhaftung für Filesharing ihres Kindes (Urt. v. 15. November 2012; Az. I ZR 74/12)

1. Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten.
2. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.
3.Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt.

Amtliche Leitsätze des Gerichts

LG Köln zur unrechtmäßigen Verwendung eines Bildnisses (Urt. v. 20. Februar 2013; Az.: 28 O 431/12)

1. Die Einwilligung in die Verbreitung eines aufgenommenen Bildes wird vermutet, wenn die Aufnahme gegen ein Entgelt erfolgte.
2. Ein Bildnis der Zeitgeschichte liegt vor, wenn es einen Bezug zu Fragen mit allgemeinem gesellschaftlichen Interesse aufweist.

BGH zur freien Benutzung geschützter Bilder aus einer Fernsehshow (Urt. v. 13.04.2000; Az. I ZR 282/97)

1. Satire kann unabhängig vom Gehalt seiner Kritik ein urheberrechtliches Werk sein.
2. Werden Bilder aus einer Fernsehshow in Satire übernommen, so kann dies auch eine freie Benutzung sein.

BGH zur Haftung von Rapidshare - Alone in the Dark (Urt. v. 12. Juli 2012; Az.: I ZR 18/11)

1. Ein File-Hosting-Dienst kann für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer verantwortlich sein, wenn ihm vorher ein klarer Hinweis auf die konkrete Rechtsverletzung zugeht.
2. Ist ein solcher Hinweis ergangen, muss der File-Hoster im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren weitere Urheberrechtsverletzungen verhindern.

OLG Hamburg: Ideenschutz bei Werbeidee (Urt. v. 17. Oktober 2012; Az.:5 U 166/11)

1. Ein Werk ist erst dann urheberrechtliche schutzfähig, wenn eine gewissen Schöpfungshöhe erreicht ist.
2. Diese Schöpfungshöhe berechnet sich nach der Eigenart des jeweiligen Werkes und dem jeweilige Inhalt subjektiv-individuellen Tätigwerdens.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.06.2012, Az.: 308 O 108/12

1. Auch Interview-Fragen können urheberrechtlich als Werk geschützt sein, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen.
2. Die Fragen müssen dazu vielfache Möglichkeiten der Formulierung aufweisen, was insbesondere aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung gegeben sein kann.

LG München I zum Streaming und Kopierschutz:Tubebox verboten

Es ist eine Umgehung von Schutzmaßnahmen und damit ein Verstoß gegen § 95 A UrhG, wenn eine Software es ermöglicht, Videostreams dauerhaft zu speichern, die durch Sicherheitsmaßnahmen vor einem Download geschützt sind.

BGH: Fortbestand einer Unterlizenz bei Wegfall der Hauptlizenz -"M2Trade" (Urt. v. 19.07.2012; Az.: I ZR 70/10)

1. Wenn ein Hauptlizenznehmer seinem Unterlizenznehmer ein einfaches Nutzungsrecht gegen fortlaufende Zahlung von Lizenzgebühren eingeräumt hat und die Hauptlizenz aus anderen Gründen als dem Rückruf wegen Nichtausübung erlischt, führt dies in aller Regel nicht zum Erlöschen der Unterlizenz.
2. Der Hauptlizenzgeber kann einen bereicherungsrechtlichen Anspruch gegen den Hauptlizenznehmer auf Abtretung des gegen den Unterlizenznehmer bestehenden Anspruchs auf ausstehende Lizenzzahlungen haben.

BGH zum Fortbestand der Unterlizenz bei Erlöschen der Hauptlizenz - "Take Five" (Urt. v. 19.07.2012; Az.: I ZR 24/11)

Wenn ein Hauptlizenznehmer einem Unterlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen erlischt, führt dies in aller Regel auch nicht zum Erlöschen der Unterlizenz.

BGH zum Fortbestand eines urheberrechtlichen Enkelrechts bei Wegfall des Mutterrechts - "Reifen Progressiv"(Urt. v. 26.03.2009; Az.: I ZR 153/06)

Wenn ein ausschließliches Nutzungsrecht wegen Nichtausübung zurückgerufen wird, erlischt ein hieraus abgeleitetes einfaches Nutzungsrecht deshalb noch nicht.

OLG Köln: Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch (OLG Köln; Beschluss vom 22.11.2011; Az.: 6 W 256/11)

Die Nutzung des Internet als Kommunikationsforum und Marktplatz breiter Bevölkerungskreise hat in den vergangenen Jahren nochmals an Umfang und Bedeutung gewonnen sodass dies im Ergebnis dazu führen muss, das Gewicht eines einzelnen Verstoßes heute eher geringer zu bewerten.

Haftung des Betreibers einer Facebook-Fanpage für urheberrechtswidrigen Beitrag (LG Stuttgart; Versäumnisurt. v. 20. Juli 2012; Az.: 17 O 303/12)

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage haftet für urheberrechtswidrige Einträge dann, wenn er diese trotz Kenntnis nicht entfernt.

OLG Braunschweig: Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch (OLG Braunschweig; Beschl. v. 14. Oktober 2011; Az.: 2 W 92/11)

1. Bei der Festsetzung des Streitwerts bezüglich des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist zu berücksichtigen, wie und in welchem Umfang das geschützte Recht verletzt wird und inwieweit dadurch das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers betroffen ist.
2. Das Interesse an der Unterlassung kann unterschiedlich geprägt sein. Maßgeblich sind dabei der wirtschaftliche Wert des Urheberrechts und der Angriffsfaktor der Rechtsverletzung.

OLG Hamm: Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch (OLG Hamm; Beschluss vom 13.09.2012; Az.: I-22 W 58/12)

Streitwert bei urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen für unerlaubte Verwendung eines Produktfotos für privaten Ebay-Auktion

BGH Vorschaubilder II: Die Frage der Haftung von Suchmaschinen für Vorschaubilder - Thumbnails

Der BGH hatte erneut die Frage zu klären, ob Google als Suchmaschinenanbieter dafür haftet, wenn in der Vorschau der Bildersuche Bilder auftauchen, die urheberrechtlich geschützt sind. Der Urheber hatte hier zwar einigen Seiteninhabern die Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben. Allerdings folte die streitgegenständliche Veröffentlichung dann auf Seiten anderer Anbieter. Diese Bilder wurden dann von Google indiziert. Auch nach dieser Entscheidung haftet Google nicht für die Urhebrrechtsverletzungen.

BGH Vorschaubilder I: Die Frage der Haftung von Suchmaschinen für Vorschaubilder - Thumbnails

Der BGH hatte die Frage zu klären, ob Google als Suchmaschinenanbieter dafür haftet, wenn in der Vorschau der Bildersuche Bilder auftauchen, die urheberrechtlich geschützt sind. Nach dieser Entscheidung haftet Google nicht für diese Urheberrechtsverstöße.

Das redaktionelle Setzen von Links auf die Herstellerseite einer Kopierschutz-Umgehungssoftware ist erlaubt BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2011 - Az. 1 BvR 1248/11

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Urteil des BGH, in dem die Abwägung zugunsten der Meinungs- und Pressefreiheit ausgefallen war.

Schlechtes Zeugnis für Filesharing-Abmahnungen - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2011 - Az. I-20 W 132/11

Das OLG Düsseldorf stellte Filesharing Abmahnungen in diesem Beschluss ein schlechtes Zeugnis aus. Die Entscheidung fiel im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags.

Berechnung und Höhe des Schadensersatzes beim Filesharing - OLG Köln, Beschluss vom 30.09.2011 - Az. 6 U 67/11

Künftig soll nicht jeder abgemahnte Filesharingnutzer pauschal Schadensersatz auch für andere Filesharingnutzer leisten. Vielmehr ist eine Anrechnung der Schadensersatzforderungen vorzunehmen, die gegen andere Rechtsverletzer geltend gemacht werden können.

Generalprävention kein Maßstab für Streitwertfestsetzung - OLG Celle, Beschluss vom 7.12.2011, Az.: 13 U 130/11

Für die Streitwertbemessung bei urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen ist nur maßgeblich, wie und in welchem Umfang das geschützte Recht verletzt wurde und in welchem Umfang das wirtschaftliche Interesse des Rechteinhabers betroffen ist. Nicht Grundlage der Berechnung dürfe daher die allgemeine Abschreckungswirkung eines hohen Streitwerts sein.

Keine Verpflichtung des Providers zur Sperrung von Filesharing-Angeboten - LG Köln, Urteil vom 31.08.2011, Az.:28 O 362/10

Der Internet-Service-Provider ist nicht verpflichtet, den Zugang seiner Kunden für bestimmte Dienste zu sperren, wenn über diese Dienste Rechtsverletzungen durch Filesharing begangen werden können.

Haftung von Täter und Anschlussinhaber wegen Filesharing - LG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2011, Az.: 12 O 177/10

Sowohl Täter einer Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing als auch der Inhaber des Anschlusses, über den die Rechtsverletzung begangen wurde, können dem Verletzten auf Schadensersatz haften.

Kein Verbreitungsrecht für Bilder von Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude - LG Berlin, Urteil vom 27.09.2011, Az.: 16 O 484/10

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn fremde Bilder verwendet werden, sondern auch dann, wenn eigene Bilder von Kunstwerken Dritter verwendet werden und dies in kommerzieller Weise geschieht.

Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildvorschau in Personensuchmaschine - LG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az.: 28 O 819/10

Die Nutzung von Vorschaubildern durch eine Personensuchmaschine verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person. Wenn der Rechteinhaber an einem Bild dieses selbst im Internet veröffentlicht, ohne es vor dem Zugriff Dritter zu sichern, so muss er mit üblichen Nutzungshandlungen rechnen. Eine Personensuchmaschine darf in diesem Fall davon ausgehen, dass ein Einverständnis mit der Nutzung besteht.

Kabelnetzbetreiber muss Verkehrsdaten der User herausgeben - OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2011, Az.: 6 W 159/10

Ein TV-Kabelnetzbetreiber, der auch als Internetprovider tätig ist, muss Auskunft über die Identität von Anschlussinhabern erteilen, wenn die Zeit der erstmaligen Vergabe einer IP-Adresse an den Anschlussinhaber ("start binding time") in seinen operativen Datensystemen – also nicht nur in einem Vorratsdatenspeicher gemäß dem vom BVerfG für nichtig erklärten § 113a TKG – gespeichert und ihm die Sicherung dieser Daten durch eine wenige Tage nach der geltend gemachten Rechtsverletzung ergangene vorläufige richterliche Anordnung aufgegeben wird.

 

Kein Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten auf "Zuruf" - OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.3.2011, Az.: I-20 U 136/10

Ein Anspruch eines Inhabers urheberrechtlicher Verwertungsrechte gegenüber einem Internetprovider auf Speicherung von Verkehrsdaten eines Teilnehmers auf "Zuruf" besteht nicht, da hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht. Auch eine die Rechtsverfolgung möglicherweise erschwerende Löschung der Datensätze vermag hieran nichts zu ändern.

Zur Unzulässigkeit von bestimmten Filesharing-Abmahnungen "Sensationsbeschluss" - OLG Köln, Beschluss vom 20.5.2011, Az.: 6 W 30/11

Eine Privatperson gibt dann keine Veranlassung zur Klage im Sinne von § 93 ZPO, wenn er auf eine Abmahnung, die zu einer zu weit gefassten vorformulierten Unterlassungserklärung auffordert und gleichzeitig vor Einschränkungen derselben warnt, nicht reagiert.

"yasni" darf weiter Bilder anzeigen - LG Hamburg, Urteil vom 12. April 2011, Az.: 310 O 201/10

Die Darstellung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Vorschaubild in der Trefferliste einer Suchmaschine oder einer Personensuche bei "Yasni" stellt eine öffentliche Zugänglichmachung des Werks im Sinne des § 19a UrhG dar.

Dies ist jedoch nur dann rechtswidrig, wenn keine Einwilligung vorliegt. Wie im Falle einer Suchmaschine, liegt bei yasni eine Einwilligung vor. Der Betreiber einer Suchmaschine kann als Einverständnis werten, dass Fotos eines Rechteinhabers in dem bei der Bildersuche üblichen Umfang genutzt werden dürfen, wenn der Rechteinhaber den Inhalt seiner Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich macht und nicht von bestehenden technischen Möglichkeiten Gebrauch macht, um die Fotos von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

Ein Widerruf durch eine ausdrückliche Angabe im Impressum genügt nicht, um eine Einwilligung auszuschließen.

Datenbankschutz für Zahnarzt-Bewertungsportal - BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az.: I ZR 196/08

Bei einem Bewertungsportal für Zahnärzte mit von Patienten vorgenommenen Bewertungen handelt es sich um eine Datenbank. Die Übernahme von Kundenbewertungen für Zahnärzte durch einen Mitbewerber, die ebenfalls bei einem Portal des Mitbewerbers angemeldet sind, stellt eine urheberrechtswidrige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar.

Sharehoster haben gesteigerte Prüfpflichten - LG Hamburg, Urteil vom 2. März 2011, Az.: 308 O 458/10

Anbieter von Share-Hosting-Diensten haften nicht als Täter oder Teilnehmer. Eine Haftung besteht jedoch nach den Grundsätzen der Störerhaftung.

Handelt es sich um ein von der Rechtsordnung nicht gebilligtes und damit nicht schutzwürdiges Geschäftsmodell, kann sich der Umfang der Prüfungspflichten nach einem Hinweis auf konkrete Erstverstöße gegebenenfalls sogar zu einer einschränkungslosen Prüfungspflicht ausweiten.

Einem Sharehoster ist die Überprüfung der gängigen Linksammlungen, über die bereits Rechtsverletzungen in erheblichem Umfang begangen wurden, zumutbar, und zwar selbst dann, wenn sich dies teilweise nur manuell und nicht ausschließlich softwaregestützt vornehmen lässt. Die regelmäßige Überprüfung einschlägiger Link-Sammlungen stellt ein effektives Mittel dar, um Rechtsverletzungen zu verhindern oder zumindest fortdauernde Rechtsverletzungen zu unterbinden.

Zum Einbinden urheberrechtlich geschützter Texte mittels RSS-Feed - LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2011, Az.: 15 O 103/11

Durch das Einbinden fremder RSS-Feeds dort enthaltene urheberrechtlich geschützte Inhalte (Texte und Bilder) öffentlich zugänglich gemacht. Liegt keine Rechtseinräumung vor, ist eine solche Nutzung rechtswidrig.
Werden fremde Inhalte mittels RSS-Feed in eine Internetseite eingebunden, macht sich der Seitenbetreiber diese Inhalte (auch trotz Nennung der RSS-Quelle) zu eigen.

Prüfungs- und Sicherungspflichten des Inhabers eines Internetanschlusses - LG Köln, Beschluss vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10

Ermöglicht der Inhaber eines Internetanschlusses Familienmitgliedern den Zugriff auf diesen Anschluss, so hat er die Nutzer eindringlich darauf hinzuweisen, dass über den Anschluss keine urheberrechtlich geschützten Werke mittels Filesharing.Software heruntergeladen werden dürfen. Zur Verhinderung etwaiger Rechtsverstöße sind zudem ausreichende Sicherheitsvorkehrungen durch den Anschlussinhaber zu treffen.

Bei der Verletzungen von Urheberrechten durch die Nutzung von Tauschbörsen ist ein Schadensersatz in Höhe von 200 Euro pro Musiktitel angemessen

Haftung Minderjähriger für Urheberrechtsverletzungen im Internet - BGH, Beschluss vom 03.02.2011 Az.: I ZA 17/10

Die Haftung eines Minderjährigen für die Verletzung fremder Urheberrechte durch das Betreiben eines Internetseite kann gegeben sein, da ein solches deliktisches Verhalten nicht dem rechtsgeschäftlichen Minderjährigenschutz unterfällt.

Haftung eines Minderjährigen für Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Download - OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2010, Az.: I-20 U 171/09

Ein minderjähriger Betreiber einer Internetseite haftet wegen Verletzung der Urheberrechte Dritter, wenn er auf seiner Website ein urheberrechtlich geschütztes Lied zum Download anbietet.

Beachtung des Datenschutzes bei IP-Adressen-Ermittlung - OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2010, Az.: 5 W 126/10

Für die rechtliche Bewertung, ob ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich ermittelter IP-Adressen vorliegt, ist alleine auf inländisches Recht abzustellen. Das Ermitteln von IP-Adressen ist nach deutschem Datenschutzrecht nicht zu beanstanden, da ein Personenbezug ohne weitere Informationen nicht hergestellt werden kann.

Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Amateurfußballspiele, BGH, Urteil vom 28.10.2010, Az.: I ZR 60/09

Die Veröffentlichung von Filmausschnitten von Amateuerfußballspielen stellt keine nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses dar. Die vom Fubballverband erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedarf eines solchen Schutzes nicht, da er sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern kann, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden.

Kein Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten im Vorfeld einer Sicherungsanordnung - OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2011, Az:: I-4 W 119/10

Für einen Anspruch auf Speicherung von Verkehrsdaten im Vorfeld einer gerichtlichen Auskunfts- und Sicherungsanordnung nach §§ 101 UrhG besteht keine gesetzliche Grundlage.Vor dem Hintergrund, dass Verkehrsdaten nach den gesetzlichen Vorschriften des TKG grundsätzlich zu löschen sind, kann eine solche Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzrechts nicht begründet werden.

Bildberichterstattung über Kunstausstellung in Online-Archiv - BGH, Urteil vom 5.10.2010, Az.: I ZR 127/09

Im Rahmen der Online-Berichterstattung über eine Kunstausstellung dürfen Bilder der Werke, die dort ausgestelt werden, nur solange im Internet verfügbar gemacht werden, wie die Ausstellung noch als Tagesereignis zu bewerten ist.

Gewerbliches Ausmaß beim Filesharing - OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2010, Az.: 6 W 155/10

Für den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch ist eine Rechtsverletzung erforderlich, welche ein gewerbliches Ausmaß erreicht. Der Auskunftsanspruch wird daher nur solange gewährt, bis die wirtschaftliche Verwertung im Wesentlichen abgeschlossen ist. Auch das Angebot eines einzelnen Werkes in Tauschbörsen kann eine Rechtsverletzung in einem gewerblichen Ausmaß darstellen.

Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines Internetanschlusses beim Filesharing - OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2011, Az.: 6 W 42/11

In Filesharing-Sachverhalten besteht eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass der Inhaber eines ermittelten

Internetanschlusses automatisch auch für eine hierüber begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, dann nicht mehr, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs feststeht. Dies ist etwa dann der Fall, wenn auch andere Personen als der Anschlussinhaber Zugriff auf den Internetanschluss haben. Ob in einem ehelichen Haushalt gegenüber dem Ehegatten hinsichtlich der Nutzung des Anschlusses Aufklärungs- und Belehrungspflichten bestehen, ist zweifelhaft. Zudem sei noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob die Kosten für den Ersatz einer Filesharing-Abmahnung gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf einen Betrag in Höhe von 100,00 Euro zu begrenzen sind.

Umfang der Haftung bei unzureichend gesichertem WLAN - LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az.: 12 O 51/10

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich für Rechtsverletzungen, wenn er sein WLAN nur unzureichend gesichert hat. Allerdings haftet der Anschlussinhaber nicht zwingend als Täter auf Unterlassung des öffentlichen Verfügbarmachens, sondern lediglich auf Unterlassung, keine ausreichenden Sicherungsvorkehrungen zu treffen, sodass hier zwingend eine Differenzierung zwischen Täter- und Störerhaftung geboten ist.

Zur Höhe der erstattungsfähigen Abmahnkosten beim Filesharing - OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Dezember 2011

Eine anwaltliche Abmahnung, die gegenüber den Inhaber eines unzureichend gesicherten W-LAN Netzwerks ausgesprochen wird, begründet im Falle des Uploads einer Tonaufnahme einen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 2.500,00 Euro.

Höhe des Schadensersatzes bei Verbreitung von Musiktiteln in Tauschbörsen - LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2011, Az.: 12 O 68/10

Beim Verbreiten von Musiktiteln über Tauschbörsen im Internet kann bei Berechnung des Schadensersatzes eine Schätzung vorgenommen werden, bei welcher Tarife der GEMA herangezogen werden können. Der Schadensersatz ist mit 300,00 Euro pro verbreitetem Titel anzusetzen.

Plagiat? Übernahme kompletter Zeitungsartikel in einem Buch (Literarische Collage) - OLG Brandenburg, OLG Brandenburg, Urteil vom 9. 11. 2010, Az.: 6 U 14/10

Werden teils mit, teils ohne erkennbaren Bezug zueinander in Sprachebene und Sprachstil unterschiedliche Texte – einleitende Betrachtungen, Tagebucheinträge, Artikel aus mehreren Zeitungen, Urkunden – sowie Lichtbilder miteinander kombiniert, ist von einem eigenständigen Werk in der Form einer literarischen Collage oder Montage auszugehen.

Bei der Übernahme von Zeitungsartikeln in einem so geschaffenen Werk, ist die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit auch im Rahmen des Zitatrechts zu berücksichtigen und eine Übernahme gerechtfertigt, wenn eine literarische Collage vorliegt.

Schadensersatzanspruch eines Architekten bei unberechtigter Übernahme seiner Pläne durch den Bauherrn - OLG Celle, Urteil vom 2.3.2011, Az.: 14 U 140/10

Ob Entwurfspläne für ein Bauwerk urheberrechtlich geschützte, persönliche geistige Schöpfungen i. S. d. §§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und 7, 2 Abs. 2 UrhG sind, hängt vom jeweiligen Werk ab. Entscheidend für die Urheberrechtsschutzfähigkeit der Architektenleistung ist der Grad der Individualität der Leistung. Sie muss sich von der Masse des durchschnittlichen, üblichen und alltäglichen Bauschaffens abheben und nicht nur das Ergebnis eines rein handwerklichen routinemäßigen Schaffens darstellen ("Gestaltungshöhe").

Wenn Pläne eines Architekten dem Urheberrecht unterfallen, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, das Bauwerk nach der Vorplanung ohne Mitwirkung des planenden Architekten von einem anderen Architekten ausführen zu lassen.

 

Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Auskunftsverfahren - Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 17.6.2009, Az.: 2 O 113/09

 

Die einstweilige Anordnung gemäß § 101 Abs. 2 und Abs. 9 UrhG in Verbindung mit § 96 Abs. 2 Satz 1 TKG, wonach ein Provider zum Zwecke der späteren Auskunftserteilung zur Datensicherung verpflichtet wird, ist weder europarechtlich, noch verfassungsrechtlich zu beanstanden. Der Erlass einer solchen Anordnung setzt unter anderem eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus. Eine solche liegt in der Regel vor, wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm, in Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung widerrechtlich im Internet einer unbestimmten Vielzahl von Dritten zugänglich gemacht wird.

Keine Haftung des Hotelbetreibers für Filesharing durch Gäste - LG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.8.2010, Az.: 2-6 S19/09

Der Hotelinhaber, der seinen Gästen einen Internetzugang über ein marktüblich sicherheitsaktiviertes und verschlüsseltes WLAN anbietet und diese auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hat, haftet nicht als Störer für durch Gäste begangene Urheberrechtsverletzungen. Vor einer ersten Rechtsverletzung besteht für den Hotelinhaber aufgrund der Verschlüsselung keine weitergehende Prüfungspflicht.

 

Die unbegründete Abmahnung gegenüber dem Hotelinhaber wegen vermeintlicher Schutzrechtsverletzungen kann einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

 

Urheberrechtliche Zulässigkeit eines Webradio-Aufnahmedienstes - LG Berlin, Urteill vom 11. Januar 2011, Az.: 16 O 494/09

Ein Internetdienst, der seinen Kunden die Möglichkeit bereitstellt, Titel aus Webradios aufzunehmen und dabei eine Suchmaschine betreibt, die Musikwunsch des Nutzers und im Radio gespielte Titel abgleicht, ist urheberrechtlich nicht zu beanstanden, da allein der Nutzer eine Privatkopie herstellt, nicht der Diensteanbieter.

Urheberrechtliche Zulässigkeit von Abstracts zu Buchrezensionen - BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010, Az.: I ZR 12/08

Für die urheberrechtliche Zulässigkeit einer Verwertung von stark gekürzter Zusammenfassungen von in Zeitungen veröffentlichten Buchrezensionen kommt es darauf an, ob es sich bei den Zusammenfassungen um selbständige Werke handelt, die in freier Benutzung der Originalrezensionen geschaffen worden sind.

GEMA-Pflichtigkeit eines Straßenfestes - LG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2010, Az.: 12 O 235/09

Die Veranstaltung von Musik auf einem Straßenfest ist nach den üblichen Tarifen der GEMA zu entrichten. Erfolgt keine ordnungsgemäße Anmeldung bei der GEMA, so kommt zu den angemessenen Lizenzgebühren noch ein Verletzerzuschlag hinzu. Veranstalter eines Straßenfestes können bei Organisationsteilung auch mehrere Personen bzw. Unternehmen sein.

15 Euro Schadensersatz für das Anbieten eines Musiktitels in Internet-Tauschbörse

Die öffentliche Zugänglichmachung der Musiktitel "Engel" (Rammstein) sowie "Dreh dich nicht um" (Westernhagen) rechtfertigt eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von jeweils 15 Euro. Maßgeblich für die Bemessung der Höhe ist neben der Aktualität der Tonaufnahme auch der Zeitraum der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachunug.

