Leitsätzliches
Urteile vor 2002
Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus den Jahren vor 2002, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte, generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.
Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!
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Internetauktion: Haftung des Anbieters für Markenrechtsverletzungen von Fremdnutzern - OLG Köln, Urteil vom 2. November 2001, Az.: 6 U 12/01
1. Der Anbieter von Internet-Auktionen, der Fremdnutzern eine Plattform zur Versteigerung von Waren eröffnet, haftet nicht für durch Versteigerungsangebote der Teilnehmer verursachte Markenrechtsverletzungen, denn er benutzt die von dem Angebot betroffenen Marken nicht selbst. Allein aufgrund des Umstandes, daß die Angebote der Nutzer in ein von dem Betreiber der Auktionsplattform erarbeitetes Programm eingestellt sind, macht diese nicht zu dessen eigenen bzw selbst geschaffenen Inhalten.
2. Es kommt auch keine (Mit-)Störerhaftung des Anbieters für markenrechtsverletzende Inhalte von Fremdauktionen in Betracht, denn in Anbetracht des Umfangs des zu verarbeitenden Datenmaterials wird sowohl die Veröffentlichung der Angebote als auch die vorgeschaltete Zulassung und Registrierung in einem automatisierten Verfahren durchgeführt. Daraus läßt sich eine zur Annahme der haftungsbegründenden Mitwirkung erforderliche Kenntnis der Inhalte nicht begründen.
3. Gleiches gilt bezüglich einer Störerhaftung des Anbieters wegen der Beteiligung an der Abwicklung der auf Grundlage rechtsverletzender Vertragsangebote zustande gekommenen Verträge.
4. Eine Anwendung von TDG § 5 kommt auf Ansprüche, die sich aus einer Verletzung von Markenrechten im Rahmen von Online-Auktionen ergeben, nicht in Betracht. Diese Vorschrift entfaltet ihre Wirkung, zunächst als Vorfrage vor den allgemeinen Haftungsregeln die grundsätzliche Verantwortlichkeit der Telediensteanbieter zu bestimmen, nicht gegenüber Haftungsgrundlagen, die auf höherrangigen Rechtsgrundlagen beruhen, wie etwa dem auf Europarecht fußenden Markengesetz. (Markenrecht)
OLG Hamm, Urteil vom 15. März 2001, AZ: 4 U 150/00, - Markenverletzung durch Diskothek
Die Dienstleistungen "Musikprokduktion" und "Komponieren" sind nicht verwechslungsfähig ähnlich mit "Betreiben einer Diskothek". (Markenrecht)
Informationspflicht bei Parallelimport und Verpackungsveränderungen, - BGH, Urteil vom 19. Oktober 2000, AZ: I ZR 89/98
Unter Aufgabe der bisherigen BGH-Rechtsprechung wird jetzt bei einer (Wieder-)Einfuhr eines mit Zustimmung des Markeninhabers im EU-Ausland in den Verkehr gebrachten Arzneimittels nur dann keine Markenverletzung begangen, wenn bei der Veränderung von Verpackung bzw. Beipackzetteln der Markeninhaber vorab informiert wird. Auf Verlangen ist ihm eine Muster zu liefern. (Markenrecht)
LG Düsseldorf, Urteil vom 14. November 2000, AZ.: 2 a O 230/00, - Beginn des Werktitelschutzes
Für die Entstehung des Titelschutzes an einem Computerprogramm ist die Aufnahme des Vertriebs des fertigen Produkts oder eine der Auslieferung, des fertigen Produkts unmittelbar vorausgehende werbende Ankündigung erforderlich. (Markenrecht)
OLG München, Urteil vom 6. April 2000, AZ.: 6 U 4123/99 - Markenrechtlicher Verstoß durch Verwendung von Metatags
Prüft man die Zeichenähnlichkeit von Markenzeichen, so ist vom prägenden Gesamteindruck auszugehen. Handelt es sich hierbei um Kombinationszeichen sind Größe, Anordnung und Aufmachung der Bestandteile von Bedeutung. Insbesondere spielt auch die Bekanntheit eines Zeichenbestandteils eine Rolle.2. Eine Verwechselungsgefahr und damit die markenrechtliche Unzulässigkeit ist gegeben, wenn Markenzeichen in den Meta-Tags einer Internetseite verwendet werden. (Markenrecht)
LG Köln, Urteil vom 1. März 2000, AZ: 84 O 77/99, - Haribo darf nicht mit "Kinder Kram" werben
