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Leitsätzliches

Urteile 2023

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte, generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen. Auch Entscheidung zum Geschmacksmuster- bzw. Designrecht finden Sie hier. 

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

Bitte benutzen Sie auch unsere Suchfunktion!

Zulässige Verwendung eines Stadtwappens - AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2023, Az.: 31 C 129/23

1) Zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verwendung eines Stadtwappens im Zusammenhang mit der Werbung - hier das Wappen der Stadt Dormagen bei angebotenen Betreuungsleistungen.

2) Nicht jede Form der Verwendung eines solchen Wappens kann als Namensanmaßung i. S. von § 12 BGB angesehen werden.

3) Eine Anmaßung ist lediglich dann unbefugt, wenn sie geeignet ist, eine Zuordnungsverwirrung hervorzurufen und die Interessen des Wappenträgers verletzt.

Markenwiderspruch "Hapimag" gegen Logo HFA Hapimag Ferienclub für Aktionäre - EUIPO, Entscheidung vom 13.9.2023 Az.: B 3 166 860

Gemäß Artikel 8 Absatz 5 UMV ist auf Widerspruch der Inhaberin einer eingetragenen älteren Marke im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 UMV die angefochtene Marke auch dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie mit einer älteren Marke identisch ist oder dieser ähnlich ist, ungeachtet dessen, ob die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen werden soll, mit denen identisch oder denen ähnlich oder nicht ähnlich sind, für die eine ältere Marke eingetragen ist, wenn es sich im Falle einer älteren Unionsmarke um eine in der Union bekannte Marke und im Falle einer älteren nationalen Marke um eine in dem betreffenden Mitgliedstaat bekannte Marke handelt und die Benutzung der angemeldeten Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde.

(nicht rechtskräftig)

"Berliner Luft" vs. "BLN Luftkuss" oder "BLN Bio Luftkuss - LG Düsseldorf Beschluss vom 23.01.2023, Az.: 2a O 5/23

1. Zwischen den Zeichen „Berliner Luft“ bzw. „Luft“ und „BLN Bio Luftkuss“ bzw. „BLN Luftkuss“ besteht trotz Warenidentität keine Verwechslungsgefahr. Zwischen den Zeichen besteht nur eine weit unterdurchschnittliche Zeichenähnlichkeit.

2. Eine Prägung der angegriffenen Zeichen durch den Bestandteil „Luft“ ist nicht anzunehmen; dagegen spricht bereits, dass die Silbe „Luft“ mit der Silbe „Kuss“ zu einem Gesamtbegriff – namentlich das Wort „Luftkuss“ – verschmilzt. Von einem Gesamtbegriff ist auszugehen, wenn die Wortkombination einen eigenen Bedeutungsgehalt hat. Der Luftkuss steht für einen symbolisch angedeuteten sowie von den Lippen über die Handfläche gehauchten und größere Distanzen überwindenden Kuss.

 

 

 

Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Berliner Luft" und " BLN Luftkuss" oder "BLN Bio Luftkuss - OLG Düsseldorf Beschluss vom 28.2.2023, Az.: I-20 W 9/23

1) Es fehlt an einer Verwechslungsgefahr zwischen der Verfügungsmarke "Berliner Luft" und den angegriffenen Zeichen der Antragsgegnerin „BLN Luftkuss" und „BLN Bio Luftkuss", wenn diese wie im Antrag abgebildet von der Antragsgegnerin benutzt werden.

2) Der Verkehr erkennt in den Zeichen „BLN Luftkuss" bzw. „BLN Bio Luftkuss" die Verfügungsmarke "Berliner Luft" nicht wieder, weil ein erheblicher Abstand zwischen den Zeichen vorliegt.