Filesharing durch im Haushalt lebenden Sohn der Ehefrau rechtfertigt 400.000 Euro Streitwert - LG Köln, Urteil vom 24. November 2010, Az.: 28 O 202/10

Der Anschlussinhaber ist als Störer für darüber begangene Urheberrechtsverletzungen eines im Haushalt lebenden Sohns der Ehefrau verantwortlich. Der illegale Upload zweier Musikalben rechtfertigt im Falle einer Abmahnung für vier Rechteinhaber einen Streitwert in Höhe von 400.000,00 Euro. Der Vortrag dahingehend, dass in die eingeklagten Abmahnkosten entsprechend einer dahingehenden Absprache nicht den Rechteinhabern, sondern allein deren Prozessbevollmächtigten zugute kommen, ist hingegen unbeachtlich.

Anbieten eines erst zwei Wochen alten Films via Filesharing stellt gewerbsmäßiges Handeln dar - OLG Köln, Beschluss v. 11.11.2010, Az.: 6 W 182/20

Die öffentlich Zugänglichmachung eines aktuellen Kinofilms in Filesharing-Tauschbörsen zwei Wochen nach der offiziellen Filmveröffentlichung stellt eine Rechtsverletzung dar, die gewerbliches Ausmaß erreicht.

Die Verwendung der Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft über Namen und Anschrift der Tauschbörsen-Nutzer, denen zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung eine bestimmte IP-Adresse zugeteilt war, ist damit zulässig.

Zurückweisung einer missbräuchlichen Verfassungsbeschwerde (Urheberrecht) - BVerfG, Beschluss vom 23.8.2010, Az.: 1 BvR 1443/10

Filmrechteinhabern, denen der Erlass einer einstweiligen Verfügung verweigert wird, müssen innerhalb der verfassungsprozessrechtlich gebotenen Frist nach § 93 Abs. 1 BVerfGG substantiiert zumindest durch der Vorlage der angegriffenen Entscheidung vortragen.


Da dies im vorliegenden Verfahren trotz gerichtlichem Hinweis nicht getan wurde, wurden zugleich die Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer zu einer Gebühr iHv 500 EUR wegen der missbräuchlichen Einlegung einer Verfassungsbeschwerde verurteilt

Zur urheberrechtlichen Relevanz der Einbindung von fremden RSS-Feeds, AG Hamburg, Urteil vom 27.9.2010, Az.: 36A C 375/09

Die Einbindung fremder, urheberrechtlich geschützter Werke in eine Internetseite mittels eines RSS-Feeds stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Daraus, dass der berechtigte Werke in RSS-Feeds einstellt, folgt keine Einwilligung in die Veröffentlichung auf fremden Webseiten.
Die Einbindung eines Feeds ist adäquat-kausale Ursache für die eigentliche Werknutzung.
Die eingebundenen Inhalte sin nicht fremd §§ 7 bis 10 TMG. Der Betreiber haftet als Täter für die Urheberrechtsverletzung.

Streitwert bei Anbieten eines Musikalbums in Tauschbörsen - AG Aachen, Urteil vom 16. Juli 2010, Az.: 115 C 77/10

Der Streitwert bei Anbieten eines relativ aktuellen Musikalbums in Tauschbörsen im Internet ist mit 3.000 Euro anzusetzen.

Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG - OLG Köln, Beschluss vom 5. Oktober 2010, Az.: 6 W 82/10

Dem Adressaten einer urheberrechtlichen Abmahnung steht gegen den gerichtlichen Beschluss im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG ein Beschwerderecht zu. Beim Upload eines älteren Musikalbums pber Internet-Tauschbörsen liegt ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung nur dann vor, wenn besondere Umstände hinzukommen, die eine solche Annahme rechtfertigen.

Eva Beuys obsiegt im Streit um Fotos von Manfred Tischer; ausgestellt im Museum Schloss Moyland - LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az.: 12 O 255/09

Das Gericht erkennt in den Fotografien von Manfred Tischer, die dieser von der 20 min Aktion des Künstlers Joseph Beuys im Jahr 1964 fertigte, eine Umgestaltung nach dem Urheberrecht.

Die Ausstellung der Fotoserie mit dem Titel "Joseph Beuys - unveröffentlichte Fotos von Manfred Tischer" im Museum Schloss Moyland stellt eine unzulässige Verwertung dar.

Ein Fall der unzulässigen Umgestaltung liegt vor, da der Fotograf die Kunstaktion eines dynamischen Prozesses in einen statischen übertrug .

Kein Kostenanspruch bei filesharing wenn der Anschluss nicht genutzt worden ist - AG Frankfurt, Urteil vom 12.8.2009, Az.: 31 C 1738/07-17

Kann der Inhaber eines Internetanschlusses nachweisen, dass zum vorgeworfenen Filesharing-Tatzeitpunktes kein Haushaltsmitglied den Anschluss genutzt hat und sein Router lediglich den Internet- sowie die Mail-Ports freigeschaltet hat, spricht vieles dafür, dass die Überwachungssoftware fehlerhaft arbeitete.

Ein Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten besteht dann nicht.

Urheberrechtlicher Schutz von Computergrafiken - OLG Köln, Urteil vom 20.03.2009, Az.: 6 U 183/08

Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Computergrafiken im Bereich der "Gebrauchskunst" unterliegt höheren Anforderungen als im Bereich der zweckfreien Kunst. Hier ist ein deutliches Überragen gegenüber einer Durchschnittsgestaltung erforderlich. Eine individuelle schöperische Leistung kann bei Computergrafiken von Gebrauchsgegenständen kann dann anzunehmen sein, wenn von den Gestaltungen eine so starke ästhetische Wirkung ausgeht, das sie über ein gefälliges und überzeugendes kunstgewerbliches Design hinaus eine künstlerische Individualiät erkennen lassen.

Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG - LG Köln, Beschluss vom 28. Juli 2010, Az.: 209 O 238/10

Die unbefugte öffentliche Zugänglichmachung eines geschützten Werks in einer Tauschbörse stellt eine offensichtliche Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß dar. Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich aus der Schwere der Rechtsverletzung, wenn eine umfangreiche Datei in Form eines Films vor Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wird.

Zur Aufhebung eines Filesharingvorwurfs vermittels wechselseitiger eidesstattlicher Versicherung - LG Hamburg, Urteil vom 11.8.2010, Az.: 308 O 171/10

Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist eine Untersagungsverfügung bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtliche geschützetn Material über Filesharing-Systeme im Internet nicht zu erlassen, wenn der Antragsgegner seiner sekundären Darlegungslast nachkommt und einen Sachverhalt vorträgt und glaubhaft macht, nach dem er weder Täter der Rechtsverletzung ist noch als Störer für die Rechtsverletzung einzustehen hat. Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahren reicht es dabei, wenn ein die Passivlegitimation des Antragsgegners begründender Sachverhalt nicht überwiegend wahrscheinlich ist.

Vergütung eines freien Fotografen für Veröffentlichungen in E-Paper - OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2010, Az.: I-20 U 235/08

Die Aufnahmen eines freien Fotografen, die neben der Printausgabe einer Zeitung auch in einem E-Paper veröffentlicht werden, sind nicht gesondert im Rahmen der Lizenzanalogie zu vergüten. Tageszeitungsverlage zahlen freien Fotografen keine gesonderte Vergütung für die Nutzung in einem E-Paper.

Wird für eine Nutzungsart bereits eine Lizenz gezahlt und haben vernünftige Vertragsparteien eines Lizenzvertrages für eine weitere Nutzungsart keine zusätzliche Vergütungsregelung getroffen, ist ein nach der Lizenzanalogie zu berechnender Schaden nicht entstanden, weil die angemessen Mehrvergütung der Sache nach 0,00 € beträgt.

Unzulässigkeit der Abbildung eines Photos in einem anderen Photo (Matthias Reim) - KG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2010, Az.: 5 U 35/08

In der Abbildung eines unveränderten kleinen Photos innerhalb eines anderen, großem Bildes iliegt ein urheberrechtlich relevanter Eingriff.

Die Abbildung des kleinen Photos ist darüber hinaus nicht als Zitat antzuerkennen, jedenfalls wenn es an einem hierfür erforderlichen Zitatzweck (geistige Auseinandersetzung mit dem zitierten Objekt) fehlt, sondern nur von einem rein dekorativen, illustrierenden Zweck ausgegangen werden kann.

Schutzfähigkeit des Werbe-Jingles "Ich liebe es" - LG München I, Urteil vom 18.8.2010 , Az.: 21 O 177/09

Der Werbe-Jingle "Ich liebe es" der Fast-Food-Kette "McDonald´s" unterfällt nicht dem Schutz des Urheberrechts, da es hierfür an der erforderlichen Schöpfungshöhe fehlt.

Veröffentlichung eines TV-Werbespots im Internet ohne Zustimmung des Rechteinhabers der genutzten Werbemusik ist unzulässig - LG Köln, Urteil vom 14.7.2010, Az.: 28 O 128/08

Die Veröffentlichung eines TV-Werbespots im Internet ohne die entsprechende Zustimmung des Rechteinhabers der für den Werbespot benutzten Musik (hier: 20-Sekunden-Jingle) ist unzulässig.

Gemäß der Zweckübertragungstheorie ist die Nutzung eines TV-Werbespots im Internet nicht vom hier zugrunde liegenden Vertrag umfasst. Wird als (gemeinsamer) Zweck ausdrücklich die TV-Nutzung genannt, umfasst die Ausstrahlung einer Werbung im TV auch konkludent nicht die Erweiterung auf das Internet.

Schadensersatz wegen Weitergabe von Software an Dritte - LG Köln, Urteil vom 2.6.2010, Az.: 28 O 77/06

Der Begriff der Verbreitung in § 69c UrhG ist angesichts des Gesetzeswortlautes, der auf "jede Form" der Verbreitung abstellt, weit auszulegen. Damit ist jede Form der Weitergabe der Software erfasst. Sind Computer, auf denen die Software installiert ist, weitergegeben worden, sind die Empfänger auch in den unmittelbaren Besitz der darauf befindlichen Software gelangt.

Sind monatliche Lizenzgebühren oder eine Einmallizenzgebühr zu Anfang der Nutzung zu entrichten und ist für die Einmallizenzgebühr eine Nutzungsdauer von fünf Jahren vereinbart, ergibt sich daraus, dass eine mietweise Überlassung der Software erfolgte. Dagegen spricht auch nicht, wenn in den vertraglichen Vereinbarungen regelmäßig auf "Kauf" hingewiesen wird und darüber hinaus stets ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden muss, was dem Leitbild des Mietvertrages entgegen steht, da der Vermieter den Mietgegenstand gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB in einem funktionsfähigen Zustand erhalten muss. Denn Gegenstand der Vereinbarung der Parteien waren nicht nur Lizenzverträge für die Software, sondern auch Kaufverträge für die Hardware. Es ist zu unterscheiden zwischen der Bezeichnung "Lizenzvertrag" für die Software und "Kaufvertrag" für die Hardware.

Kein Unterlassungsanspruch bei der Veröffentlichung eines mit einer einstweiligen Verfügung verbundenen Anwaltschriftsatzes - LG Köln, Urteil vom 7. Juli 2010, Az.: 28 O 721/09

Die Veröffentlichung eines mit der erlassenen einstweiligen Verfügung verbundenen Antragsschriftsatzes im Internet ist weder urheberrechtlich noch persönlichkeitsrechtlich zu beanstanden.

Ein Antragsschriftsatz, der - wie in Berlin üblich - mit der Entscheidung fest verbunden wird, wird teil dieser und ist damit, wie die Entscheidung selbst, als amtliches Werk gemeinfrei

Vertrieb "gebrauchter" Software mittels selbst gebrannter Datenträger - OLG Frankurt a.M., Urteil vom 22.06.2010, Az.: 11 U 13/10

Bestimmungen in einem Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA), wonach die gewährten Nutzungsrechte nicht übertragbar sind, sind ebenso wirksam, wie Betimmungen, nach der ein Zweiterwerber der Software die vertraglichen Bedingungen übernehmen muss, zu denen der Ersterwerber die Nutzungsrechte erworben hat. Gleiches gilt für Regelungen, nach denen die Software nur an Endbenutzer weitergegeben und nur zu diesem Zweck Vervielfältigungen hergestellt werden dürfen.

Werden selbst gebrannte Datenträger hergestellt und verkauft, verstoßen diese nicht nur gegen die Bestimmungen des Vertrages. Es können auch keine Nutzungsrechte erworben werden. Für den Lizenzinhaber besteht dann ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch.

Einstweilige Untersagung der Beuys Ausstellung auf Schloss Moyland - LG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2009, Az.: 12 O 191/09

Die Ausstellung "Joseph Beuys - Unveröffentlichte Fotografien von Manfred Tischer" im Museum Schloss Moyland stellt eine Umgestaltung der Kunstaktion von Joseph Beuys "Fettecke" in der ZDF-Sendung "Die Drehscheibe" dar und bedarf deshalb der Einwilligung.

GEMA-Abgabe für Partyreihe - LG Köln, Urteil vom 14. Juli 2010, Az.: 28 O 93/09

Die Musikwiedergabe im Rahmen der Partyreihe "Abi-Party-Tour" bedarf der vorherigen Anmeldung sowie Zahlung von GEMA Tarifen. Wird dies unterlassen, so verletzt der Veranstalter das Urheberrecht der betroffenen Künstler.

Zur Folgerechtsvergütung nach dem Tod des Urhebers eines Kunstwerkes - EuGH, Urteil vom 15.4.2010, Az.: C 518/08

Die Mitgliedstaaten können bestimmen, welche Personengruppen nach dem Tod des Urhebers eines Kunstwerks Anspruch auf Folgerechtsvergütungen haben.

Keine Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes bei Bindung an Steam-Account - BGH, Urteil vom 11. Februar 2010, Az.: I ZR 178/08

Es tritt keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts ein, wenn ein Computerspiel so programmiert wird, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, wenn vertraglich vereinbart ist, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Der Umstand, dass das Spiel sodann quasi unverkäuflich ist, ändert hieran nichts.

Zum Streitwert bei urheberrechtlicher Abmahnung wegen des Filesharings eines Computerspiels - LG Hamburg, Beschluss vom 28.12.2009, Az.: 308 O 691/09

Für den Download eines Computerspiels bzw. dem gleichzeitigen zum Abruf bereithalten mittels einer Filesharing-Tauschbörse ist ein Streitwert von 20.000 EUR anzusetzen.

Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google - BGH, Urteil vom 29.4.2010, Az.: I ZR 69/08

Der Betreiber einer Suchmaschine, der von Dritten ins Internet eingestellte Bilder von Werken als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in seiner Trefferliste anzeigt, macht solche Bilder öffentlich zugänglich. Diese öffentlich Zugänglichmachung stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, wenn jemand Bilder, an denen ihm das Urheberrecht zusteht, ins Internet einstellt und damit Suchmaschinen zugänglich macht, sofern die Bilder nicht für die Bildersuche ausgeschlossen werden.

Nachvergütungsanspruch eines Drehbuchautors - KG Berlin, Urteil vom 24. Februar 2010, Az.: 24 U 154/08

Bei Bestehen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen der vereinbarten Vergütung und den aus einem Drehbuch gezogenen Erträgen kommt ein Nachvergütungsanspruch des Drehbuchautors gegen den Fernsehsender in Betracht.

Rechte aus unfreier Bearbeitung an Software - KG Berlin, Urteil vom 17. März 2010, Az.: 24 U 117/08

Zum Bestehen von Rechten aus unfreier Bearbeitung an einer Computersoftware

Herausgabe des Verletzergewinns - Werbeeinnahmen eines Nachrichtensenders - BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az.: I ZR 122/08

Ein Nachrichtensender, welcher einen Videofilm mit dem tödlichen Fallschirmsprung des Politikers Jürgen Möllemann ausstrahlt, verletzt Schuldhaft das ausschließliche Recht des Herstellers.

Der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.

Haftung des Domaininhabers für Rechtsverletzungen durch den Pächter - OLG Köln, Urteil vom 19. März 2010, Az.: 6 U 167/09

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Domaininhabers, den Inhalt der Webseite seines Pächters auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen, sofern hierfür keine Anhaltspunkte bestehen.

Urheberrechtlicher Schutz einer Bildschirmmaske - OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. April 2010, Az.: 6 U 46/09

Die Gestaltung einer Bildschirmmaske genießt keinen Schutz als Computerprogramm gemäß § 69a UrhG. Werkschutz kann demgenüber dann in Betracht kommen, wenn die graphische Gestaltung im Vordergrund steht.

Zum Schadensersatz bei Verwertung von Standbildern eines Films - BGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: I ZR 128/07

Werden einzelne Standbilder eines Filmes in eine Onlinedatenbank als Thumbnails eingestellt, stellt dies keine Verletzung des Rechts des Filmherstellers am Filmwer dar. Allerdings wird dadurch das Recht an den Lichtbildern des Films verletzt.

Nutzung des Tatort-Vorspanns - LG München I, Urteil vom 24. März 2010, Az.: 21 O 11590/09

Die ARD muss künftig bei der Ausstrahlung des Tatort-Vorspanns die Urheberin des Werkes benennen. Zur Bestimmung des Nachvergütungsanspruchs muss sie zudem Auskunft über den bisherigen Nutzungsumfags erteilen.

Haftung eines Internetportals für Inhalte Dritter - Bundesgerichtshof, Urteil vom 12 November 2009, Az.:I ZR 166/07

Der Betreiber eines Internetportals haftet für von Dritten eingestellte Inhalte nach den allgemeinen Vorschriften. Dies gilt dann, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt darüber hinaus auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen. Ein Hinweis darauf, dass sich der Portalbetreiber die Inhalte zu eigen macht, liegt auch darin, dass er sich umfassende Nutzungsrechte an den fremden Inhalten einräumen lässt.

Gewerbliches Ausmaß beim Zugänglichmachen eines Werkes in Internettauschbörsen innerhalb der ersten Monate nach Erscheinen - OLG Hamburg, Urteil vom 17.2.2010, Az.: 5 U 60/09

Ein gewerbliches Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG ist dann gegeben, wenn ein Musikalbum in den ersten Monaten nach dessen Erscheinen, also in der verkaufsrelevanten Phase, in einer Internet-Tauschbörse zur Verfügung gestellt wird.

Anwaltskosten bei Filesharing-Abmahnungen wegen eines Titels sind auf 100 Euro begrenzt - AG Frankfurt am Main, Urteil vom 1.2.2010, Az.: 30 C 2353/09-75

Die zu erstattenden Anwaltskosten wegen einer Filesharing-Abmahnung sind auf 100 Euro begrenzt, wenn lediglich ein Titel zum Download angeboten wurde.

Zur unbefugten Verwendung von Teilen fremder Musikstücke als Samples für eigene Rap-Titel II, LG Hamburg, Urteil vom 23.3.2010, Az.: 310 O 155/08

Die Verwendung von Sound-Samples einer französischen Gothic-Band durch den Rapper Bushido ist auch für diesen ohne die vorherige Einholung einer Einwilligung untersagt. Ein entsprechender Unterlassungsanspruch sowie weitergehende Ansprüche sind gemäß § 97 Abs. 1 i.V.m. §§ 77 ff., 85 UrhG begründet. (Nicht rechtskräftig)

Von der Skyline zum Bordstein? II: Zur unbefugten Verwendung von Teilen fremder Musikstücke als Samples für eigene Rap-Titel, LG Hamburg, Urteil vom 23.3.2010, Az.: 308 O 175/08

Die Verwendung von Sound-Samples einer französischen Gothic-Band durch den Rapper Bushido ist auch für diesen ohne die vorherige Einholung einer Einwilligung untersagt. Ein entsprechender Unterlassungsanspruch sowie weitergehende Ansprüche sind gemäß § 97 Abs. 1 i.V.m. §§ 77 ff., 85 UrhG begründet. (Nicht rechtskräftig)

Zur Höhe von Abmahnkosten im Filesharing (550 Musikstücke) - LG Köln, Urteil vom 27.1.2010, Az.: 28 O 241/09

Abmahnkosten in Höhe von rund 2.200 EUR die wegen der öffentlichen Zugänglichmachung von 550 Musiktiteln mittels einer Filesharing-Plattform angefallen sind, sind rechtmäßig.

Erstattung von Abmahnkosten bei Honorarvereinbarung - AG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.01.2010, Az.: 31 C 1078/09

Bei Bestehen einer Honorarvereinbarung zwischen Mandant und abmahnender Kanzlei kann die Erstattung von Abmahnkosten nur in Höhe des danach tatsächlich angefallenen Honorars verlangt werden. Denn nur in dieser Höhe ist der Klägerin ein Schaden in Form einer unfreiwilligen Einbuße entstanden. Die auf Basis dieses Vertrages erbrachte außergerichtliche Tätigkeit der Bevollmächtigten der Klägerin war bereits vollumfänglich abgeschlossen und den Bevollmächtigten der Klägerin stand ein Honoraranspruch aus der geschlossenen Vereinbarung zu.

Urheberrechtlicher Schutz eines Bierglases, OLG Köln, Urteil vom 14.10.2009 - Az.: 6 U 115/09

1. Ein Bierglas ist nicht schon dann als ein Werk der angewandten Kunst anzusehen, wenn es als erstes überhaupt einen in das Glas integrierten Fußball sichtbar macht, sondern nur dann, wenn bei der Verwirklichung dieser Idee ein Gesamtbild entsteht, das auf den Betrachter eine ästhetische Wirkung erzeugt.

 

2. Eine unzulässige unfreie Bearbeitung liegt nur vor, wenn dass zweitgeschaffene Produkt die künstlerischen Züge des Erstwerkes nachahmt, die diesem eine schutzfähige Prägung verleihen.

Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung von Abmahnkosten unzulässig - BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 2010, Az.: 1 BvR 2062/09

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Deckelung von Abmahnkosten nach § 97a Abs. 2 UrhG ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nicht darlegen kann, wenigstens in einem konkreten Fall durch diese Vorschrift konkret beeinträchtigt zu sein.

"Verwertung von DSDS-Filmmaterial durch SAT1” - OLG Köln, Urteil vom 30. 9. 2009, Az.: 6 U 100/09

Der Fernsehsender SAT1 darf Filmmaterial aus der RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" verwenden, da es sich hierbei um Ereignisse von öffentlichem Interesse handelt. Erforderlich hierfür ist jedoch die korrekte und vollständige Quellenangabe.

Unzulässige Werbung einer Zeitschrift mit Promi-Foto - LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az.: 28 O 756/09

Die Nutzung von Bildnissen einer prominenten Person zu Werbezwecken einer Zeitschrift sind unzulässig, wenn keine Einwilligung seitens der abgebildeten Person vorliegt.

Grundsätzlich ist ein Presseunternehmen dazu berechtigt, ihm Rahmen der Eigenwerbung für seine Medien, den Inhalt der Zeitschrift oder auf ihrem Titel verwendete Bildnisse auch außerhalb der Zeitschrift in anderen Medien zur Werbung für die Zeitschrift zu verwenden, indem bebilderte Ausschnitte des Inhalts oder das Titelblatt in der Werbung gezeigt werden.

Erschöpft sich die Berichterstattung aber nur darin, einen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt zu schaffen, weil ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennbar ist, begrenzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten nicht nur die Berichterstattung, sondern auch die Werbung für das Presseerzeugnis.

Fotograf hat keinen Anspruch auf Urhebernennung bei jahrelanger Duldung - AG Charlottenburg, Beschluss vom 05.01.2010, Az.: 234 C 1010/09

Ein Fotograf der eines seiner Bilder im Internet ohne die Nennung seines Namens entdeckt, hat keinen Anspruch auf Namensnennung, wenn er Kenntnis davon besitzt, dass die Abgebildete das streitgegenständliche Foto über Jahre in einer Pressemappe zum Download bereitgehalten hat.

Der Fotograf hat stillschweigend seine Einwilligung mit der Nutzung und dem damit einhergehenden Eingriff in die Urheberrechte erteilt. Grundsätzlich lässt eine solche Einwilligung die als rechtsgeschäftliche Handlung auch konkludent erfolgen kann, als rechtfertigende Einwilligung die Urheberrechtsverletzung und damit die Widerrechtlichkeit derselben entfallen.

„rapidshare.com“ kann sich nicht auf die Unzumutbarkeit von Prüfpflichten berufen - Hanseatisches OLG, Urteil vom 30.09.2009, Az.: 5 U 111/08

Der Host-Provider "rapidshare.com" haftet nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Er kann sich für von Nutzern begangene Urheberrechtsverletzungen nicht auf die Unzumutbarkeit von Prüfpflichten berufen, wenn dem Nutzer ein anonymisierter Zugang ermöglicht wird.

Für den identifizierbaren Nutzerkreis ist dem Betreiber eines Share-Hosting-Dienstes eine konkrete inhaltliche Überprüfung des Inhaltes von Dateien bereits vor dem oder jedenfalls während des Hochladens abzuverlangen.

Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen - OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2009, Az.: 4 U 77/09

Eine Abmahnung wegen Filesharing ist dann als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn ein Kostenbelastungsinteresse im Vordergrund steht.

Werden in der Abmahnung in erheblichem Umfang weitergehende Verletzungshandlungen gerügt als sie später zum Gegenstand der Klage gemacht worden sind, so spricht dieses Verhalten ebenso für ein vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigendes Kostenbelastungsinteresse.

Im Ergebnis fehlt bei schon rechtsmissbräuchlicher Abmahnung die Klagebefugnis.

Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen für einen Fernsehbeitrag ist nicht unzulässig - LG Köln, Urteil vom 04.11.2009, Az.: 28 O 251/09

Die Zusammenstellung von Informationen aus verschiedenen Quellen, z. B. wenn ein Fersehinterview in Zusammenhang mit einer Interset gebracht wird, ist nicht unzulässig.