Haribo wird es untersagt mit ihrer eingetragenen Marke „Kinder Kram“ zu werben. Das Gericht stellt eine Verwechslungsgefahr zu den Kinder-Produkten von Ferrero fest, die aufgrund des Seriencharakters besonderen Schutz genießen. (Markenrecht)
BGH / OLG Braunschweig: "defacto.de"
Der Begriff "defacto" ist als Unternehmenskennzeichen für ein Unternehmen, das Marketingleistungen anbietet, hinreichend unterscheidungskräftig. Die Feststellungen des OLG, das eine Verwechslungsgefahr zwischen Marketing- und Inkassodienstleistungen verneint, werden in der Revision als nicht ausreichend angesehen. Zwar stehen die Leistungen eines Call-Centers im Rahmen einer Geschäftsabwicklung am Anfang, während sich Inkasso-Leistungen bildlich betrachtet am Ende befinden. Eine Verwechslungsgefahr kann aber gleichwohl gegeben sein. Der BGH hebt das Urteil auf und verweist zu weiteren tatsächlichen Feststellungen an die Vorinstanz zurück. (Markenrecht)
LG Hamburg: "schuhmarkt.de"
Der Betrieb einer Werbe- und Verkaufsplattform für Unternehmen, die Schuhe verkaufen, unter einer Domain, die einem Zeitschriftentitel entspricht, der über den nationalen und internationalen Schuhhandelsmarkt berichtet, begründet keine Verwechslungsgefahr im kennzeichenrechtlichen Sinne. Gleichwohl muss die mit dem Titel identische Domain nach § 1 UWG freigegeben werden, weil ein Interesse an der Monopolisierung von Gattungsbegriffen durch die Eintragung von 2.000 Domain-Namen grundsätzlich nur dann anerkennenswert ist, wenn diese Begriffe nicht mit bereits bestehenden Kennzeichenrechten kollidieren. (Markenrecht)
LG Köln: "tackertechnik.de"
Der Begriff Tackertechnik ist - auch als Teil einer eingetragenen Wort-/Bildmarke -, glatt beschreibend und zur Individualisierung eines Unternehmens nicht geeignet. Die Gestaltung eines Portals "www.tacker-technik.de" für Informationen aus der Befestigungstechnikbranche ist nicht sittenwidrig, auch wenn der Begriff 'Tackertechnik' von einem Dritten in der Firmierung enthalten ist. (Markenrecht)
LG München I: "saeugling.de"
Wer eine generische Internet-Domain zur Adressierung eines Angebotes nutzt, das Informationen zu dem in der Domain enthaltenen Begriff bereithält, verletzt damit nicht die Namensrechte des Trägers eines mit der Domain identischen Familiennamens. (Markenrecht)
BPatG: "Reich und Schoen"
Werktitel sind nicht generell vom Markenschutz ausgeschlossen. Die Wortfolge "REICH UND SCHOEN" genügt daher den Anforderungen an die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG für die Dienstleistungen "Filmverleih; Betrieb von Tonstudios; Videoverleih; Veröffentlichung und Vermietung von Büchern". Dagegen fehlt der Wortfolge jegliche Unterscheidungskraft für die Dienstleistungen "Fernsehunterhaltung; Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Film- und Fernsehproduktion; Videofilmproduktion".(Markenrecht)
OLG Düsseldorf: "Rechtsanwaltskosten bei Massenabmahnungen"
Rechtsanwaltshonorare für den Versand von Massenabmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind vom Abmahnungsempfänger nicht zu erstatten, wenn der Verletzte die Abmahnungen ebenso wirksam selbst hätte verschicken können. Rechtsmissbrauch liegt insbesondere dann nahe, wenn der Anwalt ohne Rücksprache mit dem Markeninhaber im Einzelfall Abmahnungen verschickt und seine Gebühren vereinbarungsgemäß nur dann in Rechnung stellt, wenn der Abmahnungsempfänger seinerseits zur Zahlung bereits ist. (Markenrecht)
LG München I: "fordboerse.de"
Ein Unterlassungsanspruch unabhängig von den Inhalten der jeweiligen Internetseiten ist nur dann begründet, wenn der Gebrauch der Domain im geschäftlichen Verkehr stets Kennzeichenrechte der Klägerin verletzt ('Schlechthinverbot'). (Markenrecht)
KG / LG Berlin: "oil-of-elf.de"
