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Leitsätzliches

Urteile 2022

Hier finden Sie im Laufe des Jahres immer mehr Urteile und Beschlüsse aus 2022 zum Medienrecht und Presserecht, in denen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung, Unterlassungsklagen, etc. Gegenstand sind.

Löschungs- und Unterlassungsanspruch gegen Meta auch für kerngleiche Verstöße durch ein FAKE-Meme, LG Frankfurt a. M., Urt. v. 08.04.2022, Az.: 2-03 O 188/21

1) Zu den Pflichten einer Social Media Plattform hinsichtlich der Überwachung und Entfernung persönlichkeitsverletzender Inhalte. Meta (Facebook) muss alle identischen und kerngleichen Inhalte, die ein Falschzitat enthalten, entfernen und zugleich wurde auch eine die zukünftige Verbreitung solcher Inhalte untersagt. Die Beklagte Plattform wurde zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro verurteilt.

2) Meta, als Betreiberein der Social Media Platform Facebook hat nach Kenntniserlangung von einer Rechtsverletzung im konkreten Fall nicht nur die konkret gemeldeten Inhalte zu löschen, sondern auch technisch und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche rechtsverletzende Inhalte zu identifizieren und zu entfernen.

3) Der effektive Schutz des Persönlichkeitsrechts muss im digitalen Raum gewährleistet sein und Falschzitate können eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen.

Fernsehbeitrag „Make Boris R!ch Again“ von Oliver Pocher verstößt nicht gegen das allg. Persönlichkeitsrecht von Boris Becker - LG Offenburg, 15.11.2022, Az 2 O 20/21

1. Der Fernsehbeitrag „Make Boris R!ch Again“ von Oliver Pocher über und mit Boris Becker verstößt nicht gegen das allgemeines Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Tennisprofis

 

2. Der Beitrag und die Verbreitung der Film- und Bildaufnahmen von Becker im Zusammenhang mit einem gegen ihn laufenden Insolvenzverfahren stellen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte dar. Die Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Beckers gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und der Meinungs- und Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz falle zugunsten der Meinungs- und Rundfunkfreiheit aus.

 

3. Wegen des Insolvenzverfahrens sei ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeben. Der satirischen Verarbeitung eines für die Öffentlichkeit relevanten Themas könne ein Informationswert nicht abgesprochen werden. Die Aufnahmen haben zu keinem Zeitpunkt die Sozialsphäre Beckers verlassen.

 

- nicht rechtskräftig -

BGH zu den Voraussetzungen zulässiger Verdachtsberichterstattung - Namensnennung Urt. v. 22.2.2022, Az.: VI ZR 1175/20

Ob eine aufgrund unzulässiger Verdachtsberichterstattung schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, muss im Ergebnis anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden, so der BGH (Urteil v. 22.2.2022, Az. VI ZR 1175/20 - Pressebericht über bevorstehende Hauptverhandlung im Strafverfahren).