Insbesondere ist ein rechtswidriger Eingriff in die geschützte Persönlichkeitssphäre des Vorstendamitglieds einer Krankenkasse ausgeschlossen, wenn er selbst seine Lebensplanung über das Internet einer uneingeschränkten Lesergemeinde kundgetan hat.

Google-Bildersuche im Eilrechtsschutz nicht zu knacken - LG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2009, Az.: 308 O 565/09

Im Rahmen diverser Rechtsstreite gegen die Google-Bildersuche ist deutlich geworden, dass die Filtermöglichkeiten der Suchmaschinen zur Verhinderung der Übernahme bestimmter Abbildungen jedenfalls derzeit noch begrenzt sind und sofort vollstreckbare Unterlassungsanordnungen das gesamte Modell einer Bildersuche in Frage stellen. Davon ausgehend würde eine Unterlassungsanordnung im einstweiligen Verfügungsverfahren Googel erheblich belasten.

Daher ist es für den Antragssteller zumutbar, dass er seine Ansprüche in einem Erkenntnisverfahren verfolgt, in dem der Suchmaschinenbetreiber Vollstreckungsschutz beantragen und die Sache einer höchstrichterlichen Entscheidung zuführen kann.

Zitat kann auch als Motto verwendet werden - OLG München, Urteil vom 17.09.2009, Az.: 29 U 3271/09

Im Rahmen von Sprachwerken kann ein Zitat auch als Motto verwendet werden, da ein hinreichender Zitatzweck gegeben ist.

Dem steht auch nicht entgegen, wenn das Zitat in einem Ausstellungskatalog und

nicht ”in” einem selbstständigen Sprachwerk steht.

Entlohnung eines Zeugen für Hörvergleich bei Musiktauschbörsen nicht rechtswidrig - OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009, Az.: 6 W 95/09

Bezüglich der Glaubhaftmachung, dass ein bestimmtes Musikstück in einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde, reicht grundsätzlich die eidesstattliche Versicherung eines Zeugen aus.

Ergibt dessen Aussage, dass er die angebotenen Musik-Dateien abgerufen und einem Hörvergleich unterzogen hat, so steht dem eine Entlohnung nicht entgegen.

Download eines Musikalbums ist noch kein "gewerbliches Ausmaß" - LG Kiel, Beschluss vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09

Das Urhebergesetz erlaubt keine keine grundrechtsverletzende „Rasterfahndung“, um zu ermitteln, wer aus der Menge der Anschlussinhaber möglicherweise Urheberrechte in gewerblichem Ausmaß verletzt haben könnte.

Das Merkmal des gewerblichen Ausmaßes ist jedenfalls noch nicht beim einmaligen Download eines Musikalbums erreicht.

Urheberrechtlicher Schutz für didaktische Methode von Lernspielen nicht möglich - OLG Köln, Urteil vom 28.08.2009, Az: 6 U 225/08

Ein dem Urheberrechtsschutz zugängliches Werk ist stets nur das Ergebnis der schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes. Die hinter einem Werk stehende Idee bleibt ungeschützt.

Urheberrechtlicher Schutz besteht damit nur gegen die unbefugte Verwertung eines Werkes als solchem in unveränderter oder unfrei benutzter Form, nicht aber gegen die bloße Benutzung als Vorbild zur Formung anderer Stoffe.

Urheberrechtlichen Schutz genießt nicht eine Darstellungsmethode wie z. B. die didaktische Methode von Lernspielen, sondern allein die hinreichend eigentümliche Formgestaltung, in der der betreffende Stoff unter Anwendung dieser Methode präsentiert wird.

Individuelle schöpferische Eigenart eines Internetauftritts - LG Köln, Urteil vom 12.08.2009, Az.: 28 O 396/09

Die Gestaltung von Webseiten kann unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts ein Urheberrechtsschutz zukommen, sofern die Gestaltung die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht.

Für die Schutzfähigkeit der auf einer Webseite verwendeten Texte bzw. Textpassagen kommt es auf Art und Umfang des Textes an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere Themen vorgegeben ist, denn dort fehlt der im fraglichen wissenschaftlichen oder sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise vielfach die urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung.

Zeitungsartikel dürfen online archiviert werden - LG Braunschweig, Urteil vom 12.08.2009, Az.: 9 S 417/08

Werden in einem Zeitungsartikel urheberrechtlich geschützte Werke zulässigerweise dargestellt, ist auch die Speicherung dieser Darstellung bei der Online Archivierung des Zeitungsartikels zulässig.

Die Zulässigkeit der Archivierung und der Zugänglichmachung des Archivs entfällt nicht mit Abnahme der Aktualität des Ereignisses, da die ursprünglich erlaubte Nutzung nicht durch Zeitablauf unzulässig wird.

Über den persönlichen Gebrauch hinausgehende Verwertung von Musikdateien kann via AGB untersagt werden - LG Berlin, Urteil vom 14.07.2009, Az.: 16 O 67/08

Ein Online-Dienstleister darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Weitervertrieb von im Wege des Downloads erworbenen Musikdateien verbieten und verstößt damit nicht gegen zwingende Verbrauchervorschriften.

Ist der Weitervertrieb z. B. durch einen Verbraucher mit der Weitergabe eines Vervielfältigungsstücks verbunden oder wird mittels einer E-Mail durchgeführt, liegt darin ein Verstoß gegen das Urhebergesetz.

Weißbierglas mit Fussballform erreicht nicht die notwendige Schöpfungshöhe - LG Köln, Urteil vom 01.07.2009, Az.: 28 O 42/09

Lediglich ein Gebrauchsgegenstand mit künstlerischer Formgebung und loßer Funktionsästhetik liegt vor, wenn ein Weißbierglas im unterer Teil die Form eines Fußballs hat.

Es handelt sich damit nicht um ein Werk der angewandten Kunst, sodass auch kein urheberrechtlicher Schutz besteht.

Dieser Schutz besteht nur dann, wenn gegenüber geschmacksmusterschutzfähigen Gestaltungen ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung gegeben ist. Dabei scheiden Formelemente aus, die auf bekannte, technisch vorgegebene oder allgemein übliche Vorbilder zurückgehen, soweit nicht in der Kombination dieser Formelemente wiederum eine schöpferische Leistung entstanden ist.

Werbekonzept genießt keinen urheberrechtlichen Schutz - OLG Köln, Beschluss vom 22.06.2009, Az.: 6 U 226/08

Das Werbekonzept Pakete ins Weltall zu befördern, an Bord der ISS zu bringen, dort Experimente zu tätigen, und als erstes Logistikunternehmen weltweit dafür mit einem speziell gestalteten Missionslogo und einer Verlosungsaktion via Internet zu werben, ist einem urheberrechtlichen Werktitelschutz nicht zugänglich. Abstrakte konzeptionelle Merkmale, die den einzelnen Gestaltungselementen einer Werbekampagne gemeinsam sind, genießen keinen selbständigen urheberrechtlichen Schutz.

Facebook scheitert mit Klage gegen StudiVZ - LG Köln, Urteil vom 16.06.2009, Az.: 33 O 374/08

Nach Ansicht des Gerichts liegt bei dem Anegot von StudiVZ keine unlautere Nachahmung der Seite von Facebook vor, auch wenn Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten bzgl. der graphischen und funktionalen Gestaltung der Bildschirmoberflächen der Netzwerke nicht zu übersehen sind.

Die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft eines nachgeahmten Erzeugnisses setzt, sofern nicht Original und Nachahmung nebeneinander vertrieben werden und der Verkehr damit beide Produkte unmittelbar miteinander vergleichen kann, voraus, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise erlangt hat, wobei es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Markteinführung ankommt. Facebook war auf dem deutschen Markt bei Einführung von StudiVZ im Jahr 2005 nahezu unbekannt.

Ein Anspruch auf Unterlassung scheiter auch unter dem Gesichtspunkt der Nachahmung wertgeschätzer Ware, da für die Wertschätzung wiederum an der notwendigen Bekannheit von Facebook fehlt.

Für die Unlauterkeit wegen unredlicher Erlangung von Kenntnissen fehlt es an einem ausreichenden Vortrag seitens Facebook. Die Vermutung allein, dass der geheime PHP-Quellcode kopiert worden sei, reicht nicht aus. Daher ist auch ein Anspruch auf Besichtigung nach dem Urheberrecht ausgeschlossen.

RapidShare haftet und verliert erneut im Streit um Urheberrechtsverletzungen durch User - LG Hamburg, Urteil vom 12.6.2009, Az.: 310 O 93/08

Der ShareHoster "RapidShare" haftet bei Verletzung von zumutbaren Prüfungspflichten gegenüber den Rechteinhabern als Störer für die durch Dritte begangenen Urheberrechtsverletzungen.

Die von RapidShare getroffenen Maßnahmen, das Vorhalten einer Abuse-Abteilung, das eingesetzte MD5-Verfahren sowie der eingesetzte Wortfilter genügen nicht den Anforderungen die an eine zumutbare Prüfpflicht gestellt werden.

Musiknutzung für Werbezwecke - BGH, Urteil vom 10.06.2009, Az.: I ZR 226/06

Die GEMA ist aufgrund der Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, die urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.

Elektronische Programmzeitschriften dürfen Programmbegleitmaterial nicht verwenden - LG Leipzig, Urteil vom 22.05.2009, Az.: 5 O 2742/08

Programmbegleitmaterial darf in elektronischen Programmzeitschriften (EPG) im Internet nur verwendet werden, wenn den Rechteinhabern hierfür eine Lizenzgebühr gezahlt wird.

Die Programminformationen enthalten schöpferische Leistungen und sind damit durch das Urheberrecht geschützt.

Das Angebot über die Fernsehprogramme im Internet stellt auch keine Berichterstattung über Tagesereignisse dar, sodass eine kostenlose Verwertung nicht möglich ist.

Freier Download von Software im Internet - BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az.: I ZR 239/06

Derjenige, der ein Computerprogramm zum Download im Internet anbietet muss sich zuvor vergewissern, ob der Berechtigte das Programm zur öffentlichen Zugänglichmachung freigegeben hat.

Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr für Fotos bei ebay - Brandenburgisches OLG, Urteil vom 15.05.2009, Az.: 6 U 37/08

Wird ein Bild ohne Einwilligung des Berechtigten in einem ebay-Angebot verwendet, steht dem Berechtigten ein Schadensersatz zu, der vom Gericht im Wege der Schadensschätzung ermittelt wird.

Der mehrfache Verkauf von Produkten innerhalb einer einheitlichen Auktion bei ebay, für die das Produktbild verwendet wird, begründet keine mehrfache Verwendung des Bildes. Es macht hierbei einen Unterschied, ob der Verletzer ein Bild mehrfach für verschiedene Auktionen verwendet oder einmal im Rahmen eines Internet-Shops. Denn das Bild erscheint bei verschiedenen ebay-Auktionen mehrfach zum jeweiligen Angebot auf einer gesonderten Seite. Der Senat erachtet die Verwendung des Bildes für ebay-Auktionen am ehesten der Einblendung in Onlinedienste, Internet (Werbung und PR) vergleichbar und hat deshalb die in der MFM-Bildhonorartabelle 2007 dafür veranschlagten Sätze herangezogen, d.h. Nutzungsrechte bis 1 Woche 60 €.

Zudem kann dem Bereichtigten ein 100%iger Aufschlag zustehen, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz wegen unterlassener Urheberbezeichnung gegeben ist.

Verletzergewinn bei identischer Nachahmung eines Werks der angewandten Kunst - BGH, Urteil vom 14.05.2009, Az.: I ZR 98/06

Der Verletzergewinn ist nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Bei der urheberrechtsverletzenden Verwertung einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der Bearbeitung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht.

Elektronische Leseplätze in Universitätsbibliothek zulässig - LG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 172/09

Die Digitalisierung von bei einem Verlag erschienenen Werken und die Zugänglichmachung der digitalisierten Werke an elektronischen Arbeitsplätzen in der Bibliothek einer Universität stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. Das Angebot dient allein der Forschung oder kann für private Studien genutzt werden.

Nicht gestattet ist hingegen an diesen Arbeitsplätzen die Kopie mittels eines USB-Sticks oder andere Träger für digitalisierte Werke zu ermöglichen.

Ersterwerber kann nicht ohne Zustimmung des Softwareherstellers überzählige Lizenzen einer Volumenlizenz an Zweiterwerber übertragen - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.05.2009, Az.: 11 W 15/09

Werden überzählige Lizenzen an einen Zweiterwerber dergestalt übertragen, indem der Ersterwerber zum selbständigen download ermächtigt oder ein Echtheitszertifikat mit Produktkey überlässt, so ist dies nur zulässig, wenn der Softwarehersteller dem Ersterwerber eine Volumenlizenz eingeräumt und die Zustimmung zur Übertragung erteilt hat.

Foto auf LP-Cover kann auch auf CD-Cover verwendet werden - LG München I, Urteil vom 06.05.2009, Az.: 21 O 5302/09

Der Urheber eines Fotos auf einem LP-Cover von 1981 hat zu beweisen, dass eine Vereinbarung über die Nutzungsrechte befristet war.

Gelingt dies nicht, ist von einer unbefristeten Nutzungsrechteinräumung auszugehen, die das Tonträgerunternehmen dazu berechtigt das Foto auch als CD-Cover zu verwenden. Hierbei handelt es sich lediglich um eine technisch neue Nutzungsvariante, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war.

"Gewerbliches Ausmaß" bei Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer von Tauschbörsen - LG Kiel, Beschluss vom 06.05.2009

In "gewerblichem Ausmaß" begangene Rechtsverletzungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden.

Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen werden, fallen in der Regel nicht unter diesen Begriff.

Ein einmaliges Herunter- und Hochladen von Dateien kann für sich allein kein "gewerbliches Ausmaß" begründen, und zwar auch dann nicht, wenn dies in einer Internettauschbörse geschieht.

Die "Schwere der Rechtsverletzung" ergibt sich nicht aus der Unterscheidung zwischen einzelnen Titeln eines Albums und der Gesamtheit der Titel. Von erheblich größerer Bedeutung sind der Wert des betreffenden Produktes und die aktuelle Nachfrage nach diesem Produkt auf dem Markt.

Gewerbliches Ausmaß beim Filesharing von Filmen - LG Köln, Beschluss vom 30.04.2009, Az.: 9 OH 388/09

Ob eine Rechtsverletzung ein "gewerbliches Ausmaß" erreicht hat, ist anhand einer Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.

Als Indiz ist insoweit u. a. die zeitliche Nähe der Rechtsverletzung zum Veröffentlichungszeitpunkt des Werkses in Deutschland heranzuziehen. Ein "unmittelbarer" Zusammenhang ist nach Ablauf von 6 Monaten seit dem Veröffentlichungszeitpunkt in der Regel nicht mehr gegeben.

Akteneinsicht bei Filesharing erst ab 5 Filmen, 5 Alben oder 50 Musikstücken - LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09

Grundsätzlich hat der Rechteinhaber einen Anspruch auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharer.

Ein solcher Anspruch besteht jedoch nicht, wenn es sich um eine bagatellartige Rechtsverletzung handelt. Dies wird angenommen, sofern fünf Filme in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten werden und ebenso, wenn fünf Musikalben bereitgehalten oder 50 einzelne Musikstücke angeboten werden.

Automobilbörse verliert im Streit um Suchanfragensoftware - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.04.2009, Az.: 5 U 101/08

Eine Softwäre, mit deren Hilfe Suchanfragen bei mehreren Online-Automobilbörsen gleichzeitig durchgeführt werden können, ohne dass diese aufgesucht werden müssen, greift nicht in das Recht des Herstellers einer Datenbank ein.

Auch Unterlassung des Vertriebs der Software kann nicht unter dem Gesichtspunkt der Behinderung beansprucht werden, da kein Fall gezielter Behinderung vorliegt.

Zur Höhe des Schadensersatz beim Resellervertrag - BGH, Urteil vom 29.03.2009, Az.: I ZR 44/06

Nicht abzuziehen sind bei der Bemessung des Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie Ersatzzahlungen, die der Verletzer seinen Vertragspartnern wegen deren Inanspruchnahme durch den Verletzten erbringt.

Accessprovider muss Verkehrsdaten "auf Zuruf" bereithalten - LG Hamburg, Urteil vom 11.03.2009, Az.: 308 O 75/09

Ein Accessprovider muss die noch vorhandenen VerkehrsdatenVerkehrdaten, die er nomalerweise nach dem Verbindungsende löscht, „auf Zuruf“ bis zur Beendigung das Auskunftsverfahren mit dem vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren vorhalten.

Den Accessprovidern ist es in diesem Zusammenhang zumutbar, die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um auf Zuruf zeitnah reagieren zu können.

Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen hierbei keine.

Vermittlung von Flugtickets via Screen-Scrapings ist grundsätzlich zulässig - OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 05.03.2009, Az.: 6 U 221/08

Vermittlung von Flugtickets via Screen-Scrapings durch Dritte ist grundsätzlich zulässig und stellt keinen Eingriff in die Datenbankrechte der Fluggesellschaft dar.

Es liegt auch keine Verletzung des "virtuellen Hausrechts" vor.

Die Ankündigung, im Wege des Screen-Scrapings erworbene Flugtickets zu stornieren, und die Stornierung solcher Flugtickets, stellt eine wettbewerbswidrige Handlung dar.

Miturheberschaft bis zum Beweis des Gegenteils - BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az.: I ZR 142/06

Die Miturheberschaft ist auch dann begründet, wenn nur ein geringfügiger eigenschöpferischer Beitrag zu einem gemeinsam geschaffenen Werk, der sich nicht gesondert verwerten lässt, gegeben ist.

Dies gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Miturheber des Werkes.

Merkmal "gewerbliches Ausmaß" bei Auskunftsverlangen - OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009, Az.: 6 W 182/08

Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß liegt jedenfalls dann vor, wenn ein Musikalbum unmittelbar nach seiner Veröffentlichung widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird. Dies ist auch der Wille des Gesetzgebers.

Dagegen verbietet es sich von vornherein bei der Auslegung des "gewerblichen Ausmaßes" auf die im Regierungsentwurf verwandte Formulierung "im geschäftlichen Verkehr" und die Erläuterungen dieses Begriffs in den Gesetzesmaterialien abzustellen.

Wer sich an einer Tauschbörse beteiligt, und sei es mit dem Angebot nur eines urheberrechtlich geschützten Werks, handelt nicht rein altruistisch, sondern in der Absicht, ebenfalls kostenlos widerrechtlich angebotene Werke herunterzuladen, und will also mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen. Das öffentliche Angebot einer Datei zum Herunterladen ist keine private Nutzung.

Wer ein aktuell auf dem Markt befindliches, umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Werk anbietet, weiß, dass er hierzu nicht berechtigt ist und kann daher nicht in gutem Glauben handeln. Die durch Äußerungen verschiedener Generalstaatsanwaltschaften möglicherweise begründete Annahme, solche Urheberrechtsverletzungen würden nicht mehr strafrechtlich verfolgt, kann ihm insofern nicht zugute gehalten werden.

Forenbetreiber muss nicht sämtliche Inhalte überprüfen - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07

Ein Forenbetreiber ist nicht dazu angehalten sämtlicher Inhalte auf der Seite vorsorglich zu überprüfen. Dies würde die Überwachungspflichten des Forenbetreibers überspannen und die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit verletzen.

Im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit ist auch die Meinungsäußerung in Form von Bildern, so dass nichts anderes für einen Forenbeitrag aus Text und Bild gelten kann.

Abmahnkosten und Lizenzgebühr bei unerlaubter Verwendung eines Produktfotos bei ebay - OLG Brandenburg, Urteil vom 3.2.2009, Az.: 6 U 58/08

Verwendet ein privater Verkäufer bei ebay ein urheberrechtlich geschütztes Foto, kann der Fotograf im Wege der Lizenzanalogie € 20,00 für die das Foto und € 20,00 für die unterbliebene Nennung seines Namens verlangen.

Die Abmahnkosten können, da es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt, i.H.v € 100,00 geltend gemacht werden.

Beweislast für Nichterscheinen eines Werkes - BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az.: I ZR 19/07

Die Beweislast für Nichterscheinen eines Werkes trägt derjenige, der Anspruch aus ausschließlichem Verwertungsrecht des Herausgebers der Erstausgabe eines Werkes geltend macht. Keine Anwandung findet die Vorschrift auf verschollen gehaltene Werke.

Leitsätze in einer Urteilsdatenbank genießen überwiegend urheberrechtlichen Schutz - LG Köln, Urteil vom 14.01.2009, Az.: 28 O 335/08

Eine durch eine Rechtsanwaltskanzlei auf ihrer Internetseite angebotene Urteilsdatenbak mit über 1000 Urteilen stellt eine Datenbank iSd Urheberrechts dar.

In der Übernahme von nur wenigen Urteilen ist keine Verletzungshandlung zu erkennen, da insoweit nur ein unwesentlicher Teil übernommen wird.

Bei der Formulierung von Leitsätzen, die sich sachnotwendigerweise eng an die bearbeitete Entscheidung anlehni, ist ein bescheidenes Maß geistig schöpferischer Tätigkeit ausreichen, um urheberrechtlichen Schutz zuzubilligen.

Von wem sind die "Wilden Kerle"? Abrenzung zur Miturheberschaft - LG München I, Urteil vom 23.01.2009, Az.: 21 O 13662/07

Miturheber der literarischen Charaktere und eines Buches wird ein Illustrator nicht dadurch, dass er in einzelnen Zeichnungen die Figuren bzw. eine Geschichte oder manche Situationen gezeichnet hat.

Der Illustrator kann dannach verlangen, dass Bücher die seine Zeichnungen enthalten nicht ohne diese erscheinen. Dem Autor des Buches bleibt es jedoch unbenommen, die Buchreihe mit neuen Illustrationen fortzusetzen und zwar unter Verwendung der bisherigen Charaktere.

Anspruch auf Besichtigung im Eilverfahren - OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2009, Az.: 6 W 3/09

Wird im Wege der einstweiligen Verfügung der Anspruch auf Auskunft hinsichtlich Dritter verfolgt, bedarf es eines Verfügungsgrundes nach der Zivilprozessordnung. Dem steht Art. 7 der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht entgegen.

Örtliche Zuständigkeit im Auskunftsverfahren - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08

Örtlich zuständig im Rahmen eines Auskunftsanspruchs nach § 101 UrhG ist das Landgericht, in Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.

Richtet sich der Auslunftsanspruch allein gegen eine juristische Person besteht keine Wahlmöglichkeit in Bezug auf die in der Norm genannten Möglichkeiten. Allein der Sitz der juristischen Person ist hierbei maßgeblich. Der Wille des Gesetzgebers geht davon aus, dass die begehrte Auslunft nicht von vornherein einen Bezug zu einer bestimmten Niederlassung des zur Auskunft Verpflichteten hat.

Urheberrechtsverletzung durch Nachbildung von Möbeln - LG Hamburg, Urteil vom 02.01.2009, Az.: 308 O 255/07

Möbel sind als Werke der angewandten Kunst einem urheberrechtlichen Schutz zugänglich, wenn sie ein hohes Maß an gestalterischer sich von vor bekannten Formen abhebender Originaliät ausweisen und so die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben.

Die Werbung für Nachbildungen stellt ein Anbieten auch dann dar, wenn im Inland zum Erwerb im Ausland aufgefordert wird.

Bildagenturen müssen sich über die Einwilligung von relativen Personen der Zeitgeschichte informieren - OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 23.12.2008, Az.: 11 U 21/08

Bildagenturen müssen sich darüber informieren, ob seitens einer relativen Personen der Zeitgeschichte eine Einwilligung erforderlich ist und ob und in welchem Umfang sie erteilt wurde.

Andernfalls kann sie auf Zahlung von Schadensersatz von einem seit mehr als zwei Jahrzehnten einsitzenden Straftäter in Anspruch genommen werden, wenn sie dessen Bild an einen Zeitungsverlag weitergibt und eine Einwilligung nicht vorliegt.

"Rock my life" Klingeltöne für Mobiltelefone - BGH, Urteil vom 18.12.2008, Az.: I ZR 23/06

Die Verwendung eines hierfür nicht geschaffenen Musikstücks als Klingelton für Handys kann die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden, wenn eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werks gegeben ist.

Komponisten haben mit dem mit der GEMA geschlossenen Berechtigungsvertrag in der Fassung des Jahres 1996 nicht die Nutzung ihrer Musikwerke als Klingeltöne für Handys gestattet. Dies gilt nicht für die heutigen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002, 2005 oder 2007.

Gesamthänderische Mitherstellerschaft bei Filmproduktion - Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 15.12.2008, Az.: 3 U 7/08

Besteht bei der Verwirklichung eines gemeinsamen Filmprojekts zwischen einer öffentlichen Landesrundfunkanstalt und einem Regisseur Uneinigkeit über die Begründung der Filmherstellereigenschaft unter Zugrundelegung der maßgeblichen Kriterien - Finanzierung, Risiko, organisatorische Leistung und Abschluss der Verträge - und ist nicht eindeutig feststellbar, ob der Anteil der Rundfunkanstalt oder des Regisseurs überwiegt, sind beide Parteien gemeinsame Mithersteller des Films, sodass ihnen die Nutzungs- und Verwertungsrechte zur gesamten Hand zustehen.

„Still got the blues“ oder auch nicht; Gitarrensolo verletzt Urheberrecht - LG München I, Urteil vom 03.12.2008, Az.: 21 O 23120/00

Den urheberrechtlichen Schutznerlangt ein Musikstück, wenn es eine persönliche geistige

Schöpfung darstellt. Dies kann sich aus den für das Hörerlebnis maßgeblichen Elementen, wie Melodie, musikalische Ausdrucksmittel und der Verarbeitung der Melodie, ergeben.