Das Unternehmen der Mineralölindustrie unterliegt im Rechtsstreit um die Domain oil-of-elf.de gegen Greenpeace. Es liegt keine Interessenverletzung (mehr) vor, wenn der Nutzer bei Aufruf der Domain sieht, dass die dort verbreiteten Informationen über den Namensinhaber nicht vom Namensinhaber stammen, sondern von Dritten.Im Berufungsverfahren entscheidet das Kammergericht, dass die zunächst ergangene Einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag zurückgewiesen wird. Das LG Berlin hatte zunächst die Verfügung erlassen. (Markenrecht)
OLG Schleswig-Holstein: Swabedoo
Das Setzen eines Links auf eine Websites mit einer dort möglicherweise vorhandenen Markenrechtsverletzung stellt selbst keine Kennzeichenverletzung dar. Eine Haftung als Störer scheidet im Hinblick auf die Haftungsprivilegierung des § 5 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten (TDG) aus, da der Beklagte sich die Inhalte des verlegten Website nicht zu eigen machen will. (Markenrecht)
LG Düsseldorf: "mediapool.net"
Selbst bei unterstellter Annahme eines Titelschutzes für "MediaPool" für eine Software, kann die Domain "mediapool.net" bei lediglich Ankündigung eines gänzlich unbestimmten Angebots nicht untersagt werden, selbst, wenn der Domaininhaber Mitbewerber ist. Durch die net-Registrierung wird eher ein Hinweis auf allgemeine Netzwerke gegeben, nicht aber auf Software. (Markenrecht)
LG München I: "nominator.de"
Die Produzenten der Fernsehserie "Big Brother" haben keinen Anspruch auf Unterlassung gegen den Inhaber der Domain "nominator.de". Zu dem Zeitpunkt, als der Beklagte sich die Domain hat reservieren lassen, ist der Bezeichnung „Nominator“ kein überragender Ruf zugekommen. (Markenrecht)
OLG Dresden: "kurt-biedenkopf.de"
Der sächsische Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf hat gegen die Registrierungsstelle DENIC e.G. keinen Anspruch auf Sperrung der Domain "kurt-biedenkopf.de". Die DENIC verletzt nicht das Namensrecht des Ministerpräsidenten, da die Verwaltung der Domain keine Nutzung darstellt. Ferner obliegt ihr keine besondere Prüfung der Berechtigung des Domain-Anmelders. (Markenrecht)
LG Düsseldorf: "FTP-Explorer"
Die Symicron GmbH kann aus ihrer Marke "Explorer" keinen Unterlassungsanspruch gegen Website-Betreiber herleiten, die einen Link auf den "FTP-Explorer setzen. Auf die Nutzung des "Explorer" durch Microsoft kann sich die Symicron nicht berufen. (Markenrecht)
OLG München / LG Augsburg: "boos.de"
Auch weniger bekannte und nur regional tätige Unternehmen besitzen Namensrechte an einer als Firmenschlagwort benutzten Kurzbezeichnung. Bei der Frage nach der Berechtigung, eine Internet-Domain registriert zu halten, gibt es keinen Grundsatz, nach dem der Name einer Kommune bessere Rechte vermittelt als der Wahlname eines Unternehmens. Anders verhält es sich allenfalls bei Gemeinden mit überragender Bedeutung. (Markenrecht)
BGH: "Classe E"
Die Berufung auf ältere Rechte an einer eingetragenen Marke ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Inhaber eine Vielzahl von Marken ohne die Absicht registriert hat, die Marke für eigene oder fremde Produkte zu nutzen und Hauptzweck der Anmeldungen die Abmahnung von Kennzeichennutzern zu sein scheint („Hinterhaltsmarke“). (Markenrecht)
LG Frankfurt/Main: "inmotion.de"
Das geschäftliche Kennzeichen "In-Motion", genutzt in der Fernseh- und Musikbranche, begründet keinen Unterlassungsanspruch, die Domain "inmotion.de" reserviert zu halten, wenn der Domain-Inhaber bei Aufruf auf ein gleichnamiges Drogenprojekt weiterleitet und glaubhaft machen kann, dass die Domain für dieses gleichnamige Drogenprojekt in Bielefeld freigehalten wird.(Markenrecht)
LG Hamburg: "marine.de"
Die Bezeichnung „marine.de“ ist nicht eindeutig als Bezeichnung für die Seestreitkräfte der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen. Dies wäre anders, wenn es sich um den Begriff „bundesmarine“ handeln würde. (Markenrecht)
LG München I: "autovermietung.com"
