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LG Bonn: Domain "katholisch.de"

Leitsätzliches

Die katholische Kirche kann von einer Privatperson die Herausgabe der Domain "katholisch.de" verlangen.

LANDGERICHT BONN

 

IM NAMEN DES VOLKES

 

VERSÄUMNISURTEIL

 

Aktenzeichen: 7 O 154/99

Entscheidung vom 12. November 1999

 

 

 

In dem Rechtsstreit

 

(...)

 

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn

 

auf Antrag des Klägers gem. § 331 Abs. 3 ZPO

 

ohne mündliche Verhandlung

 

durch die Richter am Landgericht Pilger und Schwill sowie die Richterin Ink

 

am 27. Oktober 1999

 

für R e c h t erkannt:

 

 

 

Der Beklagte wird verurteilt,

 

1. es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

 

die Domain "katholisch.de" und/oder die Domain "katholisch.notrix.de" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten,

 

2. die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder "katholisch.notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC e.C., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt/Main, freizugeben.

 

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

 

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

(Unterschriften)