Daher weist das Gitarrensolo in „Nordrach“ schöpferische und eigentümliche Elemente auf und besitzt eine unverwechselbare Prägung. Der Urheber von „Still got the blues“ hat das Stück „Nordrach“ verwendet, denn die wesentlichen eigenschöpferischen Elemente von „Nordrach“ finden sich auch im Gitarrensolo von „Still got the blues“ mit klanglich frappierender Übereinstimmung wieder, so dass weder eine zufällige Doppelschöpfung noch die Nichtkenntnis des Stückes „Nordrach“ angenommen werden kann.

Verwendung von Fotografien eines Gebäudes durch Bildportal - LG Potsdam, Urteil vom 28.11.2008, Az.: 1 O 175/08

Dem Eigentümer eines bebauten Grundstücks steht es grundsätzlich frei, den Zutritt zu verbieten oder doch nur unter der Bedingung zu gewähren, dass dort nicht fotografiert wird. Er kann daher unterbinden, dass ein Gebäude fotografiert wird und die Aufnahmen gewerblich genutzt werden, wenn das Betreten für die Aufnahmen notwendig ist.

Sind Aufnahmen ohne Betreten des Grundstücks möglich, hat der Eigentümer dies hinzunehmen. Er kann led. durch entsprechende Maßnahmen den Blick auf sein Grundstück beschränken.

Soundsampling kann zulässig sein - BGH, Urteil vom 20.11.2008, Az.: I ZR 112/06

Soundsampling und damit die Benutzung von Tonfetzen ist nicht möglich, wenn die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst eingespielt werden kann oder es sich bei der Tonfolge um eine Melodie handelt.

Ein Eingriff in das Recht des Tonträgerherstellers ist bereits dann gegeben, wenn kleinste Tonfetzen einem Tonträger entnommen werden.

Kein Unterlassungsanspruch bei Übernahme einzelner Datensätze aus einer Datenbank - OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008, Az.: 6 U 57/08

Der Hersteller einer Datenbank mit mehreren tausend Datensätzen hat gegen denjenigen, der einzelne Datensätze entnimmt keinen Anspruch auf Unterlassung.

Es mangelt nach Art oder Umfang an der Übernahme eines wesentlichen Teils der Datenbank, der sich sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht bestimmen lässt.

In quantitativer Hinsicht ist allein auf das Verhältnis zwischen dem Umfang der in der Datenbank enthaltenen und der entnommenen Daten abzustellen.

In qualitativer Hinsicht bezieht sich die Wesentlichkeit auf die Bedeutung der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts des Gegenstands der Entnahme- und/oder Weiterverhandlungshandlung verbundenen Investitionen unabhängig davon, ob dieser Gegenstand einen quantitativ wesentlichen Teil des allgemeinen Inhalts einer Datenbank kann, was die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung angeht, eine ganz erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investition erfordern.

Buchhändler kann nicht Täter sein - LG Berlin, Urteil vom 14.11.2008, Az.: 15 O 120/08

Einem Buchhändler, der in seinem Internetshop ein Buch anbietet, welches Passagen einer Magisterarbeit enthält, kann mangels Tätereigenschaft die Urheberrechtsverletzung durch das von ihm angebotenes Buch nicht zugerechnet werden.

Der Händler wird lediglich als Werkzeug des eigenverantwortlich handelnden Verlages tätig. Er nimmt keinerlei Einfluss auf den Inhalt eines Buches, so dass eine Zurechnung nicht erfolgten kann.

Urheberrechtlicher Schutz für Partnerschaftsanzeigen - LG München I, Urteil vom 12.11.2008, Az.: 21 O 3262/08

Der urheberrechtliche Schutz kommt Partnerschaftsanzeigen dann zu, wenn sie in einem vollständigen Satz abgefasst und in Wortwahl und Stil auf den angesprochenen Personenkreis individuell zugeschnitten sind.

Der Schutzbereich der Annoncen ist nicht so eng, dass man bereits durch eine Ersetzung einzelner Worte durch Synonyme, Weglassungen oder eine Änderung von Maßangaben der beschriebenen Personen außerhalb dieses geschützten Bereichs gelangt.

Die aus der Nutzung eines Werkes resultierenden Erträge sind bei der Vergütung zu berücksichtigen - LG Stuttgart, Urteil vom 28.10.2008, Az.: 17 O 710/06

Der Urheber kann von seinem Vertragspartner die Einwilligung in eine Erhöhung der vertraglichen Vergütung auf ein angemessenes Niveau verlangen, wenn die Vergütung nicht tarifvertraglich bestimmt ist.

Angemessen ist die Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist. Auf die Branchenüblichkeit alleine kommt es nicht an, denn auch ein branchenübliches Honorar kann unangemessen sein.

Zu den Voraussetzungen des "gewerblichen Ausmaßes" iRd Auskunftsanspruchs - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.2008, Az.: 3 W 184/08

Im Rahmen des Auskunftsanspruchs des Rechteinhabers gegen Internet-Service-Provider ist für das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend sein, sondern auch die Schwere der Rechtsverletzungen kann das Vorliegen eines „gewerblichen Ausmaßes“ begründen.

Das einmalige Herunterladen einer Datei reicht für die Handlung im "gewerblichen Ausmaß" nicht aus. Hätte der Gesetzgeber einen einmaligen „Down“- und/oder „Upload“ für sich alleine ausreichen lassen wollen, hätte er auf das einschränkende Merkmal des „gewerblichen Ausmaßes“ verzichtet.

Ist ein Computerspiel bereits mehrere Monate auf dem Markt kann auch die Schwere der Rechtsverletzungen nicht angenommen werden.

Rechtswidrige Linksetzung zu Programmen die Kopierschutz umgehen - OLG München, Urteil vom 23.10.2008, Az.: 29 U 5696/07

Der Heise Verlag darf, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware keinen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft setzen.

Der Verlag haftet daher nicht nach den Grundsätzen der Störerhaftung sondern wegen vorsätzlicher Beihilfe.

Regelstreitwert von € 3000 bei Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit Tauschbörsen - OLG Köln, Beschluss vom 9.10.2008, Az.: 6 W 123/08

Der Regelstreitwert bei Auskunftsansprüchen gegen Provider im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen durch Dritte nach § 101 Abs. 9 UrhG beläuft sich auf 3.000,00 €.

Hierbei ist an das jeweilige Werk anzuknüpfen und Anträge, mit denen die Verletzung eines einzigen Werks geltend gemacht werden, unabhängig von der Zahl der mitgeteilten IP-Adressen einheitlich zu bewerten.

Da es sich bei dem Antragsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG um ein Vorschaltverfahren zu einem Auskunftsanspruch handelt, durch den wiederum Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen den zu ermittelnden Urheberrechtsverletzer vorbereitet werden, wird der Wert allerdings höchstens einen Bruchteil des Interesses des Verletzten an der Durchsetzung dieser Hauptansprüche ausmachen.

Schadensersatz nach Lizenzanalogie bei Verwertung eines Werkes über den Vertrag hinaus - BGH, Urteil vom 02.10.2008, Az.: I ZR 6/06

Dem Rechteinhaber steht ein Anspruch auf Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie zu, wenn ein Musikstück anstelle der vereinbarten Anzahl der Verwertungen mehrere hundert Mal ausgestrahl wird.

Computer sind nicht vergütungspflichtig - BGH, Urteil vom 02.10.2008, Az.: I ZR 18/08

Der Computer gehört nicht zu den Vervielfältigungsgeräten, für die eine Vergütungspflicht besteht.

Urheberrechtsverletzung durch thumbnails der Google-Bildersuche - LG Hamburg, Urteil vom 26.09.2008, Az.: 308 O 248/07

Das Urheberrecht eines Fotografen wird dadurch verletzt, dass ein von ihm geschaffenes Foto durch Google in deren Bildersuche als sog. thumbnail dargestellt wird. Bei Thumbnails ist die öffentliche Zugänglichmachung im Hinblick auf den Zweck der Suchmaschine im Vergleich mit dem Original verkleinerten und in der fototechnischen Auflösung vergröbertn Darstellung des Fotos zu sehen.

Die Schwelle zur freien Benutzung, die dann gegeben ist, wenn die individuellen Züge des Originals gegenüber der Eigenart des neu geschaffenen Werkes verblassen, wird dadurch noch nicht erreicht.

Internet-Service-Provider haften für Urheberrechtsverletzungen durch Google-Bildersuche - LG Hamburg, Urteil vom 26.07.2008, Az.: 308 O 404/06

Das Urheberrecht eines Fotografen wird dadurch verletzt, dass ein von ihm geschaffenes Foto durch Google in deren Bildersuche als sog. thumbnail dargestellt wird. Bei Thumbnails ist die öffentliche Zugänglichmachung im Hinblick auf den Zweck der Suchmaschine im Vergleich mit dem Original verkleinerten und in der fototechnischen Auflösung vergröbertn Darstellung des Fotos zu sehen.

Die Schwelle zur freien Benutzung, die dann gegeben ist, wenn die individuellen Züge des Originals gegenüber der Eigenart des neu geschaffenen Werkes verblassen, wird dadurch noch nicht erreicht.

Hierfür haften auch Internet-Service-Provider, die die Suchmaschine in ihr eigenes Angebot eingebettet haben.

Eine Wochen nach der Auktion müssen die Bilder von der Seite - OLG Köln, Urteil vom 26.09.2008, Az.: 6 U 111/08

Eine Woche, nachdem der Verkauf eines Kunstwerkes über eine Internetauktion erfolgte, muss der Betreiber der Plattform Kunstwerke die dort öffentlich zugänglich gemacht wurden von der Seite nehmen.

Die öffentliche Zugänglichmachung von zum öffentlichen Verkauf bestimmten Werken der bildenden Künste durch den Veranstalter ist zulässig, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist. Demgegenüber ist der Veräußerer, der nicht Urheber des betreffenden Kunstwerks ist, nicht berechtigt, das Werk anschließend noch länger als eine Woche im Netz zu belassen. Neben dem Veräußerer haftet auch der Betreiber des Internetportals unter dem Gesichtspunkt der Gehilfenhaftung auf Unterlassung.

Über € 10.000 Schadensersatz bei sechs kopierten Bildern - LG München, Urteil vom 18.09.2008, Az.: 7 O 8506/07

Die Nutzung von sechs urheberrechtlich geschützten Fotografien auf einer Homepage verletzen die ausschließlichen Nutzungsrechte des Urhebers.

Die höhe des Schadensersatzanspruch richtet sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie.

Werden Rechte eines Fotografen ohne dessen Namensnennung verletzt, so kann der Schadensersatz mit einem 100 %igen Zuschlag des üblichen Nutzungshonorars bemessen werden.

IP-Adressen dürfen doch gespeichert werden - AG München, Urteil vom 30.09.2008, Az.: 133 C 5677/08

Dynamische IP-Adresse, die als Log-Daten auf den Servern der Access-

Provider gespeichert werden sind keine personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

Ihnen fehlt die notwendige Bestimmbarkeit, die dann gegeben ist, wenn die datenspeichernde Stelle die hinter der Einzelangabe stehende Person mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen kann.

Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen - gewerbliches Ausmaß - LG Köln, Beschluss vom 02.09.2008, Az.: 28 AR 4/08

Den Rechteinhabern stehen nach den neuen Regeln des Urheberrechts zivilrechtliche Auskunftsansprüche gegen Accessprovider zu, wenn eine Verletzung im gewerblichen Ausmaß gegen ist.

Dieses bestimmt sich nach der Schwere der Rechtsverletzung und kann vorliegen, wenn eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wird.

Merkmal "wesentliche Investition" bzgl. einer Datenbank - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2008, Az.: I-20 W 103/08

Hinsichtlich des Mekrmals der "wesentlichen Investition" in Bezug auf eine Datenbank nach dem Urhebergesetz ist konkret zur Art und Weise der Strukturierung der Datenbank und dem dafür getätigten Aufwand vorzutragen.

Nicht nur muss der Aufwand der getätigten Investionen beziffert werden. Darüber hinaus muss deutlich werden, was mit Blick auf die Investitionen über den Standard auf dem betreffenden Gebiet hinausgeht.

Was tun bei unlizenzierter Verwendung und Ausstrahlung von Filmsequenzen? - LG Köln, Urteil vom 06.08.2008, Az.: 28 O 786/04

Dem Rechteinhaber können Ansprüche für eine unlizenzierte Verwendung und Ausstrahlung von Filmsequenzen nach den Grundsätzen einer ungerechtfertigten Bereicherung zustehen, wenn die ursprünglichen Ansprüche auf Ersatz des konkreten Schadens nach §§ 97, 20 UrhG verjährt sind.

Der Anspruch besteht dann, wenn keine Rechtfertigung nach einem Zitatrecht gemäß § 51 Nr. 2 UrhG analog in Betracht kommt. Für eine Rechtfertigung fehlt es an einem Zitatzweck. Hier muss eine nach außen sichtbare Kenntlichmachung der Werkteile als „Zitate“ erfolgen.

Musikindustrie wird Akteneinsicht versagt - LG Krefeld, 01.08.2008, Az.: 21 AR 2/08

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verfolgung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche ein schutzwürdiges Interesse des Verletzten einer Straftat, das zu Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt nach § 406 e Abs. 1 S. 1 StPO berechtigt.

Begrenzt werden kann dieses Verletzteninteresse allerdings unter anderem durch entgegenstehende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten, § 406e Abs. 2 1 StPO. Zu den schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten zählt auch sein Interesse an der Geheimhaltung persönlicher Daten.

Einer Akteneinsicht steht dieses Interesse allerdings nur dann entgegen, wenn es das Informationsinteresse des Verletzten überwiegt. Dies tut es nicht generell. Vielmehr hat die über die Akteneinsicht zu entscheidende Stelle die gegenläufigen Interessen von Verletztem und Beschuldigten gegeneinander abzuwägen, um hierdurch festzustellen, welchem Interesse im Einzelfall der Vorrang gebührt.

Eltern haften jetzt doch für ihre Kinder... - LG München I, Urteil vom 19.6.2008, Az.: 7 O 16402/07

Eltern, die ihren Kindern einen Internetanschluss zur Verfügung stellen, haften für die von den Kindern begangenen Urheberrechtsverletzungen, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Dies ist dann der Fall, wenn Eltern keine einzige Maßnahme der Belehrung oder Überwachung im Hinblick auf die Nutzung des von ihnen bereitgestellten Internetanschlusses durch ihre minderjährigen Kinder treffen unter der Einschränkung, dass keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Belehrung oder Überwachung ausnahmsweise entbehrlich ist.

Befugnis zur Bearbeitung und Nutzung von Handyklingeltönen unterliegt dem zweistufigen Lizenzierungsverfahren - Hanseatisches OLG, Urteil vom 23.07.2008, Az.: 5 U 159/06

Die Vermarktung von Tonfolgen als Handyklingelton unterliegt nicht nur dem Urheberrecht, sondern auch dem Urheberpersönlichkeitsrecht. Denn bei Klingeltönen wird das Musikstück nicht nur zur sinnlichen Wahrnehmung verwendet, sondern als funktionales Erkennungszeichen, bei dem ein ästhetischer Spannungsbogen durch das Annehmen oder Wegdrücken des Gespräches gerade bewusst zerstört wird.

Eine Trennung der Rechteeinräumung im Hinblick auf die allgemeinen urheberrechtlichen Verwertungsrechte sowie die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse im Rahmen eines zweistufigen Lizenzierungsverfahrens ist zulässig und geboten.

Clone-CD Verkauf bei ist rechtswidrig - BGH, Urteil vom 17.07.2007, Az.: I ZR 219/05

Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, können von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.

Das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gilt auch für private und einmalige Verkaufsangebote z. B. bei ebay.

Vermittler für Kunstwerke wird als Händler angesehen und unterliegt Auskunftsanspruch - BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az.: I ZR 109/05

Kunsthändler im Sinne des Gesetzes ist, wer aus eigenem wirtschaftlichem Interesse an der Veräußerung von Kunstwerken beteiligt ist, sodass hierunter auch subsumiert wird, wer Sammler und Kunstinteressenten beim Kauf und Verkauf von Kunstwerken berät und hierfür eine von der Höhe des Kaufpreises abhängige Provision beansprucht.

Erfolgt eine Weiterveräußerung zumindest teilweise im Inland, so ist der Vermittler zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Kopierstationen sind keine Vervielfätigungsgeräte - BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az.: I ZR 206/05

Kopierstationen sind keine gemäß § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte.

Zur bühnenmäßigen Darstellung bedarf es der Wahrnehmbarkeit - Musical Starlights - BGH, Urteil vom 03.07.2008, Az.: I ZR 204/05

Eine bühnenmäßige Darstellung gemäß dem Urhebergesetz liegt dann vor, wenn ein gedanklicher Inhalt hörbar oder visuell wahrnehmbar ist.

Die Darbietung eines gedanklichen Inhalts setzt lediglich voraus, dass nicht nur der Eindruck von zusammenhanglos aneinandergereihten Handlungselementen entsteht, sondern ein sinnvoller Handlungsablauf erkennbar wird.

Haftung für offenes WLAN wegen Urheberrechtsverletzung - LG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2008, Az.: 12 O 195/08

Der Inhaber eines ungesicherten WLAN-Anschlusses kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn über seinen Anschluss Musikwerke veröffentlicht werden.

Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat.

Nicht über die entsprechende Software zur Teilnahme an P2P-Tauschbörsen zu verfügen, reicht als Vortrag zur Vermeidung einer Haftung als Störer nicht aus.

Es ist nämlich möglich, dass ein Dritter über ein vorhandenes unverschlüsseltes WLAN-Netz Zugriff auf den Anschluss genommen hat. Es ist einem Anschlussinhaber zuzumuten, zumindest Standardmaßnahmen zur Verschlüsselung des Netzwerkes zu ergreifen; ansonsten verschafft er nämlich objektiv Dritten die Möglichkeit, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können.

Verwertbarkeit der Provider-Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Nutzer - LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 21.05.2008, Az.: 6 O 156/08

Die im Rahmen eines Ermittlungeverfahrens der Staatsanwaltschaft bei Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von P2P-Netzwerken ermittelten Daten sind in einem zivilrechtlichen Verfahren des Rechtsinhabers gegen den Tauschbörsennutzer nicht verwertbar.

Die dem Rechteinhaber übermittelten Daten Nutzers sind unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwertbarkeit von unter Verletzung von Grundrechten erlangten Beweismitteln nicht verwertbar.

Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 kommt eine Übermittlung von erhobenen Telekommunikationsdaten vom Anbieter der Telekommunikationsdienstleistung an staatliche Behörden u.a. nur dann in Betracht, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat i.S.d. § 100 a Abs. 2 StPO ist.

Eltern haften für von ihren Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen im Internet - LG München I, Urteil vom 19.06.2008, Az. 7 O 16402/07

Minderjährige bedürfen stets der Aufsicht, sodass sich die Eltern nur gem. § 832 Abs. 1 Satz 2 BGB durch Entlastungsbeweis einer Haftung entziehen können. Hierzu müssen sie die Belehrung oder Überwachung im Hinblick auf die Nutzung des von ihnen bereitgestellten Internetanschlusses nachweisen. Unerheblich ist, dass das Kind technisch auf dem Gebiet Computer/Internet wesentlich versierter ist und einen IT-Kurs in der Schule belegt hat.

Aber auch das minderjährige Kind (hier: 17 Jahre) haftet für die Urheberrechtsverletzungen, wenn es die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt. Gegen das Fehlen der Einsicht kann sprechen, dass der/die Minderjährige über weitreichende Computer- und Internetkenntnisse verfügt und einen IT-Kurs in der Schule belegt hat. Das Kind hätte wissen können, dass es fremde Bilder nicht einfach heruntergeladen und anderweitig online gestellt werden dürfen.

Fotos als Wanddekoration in einer Gaststätte - LG Köln, Urteil vom 14.05.2008, Az.: 28 O 582/07

Das Aufhängen von reproduzierten Fotografien greift nicht in das Ausstellungsrecht des Urhebers ein, da hiervon nur das unveröffentlichte Werk erfasst ist. Der klagende Fotograf hatte bereits ein Bildband mit den streitgegenständlichen Bildern veröffentlicht.

Auch ist kein Eingriff in das Verbreitungsrecht gegeben. Mit dem Aufhängen der Fotos hat die Beklagte die Fotografien weder der Öffentlichkeit angeboten noch im Sinne des § 17 UrhG in den Verkehr gebracht.

Streit um Kölner Dom in "Second Life" - LG Köln, Urteil vom 21.04.2008, Az.: 28 O 124/08

Im virtuellen Raum, wie dem des "Second Life", können urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind.

Der Umstand allein, dass die Erstellung schöpferischer Leistungen unter Zuhilfenahme elektronischer Medien erfolgt, rechtfertigt nicht, den mehr oder minder unbestimmten Begriff des "Multimedia-Werks" heranzuziehen, solange die erwähnte Zuordnung im Grundsatz möglich erscheint.

Entscheidend ist nicht die Art der Festlegung des Werkes, etwa in Form von digitalen Daten, sondern vielmehr die durch Sprache, Bild und Ton vermittelte gedankliche Aussage, die die schöpferische Leistung konstituiert.

Computeranimationen können als Werk der bildenden Kunst geschützt sein. Dabei muss der ästhetische Gehalt jedoch einen solchen Grad erreichen, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen Kreise von einer künstlerischen Leistung gesprochen werden kann.

Unzulässigkeit von Thumbnails in Google-Bildersuche - OLG Jena, Urteil vom 27.02.2008, Az.: 2 U 319/07

Thumbnails in der Google-Bildersuche, bei der Bilder verkleinert und in ihrer Pixelzahl reduziert angezeigt werden, sind sonstige Umgestaltungen des Originalwerks und weder als Katalogbild noch als Zitat zulässig.

Eine konkludente Einwilligung in eine Umgestaltung in Form von Thumbnails ist nicht in dem Einstellen von Bildern in das Internet, ohne mögliche technische Schutzmaßnahmen gegenüber Suchmaschinen zu ergreifen, zu sehen.

Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegenüber Google wegen der Anzeige von Thumbnails ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Urheber in die Verwertung durch die Suchmaschine zwar nicht einwilligt, gleichzeitig aber eine sog. Suchmaschinenoptimierung dadurch vornimmt, dass der Zugriff von Suchmaschinen auf Bilder durch Beeinflussung der sog. Metatags erleichtert wird.

Schadensersatz wegen nicht genehmigter Online-Veröffentlichungen von Sammelwerken - OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008, Az.: 4 U 157/07

Die Online-Veröffentlichungen einer Zeitschrift verletzt das Recht des Urhebers an einem Sammelwerk, wenn das als rechtsverletzend beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffes enthält, welche die Sammlung von Werken und Beiträgen als eine persönliche geistige Schöpfung i.S.d. § 4 UrhG ausweisen.

Das Urheberrecht am Sammelwerk besteht nur an der Sammlung als solcher und nicht an den darin enthaltenen einzelnen Werken oder Beiträgen.

Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sämtliche Beiträge einer Zeitschrift, nämlich 38 Bände, mit allen Autorenbeiträgen online übernommen werden, so dass damit auch die vom Urheber mit Hilfe eines Begutachtungssystems vorgenommene Auswahl mit übernommen wird.

Vermutung der Urheberschaft bei nicht erschienenen Werken - LG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.02.2008, Az.: 2-6 O 247/07

Im Wege richtlinienkonformer Auslegung ist § 10 Abs. 1 UrhG auch auf unkörperliche und nicht erschienene Werke im Internet anzuwenden.

Nach Art. 5 der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist nämlich ein Erscheinen des Werkes unerheblich. Da der Gesetzgeber diese Richtlinie bisher nicht umgesetzt hat, sind die nationalen Gerichte nach Ablauf der Umsetzungsfrist Ende April 2006 gehalten, die nationalen Normen und somit § 10 Abs. 1 UrhG vor dem Hintergrund dieser Richtlinie umzusetzen.

Datenbankschutz für Bewertungsdatenbank einer Zahnarztplattform - LG Köln, Urteil vom 06.02.2008, Az.: 28 O 417/07

Zum Urherberrechtlichen Schutz von Web 2.0- Inhalten: Das Internetportal ermöglicht den Usern, Bewertungen über Zahnärzte abzugeben. Die Gesamtheit der Bewertungen stellt eine Datenbank im Sinne des § 87 a) UrhG dar und diese sind für den Betreiber der Plattform urheberrechtlich geschützt.

 

Andere Plattformen, die Bewertungen ohne Zustimmung des Betreibers übernommen haben, können auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

 

Das Veröffentlichen von Bewertungsdatensätzen auf der Internet-Plattform eines konkurrierenden Unternehmens stellt eine systematische und planmäßige Übernahme der Datenbank dar, die den berechtigten Interessen des Datenbankhestellers zuwiderläuft (§ 87 b) Abs. 1 S. 2 UrhG).

Stadtplanverlag unterliegt im Streit um Lizenzgebühr - AG München, Urteil vom 01.02.2008, Az.: 142C 16597/07

Der Stadtplan Verlag unterliegt gegen den Betreiber einer Internetseite im Streit um eine fiktive Lizenzgebühr und die Kosten einer Abmahnung. Die Inhabderschaft am Urheberrecht konnte der Verlag nicht nachweisen.

Productores de Música de Espana (Promusicae) vs. Telefónica - Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsennutzer - EuGH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: C-275/06

Die Mitgliedsstaaten sind durch die „Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“, die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, der Richtllinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und der "Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation" nicht dazu verpflichtet, für die Inhaber der Urheberrechte, einen zivilrechtlichen Auskunfsanspruch gegenüber z. B. Internetserviceprovidern auf Mitteilung personenbezogener Daten über Nutzer von Tauschbörsen, zu schaffen.