Die Verwendung der Domain "autovermietung.com" führt zu keiner unzulässigen Kanalisierung der Kundenströme, durch welche die Chancengleichheit im Wettbewerb gestört würde. Gerade im Bereich der gewerblichen Mietwagenvermittlung sind neben dem Begriff "Autovermietung" weitere beschreibende Kennzeichnungen vorhanden. Dies ist ein erheblicher Unterschied etwa zu der Domain "mitwohnzentrale.de", da hier weitere schlagwortartige Begriffe, die das Angebot ebenso zutreffend beschreiben, nicht ohne weiteres vorstellbar sind. (Markenrecht)
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): ISI ./. WISI
Zwischen den Wortmarken "ISI" und "WISI" besteht keine Verwechslungsgefahr. (Markenrecht)
LG München I: "Störerhaftung einer Suchmaschine"
Der Betreiber einer Suchmaschine haftet nicht als Mitstörer für die bei seinem Suchdienst verzeichneten Einträge, durch die Kennzeichenrechte Dritter verletzt werden. Die Kosten einer Abmahnung des Verletzten muss der Betreiber daher nicht erstatten. Dies gilt selbst dann, wenn der Eintrag im Quelltext eines katalogisierten Eintrags enthalten ist. (Markenrecht)
OLG / LG Köln: "printerstore.de"
Der Bezeichnung "Printer-Store" ist in der EDV Branche nicht unterscheidungsfähig und stellt eine beschreibende Angabe dar, die der Verkehr nicht als individuellen Hinweis auffasst. Der durchschnittlich informierte, verständige und aufmerksame Verbraucher von EDV-Produkten assoziiert mit der Zeichenfolge einen 'Druckerladen'. Insofern sind englischsprachige Begriffe als geläufig anzusehen. Es spielt auch keine Rolle, dass im deutschen Sprachgebrauch die Wortkombination an sich nicht geläufig ist. Die Verwendung der Internetadresse "http://www.printerstore.de" verstößt nicht gegen UWG § 1. (Markenrecht)
OLG / LG Braunschweig: "FTP-Explorer"
Durch die Setzung des strittigen Hyperlinks werden keine Rechte der Beklagten verletzt, weil der Klägerin jedenfalls bis zu der im Januar 2000 ausgesprochenen Abmahnung die Priviligierung des § 5 Abs 2 Teledienstegesetz (TDG) zugute kommt. (Markenrecht)
LG Berlin: "deutschland.de"
Allein die Bundesrepublik Deutschland ist berechtigt, unter der Domain "deutschland.de" aufzutreten. Aus § 12 BGB ergibt sich ein Anspruch auf Freigabe der Domain. Die Verwechselungsgefahr ergibt sich aus der Verwendung von "Deutschland" als Second-Level-Domain ohne erklärende Zusätze, da ein Großteil der Internet-Nutzer hier ein Angebot der Bundesrepublik Deutschland vermutet. (Markenrecht)
LG Wiesbaden: "z(...).de"
Die Registrierung des wesentlichen Bestandteils einer fremden Firma zum Zwecke des Verkaufs der Domain verletzt Namensrechte aus § 12 BGB, wenn ein eigener Bezug des Domain-Inhabers zu der verwendeten Firma nicht besteht. Der Domain-Inhaber ist in einem solchen Fall zur Freigabe der Domain verpflichtet. Der Streitwert des Verfügungsverfahrens entspricht der verlangten Ablösesumme. Streitwert: 30.000 DM. (Markenrecht)
LG Hamburg: "joop.de"
Inhaber "bekannter" Marken können die Freigabe einer Domain durch Erklärung gegenüber der Vergabestelle auch dann erzwingen, wenn unter der Domain Leistungen angeboten werden, die mit denen der Marke nicht verwechselungsfähig sind. Hierzu reicht ein Bekanntheitsgrad von 30-40 % aus. (Markenrecht)
OLG Frankfurt: "mediafacts.de"
Mit der Einstweiligen Verfügung kann nicht verlangt werden, dass eine Domainregistrierung endgültig aufgegeben wird. (Markenrecht)
LG Braunschweig: "spacecannon.de"
Die Verwendung des Domainnamens "spacecannon.de" stellt auch dann eine Markenverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr.2, Abs. 5 MarkenG dar, wenn der Inhaber und Nutzer der Domain Produkte der Firma "Spacecannon" vermietet. Auch bei Vertrieb oder Vermietung von markenrechtlich geschützten Produkten oder Herstellernamen besteht keine Notwendigkeit, die Marke selbst als Internet-Domain zu verwenden. Aufgrund der Adressenfunktion einer Internet-Domain steht dieses Recht allein dem Markeninhaber zu. (Markenrecht)
