Urteile zum Thema "Telekommunikationsrecht"
Das Telekommunikationsrecht umfasst alle im Markt der Telekommunikation betroffenen Rechtsgebiete. Eine genaue Definition für den Begriff „Telekommunikation“ existiert schlicht nicht, sodass die Reichweite des Telekommunikationsrechts vergleichsweise groß ist. Neben den umfangreich spezialgesetzlichen Regelungen wird unter Telekommunikationsrecht teilweise unkorrekt das gesammte Recht des Internets mit verstanden. Insbesondere spielen hier aber auch die Bereiche des allgemeinen Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts eine Rolle.
Ob Anbieter von Mehrwertdiensten oder Netzbetreiber - unsere Anwälte und Fachanwälte im TK-Recht stehen Ihnen selbstverständlich auch im Bereich des Telekommunikationsrechts zur Verfügung.
Wir prüfen Ihre innovativen Telekommunikationskonzepte auf Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht und selbstverständlich auch den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, also dem TK-Recht.
Hierbei legen wir ein besonderes Augenmerk auf den zu beachtenden Verbraucherschutz wie etwa bei der Transparenz von Preisangaben und Preisansagen

AG Bünde, Urteil vom 27. Mai 2003, AZ: 6 C 302/02, - Beweispflicht für Inanspruchnahme von Leistungen bei Netzbetreiber
Beweispflicht bei Inanspruchnahme von Dialern
Wegen des jüngst festgestellten erheblichem Missbrauchsfällen von sogenannten Dialern kann jedenfalls nicht mehr ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass ein Einverständnis des Internetusers durch Betätigen eines entsprechenden Bestätigungsfeldes in der Software erteilt wurde. Es obliegt dem Netzbetreiber, dies darzulegen und zu beweisen (vgl www.aufrecht.de/1503.html LG Nürnberg-Fürth).
Der geltend gemachte Anspruch besteht schon deswegen nicht, weil die Abrechnung des Netzbetreibers durch die Unkenntlichmachung der Zielrufnummer die Feststellung des Anbieters nicht ermöglicht.