Die Mitgliedstaaten sind gem. dem Gemeinschaftsrecht jedoch dazu verpflichtet, sich bei der Umsetzung dieser Richtlinien auf eine Auslegung derselben zu stützen, die es ihnen erlaubt, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten sicherzustellen.

TV-Total unterliegt im Streit um Wiedergabe der Sendung "Landparty in Hüttenberg" gegen den Hessischen Rundfunk - BGH, Urteil vom 20.12.2007, Az.: I ZR 42/05

Auch Teile von auf Filmträgern aufgenommenen Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz.

Eine zulässige freie Benutzung fremder Filmaufnahmen setzt voraus, dass ein selbständiges Werk geschaffen wird. Mit den übernommenen Laufbildern hat die Sendung "TV-Total" kein selbständiges Werk geschaffen. Der Teil der Sendung, in der der Moderator das "Spontan-Interview" präsentiert und kommentiert, erfüllt nicht die an die Selbständigkeit eines neuen Werkes zu stellenden Anforderungen.

Anschlussinhaber haftet nicht immer für Urheberrechtsverletzungen von Familienmitgliedern - OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.07, Az.: 11 W 58/07

Eltern haften eben nicht (immer) für Ihre Kinder!

Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen.

Weitergabe von hinter IP Adressen stehenden Adressen durch die Staatsanwaltschaft auf einfachen Hinweis der Musikindustrie ist unzulässig - AG Hamburg-Altona, Urteil vom 11.12.2007, Az.: 316 C 127/07

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht gestattet ohne weitere Ermittlungen auf einfachen Hinweis eines Tonträgerherstellers auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung nach Weiterleitung der IP-Nummer an den Provider Namen und Anschrift des Anschlussinhabers an den vom Tonträgerhersteller beauftragten Rechtsanwalt weiterzueiten.

Denn das Aufrechterhalten des Vorwurfs, Urheberrechte verletzt zu haben, stellt eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.

Der Urheberrechtsinhaber, der einen Anwalt damit betraut, Urheberrechtsverletzungen nicht nur im Einzelfall zu verfolgen, haftet für vom Anwalt als Verrichtungsgehilfen begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder wegen Organisationsverschuldens.

Urheberrechtsabgaben auf Drucker und Plotter - BGH, Urteil vom 6.12.2007, Az.: I ZR 94/05

Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.

Wird der Autor nicht genannt gibt es doppelten Schadensersatz - LG Köln, Urteil vom 29.11.2007, Az.: 28 O 102/07

Der Autor eines Buches hat einen doppelten Anspruch auf Schadensersatz, wenn er bei Veröffentlichung nicht genannt wird. Die Nichtberücksichtigung als Autor stellt einen erheblichen Eingriff in die Urheberrechtspersönlichkeit dar. Ein Schadensersatz muss daher fühlbar sein, sodass ein Aufschlag von 100 % gerechtfertigt ist.

Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form, sog. Abstracts (perlentaucher.de), OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.07, Az.: 11 U 75/06

Die Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) kann zulässig sein, wenn das Abstract einen eigenständigen schöpferischen Gehalt aufweist. Dies hängt vor allem davon ab, wie weit sich das Abstract in Aufbau und Gliederung vom Original unterscheidet und in welchem Umfang Passagen aus dem Originaltext übernommen werden.

Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form, sog. Abstracts (perlentaucher.de), OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.07, Az.: 11 U 76/06 (Kopie 1)

Die Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) kann zulässig sein, wenn das Abstract einen eigenständigen schöpferischen Gehalt aufweist. Dies hängt vor allem davon ab, wie weit sich das Abstract in Aufbau und Gliederung vom Original unterscheidet und in welchem Umfang Passagen aus dem Originaltext übernommen werden.

Die Engelsfigur aus Maria Laach / Eifel genießt als Werk urheberrechtlichen Schutz - OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2007, Az.: I-20 U 64/07

Die bronzene Engelsfigur aus der Benediktiner-Abtei Maria Laach in der Eifel genießt urheberrechtlichen Schutz. Eine persönlich geistige Schöpfung und damit ein Werk liegt aufgrund der für Ordensleute, nicht aber für Engel typischen Kapuzenmantels und dessen dreiecksförmige Öffnung vor.

Abmahnschreiben darf veröffentlicht werden - OLG München, Beschluss vom 16.10.2007, Az.: 29 W 2325/07

Ein Abmahnschreieben eines Anwalts genießt nur dann urheberrechtlichen Schutz, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wird. Dies ist bei einfachen Schreiben nicht der Fall.

Durch die Veröffentlichung des Schreibens wird der Anwalt nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder der Berufsausübungsfreiheit verletzt, wenn für die Veröffentlichung ein sachlicher Grund gegeben ist.

Anschlussinhaber (Arbeitgeber) haftet nicht für die Urhebrrechtsverstöße eines Mitarbeiters - LG München, Urteil vom 4.10.07, Az.: 7 O 2827/07

Ein Anspruch auf Unterlassung gegen einen Radiosender, über dessen Internetanschluss ein Filesharing-Programm betrieben wird, besteht nicht, weil es an einer Störereigenschaft fehlt. Dem Radiosender als Anschlussinhaber ist nicht zuzumuten gewesen, "ohne konkrete Anhaltspunkte, dass dies notwendig sein könnte, den Zugriff des Volontärs auf Internetinhalte durch Filterprogramme oder gar durch Abschalten des Internetzugangs zu beschränken". Eine solche Kontrolle erscheint als "derart schwerwiegender Eingriff in die Rundfunk- und Meinungsfreiheit keinesfalls als verhältnismäßig".

Eine ausländische Verwertungsgesellschaft benötigt eine Erlaubnis bei Wahrnehmung ihr übertragener Rechte - OLG Köln, Beschluss vom 28.09.2007, Az.: 6 W 150/07

Nimmt eine ausländische Verwertungsgesellschaft die Rechte eines ihres Mitglieder wahr, bedarf es in Deutschland einer Erlaubnis. Es handelt sich um eine Tätigkeit, die im Grundsatz geschäftsmäßig und auf Dauer angelegt ist. Es handelt sich nicht um eine erlaubnisfreie gelegentliche oder kurzfristige Tätigkeit, wenn auch nur ein einzelner Verletzer gerichtlich in Anspruch genommen wird.

Weitersendungsrecht der Sendeunternehmen durch Weiterleitung der Programme an Hotelgäste verletzt - OLG Hamm, Urteil vom 04.09.2007, Az.: 4 U 38/07

Eine Sendung an die Öffentlichkeit liegt auch dann vor, wenn Hotelbetreiber Fernsehprogrammen mittels einer Kabelverteilungsanlage an verschiedene Empfangsgeräte, die den Gästen auf ihren Zimmern zur Verfügung stehen, weiterleitet.

Auch ohne Kenntnis haftet der Betreiber eines Internetforums auf Unterlassung - LG Hamburg, Urteil vom 24.08.2007, Az.: 308 O 245/07

Unabhängig von der Kenntnis haftet der Betreiber eines Internet-Forums auf Unterlassung, für urheberrechtswidrige Bilder-Uploads durch Dritte.

Er ist in der Lage, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung solcher Rechtsverletzungen durch Dritte zu treffen.

Angebot und Verbreitung von Kopierschutzumgehungsprogrammen bei ebay - LG München I, Urteil vom 13.06.2007, Az.: 21 S 2042/06

Das Überlassen der Zugangsdaten für ebay an Familienangehörige, stellt einen vertraglichen Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen ebay-Seite dar.

 

Der Anschlussinhaber, der seiner Frau und seinen minderjährigen Kindern auch die Zugangsdaten für ebay zum Gebrauch überlässt, haftet als Störer bei im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen, z. B. Angebote zu Kopierschutzumgehungsprogrammen.

Urheberrechtsschutz für suchmaschinenoptimierte Website - OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.07, AZ.: 2 W 12/07

Eine suchmaschinen-optimierte Webseite kann urheberrechtlich geschützt sein. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Suchmaschinen im Internet ihre Ergebnisse auf der Grundlage der in den Quelltexten enthaltenen Meta-Tags sowie dem Auftreten der Suchbegriffe im Dokumententitel oder in Überschriften sortieren.

Fiktive Lizenzgebühr für Ernst August von Hannover im Streit gegen Lucky Strike - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15.05.2007, Az.: 7 U 23/05

Die satirische Aufmache der Lucky Werbung mit dem Slogan: "War das Ernst? Oder August?" verletzt das Persönlichkeitsrecht des Namenträgers verletzen und löst fiktiven Lizenzanspruch auslösen. Mit der Anzeige unter der Abbildung einer eingedrückten Lucky Strike Zigarettenschachtel soll durch die Verwendung des Vornamens und der Anspielung auf die vermeintliche Bereitschaft des Prinzen Ernst August von Hannover zu tätlicher Auseinandersetzung in erster Linie bei den Betrachtern Aufmerksamkeit erregt werden. Die Anzeige kann nur ganz entfernt Gegenstand gesellschaftspolitischer Meinungsbildung sein und keinesfalls als satirische Verarbeitung eines Geschehens von wesentlichem öffentlichem Interesse eingestuft werden.

Das Verbot zur Nutzung von Musikalben erfasst nicht die Nutzung der auf den Alben enthaltenen einzelnen Stücke - Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 07.05.2007, Az.: 5 W 23/07

Enthält der Verfügungsantrag bzw. der Tenor lediglich die Namen von Musikalben eines Interpreten, kann dieser mangels hinreichender Bestimmtheit nicht Vollstreckungsgrundlage für einen Bestrafungsantrag sein, mit dem ein Verhalten des Verletzers sanktioniert werden soll, der die auf den Alben enthaltenen einzelnen Titel ohne konkrete Verbindung zu einem bestimmten Musikalbum weiter rechtsverletzend nutzt.

Medienrechtsanwalt durch Fotoveröffentlichung in Recht am eigenen Bild verletzt - LG Berlin, Urteil vom 08.03.2007, Az.: 27 O 1208/06

Der Rechtsanwalt ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG keine relative Person der Zeitgeschichte und hat daher ein Anspruch auf Unterlassung gegen die Zeitung "Die Welt". Kein zeitgeschichtliches Ereignis stellt die Wahrnehmung seiner beratenden Tätigkeit für prominente Mandanten dar.

Speichern von Webradiosendungen auf Servern - LG Köln, Urteil vom 28.2.2007, Az.: 28 O 16/07

Durch das Aufzeichnen von Radiosendungen im Internet (Webradio) und das Speichern auf einem Server werden die Radiosendungen und mit ihnen die streitgegenständlichen Musiktitel vervielfältigt.

Die ist rechtswidrig, da eine Privilegierung als Privatkopie wegen fehlender privater Nutzereigenschaft ausscheidet. Dies gilt ebenso für die Ausnahme der Vervielfältigung durch einen anderen, da die Dienstleistungen nicht unentgeltlich erbracht wird.

 

PC ausschalten schützt nicht vor missbräuchlichen Musikdownloads - LG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.02.2007, Az.: 2-3 O 771/06

Der Anschlussinhaber haftet selbst als Störer, wenn er anderen über eine ungesicherte WLan-Verbindung den Download von urheberrechtlich geschützten Musikaufnahmen ermöglicht. Das Ausschalten des PC vor Antritt des Urlaubs genügt als Schutzmaßnahme hiergegen nicht aus. Es obliegt daher dem Anschlussinhaber, sich über mögliche Rechtsverletzungen zu informieren und die vorhandenen technischen Möglichkeiten zur Vorbeugung zu nutzen.

Zur Zulässigkeit von Streaming-On-Demand-Angeboten für Musikaufnahmen im Internet - LG Hamburg, Urteil vom 21.2.2007, Az.: 308 O 791/06

Die Bereitstellung eines "On-Demand"-Angebotes, bei dem Musikaufnahmen im Internet zum jederzeitigen individuellen Abruf durch Dritte im Streaming-Verfahren (sog. Streaming-On-Demand-Angebot) zugänglich gemacht werden, greift in das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht der Rechteinhaber ein.

Bei der On-Demand-Nutzung handelt es sich um eine eigenständige Nutzungsart, so dass es einer speziellen vertraglichen Regelung bei der Nutzungsrechtseinräumung bedarf.

Urheberrecht des Fotografen durch Verwendung von Bewerbungsfotos auf gewerblicher Internetseite verletzt - LG Köln, Urteil vom 20.12.2006, Az.: 28 O 468/06

Das Urheberrecht eines Fotografen ist durch die Verwendung von Bewerbungsfotos auf einer gewerblicher Internetseite verletzt.
Die Klausel in Bezug auf eine "Online"-Nutzung ist dahingehend zu verstehen, dass diese lediglich das elektronische Versenden an einzelne Arbeitgeber, nicht die Veröffentlichung auf einer werbenden Internetseite umfasst.

Zu den Fotos eines Fotografen im Archiv eines Verlages - BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006, Az.: I ZR 34/04

Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte Fotos in sein Archiv, folgt daraus ohne besondere Anhaltspunkte nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, auch wenn die Zahlung einer Archivgebühr vereinbart wird.

Anschlussinhaber haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen - LG Köln, Urteil vom 22.11.2006, Az.: 28 O 150/06

Der Anschlussinhaber haftet für sämtliche von seinem Anschluss vorgenommenen rechtswidrigen Handlungen als Mitstörer auf Unterlassung. Unerheblich ist, ob die Urheberrechtsverletzungen von einem Minderjährigen des Haushalts und nicht vom Anschlussinhaber selbst begangen wurden.

Grass erreicht einstwilige Verfügung gegen die FAZ - LG Berlin, Beschluss vom 10.10.2006, Az.: 16 O 908/06

Im Streit um die Veröffenlichnung seiner Briefe aus dem Bundesarchiv an den damaligen Wirtschaftsminister hat der Schriftsteller eine einstweilige Verfügung erlangt.
Die Briefe genießen Urheberrechtsschutz, da sie nach Form und Inhalt über alltägliche Mitteilungen hinaus gehen und Ausdruck einer individuell geprägten Schöpfung sind. Zudem liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrechts vor, da allein dem Verfasser eines Briefes die Befugnis zusteht, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen veröffentlicht werden.

Haftung des Usenet-Providers für illegale Inhalte - LG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.07, Az.: 12 O 151/07

Das LG Düsseldorf stuft den Usenet-Provider als Host-Povider ein und bejaht damit ein Pflicht zur Sperrung und Filterung von rechtswidrigen Inhalten.

Nur zumutbare Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen - LG München, Urteil vom 19.04.07, Az.: 7 O 3950/07

Betreiber sogenannter “Usenet”-Server müssen die auf ihren Rechnern eingestellten Inhalte nur in zumutbarer Art und Weise auf eine mögliche Verletzung von Urheberrechten Dritter untersuchen.

Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen - LG München, Urteil vom 15.03.07, Az.:7 O 7061/06

Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung der eingeräumten Nutzungsbefugnis dar.

Streitwert auch bei privater Urheberrechtsverletzung in eBay 6.000 € - LG Köln, Urteil vom 7.03.2007, Az.: 28 O 551/06

Der Streitwert für die unberechtigte Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos, wie hier im Rahmen einer eBay-Auktion, ist auch bei einer durch einen Privatmann bzw. Verbraucher begangenen Verletzung mit 6000 € zu bemessen.

Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auch dann, wenn durch Mandanten noch nicht beglichen - OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az.: 7 U 93/05

Anwaltsgebühren entstehen aufgrund der Verwirklichung von bestimmten gesetzlichen Gebührentatbeständen, ohne dass es darauf ankäme, ob diese tatsächlich in Rechnung gestellt worden wären. Dass der Kläger die Gebührenforderungen seines Rechtsanwalts tatsächlich beglichen hat, ist gleichfalls nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Zahlungsanspruchs.

Prüfungspflichten beim Filesharing - LG Mannheim, Urteil vom 30.01.07, Az.: 2 O 71/06

Soweit ein Internetanschluss Familienangehörigen und insbesondere Kindern zur Verfügung gestellt wird, sind Prüfungs- und Überwachungspflichten hinsichtlich der Nutzung des Internet nur insofern anzunehmen, als diese im Rahmen der Erziehung von Kindern in Abhängigkeit von deren Alter auch auf anderen Betätigungsfeldern notwendig ist. Eine dauerhafte Überprüfung des Handelns der eigenen Kinder oder des Ehepartners ist ohne konkreten Anlass nicht zumutbar. Bei einem volljährigen Kind, das bezüglich Computer- und Internettechnologie einen Wissensvorsprung vor seinen Eltern hat, kann es sinnvollerweise keiner einweisenden Belehrung über die Nutzung des Internet bedürfen.

Datenbankschutz für Wetterdatenbank des DWD - OLG Köln, Urteil vom 15.12.06, Az.: 6 U 229/05

Das LG Köln hat einen Datenbankschutz für die Flugwetterdaten des DWD angenommen, auch wenn die Daten nur ungeordnet in den physischen Speicher eingegeben werden. Denn hier stand ein Abfragesystem zur Verfügung, das zielgerichtete Recherchen nach Einzelelementen in dem Datenbaestand ermöglicht.

Sittenwidrigkeit des Künstlervertrages kann auch zur Nichtigkeit der dinglichen Einräumung von Nutzungsrechten führen - OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.06, Az.: 6 U 174/05

1. Ist ein Vertrag zwischen einem ausübenden Künstler (Popmusiker) und einem Musikproduzenten als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, kann dies die Nichtigkeit des zur Erfüllung des Vertrags erfolgten Verfügung (Einräumung von Nutzungsrechten) zur Folge haben. In diesem Fall ist ein Tonträgerhersteller, der sich auf einen Vertrag mit dem Musikproduzenten stützt, nicht befugt, Tonträger mit den Werken des Künstlers zu vertreiben. Der Tonträgerhersteller handelt grundsätzlich nicht schuldhaft, solange er keine Kenntnis davon hat, dass der Künstler die Nichtigkeit des Vertrags mit dem Musikproduzenten geltend macht; ein Verschulden kann nicht schon darin gesehen werden, dass er es unterlässt, den Vertrag zwischen Künstler und Musikproduzenten auf seine Angemessenheit zu prüfen.


2. Zur eingeschränkten Geltung des Abstraktionsprinzips im Urheberrecht.

Die Ablichtung einer Person lediglich von seitlich von hinten führt nicht zur Erkennbarkeit - LG Berlin, Beschluss vom 05.09.2006, Az.: 9 W 127/06

Der Begriff des "Bildnisses" im Sinne von § 22 KUG setzt die Erkennbarkeit der abgebildeten Person voraus. Diese Voraussetzungen der Erkennbarkeit sind unter anderem dann nicht erfüllt, sobald die Person von hinten abgelichtet ist, Gesicht und Figur nicht erkennbar sind, er übliche Kleidung trägt oder eine Durchschnittsfrisur hat.

Durch Untersagen der Fotoveröffentlichung ist auch Veröffentlichung der Silhouette untersagt - LG Berlin, Beschluss vom 22.08.2006, Az.: 9 W 114/06

Ist ein Foto ohne Einwilligung aufgenommen worden, so ist auch die Veröffentlichung der Silhouette der Betroffene aus dem zugrunde liegenden Foto vom Verbot der Verbreitung umfasst.

Keine Gerätevergütungspflicht für Drucker und Plotter - OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2007, Az. I-20 U 38/06

Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG, da die Vervielfältigung der Werke nicht durch Ablichtung oder in einem vergleichbaren Verfahren stattfindet. Der urheberrechtlich relevante Vorgang der Vervielfältigung findet bereits beim Scanner bzw. beim PC statt. Die Verkörperung des Werks, die allein ein Drucker noch leisten kann, ist dann, wenn sie überhaupt noch erfolgt, eine von mehreren Verwendungsformen einer bereits vorhandenen Vervielfältigung. Eine Vergütungspflicht für Drucker kann auch nicht mit den Grundsätzen über "Funktionseinheiten" begründet werden. Hiernach ist in Funktionseinheiten die Gerätevergütungspflicht auf Eingangsgeräte wie z.B. Scanner beschränkt, Drucker und Plotter gehören jedoch nicht dazu.

Online-Videorecorder verstoßen gegen Urheberrecht - OLG Dresden, Urteil vom 28.11.2006, Az. 14 U 1071/06

Ein Angebot an Internetnutzer, aus in Deutschland ausgestrahlten Fernsehprogrammen Sendungen auswählen und zeitversetzt auf dem eigenen Computer ansehen zu können, nachdem der Anbieter eine von ihm digitalisierte Fassung der Sendung auf einem dem jeweiligen Nutzer zugewiesenen Speicherplatz seines Servers vorgehalten hat, verletzt das Senderecht des Sendeunternehmens im Hinblick auf sein Vervielfältigungsrecht.

Kein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Forenbetreiber - OLG München, Urteil vom 09.11.06, Az.: 6 U 1675/06

Gegen den Betreiber eines Forums für den Meinungsaustausch im Internet besteht kein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wenn ein Nutzer einen urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitt in seinen Beitrag einbindet. Der Forenbetreiber ist weder Täter noch Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung.

Keine Urheberrechtsverletzung durch "abstracts" - LG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.11.06, Az.: 2-03 O 172/06

Inhaltsbeschreibungen von Texten, so genannte Abstracts, verstoßen nicht gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers, das Wettbewerbs- oder das Markenrecht. Bei den Abstracts handlt es sich um eine Sekundärnutzung urheberrechtlich geschützter Vorlagen in eigengestalteten Kurzfassungen, die dazu dienen, den Leser über den wesentlichen Inhalt der Originaltexte zu informieren. Übernommen werden allenfalls sehr kleine Teile der Originalkritiken wie einzelne Wörter, Sätze oder Satzteile, bei denen der Urheberrechtsschutz grundsätzlich daran scheitert, dass sie nicht ausreichend Raum für die Entfaltung von Individualität bieten.

Auch Minderjährige haften für Urheberrechtsverletzungen im Internet - OLG Hamburg, Beschluss vom 13.09.06, Az.: 5 U 161/05

Das OLG Hamburg ist der Auffassung, daß auch Minderjährige für Rechtsverletzungen im Internet haftbar gemacht werden können. Es entspreche allgemeiner Kenntnis - auch einer Fünfzehnjährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist.

Wirksamkeit der GPL - LG Frankfurt, Urteil vom 06.09.06, Az.: 2-06 O 224/06

Die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts (hier: an Computerprogrammen) kann auch dann wirksam erfolgen, wenn Dritten gemäß der GNU General Public License (GPL) Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Denn durch die GPL werden lediglich einfache Nutzungrechte eingeräumt. Wie sich aus § 33 UrhG ergibt, kann ein ausschließliches Nutzungsrecht um bereits zuvor eingeräumte einfache Nutzungsrechte beschränkt eingeräumt werden. Umgekehrt ist es den Urhebern möglich auch nach Einräumung des ausschließlichen Nutzungsrechts Dritten einfache Nutzungsrechte nach der GPL einzuräumen.

Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen - OLG München, Urteil vom 03.08.06, Az.: 6 U 1818/06

Durch den Handel mit gebrauchten Softewarelizenzen verstößt derjenige, der die Lizenzen weitergibt, gegen urheberrechtliche Befugnisse des Berechtigten. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts ist nicht anzunehmen. Eine analoge Anwendung der Regelungen über die Erschöpfung des Verbreitungsrechts kommt nicht in Betracht, da sich die Regelungen ausdrücklich nur auf in einem Gegenstand verkörperte Werke beziehen und immaterielle Rechtsgüter nicht darunter fallen.

Urheberrechtsverletzung durch "Online Video Recorder" - LG Braunschweig, Beschluss vom 07.06.06, Az.: 9 O 869/06 (148)

Der Betreiber einer Internetseite, der auf seiner Homepage einen so genannten "virtuellen Online Video Recorder" anbietet, mit dem der User die Möglichkeit erhält, bestimmte Fernsehsendungen aufzuzeichnen, verletzt das Vervielfältigungsrecht des Urhebers des betreffenden Fernsehfilms. Die mit diesem Angebot einhergehende Speicherung der empfangenen Sendeinformationen auf über das Internet zugänglichen Servern stellt eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Sinne des § 16 UrhG dar, die nicht aufgrund einer Privilegierung zulässig ist. Das Angebot begründet hingegen keine Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung des Werkes gemäß §19a UrhG.

Ein Beitrag von engels.

Kein Urheberrechtsverstoß bei "analoger Lücke" (napster DirectCut) - LG Frankfurt, Urteil vom 31.05.06, Az.: 2-06 O 288/06

Das "Abgreifen" des analogen Signals einer kopiergeschützten digitalen Musikdatei verletzt nicht den Kopierschutz und stellt somit keine unzulässige Umgehung nach § 95b Abs.3 UrhG dar.
Es ist hingegen wettbewerbswidrig, wenn durch den Vertrieb der Software Kunden zum Vertragsbruch verleitet werden, die heruntergeladene Musik auch nach Vertragsbeendigung noch zu nutzen.

MFM-Tabellen maßgeblich für Ermittlung der Schadensersatzhöhe - LG München I, Urteil vom 17.05.06, Az.: 21 O 21175/04

Im Rahmen der Ermittlung der Schadenshöhe wird unter Heranziehung der Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung für Fotomarketing (MFM Bildhonorare 2002) der Wert der Nutzung der streitgegenständlichen Bilder vom Gericht nach § 287 Abs. 1 ZPO geschätzt. Der Schadensersatzbetrag setzt sich zusammen aus einem Grundhonorar sowie verschiedenen Aufschlägen, unter anderem wegen des besonderen Aufwands bei den Aufnahmen.