LG München I: "FTP Explorer"
Ein auf einer Website enthaltener Link mit der Bezeichnung "FTP-Explorer", der zu einer Download-Seite eines Dritten mit der gleichnamigen Software führt, verstößt gegen Markenrechte an der Bezeichnung "Explorer". (Markenrecht)
AG Ludwigsburg: "muenchingen.de"
Auch wenn es sich bei Münchingen lediglich um einen Ortsteil der Stadt Korntal-Münchingen handelt, unterfällt diese Bezeichnung gleichwohl dem Namensschutz nach § 12 BGB, da es sich insoweit um eine gebräuchliche, schlagwortartige Abkürzung im Hinblick auf den Ortsteil Münchingen in Abgrenzung zum Ortsteil Korntal handelt.Die Erwartungen der Internet-Nutzer beschränken sich nicht darauf, Informationen über die Stadt, sondern auch Informationen von der Stadt zu erhalten. (Markenrecht)
LG Köln: "wdr.org"
Die aus den aneinandergereihten Anfangbuchstaben von Vor- und Nachnamen bestehende Abkürzung eines Familiennamens ist namensrechtlich nicht geschützt. Auf die Top-Level-Domains ist nach allgemeiner Ansicht bei der Verwechslungsprüfung nicht abzustellen. (Markenrecht)
OLG Frankfurt/Main: "alcon.de"
Prioritätsältere Unternehmenskennzeichenrechte eines anderen Unternehmens werden nicht durch den Benutzer einer Internetdomain mit eigenem Recht an der Bezeichnung verletzt, wenn angesichts der unterschiedlichen Branchen (Branchenferne) keine Verwechslungsgefahr besteht. (Markenrecht)
OLG Hamburg: "kulturwerbung.de"
Der Bezeichnung "Kulturwerbung Nord" kann die Unterscheidungskraft - obwohl diese sehr gering ist - nicht völlig abgesprochen werden. Wird in einer Internet-Domain ein Gattungsbegriff verwendet, so kann dieser für ein Unternehmen kennzeichnend sein und dadurch eine Verwechslungsgefahr begründen, wenn die am Verkehr Beteiligten nicht davon ausgehen, unter dem Gattungsbegriff bestimmte Informationen zu erhalten. (Markenrecht)
OLG München: Domain "intersearch.de"
Die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit ist nicht gegeben, wenn der Antragsteller bereits seit Monaten davon weiß, dass ein Kooperationspartner die streitgegenständliche Domain auf seinen eigenen Namen hat eintragen lassen, auch wenn der Antragsteller geglaubt hat, als admin-c sei er der wahre Berechtigte. Schon die bloße Registrierung einer Internetdomain bei der zuständigen Vergabestelle vermittelt Kennzeichenrechte. (Markenrecht)
LG Frankfurt/Main: "01051.de"
Die DENIC e.G. dürfte zwar marktbeherrschendes Unternehmen im Sinne des § 20 GWB sein, ist aber deshalb nicht verpflichtet, auch Internet-Domains zu vergeben, die ausschließlich aus Ziffern bestehen. (Markenrecht)
LG Berlin: "digitalebibliothek.de"
Gegen den Gebrauch des Domainnamens www.digitalebibliothek.de besteht kein Verbietungsanspruch. Markenrechtliche Ansprüche scheitern an der von Hause aus schlechterdings fehlenden Unterscheidungs- bzw. Kennzeichnungskraft einer Bezeichnung "Digitale Bibliothek" für eine CD ROM literarischen Inhalts (§§ 5, 15 MarkenG); wettbewerbsrechtliche Ansprüche bestehen nicht, da zwischen den Parteien kein Wettbewerbsverhältnis besteht. (Markenrecht)
OLG Köln: Verunglimpfung von Marken
Durch die von einem Tierrechtsmagazin im Internet veröffentlichte Abbildung eines auf die Markenabbildung eines Jagdschutzverbandes urinierenden Männchens werden keine Markenrechte verletzt. Diese Form der Darstellung ist durch Art. 5 GG gedeckt, so dass auch kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Vereinigung vorliegt. (Markenrecht)
LG Hamburg: Domain "luckystrike.de"
Wer von einer privaten Website auf eine andere Seite weiterleitet ("Redirect"), auf der sich aus Kostengründen die Werbung eines anderen befindet, handelt nicht mehr nur zu privaten Zwecken, sondern betätigt sich gleichsam als Werbeträger im geschäftlichen Verkehr. Dies gilt auch dann, wenn dort nur Werbung eines Providers im Rahmen kostenlosen Speicherplatzes befindet. (Markenrecht)