Anwalt durch Veröffentlichung eines presserechtlichen Informationsschreibens in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt - LG Berlin, Urteil vom 06.04.2007, Az.: 27 O 162/06

Ein Rechtsanwalt wird durch die auszugsweise Veröffentlichung aus anwaltlichen Schreiben, wie es z.B. das verfahrensgegenständliche presserechtliche Informationsschreiber darstellt, grundsätzlich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.
Ihm steht daher ein Unterlassungsanspruch zu.

Keine Haftung für die Verletzungen der Urheberrechte von Journalisten für den Anbieter eines Internet-Suchdienstes für Presseartikel - LG Frankenthal, Urteil vom 16.05.2006, Az.: 6 O 541/05

Ein Internetanbieter, über den aus regionalen und überregionalen Presseorganen Artikel entgeltlich abgerufen und ausgedruckt werden können, haftet gemäß § 97 UrhG nicht für die Verletzung der Urheberrechte eines Journalisten.

Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung - OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2006, Az.: I-20 U 138/05

Ein Fotograf hat auch dann ein Recht darauf, als Urheber genannt zu werden, wenn die Veröffentlichung seiner Bilder im Internet aufgrund fehlender Zustimmung oder Vereinbarung unrechtmäßig geschah. Fehlt dieser Hinweis, so verdoppelt sich der dem Fotografen zustehende Schadensersatzanspruch.

Haftung der Eltern für Filesharing der Kinder - LG Hamburg, Beschluss vom 21.04.06, Az.: 308 O 139/06

Störer einer Schutzrechtsverletzung ist in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB jeder, der ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat. Die Haftung des Störers setzt in dem Fall, dass die Rechtsverletzung nicht von ihm selbst begangen wird, die Verletzung von zumutbaren Prüfungspflichten voraus. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht die Pflicht der Eltern, Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen über den Internetanschluss zu treffen. Die zumutbaren Möglichkeiten reichen dabei von der Einrichtung von gesicherten Nutzerkonten bis hin zur Installierung einer Firewall zur Verhinderung des Filesharing. Auch wenn die Eltern aufgrund fehlender Sachkunde zu derartigen Maßnahmen nicht selbst in der Lage sind, müssen sie sich dazu entgeltlicher fachkundiger Hilfe bedienen und dürfen den Kindern und Jugendlichen den Internetzugang nicht "ungeschützt" überlassen.

Urheberrechtsschutz für einfache Werbetexte im WWW - LG Berlin, Urteil vom 26.01.06, Az.: 16 O 543/05

Werbetexte, die speziell auf den Geschäftsgegenstand eines Unternehmen zugeschnitten sind und dessen Dienstleistungsangebot darstellen, lassen jedenfalls in ihrer Gesamtheit eine individuelle schöpferische Tätigkeit erkennen, die das Werk aus der Masse des Alltäglichen abhebt und ihm dadurch Sprachwerkqualität nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG verleiht.

Ein Beitrag von engels.

Nutzungsrechte im Urheberrecht - LG Köln, Urteil vom 1.2. 2006, Az.: 28 O 305/05

...Damit steht und fällt die gesamte Vereinbarung einschließlich des gegenseitigen Anerkenntnisses der Urheberrechte mit den Bestand der Vereinbarungen als solcher. Wie dargelegt, wäre das Nutzungsrecht in die Insolvenzmasse zurückgefallen. In diesem Fall war jedoch die Grundlage für die bis dahin praktizierte Zusammenarbeit entfallen. Insbesondere ist nicht davon auszugehen, dass die Vereinbarung von 1949 - ergänzt durch die Vereinbarung von 1976 - und das Anerkenntnis der Rechtsvorgängerin der Klägerin hinsichtlich des Urheberrechtes am T-Stuhl noch fortgesetzt werden würde....

Ein Beitrag von mews.

Keine Verfilmung eines Musikwerks durch Konzertaufzeichnung - BGH, Urteil vom 19.01.06, Az.: I ZR 5/03

Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet.

Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigungsrechts, indem sie ihm ein Verbotsrecht hinsichtlich andersartiger Werknutzungen (öffentliche Wiedergabe und Verbreitung) gibt, die mithilfe des rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücks vorgenommen werden. Auf die Vervielfältigung rechtswidriger Vervielfältigungen ist sie nicht entsprechend anzuwenden. Soweit die Vervielfältigungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, steht deshalb ein Anspruch aus § 97 Abs. 1 i.V. mit § 96 Abs. 1, § 16 UrhG dieser zu.

Ein Beitrag von engels.

Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen verletzt Vervielfältigungsrecht - LG München I, Urteil vom 19.01.06, Az.: 7 O 23237/05

Der Verkauf von "gebrauchten" Softwarelizenzen verbunden mit der Aufforderung, sich die Software von der Homepage des Herstellers herunterzuladen, verletzt die Nutzungsrechte des Softwareherstellers, wenn dieser in seinen Lizenzbestimmungen nur ein einfaches, nicht weiter abtretbares Nutzungsrecht gewährt hat.

Ein Beitrag von engels.

Unberechtigtes Downloaden vom Inhalt einer Internet-Domain ist Urheberrechtsverletzung - LG München I, Urteil vom 25.01.06, Az.: 21 O 4177/04

Der Betreiber eines Landkartenservice im Internet kann einem Dritten untersagen, von der eigenen Internet-Domain Stadtpläne herunterzuladen und zu speichern, wenn die Daten nicht über die Eingabemaske des Betreibers, sondern mit Hilfe eines zu diesem Zweck geschriebenen Programms unter Umgehung der üblichen Vorgehensweise ausgelesen werden.

Nutzung von Musik als Klingelton - OLG Hamburg, Urteil vom 18.01.06, Az.: 5 U 58/05

1. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik als Handy-Klingelton stellt einen Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht gemäß den §§ 14,23 UrhG dar. Dies gilt gleichermaßen für monophone und polyphone Klingeltöne. Die Nutzung von Musik als Klingelton kommt eher einer Merchandising-Nutzung nahe als der herkömmlichen Nutzung in Konzerten, im Rundfunk oder auf Tonträgern (Fortführung der Senatsrechtsprechung, s. GRUR-RR 2002,249 ).

2. Durch die Änderung des GEMA-Berechtigungsvertrages im Jahre 2002 ist die GEMA nicht umfassend berechtigt worden, die Rechte zur Bearbeitung und Verwendung von Musik als Handy-Klingelton ohne Zustimmung der Urheber zu vergeben.

3. Die Zustimmung der Urheber ist auch dann einzuholen, wenn der Urheber einem anderen Nutzer bereits eine identische oder unwesentlich abweichende Klingeltonversion lizenziert hat.

Ein Beitrag von engels.

eBay haftet mittelbar für Urheberrechtsverletzung - LG München I, Uretil vom 11.01.06, Az.: 21 O 2793/05

Wenn Dritte über das Internetportal eines Auktionshauses unter einem Pseudonym deutsche Übersetzungen von lateinischen Übungstexten, die urheberrechtlichen Schutz genießen, verkaufen, kann das Internetauktionshaus als mittelbarer Verletzer auf Unterlassung und Auskunftserteilung in Anspruch genommen werden, wenn dieses trotz eines entsprechenden Schreibens unter Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung keine Überprüfung vornimmt und auch keine sonstigen Maßnahmen ergriffen werden, um mögliche weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden.

Datenbankschutz für eBay bestätigt - LG Berlin, Urteil vom 22.12.05, Az.: 16 O 743/05

Das LG Berlin bestätigt hier in weiten Teilen den unter gleichem Aktenzeichen erlassenen Beschluss, nach dem die Datenbanken von eBay urheberrechtlichen Schutz als Datenbankwerk genießen.

Kein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Forenbetreiber - LG München I, Urteil vom 08.12.05, Az.: 7 O 16341/05

Gegen den Betreiber eines Forums für den Meinungsaustausch im Internet besteht kein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wenn ein Nutzer einen urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitt in seinen Beitrag einbindet. Der Forenbetreiber ist weder Täter noch Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung.

Miturheber kann keinen Berechtigungsvertrag mit GEMA schließen - OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.12.05, Az.: 11 U 26/05

 

Der Abschluss eines Berechtigungsvertrages eines der Urheber mit der GEMA ist nicht ausreichend, um die Verwertungsrechte an gemeinsam geschaffenen Werken auf die GEMA zu übertragen.

Ein Beitrag von engels.

Urheberrechtsverletzung bei Kaufangebot für Software zur Umgehung eines Kopierschutzes - LG Köln, Urteil vom 23.11.05, Az.: 28 S 6/05

1. Das bloße Einstellen eines Verkaufsangebots bei eBay für eine Software, die technische Kopierschutz-Mechanismen umgehen kann, ist als zwar weder als "Verbreitung" noch als "Verkauf" iSd. § 95a UrhG anzusehen. Erfüllt ist jedoch die Tathandlung der "Werbung", da jedem Verkaufsangebot eine werbende Handlung immanent ist. Auch Privatpersonen bei einer nicht-geschäftlichen Auktion können somit "werben" iSd. dieser Vorschrift und begehen eine Rechtsverletzung.

2. Massenweise, mittels weitgehend wortidentischer Schriftsätze betriebene Abmahnungen sind dann nicht rechtsmißbräuchlich, wenn mit ihnen auch eine Vielzahl von Rechtsverletzungen verfolgt wird. Alleine aus der quantitativen Anzahl lässt sich noch kein zwingender Rückschluss auf einen Missbrauch ziehen.

Ein Beitrag von engels.

Recht am eigenen Bild bei vergleichender Werbung - OLG München, Urteil vom 17.11.05, Az.: 6 U 1547/05

Wer bei der im Rahmen vergleichender Werbung (§ 6 UWG) grundsätzlich zulässigen identischen Wiedergabe der Werbeanzeige eines Konkurrenten die Abbildung einer Person mit übernimmt, ohne die Einwilligung des Abgebildeten eingeholt zu haben, verletzt dessen Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG), auch wenn diese Werbeaktion wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

Ein Beitrag von engels.

Höhe des Schadensersatzes bei unerlaubten Abdruck von Fotos - BGH, Urteil vom 6.10.2005, Az.: I ZR 266/02

 

Bei der Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr ist es naheliegend,branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen,wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat.

 

Ein Beitrag von mews.

Datenbankschutz für Bewertungssystem von eBay - LG Berlin, Beschluss vom 27.10.2005, Az.: 16 O 743/05

Die Bewertungsdatenbank von eBay unterliegt urheberrechtlichem Schutz und darf daher nicht automatisiert ausgelesen werden, um dadurch eine Bewertungslisten zu erstellen und diese öffenltich zugänglich zu machen.

Ein Beitrag von engels.

Urheberrechtsabgabe auf Personal Computer - OLG München, Urteil vom 15.12.05, Az.: 29 U 1913/05

Personal Computer sind vergütungspflichtige Geräteim Sinne von § 54a Abs. 1 UrhG. Diese Vorschrift erfasst auch digitale Vervielfältigungsverfahren.

Ein Beitrag von engels.

Keine Klärung von schwierigen Urheberrechtsfragen im Verfügungsverfahren - LG Köln, Urteil vom 12.10.2005, Az.: 28 O 417/05

Das einstweilige Verfügungsverfahren als summarisches Eilverfahren eignet sich zur Klärung von schwierigen, tatsächlichen und insbesondere urheberrechtlichen Fragen nicht. Im vorliegenden Fall waren die Parteien daher auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen.

Ein Beitrag von engels.

"Werbung" im Sinne des UWG meint nur die Absatzwerbung, OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.05, Az.: I-20 U 64/05

Der Begriff der "Werbung" im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG meint nur die Absatzwerbung, nicht aber die Werbung um Dienstleistungen des Angesprochenen.

Ein Beitrag von engels.

Unbeschränkter Zustimmungsvorbehalt des Urhebers bei Klingeltonnutzung - LG Hamburg, Urteil vom 23.09.05, Az.: 308 O 378/05

Die im Jahre 2002 getroffene Vereinbarung zwischen der GEMA und den Urhebern zur Rechtewahrnehmung bei einer Nutzung von Musikstücken als Klingelton beschränkt den Zustimmungsvorbehalt des Urhebers nicht auf eine erstmalige Nutzung, sondern auf jede weitere Folgenutzung.

Ein Beitrag von engels.

Gemeinkosten können auch im Urheberrecht vom Verletzergewinn abzuziehen sein - OLG Köln, Urteil vom 8. April 2005, Az.: 6 U 107/04

Im Urheberrecht kann der Verletztergewinn heraus gefordert werden. Beim Verletzergewinn sind jedoch die Gemeinkosten abzuziehen, so

Ein Beitrag von mews.

"Personal Video Recorder" verletzt Rechte von Sendeunternehmen - OLG Köln, Urteil vom 09.09.2005, Az.: 6 U 90/05

1. Ein Angebot an Internetnutzer, aus in Deutschland ausgestrahlten Fernsehprogrammen Sendungen auswählen und zeitversetzt auf dem eigenen Personal Computer ansehen zu können, nachdem der Anbieter eine von ihm digitalisierte Fassung der Sendung auf einem dem jeweiligen Nutzer zugewiesenen Speicherplatz seines Servers vorgehalten hat, erfüllt den Tatbestand des § 19 a UrhG und greift in das Vervielfältigungsrecht des betroffenen Fernsehsenders nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 UrhG ein.

2. „Hersteller“ der Vervielfältigungsstücke i. S. des § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG in Anwendung des vorbezeichneten Geschäftsmodells ist der Anbieter und nicht der Internetnutzer (= Endkunde). Wird dem Internetznutzer der Programmabruf aber unentgeltlich gewährt, greift der Privilegierungstatbestand des § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG, so dass insoweit sowohl die „Widerrechtlichkeit“ nach § 97 Abs. 1 UrhG als auch die Unzulässigkeit des Inverkehrbringens i. S. des § 53 Abs. 1 UrhG entfallen.

3. Zwischen den Programmsendern und dem Anbieter des beschriebenen Geschäftsmodells besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis, weil dem Sender durch dessen Angebot keine Zuschauer verloren gehen.

Ein Beitrag von engels.

Dringlichkeitsvermutung im Urheberrecht - OLG Hamburg, Beschluss vom 05.09.05, Az.: 5 W 90/05

1. Für die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche findet die Dringlichkeitsvermutung aus § 12 Abs. 2 UWG keine entsprechende Anwendung.

2. Beantragt der Verletzte erst nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen, die ca. 1 ½ Jahre angedauert haben, eine einstweilige Verfügung gegen den (ihm) zunächst namentlich nicht bekannten Verletzer, so rechtfertigt dieser Umstand in der Regel die Annahme, dem Verletzten sei die Verfolgung seiner Rechte nicht dringlich i.S.v. §§ 935, 940 ZPO. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Verletzte auf gelegentliche Sachstandsanfragen beschränkt und sich nicht intensiv mit Nachdruck – unter Hinweis auf ihm gegebenenfalls drohende Rechtsnachteile - darum bemüht hat, bei den Strafverfolgungsbehörden die Identität des Verletzers so bald wie möglich in Erfahrung zu bringen, um (auch) zivilrechtlich gegen ihn vorgehen zu können.

Ein Beitrag von engels.

Digitaler Datenbestand für Stadtplan kann schutzfähiges Werk sein - BGH, Urteil vom 23. Juni 2005, Az.: I ZR 227/02

a) Die in einem digitalen Datenbestand verkörperte Vorstufe für einen Stadtplan kann ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG sein.

 

b) Kartographische Gestaltungen können selbst dann, wenn sie in der Gesamtkonzeption (insbesondere bei der Gestaltung des Kartenbildes) keine schöpferischen Züge aufweisen (wie z.B. bei der Erarbeitung eines einzelnen topographischen Kartenblatts nach einem vorbekannten Muster), urheberrechtlich schutzfähig sein. Auch bei einer Bindung an vorgegebene Zeichenschlüssel und Musterblätter kann dem Entwurfsbearbeiter oder Kartographen (etwa bei der Generalisierung und Verdrängung) ein für die Erreichung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle kartographische Leistungen bleiben. Die Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit sind insoweit bei kartographischen Gestaltungen gering.

 

Ein Beitrag von mews.

Schöpferin der Gesamngsmelodie steht 50%ige Miturheberschaft zu - LG Mannheim, Urteil vom 12. August 2005, Az.: 7 O 514/04

Als Miturheber stehen der Sängerin und Texterin einer Band die 50%ige Miturheberschaft an den Kompositionsrechten zu, wenn sie die Gesangsmelodie eines Musikwerkes komponiert und bei der Schöpfung eines Liedes maßgeblich mit den anderen Musikern zusammengewirkt hat.

Ein Beitrag von engels.

Verfassungsbeschwerde von Xavier Naidoos Plattenfirma nicht zur Entscheidung angenommen - BVerfG, Beschluss vom 27.07.05, Az.: 1 BVR 2501/04

Wie zuvor die Vorinstanzen hat nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht den Künstlervertrag zwischen dem Sänger Xavier Naidoo und der Plattenfirma 3P wegen stark einseitiger und den Künstler belastender Vertragsregelungen als sittenwidrig und damit nichtig angesehen. Die Plattenfirma kann sich hinsichtlich des Abschlusses eines Künstlervertrages nicht auf die in Art. 5 Abs. 3 GG geschützte Kunstfreiheit berufen, da "3p" damit kein künstlerisches Konzept, sondern lediglich kommerzielle Interessen gegenüber dem Künstler durchzusetzen beabsichtigt.

Ein Beitrag von engels.

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen neues UrhG - BVerfG, Beschluss vom 25.07.05, Az.: 1 BvR 2182/04

Durch die Neuschaffung des UrhG im Jahre 2003 wurde die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen untersagt. Im privaten Bereich ist dies allerdings nur mit zivilrechtlichen Sanktionen, nicht aber mit strafrechtlichen Konsequenzen bedroht. Eine Verfassungsbeschwerde ist daher als subsidiär zu betrachten. Dem Beschwerdeführer ist es zuzumuten, zunächst den Zivilrechtsweg zu beschreiten.

Ein Beitrag von engels.

Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrig - BGH, Urteil vom 21. Juli 2005, Az.: I ZR 290/02

Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren.

Ein Beitrag von engels.

Hundertwasser-Erbin stehen nur Unterlassungsansprüche zu - OLG München, Urteil vom 16.06.05, Az.: 6 U 5629/99

Das erkennende Gericht hatte zur Frage zu entscheiden, welche Rechte sich für die Erbin des verstorbenen Künstlers Hunderwasser daraus ergeben, dass Fotografien des Hunderwasser-Hauses in Österreich von einem Blickwinkel aus angefertigt werden, der sich dem normalen Besucher nicht bietet, und ob dies noch von der Panoramafreiheit gedeckt ist. Der Erbin stehen Unterlassungs-, aber keine Schadensersatzansprüche zu.

Ein Beitrag von engels.

Berühmter Landgericht Hamburg Disclaimer schützt nicht vor Rechtsverfolgung - LG Berlin, Urteil vom 14.06.05, Az.: 16 O 229/05

Das öffentliche Zugänglichmachen von Songtexten und MP3-Dateien ohne Lizenz stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Eine Haftung kann sich auch aus dem Setzen eines Links ergeben. Ein sog. "Disclaimer" schützt dabei nicht vor Rechtsverfolgung.

Ein Beitrag von terhaag.

Auch Optiker dürfen in die Augen gucken... - BGH, Urteil vom 21. April 2005, AZ: I ZR 190/02 -

Optiker verstoßen nicht gegen § 1 Heilpraktikergesetz, wenn sie berührungslose Augeninnendruckmessungen durchführen und das Gesichtsfeld mittels einer Computermessung prüfen. Hierfür dürfen sie auch Leistungen werben, sofern sie die Kunden vor den Messungen bzw. in der Werbung darauf hinweisen, daß nur eine Untersuchung durch den Augenarzt zuverlässig einen krankhaften Befund ausschließen kann.
 

Ein Beitrag von schumacher.

"Himmelsscheibe von Nebra" kein Titelblatt beim Heyne-Verlag - LG Magdeburg, Urteil vom 19. April 2005, AZ: 7 O 703/05 -

Für die Abbildung der 3.600 Jahre alten "Himmelsscheibe von Nebra", die als das älteste konkrete Sternenabbildung der Welt gilt, liegen die alleinigen Verwertungsrechte beim Land Sachsen-Anhalt. Der Heyne-Verlag kann daher die Abbildung vorerst nicht für das Titelbild eines so genannten Fantasy-Romans verwenden.

Ein Beitrag von schumacher.

Urheberrechtsschutz von HTML-Quelltext - LG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.03.2005 - Az.: 11 U 64/04

Eine Website stellt kein Computerprogramm im Sinne des Urheberrechts dar. Im vorliegenden Fall erreichte auch die konkrete grafische Gestaltung der Website nicht die nötige Schaffenshöhe, so daß ein Urheberrechtsschutz insgesamt verwehrt wurde.

Ein Beitrag von engels.

Armreifen ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk - OLG Frankfurt am Main , Urteil vom 22. März 2005, AZ: 11 U 49/03 -

Ein Armreifen in Gestalt eines Panthers ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst und so begeht ein Auktionshaus gegenüber der Schöpferin eine Urheberrechtsverletzung, wenn das Auktionshaus eine nicht autorisierte Nachbildung dieses Schmuckstückes sowohl im Internet als auch in ihrem Katalog den entsprechenden Verkehskreisen und damit nicht lediglich im privaten Bereich vorstellt und anbietet. Auch Naturnachbildungen sind einem urheberrechtlichen Kunstwerkschutz zugänglich, sofern diese eine gewisse eigenschöpferische Originalität aufweist und eben nicht nur eine schlichte kunsthandwerkliche Leistung darstellt.

Ein Beitrag von schumacher.

Urheberrechtsverletzung und Unterlassungsanspruch bei der Verwendung des Zeichens „PeniMaster“ bei einer ebay-Auktionsanzeige - KG Berlin, Beschluss vom 4. März 2005, AZ: 5 W 32/05 -

Im Rahmen vergleichender Werbung stellt diese eine Rechtverletzung dar, wenn besondere, über die bloße Nennung der fremden Marke hinausgehende Umstände hinzutreten, die den Vorwurf einer unlaute­ren Rufausnutzung rechtfertigen.

Unzulässig kann die Gestaltung vergleichender Werbung sein, wenn dem Verbraucher beim Betrachten der Werbung vorrangig das Unterscheidungszeichen des Wettbewerbers ins Auge springt und das Layout der vergleichenden Werbung nicht der Aufklärung des Verbrauchers dient, sondern es als „eye-catcher“ verwendet wird, um die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf den Werbenden zu lenken.

Ein Beitrag von schumacher.

Urheberschaft bei Programmierung in der Freizeit - OLG Köln, Urteil vom 25.02.05, Az.: 6 U 132/04

Für den Rechtserwerb des Arbeitgebers ist es nach herrschender Meinung unerheblich, ob der Arbeitnehmer das Computerprogramm in seiner Freizeit oder während der regulären Arbeitszeit geschaffen hat, sofern feststeht, dass er nur in Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben und Weisungen handelt

Ein Beitrag von engels.

Kein Auskunftsanspruch gegen Provider, - OLG Frankfurt /Main, Urteil vom 25. Januar 2005, AZ: 11 U 51/04 -

Das Produktpirateriegesetz gibt dem Urheber einen Auskunftsanspruch über die Herkunft und den Vertriebsweg eines Werks gegen den, der seine Urheberrechte durch unerlaubte Erstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungen verletzt. Ob dieser Anspruch auch bei Raubkopien von Musikstücken, Texten oder Filmen gegenüber Access-Providern gegeben ist, war bislang noch umstritten.
Als eine der ersten höheren Instanzen hat dazu das OLG Frankfurt am 25. Januar in einem Eilverfahren abschließend entschieden. Die Richter meinten, wer einem Dritten den Internetzugang vermittele, sei nicht zur Auskunft verpflichtet. Im entschiedenen Fall forderte der Kläger die Kontaktdaten eines Kunden des beklagten Providers, weil der Kunde einen Server mit einer Plattform für Musikdownloads mit Raubkopien betreibt. Die Richter erklärten, dieser Auskunftsanspruch gehe zu weit und sei nicht mehr vom Urheberrechtsgesetz erfasst. Aufgabe des Providers sei lediglich die Bereitstellung der Technik zur Durchleitung der Informationen. eine eigene Urheberrechtsverletzung sei grundsätzlich nicht gegeben. Deshalb sei lediglich die Sperrung erforderlich, nicht jedoch die Auskunft.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Keine Haftung des Verlages bei Urheberrechtsverletzungen in Anzeigen - KG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 2005, AZ: 5 W 1/05 -

Ein Verlag haftet nicht für eventuelle Urheberrechtsverletzungen in von Werbekunden geschaltete Anzeigen. Ihn trifft eine Nachforschungspflicht nur, wenn der Verletzte in einer vorherigen Abmahnung die Behauptung der alleinigen Inhaberschaft der Nutzungsrechte konkret nachweist.

Ein Beitrag von herrmann.

Bayreuther Festspielorchesters hat nach 50 Jahren keinen Unterlassungsanspruch wegen Verwertung einer Tonaufnahme - BGH, Urteil vom 25. November 2004, AZ: I ZR 145/02 -

Das Bayreuther Festspielorchesters hat nach 50 Jahren keinen Unterlassungsanspruch wegen Verwertung einer Tonaufnahme ("Götterdämmerung") aus dem Jahr 1951. Es könnte jedoch einen solchen Anspruch geltend machen, da ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss der Mitglieder vorliegt.

Ein Beitrag von schumacher.