OLG / LG Köln: "maxem.de"
Zwischen dem Namensschutz des Pseudonyms und dem Namensschutz des bürgerlichen Namens besteht kein Stufenverhältnis. Der Namensschutz des Pseudonyms greift auch gegenüber dem Träger des gleichen bürgerlichen Namens voll durch, so dass sich der Kläger nicht darauf berufen kann, er habe den seinen zeitlich früher mit seiner Geburt erworben oder nach Standesrecht ein besseres Recht. Streitwert: 15.000 DM. (Markenrecht)
LG Nürnberg-Fürth: "pinakothek.de"
Der Begriff "Pinakothek" steht im deutschsprachigen Raum allgemein für die Bayerischen Gemäldesammlungen. Damit handelt es sich nicht um eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung ohne Kennzeichnungskraft, sondern um einen Namen im sinne des § 12 BGB. (Markenrecht)
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Löschung der (zweiten) Marke "Webspace"
Der Marke "Webspace" fehlte es schon im Zeitpunkt der Eintragung an dem erforderlichen Mindestmaß an Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Die Marke ist daher gemäss § 50 Abs. I Nr. 3 MarkenG zu löschen. (Markenrecht)
OLG Rostock: "mueritz-online"
Auch eine Gebietskörperschaft kann ein Namensrecht geltend machen. (Markenrecht)
LG Düsseldorf: "euro-car-market.de"
Die Publikation von Internetseiten unter einer bestimmten Adresse begründet als solche kein Recht an einer geschäftlichen Bezeichnung i.S.d. § 5 Abs. 1 MarkenG. Die Bezeichnung der Domäne muss vielmehr als Unternehmenskennzeichen i.S.d. § 5 Abs. 2 oder aber als Werktitel i.S.d. § 5 Abs. 3 MarkenG zu werten sein.Voraussetzung für den Werktitelschutz gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG ist, dass der Titel nicht lediglich den Inhalt des Werks bezeichnet, sondern geeignet ist, das damit benannte Werk von anderen zu unterscheiden. Diese Voraussetzung erfüllt die Bezeichnung EURO CAR MARKET nicht, da sie lediglich aus beschreibenden Bestandteilen besteht, die auch in ihrer Kombination nichts anderes als eine Sachangabe darstellen. (Markenrecht)
OLG München: CDBench
Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs auf fremde Inhalte sind dann als unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2, Abs. 4 TDG anzusehen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern, ihre Wirksamkeit jedoch durch einen Zugriff auf entsprechende lnformationsangebote über andere Netzverbindungen mit einem vergleichsweise geringen Aufwand umgangen werden kann. (Markenrecht)
BPatG: Marke "http://www.cyberlaw.de"
Der Wortmarke "http://www.cyberlaw.de" fehlt jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Dem Bestandteil "http://www." allein und der Top-Level-Domain allein kommt innerhalb einer URL keine eigenständige Bedeutung zur Unterscheidung von individualisierbaren Internet-Adressen zu. (Markenrecht)
LG Braunschweig: "Stadtinfo"
Die Verwendung des Begriffes "Stadtinfo" als Link oder Inhaltsverzeichnis auf einer Internet-Homepage verstößt nicht gegen die Rechte des Inhabers einer eingetragenen Marke "Stadtinfo". (Markenrecht)
AG Köln: "Netpack"
Die Verwendung eines englischsprachiges Fachwort in nicht markenmäßiger Weise ist auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn für diesen Begriff bereits ein Markenschutz beantragt worden ist. Der Fahrlässigkeitsvorwurf, keine vorhergehende Internet-Recherche durchgeführt zu haben, reicht allein zur Begründung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens im Sinne des § 1 UWG nicht aus. (Markenrecht)
LG Bremen: Markenverletzung durch Provider (photo-dose.de)
Der Internet-Service-Provider ist jedenfalls dann markenrechtlicher Störer, wenn sein Kunde für den Verletzten nicht erreichbar ist. Er kann bei einer Markenverletzung durch den Domain-Namen eines Kunden den Haftungsausschluss des § 5 Abs. 3 TDG nicht für sich in Anspruch nehmen. (Markenrecht)