Keine Fotos von Bundesministern in der Werbung - OLG Hamburg, Urteil vom 9. November 2004, AZ.: 7 U 18/04

Ehemalige Bundesminister sind zwar Personen der Zeitgeschichte, doch erstreckt sich die Abbildungsfreiheit nicht auch Veröffentlichungen, die ausschließlich geschäftlichen Interessen dienen. Es entsteht ohne Einwilligung ein fiktiver Lizenzvertrag bei Verwendung des Bildes in der Webung. Somit ist vorliegend ein Wertersatz in Höhe von € 100.000 zu leisten. Die Kunstfreiheit tritt hinter das Recht am eigenen Bild zurück.

Ein Beitrag von schumacher.

Man spricht deutsh, - BGH, Urteil vom 13. Oktober 2004, AZ: I ZR 49/03 -

Die Vorschrift des § 137h Abs. 2 UrhG ist auf Koproduktionsverträge, die vor dem 1. Juni 1998 geschlossen worden sind, unabhängig davon anwendbar, ob es sich um einen nationalen oder einen internationalen Koproduktionsvertrag handelt.

Zur Auslegung des Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27.9.1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk- und Kabelweiterverbreitung.

 

Ein Beitrag von schumacher.

Übernahme von Grafiken und Stylesheets kein Verstoß Urheber- und Wettbewerbsrecht - OLG Hamm, Urteil vom 24. August 2004, AZ.: 4 U 51/04

Die Übernahme von Grafiken und Stylesheets auf die Website eines Konkurrenten verstößt nicht gegen Urheber- und Wettbewerbsrecht.  Bei der Übernahme von Bildern handelt es sich vorliegend nicht um Werke der bildenden Kunst, die einen Schutz nach § 2 UrhG genießen da es ihnen an der dafür notwendigen "Schöpfungshöhe" fehle. Des Weiteren bestehe kein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG für die Computergrafiken.

Ein Beitrag von mews.

Gegen die Nutzung seiner Bilder im Internet hat ein Journalist keine Aktivlegitimation für eine Unterlassungsklage - OLG Köln, Urteil vom 13. August 2004, AZ.: 6 U 67/04 -

Ein Journalist kann mangels Aktivlegitimation von einer Rundfunkanstalt nicht Unterlassung, Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen des Einstellens von einzelnen Bildern aus seinem Filmwerk ins Internet verlangen. Er hat seine Aktivlegititmation aufgrund der im Tarifvertrag geregelten Übertragung der Nutzungsrechte auf den ihn beschäftigenden WDR verloren. Der Begriff im Tarifvertrag der "teilweisen Nutzung" erfasst auch einzelnde Bilder, da ein Film aus Einzelbildern besteht.

Ein Beitrag von schumacher.

DVU Wahlplakat durch Hildebrandt Witwer untersagt - LG Potsdam, Beschluss vom 12. August 2004, AZ.: 2 O 364/04

Der Witwer Jörg Hildebrandt erwirkte gegen die DVU eine einstweilige Verfügung. Diese darf das Bild der früheren brandenburgischen Sozialministerin Regine Hildebrandt nicht zu Wahlzwecken nutzen.

Ein Beitrag von schumacher.

Vorliegen eines Vervielfältigungsstücks beim Herunterladen von mp3-Dateinen

Durch den Download eine mp3-Musikdatei wird ein Vervielfältigungsstück angefertigt. Diejenigen, die den Download anbieten oder zulassen wirken zumindest an der Vebreitung mit. Daher ist § 101a UrhG anwendbar und ein Auskunftsanspruch besteht.

Ein Beitrag von schumacher.

"Wagenfeld-Leuchte" aus Italien - OLG Hamburg, Urteil vom 7. Juli 2004, AZ.: 5 U 143/03

Eine Verletzungshandlung beim Anbieten eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes gegenüber Endverbrauchern ist erst beim  Inverkehrbringen im Inland gem. § 17 Abs. 1 UrhG rechtswidrig. Liegt ein Abschluss des Geschäfts im Ausland vor, liegt selbst bei einer Bewerbung gegenüber den inländischen Verkehrskreisen keine in Deutschland verfolgbare Urheberrechtsverletzung vor.
Die Verletzungshandlung ist von dem Berechtigten als Folge eines Schutzrechtsgefälles zwischen europäischen Staaten im nicht-harmonisierten Bereich des Urheberrechts hinzunehmen.
Das Verbot solcher Maßnahmen stellte sich als ein Eingriff in den freien Warenverkehr entgegen Art. 28, 30 EG dar und wäre gemeinschaftsrechtswidrig. Einschränkungen der grenzüberschreitenden Bewerbung von im Ausland zulässigerweise hergestellten und vertriebenen Gütern können als "Maßnahmen gleicher Wirkung" wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen den Marktzugang erschweren.

Ein Beitrag von schumacher.

Bei Verwechselungsgefahr entscheidet der gesamte Eindruck - OLG Köln, Urteil vom 9. Juli 2004, AZ: 6 U 166/03

Nach dem Gesamteindruck ist zu beurteilen, ob zwei sich gegenüberstehende Zeichen verwechselungsgefährdet sind. Der Ähnlichkeitsgrad kann umso geringer sein, je höher die Kennzeichnungskraft einer Marke ist.

Ein Beitrag von schumacher.

Hundefigur im Comic, - BGH, Urteil vom 8. Juli 2004, AZ: I ZR 25/02 -

Wann ist eine dreidimensionale Plastikfigur eine Anlehnung an eine Comicfigur und verletzt damit die Rechte des Zeichners bzw. seines Verlags? Mit dieser Frage setzt sich der Bundesgerichtshof ausführlich auseinander. Er stellt dabei nicht auf den Standpunkt der insbesondere jugendlichen Leser einer Comicserie ab, sondern auf den Standpunkt eines Betrachters, der die Vorlage kennt, aber auch das für das neue Werk erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt.  Erst, wenn die geringen Andeutungen an eine bekannte Figur auch eigenpersönliche Merkmale der "Vorlage" übernommen werden, ist der deutliche Bezug zu dem älteren Werk auch urheberrechtlich relevant.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Wer einen Promi küsst... - KG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2004, AZ: 9 U 53/04 -

Ein zeitgeschichtliches Ereignis liegt auch dann vor, wenn sich eine Person zusammen mit einem Prominenten als Partner den Blicken der Öffentlichkeit z. B. in einem Londoner Straßencafe aussetzt. Die Verbreitung der Bilder muss auch die nicht prominente Person hinnehmen.

Ein Beitrag von schumacher.

Auch Auswertungspflicht des Verlegers bei Übersetzungsverträgen - BGH, Urteil vom 17. Juni 2004, AZ I ZR 136/01

Grundsätzlich gilt bei Formularverträgen § 305c Abs. 2 BGB, wonach bei Übersetzungsverträgen, wie bei Verlagsverträgen von einer Auswertungspflicht der Verlegers auszugehen ist.
Sprechen keine Gründe für ein Nichtverwendung der Übersetzung, kann einen Verleger bei gesteigerter Nachfrage eine Verpflichtung zur Verwendung von Neuauflagen entsprechender Übersetzung treffen.

Ein Beitrag von schumacher.

kein Vergütungsanspruch für Konzeptionserstellung - BGH, Urteil vom 8. Juni 2004, Aktenzeichen X ZR 211/02 -

Dieses Urteil befasst sich mit einem bei Webdesigner, Werbeagentur, Grafiker und ähnlichen Berufen häufig auftretenden Problem: Der Kunde kommt mit einem Großprojekt, erste Arbeiten werden getätigt, häufig schon umfangreiche Entwürfe und Konzepte erstellt - ein Vertrag aber nicht unterzeichnet, der Auftrag später "storniert" bzw. "nicht erteilt. Und dann streiten die Parteien um das Honorar für die vorgeleisteten Arbeiten.
In diesem Fall entscheidet der BGH zu Gunsten des "Nicht-Kunden" und weist die Zahlungsklage ab. Die Agentur konnte weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Vereinbarung über die Vergütung nachweisen. Zudem hatte das Berufungsgericht Zweifel daran, dass die bereits geleisteten Konzeptionserstellung im Allgemeinen nur gegen eine Vergütung zu erwarten war.
Fazit: Auch oder gerade bei größeren Aufträgen erst den rechtlichen Rahmen schriftlich regeln, dann Loslegen!

Ein Beitrag von rossenhoevel.

"PROVITALIS" gegen "ProVital" - OLG Koblenz, Urteil vom 3. Juni 2004, AZ: 6 U 105/04

Enthalten zwei Begriffe den selben Wortstamm ("ProVital"), so können die beiden Wortzeichen verwechselt werden, insbesondere bei ähnlichem Tätigkeitsfeld der Verwender.

Ein Beitrag von schumacher.

GPL - Open Source, - LG München I, Urteil vom 19. Mai 2004, AZ: 21 O 6123/04 -

Die Lizenzbedingungen zur Nutzung freier Software, die allgemein unter dem Namen "GNU General Public License (GPL)" bekannt sind, stellen nach Ansicht des LG München im wesentlichen wirksame allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Wer Software programmiert und vertreibt, und dabei freie Software verwendet, die unter die GNU General Public License gestellt wurde, ist deshalb verpflichtet, entsprechend den Lizenzbedingungen der GNU General Public License, Version 2 (GPL) dabei zugleich auf die Lizenzierung unter der GPL hinzuweisen, den Lizenztext der GPL beizufügen und den Sourcecode der Software "netfilter/iptables" lizenzgebührenfrei zugänglich zu machen.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

elektronischer Pressespiegel, - KG Berlin, Urteil vom 30. April 2004, AZ: 5 U 98/02 -

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem alten und neuen Urheberrecht zur Zulässigkeit von "Pressespiegeln". Das Kammergericht stellt fest, dass die gewerbliche Zusammenstellung individueller „Pressespiegel“, die per E-Mail oder Telefax übersendet werden, in der hier gegebenen Form unzulässig sind. Dabei wurden jeweils nach den Suchvorgaben der Kunden nicht nur ein Ausschnittdienst, sondern eine Zusammenfassung mit dem jeweiligen vollen Text der Zeitungsartikel entgeltlich zur Verfügung gestellt.
Das Kammergericht bejaht auch eine umfangreiche Grundauskunft zu weiteren Verletzungshandlungen und die Zumutbarkeit von Nachfragen bei Kunden zur Vorbereitung des Schadenersatzanspruchs.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Umfang Rechteübertragung - BGH, Urteil vom 22. April 2004, AZ: I ZR 174/01 (Comic-Übersetzung II) -

Sind Folgeauflagen mit einer Einmalzahlung für die Übersetzung von Comics abgegolten, oder kann die Übersetzerin noch weiteres Honorar fordern? Im Streitfall lag dazu keine ausdrückliche Vereinbarung vor. Der BGH weist nochmals auf die Vertragszwecktheorie hin und nimmt Stellung zur Frage eines Rückschlusses auf den Willen der Parteien aus einer eventuell bestehenden Branchenüblichkeit, Folgeauflagen mit abzugelten. Selbst wenn in der jeweiligen Branche eine solche umfassende Übertragung üblich wäre, würde daraus nach Ansicht der Richter noch nicht zwingend ein subjektiver Wille der Vertragsparteien zur Anwendung dieses Branchengrundsatzes folgen. Vielmehr muss gerade die Art der Branchenüblichkeit Rückschlüsse auf den jeweiligen Willen der Parteien zulassen. Man darf noch gespannt sein - ob dies bei Übersetzungen in Bezug auf Folgeauflagen gilt, muss das Oberlandesgericht nochmals klären.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

"Miss Intercontinentel" Marke - KG Berlin Beschluss vom 16. April 2004, AZ: 5 U 391/03

Eine Untersagung der Durchführung einer Miss-Wahl ist rechtsmäßig, da der Titel "Miss Intercontinental 2003" lautet und wegen der Dienstleistungsähnlichkeit eine Verwechelungsgefahr mit der Marke "Miss Intercontinental" besteht.

Ein Beitrag von schumacher.

Werkcharakter nicht bei einzelnen Passagen - Hanseatisches OLG, Urteil vom 31. März 2004, AZ: 5 U 144/03 -

Weisen wiedergegebene Passagen aus einem wissenschaftlichem Werk selbst und für sich einzeln betrachtet derartige gestalterische Eigenarten auf, so unterfällt deren Wiedergabe dem Urhebergesetz.

Ein Beitrag von schumacher.

Schmerzensgeld bei der unberechtigten Veröffentlichung von Fotos: LG Münster, Urteil vom 24. März 2004, Az.: 10 O 626/03

Die Klägerin hat einen Anspruch gegen die Beklagten auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes gemäß §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2, 830, 840 BGB i.V.m. § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz.

Die Beklagten haben durch die Veröffentlichung des Bildes der Klägerin in der C-Zeitung vom 19.09.2003 das Recht der Klägerin am eigenen Bild - und damit zugleich ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht - schwerwiegend und zumindest grob fahrlässig verletzt. Dazu führen folgende Überlegungen...

Die hier dargestellten Erwägungen gelten selbstverständlich nicht nur für Presseerzeugnisse der herkömmlichen Art, sondern auch für Online-Angebote.

Ein Beitrag von mews.

Abschreckungswirkung wird bei Bestimmung des Streitwerts mitberücksichtigt - Hanseatisches OLG, Beschluss vom 10. März 2004 , AZ: 5 W 3/04 -

Die Abschreckungswirkung bezüglich knünftiger und gleichartiger Verletzungen des Urheberrechts ist im Rahmen der Streitwertbestimmung im Urheberrechtsschutz mit zu berücksichtigen.

Ein Beitrag von schumacher.

Softwaremängel und richtige Hardware, - LG Bonn, Urteil vom 27. Februar 2004, AZ: 10 O 618/03, -

Wird vertraglich vereinbart, dass die für ihn erstellte Software auf seiner - schriftlich festgehaltenen - Hardware unbedingt lauffähig sein soll, ist bei einer Fehlfunktion auch dann zu Wandlung oder Minderung berechtigt, wenn die Fehlfunktion allein auf der Beschaffenheit der Hardware beruht. Der Programmierer ist dann verpflichtet, den Fehler der Hardware durch entsprechende Programmierung auszugleichen.

Ein Beitrag von terhaag.

Schutz von Handy-Logos II. - OLG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2004, Az.: 5 U 148/03

Dabei kann im vorliegenden Fall allerdings dahinstehen, ob es sich bei Handy-Logos auch um dem Geschmacksmusterschutz zugängliche angewandte Kunst handelt, für die der Bundesgerichtshof einen höheren Grad von Eigentümlichkeit und Originalität verlangt, um auch Urheberrechtsschutz zubilligen zu können (zuletzt BGH GRUR 95, 581,582 "Silberdistel"). Denn mit dem Landgericht ist auch der Senat der Auffassung, dass die hier in Rede stehenden Handy-Logos nicht einmal den Anforderungen der sog. Kleinen Münze genügen. Sie weisen keine ausreichende Eigentümlichkeit auf, um sie als Werke der bildenden Kunst anerkennen zu können....

Ein Beitrag von mews.

Schutz von Handylogos I. - OLG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2004, Az.: 5 U 137/03

Der Kläger ist Designer für Handy-Logos und nimmt die Beklagte im Wege der Stufenklage auf Unterlassung der Benutzung bestimmter Handy-Logos, Auskunft und - nach erteilter Auskunft zu beziffernden - Schadensersatz in Anspruch. Außerdem verlangt er den Ersatz vorgerichtlicher Abmahnkosten. Er behauptet, dass er einen Teil der Logos, die die Beklagte im Internet zum Herunterladen aufs Handy anbietet, geschaffen habe und die Beklagte sich diese rechtswidrig angeeignet habe. Zur rechtlichen Begründung seiner Anträge stützt er sich auf urheber- und wettbewerbsrechtliche Anspruchsgrundlagen; außerdem meint er, dass ein rechtswidriger Eingriff in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vorliege...(Urheberrecht an Handy-Logos) 

Ein Beitrag von mews.

Tarif für Zweitverwertung im Pay-Radio, - BGH, Urteil vom 29. Januar 2004, AZ I ZR 135/00

Der Tarif für private Hörfunkprogramme kann nicht eins zu eins auf Mehrkanaldienste wie ein "Pay-Radio" mit bezahltem Content herangezogen werden.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 2003, AZ: 6 U 91/03, - Passfoto im Internet

Die Verwendung von Passfotos im Internet ist nicht von dem üblichen Vertrag zur Erstellung von Bewerbungsfotos mit dem Fotografen gedeckt.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003, AZ: X ZR 129/01, - Quellcode oder nicht?

Immer wieder ein Streitpunkt: Ist der Quellcode mit geschuldet oder nicht?

In diesem Verfahren wurden verschiedene Zeugen gehört und Sachverständige beauftragt... letztlich hält der BGH fest, dass die Verpflichtung eines Programmierers, der ein Datenverarbeitungsprogramm erstellen sollte, auch den Quellcode des Programms zu überlassen, mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist. Für die Auslegung der mündlichen oder schriftlichen Regelungen sind die Höhe des vereinbarten Werklohns und die Vermarktungsrechte sowie die Verarbeitungs- und Veränderungsrechte heranzuziehen.
FAZIT: Es geht absolut nichts über einen sorgfältig formulierten lückenlosen Vertrag... ;-) auch, - oder besser erst recht - wenn die Gegenseite ein "Großer" wie eine Bank ist.

Ein Beitrag von mews.

Musik im Radio II, - BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2003, AZ: 1 BvR 2378/03 -

Es verstößt  nicht gegen die Kunstfreiheit, dass per Urteil die Klage einer Musikerin auf Abspielen ihrer Musik in einem öffentlich-rechtlicher Sender abgewiesen wurde. Das BVerfG nimmt die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Veröffentlichung von Fotos im Internet - OLG Thüringen, Beschluss vom 10. Dezember 2003, AZ: 2 W 658/03 -

Bei der Veröffentlichung fremder Fotos im Internet ist eine Urheberrechtsverletzung gegeben, wenn diese zur Veröffentlichung im Internet an den Betreiber einer Homepage übersandt werden, selbst wenn der Verletzer von der Veröffentlichung nichts erfahren hat, weil die Bilder auf einer passwortgeschützten Subdomain veröffentlicht wurden.

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 13. November 2003, AZ: I ZR 187/01, - VG Wort - Kontrollrechte

Verwertungsgesellschaften haben grundsätzlich einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber denjenigen, die - mit entsprechenden Anhaltspunkte - vermutlich zur Zahlung einer Vergütung an die Verwertungsgesellschaft verpflichtet sind (z.B. Copy-Shops). Allerdings berechtigt der Anspruch die VG Wort nicht, gegen den Willen des Geschäftsinhabers die Geschäftsräume eines Kopierladens zu betreten und die bereitgehaltenen Fotokopiergeräte zu erfassen oder zu kontrollieren. Durchsuchungsmaßnahmen auf eigene Faust sind nicht zulässig!

Ein Beitrag von rossenhoevel.

LG Hamburg, Urteil vom 7. November 2003, AZ: 308 O 504/03 - Kein Hotelfunk ohne Werbung

Es ist nicht zulässig durch ein TV-Switch-System in einer Rundfunkverteilungsanlage eines Hotels die ausgestrahlten Werbungsblöcke auszublenden und nicht mitzuübertragen. Eine solche Vorgehensweise stellt als Veränderung der Sendung einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf Weitersendung von Funksendungen dar und verletzt damit widerrechtlich das Leistungsschutzrecht der Antragstellerin aus § 87 UrhG.

Ein Beitrag von terhaag.

Schutzfristen ausländischer Werke, - OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 7. Oktober 2003, AZ: 11 U 22/00

Auch wenn die Erstveröffentlichung im Ausland länger als 30 Jahre her ist, kann die Schutzfrist in Deutschland noch laufen. Dazu kommt es nämlich nach dem Welturheberrechtsabkommen von 1952 auf die Erstveröffentlichung im Inland an, die eine Schutzfristverlängerung bewirken kann. Allerdings musste das Werk bei Inkrafttreten des deutschen Urheberrechtsgesetzes am 1.1.1966 noch nach Inlandsrecht geschützt und die Schutzfrist im Ursprungsland durfte für Werke der entsprechenden Gattung noch abgelaufen sein. Unter diesen Voraussetzungen genießt ein Werk selbst dann Inlandsschutz, wenn es im Ursprungsland wegen der Nichterfüllung dort vorgesehener Formalitäten zu keinem Zeitpunkt geschützt war. (Parallelverfahren: OLG Frankfurt/Main, AZ: 11 U 53/99)

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23. September 2003, AZ.: 11 U 23/02 - Künstlerexklusivvertrag und Titelverwertungsvertrag kein einheitliches Rechtsgeschäft

wieder u.a. (Moses) Pelham GmbH gegen den Künstler Xavier Naidoo:

Ein  Titelverwertungsvertrag und ein Künstlerexklusivvertrag stellen nicht zwingend ein einheitliches Rechtgeschäft im Sinne von § 139 BGB dar. Die Nichtigkeit eines Vertrages führt damit nicht automatisch zur Nichtigkeit des anderen Vertrages.

Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.10.2004, I ZR 163/03 zurückgewiesen. Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27.07.2005, 1 BvR 2501/04 nicht zur Entscheidung angenommen. In der Begründung hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen die Ausführungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt.

Ein Beitrag von terhaag.

BGH, Urteil vom 16. September 2003, AZ: X ZR 142/01, - Miterfinder

Miterfinder ist jeder, der einen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet hat. Wird die Miterfinderschaft bestritten, gehört es zu den Aufgaben des Gerichts festzustellen, was genau Gegenstand der Erfindung ist.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

Thumbnails und Deeplinks, - LG Hamburg, Urteil vom 5. September 2004, AZ: 308 O 449/03 -

Auch die Verwendung als sogenanntes "thumbnail" auf einer Webseite ist eine Nutzung des Originalfotos, für die entsprechende Nutzungsrechte vorliegen muss. Dagegen spricht auch nicht die starke Komprimierung der Original-Datei, um sie zu einem Thumbnail zu machen. Nach der zutreffenden Ansicht der Hamburger Richter enthält die Veröffentlichung eines Fotos im Internet keine Zustimmung zur Übernahme auf fremden Seiten - und sei es auch als Thumbnail mit einem Link auf die Ursprungsseite. Die Richter trennen jedoch sauber zwischen der - in der Regel unberechtigten - Übernahme eines fremden Fotos mit Deep-Link zur Ausgangsseite und dem Setzen eines Deep-Links zu einer fremden Seite.

Ein Beitrag von terhaag.

Fotos von Promis Lebensgefährten, - OLG Frankfurt aM, Urteil vom 2. September 2003, AZ: 11 U 6/03

Wer geht gerade mit wem aus? Eine immer wieder interessante Frage, vor allem, wenn ER bereits mehrfach verheiratet war und als Politiker immer im Fokus der Presse steht... Das Bild "seiner" neue Lebensgefährtin darf jedoch nicht ohne weiteres in den Medien veröffentlicht werden. Sie wird nicht nur durch die Beziehung zu einer sogeannten relativen Person der Zeitgeschichte. Wer sich allerdings im folgenden selbst in die Öffentlichkeit wagt, kann einen Unterlassungsanspruch nicht mehr geltend machen.

Ein Beitrag von terhaag.

OLG München, Urteil vom 04. September 2003, AZ: 29 U 4743/03 - Erste "Pumuckl" Zeichnerin muss genannt werden

 

Den Rechtsstreit zwischen der ersten Zeichnerin des „Pumuckl" und der „Pumuckl"-Erfinderin und Kinderbuchautorin hat das OLG München dahingehend entschieden, dass die erste Zeichnern des rothaarigen Klabauters „Pumuckl" als Urheberin der grafischen Vorlage genannt werden muss.

Ein Beitrag von terhaag.

BGH, Urteil vom 3. Juli 2003, AZ: I ZR 297/00 – Umfang Unterlassungserklärung

Vorsicht bei Unterlassungserklärungen: Der Unterlassungsanspruch kann sich nicht nur auf etwaige in der Erklärung eingebrachte Fotos beschränken, sondern im Kern alle gleichartigen Verletzungsformen erfassen und somit auch andere Fotos, auf denen der Erklärungsempfänger unter Nennung seines Namens erscheint.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Köln, Urteil vom 27. Juni 2003, AZ: 6 U 4/03, - Amtliches Werk im Urheberrecht

Nutzungsrechte über ein Handbuch können übertragen werden, wenn es sich bei dem Handbuch um ein amtliches Werk handelt; hierbei entstehen keine urheberrechtlichen Ansprüche. Amtlich ist dieses Handbuch dann, wenn das Ministerium es als sein eigenes Werk behandelt und die darin getroffenen Regelungen als verbindlich ansieht.

Ein Beitrag von terhaag.

BGH, Urteil vom 26. Juni 2003, AZ: 176/01 - kein Urheberrechtsschutz für Sendeformat

Das Fernsehsendeformat "L`école des fans", das in Deutschland seine Entsprechung in der Sendung "Kinderquatsch mit Michael" gefunden hat, ist kein urheberrechtlich geschütztes Format. Ein Format, das lediglich eine vom Inhalt losgelöste bloße Anleitung zur Formgestaltung gleichartiger anderer Stoffe enthält, ist nach Ansicht des BGH nicht urheberrechtlich schutzfähig.

 

Erfinder von Fernsehshows bleiben trotzdem nicht schutzlos: Der BGH nennt in diesem Urteil Anhaltspunkte dafür, wie gleichwohl eine Klage auf Unterlassung erfolgreich sein könnte.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

BGH, Urteil vom 5. Juni 2003, AZ: I ZR 192/00, - Hundertwasser-Haus

Das Problem: Darf ein der Öffentlichkeit zugängliches Bauwerk von Jedermann fotografiert und die Fotografie entgeltlich vertrieben werden? Der BGH sagt: Grundsätzlich ja - Aber! Hier hat der Künstler selbst von seinem "Hundertwasser-Haus" in Wien von einer Privatwohnung aus eine Fotografie gefertigt und sie als Postkarte vertrieben. Die Beklagte verkauft einen gerahmten Druck des Hauses, das in genau demselben Blickwinkel und auf dieselbe Art und Weise fotografiert ist. Der BGH meint, das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk durch Lichtbild zu vervielfältigen, umfaßt nur Fotografien, die von einem für das Publikum allgemein zugänglichen Ort aus aufgenommen worden sind. Außerdem liege in der Nachstellung des Fotos eine unerlaubte Übernahme fremder Werke.

Ein Beitrag von schumacher.

BGH, Urteil vom 15. Mai 2003, AZ: I ZR 277/00 – Feststellungsinteresse III

An Stelle einer Klage auf Auskunftserteilung und Schadenersatz kann im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht auch Feststellungsklage erhoben werden mit dem Ziel, die Verletzungshandlungen als solche gerichtlich klären zu lassen. In anderen Bereichen wäre eine solche Feststellungsklage vielfach unzulässig. Hier, meinen die Richter, entspreche es prozessualer Erfahrung, dass die Parteien eines Feststellungsverfahrens nach erfolgter Auskunft selbständig zu einer Regelung kommen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München, Urteil vom 7. Mai 2003, AZ:21 O 5250/03, unerlaubter Download - Fotos von Partygästen

Ein Partyveranstalter, der durch Mitarbeiter Partygäste fotographieren lässt und die Fotos anschließend vertragsgemäß ins Internet stellt, hat gegen Dritte, die eines dieser Bilder für sich benutzen, einen eigenen Auskunftsanspruch über die Herkunft und den Vertriebsweg des Fotos. Der Veranstalter muss dem Fotographierten die Gewähr dafür bieten können, dass das Bild nicht auch auf und in diversen anderen Zeitungen und Zeitschriften erscheint.

Ein Beitrag von terhaag.

BGH, Urteil vom 13. Mai 2003, AZ.: X ZR 200/01 - Urheberrechtsverletzung und Unternehmerhaftung (Antennenmann)

Ein Unternehmen, das von Dritten wegen der unerlaubten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke (hier: Musik) in einem Werbefilm in Anspruch genommen wird, kann den so entstandenen Vermögensschaden unter Umständen von der Werbeagentur, das den Film herstellte, zurückfordern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Unternehmen die Werbeagentur zur Beseitigung des Rechtsmangels aufgefordert hat. Eine Nachbesserung ist nämlich unmöglich, wenn Vermögensschaden bereits durch die Ausstrahlung der Werbefilme entstanden ist; in diesem Fall kann eine nachträgliche Lizenzierung den Schaden nicht mehr beseitigen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG Köln, Urteil vom 30. April 2003, AZ: 28 O 373/02, - "Was wollt Ihr denn?"

"MA-O-AM"
Werbeslogans werden urheberrechtlich weiterhin als ein ungeliebtes Stiefkind behandelt. Sie liegen meist im Grenzbereich des Werkcharakters. Jüngstes Beispiel ist der "Was wollt Ihr denn?"-Werbespruch, der immerhin seit den 70er Jahren in weiten Teilen der Bevölkerung bekannt ist; Dieses drei Fragen-drei-Antworten-Schema stellt jedoch nur eine Werbeidee dar, die alleine keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Wenden Dritte das gleiche Frage-Antworten-Schema an, werden allein deshalb keine Urheberrechte verletzt. Der Kläger konnte eine über dieses Schema hinausgehende Werbekonzeption nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend darlegen. Nur in diesem Fall wäre ein Urheberrechtsschutz in Betracht gekommen.

Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Die Berufung wurde in der mündlichen Verhandlung am 28. November 2003 zurückgenommen. Die Richter machten deutlich, dass sie der Argumentation des Landgerichts folgen würden.

Ein Beitrag von terhaag.

LG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2003, AZ: 12 O 157/02 - Auslesen von Datenbanken

Das Auslesen von E-Mail-Adressen aus fremden Datenbanken ist ein Verstoß gegen Urheber- und Wettbewerbsrecht.

Ein Beitrag von schumacher.

AG Düsseldorf, Urteil vom 7. April 2003, AZ: 43 C 5677/02 - Kosten Abschlussschreiben wegen Übernahme aus Datenbank

Die Übernahme von großen Teilen einer Datenbank stellt einen Urheberrechtsverstoß und einen Wettbewerbsverstoß dar, wegen der eine Einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Gibt der so Verurteilte erst mehr als vier Monate nach Zustellung der Verfügung und erst auf eine anwaltliche Aufforderung hin eine Abschlusserklärung ab, mit der er die Einstweilige Verfügung als abschließende Regelung anerkennt, hat er die Kosten für die Aufforderung ebenfalls zu tragen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. April 2003, AZ.: 3 U 12/03 - Musicalsongs: ABBA, Mamma mia u.a.

Das Urheberrecht an Musikstücken erfasst sowohl die öffentliche Aufführung des Stücks als auch seine bühnenmäßige Darstellung. Eine bühnenmäßige Darstellung erfordert nicht unbedingt eine szenische Umsetzung des Liedtextes. Es ist abzugrenzen zwischen einer eigenständigen Einlage und der Intergration eines Schlagers in die Handlung eines Musicals, bei der sich der Schlagertext aus der jeweiligen Situation des Gesamtbühnenwerkes begreifen lässt.

 

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

BGH, Urteil vom 20. März 2003, AZ.: I ZR 117/00 - Verfremdete Darstellung des Bundesadlers ist urheberrechtlich zulässig

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk zum Bestandteil einer Karikatur gemacht oder parodiert wiedergegeben, so ist nicht zwingend von einer unfreien Bearbeitung auszugehen.

Ein Beitrag von terhaag.

OLG Köln, Urteil vom 25. Februar 2003, AZ.: 15 U 138/02 - Die Veröffentlichung ausschließlich privat zugänglicher Kunstobjekte in einer Doktorarbeit ist zulässig

Wer das Veröffentlichungsrecht an Fotografien eines Bildes hat, besitzt auch das Urheberrecht. Handelt es sich hierbei um nicht frei zugängliche Kunstobjekte, die zu gewerblichen Zwecken zur Veröffentlichung stehen, dürfen diese nur mit Genehmigung des Eigentümers veröffentlicht werden.

Ein Beitrag von mews.

LG Münster, Urteil vom 21. Januar 2003, AZ.: 12 O 601/02 - lebensnahe Romanfigur?

Die "Verwertung" eines Lebenslaufes bis in letzte Details als Romanfigur ohne die Zustimmung des Betroffenen verstößt gegen dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht. Wird das Leben allerdings nur einer Romanfigur zugrundegelegt, und verselbständigt sich diese Figur durch die Gestaltung des Stoffs, seine Ein- und Unterordnung in die Gesamtdarstellung des Romans, und erscheint die Figur gegenüber der Person und dem Leben als losgelöst, so dass das Individuelle, Persönlich-Intime zugunsten des Allgemeinen und Zeichenhaften der Romanfigur objektiviert wird, schließt dies eine Persönlichkeitsverletzung aus.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Köln, Urteil vom 17. Januar 2003, AZ.: 6 U 158/02 - Zulässige Verwendungsarten

Bei der Frage, ob eine bestimmte Nutzungsart bereits bekannt war, wird bei Rahmen- oder Abonnentenverträgen unter Umständen auf den jeweiligen Einzelauftrag abgestellt. Im Jahr 1998 war die DVD-Technik allgemein bekannt.

Enthält der Ursprungsvertrag keine Verwendungseinschränkung, darf das zur Verfügung gestellte Musikmaterial auch für erotische Filme genutzt werden.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16. Januar 2003, AZ.: 2-3 O 263/02 - Zum Urheberrecht bei Bildern auf Flyern

Zu den Voraussetzungen des Nachweises einer angeblichen Einigung zur Verwendung geschützter Werke über die ursprünglich vereinbarte Nutzung hinaus (hier: Buch - später "Flyer").

 

Das Urheberrecht an Fotografien ist bei Verwendung der Bilder auf Flyern verletzt und begründet einen Unterlassungsanspruch gem. § 97 UrhG, wenn nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht, dass eine Einigung auch über eine solche Nutzung vorgelegen hat.

 

Zudem besteht auch hier eine Anspruch darauf, dass der Kläger bei der Veröffentlichung der Bilder als Urheber genannt wird, § 13 UrhG.

 

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002, AZ.: I ZR 297/99 - DDR-Beitritt und Lizenzverträge

Lizenzverträge, die vor dem Beitritt der DDR jeweils nur für das Gebiet der BRD oder das der Deutschen Demokratischen Republik geschlossen wurden, wirken auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik jeweils nur für das betrffende Gebiet.

 

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München I, Beschluss vom 19.11.02/ Urteil vom 8.08.2002, AZ: 7 O 22704/01 - Pumuckl - Verträge

Jeder Urheber hat das Recht darauf zu bestehen, als Urheber im Zusammenhang mit seinem Werk genannt zu werden. Wurde auf dieses Recht nicht vertraglich verzichtet, können aufgrund der Verletzung des Urheberbenennungsrechts für den Verletzten die Berechtigung zur Kündigung des Vertrags, Ansprüche auf Auskunft, Hinweise durch den Verletzer, künftige Kontrolle und Schadensersatz folgen.

 

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

LG München I, Urteil vom 07. November 2002, AZ.: 7 O 18271/02 - CD-Münz-Kopierer

CD-Münzkopierautomat unzulässig!

 

Nach Auffassung des Gerichts wirkt, wer CD-Brenner entgeltlich zur Verfügung stellt, an einer Urheberrechtsverletzung mit. Für die Beteiligten sei klar von einem Eingriff in fremde Verwertungsrechte auszugehen.

Der Aufsteller ermögliche die Herstellung der CD und werde dafür nach Stückzahl bezahlt. Damit werde jedoch auch durch den Endnutzer der Bereich zulässiger Vervielfältigung zu privaten Zwecken überschritten.

 

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Köln, Urteil vom 30. Oktober 2002, AZ: 6 U 123/02 - Nutzung von Datenbanken

Datenbankhersteller ist derjenige, der die Investitionen zur Erstellung der Datenbank tätigt, und zwar auch dann, wenn die Datenbankinhalte von einem Dritten geliefert werden. Für einen Unterlassungsanspruch genügt es jedoch nicht, lediglich die Übereinstimmung von zwei willkürlich eingebauten "Pflegefehlern" nachzuweisen. Es ist umfangreiches Tatsachenmaterial für den Beleg von Übereinstimmungen und die Auswertung der Datenbank vorzulegen.

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002, AZ: I ZR 3/00 – CPU-Klausel im Software-Lizenzvertrag

Eine voraussichtlich auch nach dem neuen UrhG interessante Entscheidung:

Bei zeitlich begrenzten Software-Lizenzverträgen ist eine Klausel, aus der sich eine Zahlungspflicht für die Nutzung der Software auf einem anderen, leistungsstärkeren Rechner als dem vertraglich vereinbarten Rechner ergibt, auch in AGB zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn der der Lizenznehmer durch technische Maßnahmen erreicht, daß sich die Leistungssteigerung auf den Lauf der lizenzierten Software nicht auswirkt.

 

Allerdings trifft den Zahlungsempfänger die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen einer Forderung, wenn der Schuldner bei seiner Zahlung deutlich macht, daß er lediglich unter Zwang oder zur Vermeidung eines empfindlichen Übels leistet.

 

Ein Beitrag von anwalt@aufrecht.de.

OLG Köln, Urteil vom 21. Oktober 2002, AZ: 6 U 189/97 – unzulässige Bearbeitung von Fotografien

Bei der Frage einer Bearbeitung eines Fotos kommt es auf den Bildausschnitt, das Arrangement der einzelnen Bildelemente, den Ausdruck der abgebildeten Körper und der Figuren im Einzelnen an. Auch die Übernahme dieser Merkmale bei der Erschaffung einer "neuen" Fotografie ist unzulässig. Es ist zu unterscheiden, ob die Vorlage möglichst nachgeahmt wurde oder nur der künstlerischen Anregung diente.

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BGH: Urteil vom 10. Oktober 2002, AZ.: I ZR 16/00 - Nutzungsarten: CD vs. Schallplatte

Für den BGH sind CD´s eine „technisch neue Nutzungsvariante“ der Schallplatte – jedenfalls bei der Beurteilung der Rechte eines ausübenden Künstlers. Wer 1972 als Musiker das Recht auf eine Plattenfirma übertrug, die Aufnahmen der Darstellungen zeitlich unbeschränkt ganz oder teilweise in der ganzen Welt in jeder Weise zu verwerten oder verwerten zu lassen, kann keine weiteren Entgelte für die digitalisierte Nutzung verlangen. Ob dies allerdings auch für Autoren oder Komponisten gilt, hat der BGH ausdrücklich offen gelassen.

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OLG München, Urteil vom 10. Oktober 2002, AZ: 29 U 4008/02 Übernahme aus Chartlisten

Chart-Listen sind wie Adressdaten nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie zu einer Datenbank mit einer besonderen Struktur und einem besonderen Ordnungskriterium zusammengestellt sind. Wer die in einer solchen datenbank enthaltenen Daten neu sortiert, aufbereitet und auch in ihren äußeren Gestaltungsmerkmalen nicht übernimmt, verstößt nicht gegen Urheberrechte.

Achtung: ist der einzelne Datensatz bereits geschützt, dürfte eine solche Entscheidung anders ausfallen.

 

 

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LG Osnabrück, Urteil vom 27. August 2002, AZ.: 18 O 286/02 - Verwertungsrechte bei Computerprogrammen

Aus einem Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware erhält der Auftraggeber regelmäßig die vollumfänglichen und ausschließlichen Nutzungsrechte.

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BGH: Urteil vom 11. Juli 2002, AZ.: I ZR 255/00 - Elektronischer Pressespiegel

Soweit elektronisch übermittelte Pressespiegel in ihrer Funktion und ihrem Nutzungspotential noch im wesentlichen dem herkömmlichen Pressespiegel entsprechen, fallen sie noch unter den Begriff des Informationsblattes i.S. von § 49 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Eröffnen sie keine weiteren Nutzungsmöglichkeiten, sind sie deshalb zulässig. Allerdings unterfallen sie dann einem Vergütungsanspruch, der von den Verwertungsgesellschaften geltend zu machen ist.

 

 

Mit diesem Urteil widerspricht der BGH der von den Oberlandesgerichten Hamburg und Köln vertretenen Meinung an. Eine solche Zusammensetzung kann daher urheberrechtlich erlaubt sein. Im konkreten Fall verweist der BGH jedoch zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurück.

 

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BGH: Urteil vom 11. Juli 2002, AZ.: I ZR 285/99 - Auseinandersetzung prominenter Eheleute kann ein Tagesereignis i.S.v. § 50 UrhG sein

Wird der Streit prominenter Eheleute von einem der beiden Beteiligten etwa durch den Vorwurf des Noch-Ehefrau und Ex-Model, ihr Ehemann habe sie geschlagen, in die Presse gebracht, so kann darin ein Tagesereignis i.S. von § 50 UrhG liegen. In einem solchen Fall kann auch ein als Beleg für den erhobenen Vorwurf bereits veröffentlichtes Lichtbild in weiteren, über das Tagesereignis berichtenden Artikeln anderer Magazine veröffentlicht werden.

 

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OLG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2002, AZ.: 3 U 168/00 - AGB- Einbeziehung und Honorarhöhe für Fotos

Der Einzelverbindungsnachweis der Telekom oder ein Sendeprotokoll können den Nachweis des Inhalts einer elektronisch übermittelten Nachricht nicht erbringen.

 

Durch den bloßen Hinweis auf AGB in Lieferscheinen wird keine dauerhafte Unterwerfung unter diese im kaufmännischen Geschäftsverkehr begründet.

 

Die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing können auch dann zur Beurteilung der Üblichkeit eines Bildhonorars als Indiz herangezogen werden, wenn die Vertragsparteien nicht Mitglieder dieser Gemeinschaft sind. Für die Zugänglichmachung eines Fotos im Internet für vier Tage bei 1.100 Abrufen in dieser Zeit kommt ein Honorar i.H.v. über 100 DM je Bild nicht in Betracht.

 

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BGH: Urteil vom 06. Juni 2002, AZ.: I ZR 79/00 - Titelexklusivität

Vorsicht bei der vertraglichen Vereinbarung von Titelexklusivität: wer sich verpflichtet, während der Laufzeit eines Vertrags und innerhalb einer (10-Jahres-)Frist die von dem Vertragspartner aufgenommenen Darbietungen bzw. Titel nicht nochmals aufzunehmen, schuldet im Falle der Zuwiderhandlung Schadenersatz.

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BGH: Urteil vom 14. Mai 2002, AZ.: VI ZR 220/01 - Marlene Dietrich

Auch berühmte Personen, die als "Personen der absoluten Zeitgeschichte" einzuordnen sind, können in ihren Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichung ihres Bildes verletzt werden. Die Erben können solche Ansprüche verfolgen. Wird die Person aber nicht unmittelbar als Werbeträger herausgestellt und wird ein Foto in einem zeitgeschichtlichen Zusammenhang gezeigt, besteht kein Unterlassungs- oder Schadenersatzsanspruch.

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LG Berlin, Urteil vom 26. März 2002, AZ: 16 O 367/01 - Auslesen von Datenbanken

Automatisch eingelesene Artikel aus Druckschriften (z.B. Wirtschaftswoche und Handelsblatt) sind nicht zulässig per E-mail zu versenden.

Der Versand von Zeitungsartikeln per Telefax ist dagegen nach § 49 Abs. 1 S. 1 UrhG zulässig. Hingegen bei Wochenzeitschriften soll auch der Versand per Telefax unzulässig sein, weil deren Artikel nicht vervielfältigt werden dürfen.

 

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Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 28. Februar 2002, AZ.: 5 U 107/01 - Handyklingelton

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht ohne Erlaubnis des Autors als Handyklingelton verwendet werden. Die Anspruchsteller haben jedoch im Einzelnen nachzweisen, dass sie die Urheber des Werks sind.

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BGH, Urteil vom 7. Februar 2002, I ZR 304/99 - Unikatrahmen

Eine Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werks kann auch dann vorliegen, wenn es an sich nicht verändert, aber in ein neues "Gesamtkunstwerk" als Teil integriert wird. Darin liegt eine Verletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte, wenn ein unbefangener Betrachter glauben könnte, das Gesamtkunstwerk stamme von dem Künstler selbst.

Der BGH nimmt hier ausführlich Stellung zur Frage der Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger Verwertung der Bearbeitung und wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts sowie zur Anrechenbarkeit von gewinnmindernden Zahlungen.

 

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BGH, Urteil vom 5. Juli 2001, AZ: I ZR 335/98, - Vergütung von Scanner-Nutzungen

Ein Scanner ist ein Scanner ist ein Kopierer.... Auch der BGH erkennt, dass ein an einen PC mit entsprechender Software angeschlossener Flachbrettscanner geeignet ist, wie ein Kopierer eingesetzt zu werden. Die dafür anfallenden urheberrechtlichen Vergütungen sind von Herstellern und Importeuren der Scanner zu tragen.

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OLG München, Urteil vom 08. März. 2001, AZ.: 29 U 3282/00 - Providerhaftung wegen Midi-Files

Provider, die ihre Server ausdrücklich ihren Kunden für das "Uploaden" von Dateien anbieten, haften spätestens bei Kenntnis von gespeicherten unerlaubten Vervielfältigungsstücken aus urheberrechtlichen Gesichtspunkten. Die Privilegierung aus § 5 Abs. 2 TDG gilt nicht, wenn der Provider wissentlich eine hohe Anzahl fremder Musikstücke im sog. MIDI-File-Format zur Wiedergabe über seine Server bereithält. Dies stellt eine unerlaubte Wiedergabe nach § 15 Abs. 2 UrhG dar.

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BGH, Beschluss vom 11. Mai 2000, AZ: X ZB 15/98, - patentierbare Software

Eine ausführliche Entscheidung zum Thema (mittelbare) Patentierbarkeit von Software.

Problem bei der Patentanmeldung von Software: es handelt sich regelmäßig nicht um eine "technische Einrichtung". Der BGH meint aber, die Datenverarbeitungsanlage, also der jeweilige Rechner, der in bestimmter Weise programmtechnisch eingerichtet ist, habe den erforderlichen technischer Charakter. Es sei auch unbeachtlich, ob der technische Vorgang erst durch einen Menschen ausgelöst werde oder nicht.

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OLG / LG Hamburg, Urteile vom 9.11.2000 und 19.02.99, AZ: 3 U 79/99 - "DEA - hier tanken Sie auf"

"Hier ist DEA - Hier tanken Sie auf" ist als Musikwerk urheberrechtlich geschützt.

Wer einen Teil des Slogans, nämlich "DEA - Hier tanken Si auf" im Rahmen einer Kampagne entworfen hat stellt ihn regelmäßig zur Nutzung zur Verfügung. Daraus resultieren keine weitergehenden Urheberrechte an dem mit dem Slogan geschaffenen Werken.

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OLG Köln, Urteil vom 20. Oktober 2000, AZ: 6 U 50/00 – geschützter Werbeslogan

Auch Werbeslogans sind urheberrechtlich geschützt.

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OLG Köln, Urteil vom 30. Dezember 1999, AZ: U 151/99 - elektronischer Pressespiegel

Die Erstellung eines elektronischen Pressepiegels kann unter Umständen Urheberrechte des jeweiligen Verlags, dessen Beitrag zitiert wird, verletzen.

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Urheberrechtliches Änderungsverbot (Treppenhausgestaltung) - BGH, Urteil vom 01.10.98, Az.: I ZR 104/96

Der Schutz des Urhebers eines Werkes der Baukunst durch das urheberrechtliche Änderungsverbot richtet sich nicht nur gegen künstlerische Verschlechterungen, sondern auch gegen andere Verfälschungen der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird. Daraus kann sich auch ein Anspruch gegen Umgestaltungen (hier: durch Einbringung einer Skulptur) ergeben, die für sich genommen als Schaffung eines neuen urheberrechtlich schutzfähigen Werkes anzusehen sind. Allerdings ist in einem solchen Fall bei der Beurteilung der Frage, ob ein Beseitigungsanspruch besteht, im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Urheber- und der Eigentümerbelange das Interesse des Eigentümers des Bauwerkes an der Erhaltung des neuen Werkes mit zu berücksichtigen.

LG Berlin, Urteil vom 29. September 1998, AZ: 16 O 446/98 - meta-Suchmaschine und Datenbanken

Auch eine in das Internet gestellte Sammlung von Kleinanzeigen ist eine Datenbank i.S.v § 87b Abs. 1 UrhG.

 

Das Betreiben einer Meta-Suchmaschine, die wiederholt und systematisch Homepages fremder Anbieter (insbesondere auf Stellenanzeigen, Kraftfahrzeuganzeigen und Immobilienanzeigen) durchsucht, und das Suchergebnis auf Abruf im Internet zur Verfügung stellt, ist unzulässig. Damit wird das Interesse des verletzt, da die Bann nur bei manueller Suche erscheinen, nicht aber bei der Datenbanknutzung durch die streitbefangene Meta-Suchmaschine.

 

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OLG Köln, Urteil vom 14. Januar 2000, AZ: 6 U 73/99 – Recherche- und Zeitungsausschnittdienst

Ein nicht autorisierter Recherche-Dienst, der auf eine allgemeine Anfrage eines Kunden Kopien vollständiger in Zeitschriften erschiener Artikel fertigt und als seine Leistung verkauft, verletzt Urheberrechte des Verlags.

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.1997, Az.: 20 U 51/96 - Rechtswidrige Dongle-Umgehungsprogramme

Das nicht genehmigte Entfernen eines "Dongles" und das Umkopieren des "entdonglierten" Programms von einer CD-Rom auf Disketten ist urheberrechtswidrig.

Diese "Entdonglierung" gehört auch nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauchs oder zu erlaubten Umgestaltungen eines Computerprogrammes.

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Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Kirchen-Innenraumgestaltung - BGH, Urteil vom 02.10.1981, Az.: I ZR 137/79

1. Der Urheberrechtsschutz an einem Kirchenbau kann auch die bauliche Innenraumgestaltung erfassen.


2. Bei einem Bauwerk richtet sich das urheberrechtliche Änderungsverbot grundsätzlich nur gegen Eingriffe in dessen körperliche Substanz. Fehlt ein solcher Eingriff in die Bausubstanz, kommt es auf eine Interessenabwägung nicht mehr an.


3. Das Recht gegen die Entstellung einer urheberrechtlich geschützten Innenraumgestaltung kann ausnahmsweise auch durch die Aufstellung und Gestaltung von Einrichtungsgegenständen berührt werden, vorausgesetzt, diese Gegenstände sind entsprechend der architektonischen Planung derart in die bauliche Innenraumgestaltung miteinbezogen worden, daß sie das Raumbild entscheidend mitprägen.


4. Zur Frage, ob in der Aufstellung einer elektronischen Orgel anstelle einer Pfeifenorgel in einem Kirchenbau eine Entstellung des Bauwerks liegt, wenn die Pfeifenorgel zwar in die künstlerische Gesamtkonzeption miteinbezogen worden war, aber nicht Gegenstand des Architektenvertrags und der danach vorzunehmenden Innenraumgestaltung geworden ist.