Leitsätzliches
Urteile 2005
Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus dem Jahre 2005, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte,generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Internetrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, etc.) fallen.
Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!
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Keine Markenverletzung durch Google-Keyword - LG Leipzig, Urteil vom 08.02.05, Az.: 5 O 146/05
1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.
2. Ob in der Verwendung einer fremden Marke als Google-Keyword eine wettbewerbswidrige Handlung liegt, ist im konkreten Einzelfall zu entscheiden. Eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung ist jedoch in jedem Fall dann zu verneinen, wenn der Marken-Inhaber bei den freien, normalen Suchmaschinen-Ergebnissen unter den ersten Treffern gelistet ist.
vgl. zur Thematik auch unseren aktuellen Beitrag aus dem Januar 2006: Aktuelle Entwicklungen zu Markenverletzungen durch AdWord-Anzeigen durch neue Entscheidung des LG Braunschweig.
Kennzeichenmäßige Nutzung im Rahmen einer Pseudo-Suchmaschine - LG Düsseldorf, 2a 10/05, Urteil vom 30. März 2005
Das LG Düsseldorf bestätigt seine Einstweilige Verfügung vom 19. Januar 2005. Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen.
Der Antragsgegner betreibt im großen Umfang eine Pseudo-Suchmaschine, die Einträge in der Art eines Telefonbuchs nur vortäuscht. Dabei hatte er - ungeprüft - automatisch Inhalte aus dem DMOZ-Verzeichnis verwendet und diese mit AdSense-Anzeigen von Google verbunden, mit denen für Konkurrenten des Markeninhabers geworben wird.
Anmerkung des Sachbearbeiters hier
„Fußball WM 2006“ nur teilweise geschützt - BPatG, Beschluss vom 03.08.05, Az.: 32 W (pat) 237/04
Die erfolgte Markenlöschung wurde teilweise durch das Gericht wieder aufgehoben.
Für die in dem Beschluss wiedergegebenen Waren und Dienstleistungen besteht weiterhin Markenschutz.
Achtung Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Es wird noch eine weitere Instanz vor dem BGH erwartet. Ausserdem bestehen entsprechende Gemeinschaftsmarken.
Bitten lesen Sie zu dem Thema unbedingt unseren Einführungs-Beitrag: FIFA vs. Ferrero - Das WM-Fieber hat längst Einzug ins Werbe- und Markenrecht genommenvon Rechtsanwalt Terhaag.
„WM 2006“ nur teilweise geschützt - BPatG, Beschluss vom 03.08.05, Az.: 32 W (pat) 238/04
Die erfolgte Markenlöschung wurde teilweise durch das Gericht wieder aufgehoben.
Für die in dem Beschluss wiedergegebenen Waren und Dienstleistungen besteht weiterhin Markenschutz.
Achtung Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Es wird noch eine weitere Instanz vor dem BGH erwartet. Ausserdem bestehen entsprechende Gemeinschaftsmarken.
Bitten lesen Sie zu dem Thema unbedingt unseren Einführungs-Beitrag: FIFA vs. Ferrero - Das WM-Fieber hat längst Einzug ins Werbe- und Markenrecht genommenvon Rechtsanwalt Terhaag.
Markenverletzung durch Google-AdWord - LG München I, Beschluss vom 27.10.05, Az.: 9HK O 20800/05
Die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als Google Ad-Word stellt eine Markenrechtsverletzung dar.
vgl. zur Thematik auch unseren aktuellen Beitrag aus dem Januar 2006: Aktuelle Entwicklungen zu Markenverletzungen durch AdWord-Anzeigen durch neue Entscheidung des LG Braunschweig.
Markenverletzung durch Google-AdWord "Impuls" - LG Braunschweig, Beschluss vom 28.12.05, Az.: 9 O 2852/05 (388)
Die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als Google-AdWord stellt eine Verletzungshandlung dar.
AdWords sind im Ergebnis wie Meta-Tags zu behandeln.
Es ist nicht erforderlich , dass der Begriff für den Internetnutzer in sichtbarer Weise mit den Antragsgegnern verknüpft wird. Vielmehr reicht es aus, dass der Begriff dazu verwandt wird, auf die Internetseiten der Antragsgegner hinzuweisen.
Durch die Unterbringung im Quellcode bzw. die Nutzung als Keyword sollen die Suchmaschinen dazu veranlasst werden, bei Eingabe des Wortzeichens durch den Internetnutzer die Homepage des Verletzers auf der Trefferliste bzw. dessen Werbung anzuzeigen, obwohl dieses Wortzeichen als Marke oder Geschäftsbezeichnung einem anderen Inhaber zugeordnet ist.
vgl. zur Thematik auch unseren Beitrag: Aktuelle Entwicklungen zu Markenverletzungen durch AdWord-Anzeigen
Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig, <A
href="http://www.aufrecht.de/5128.html">vgl. Beschlus des OLG Braunschweig.
Einwilligung in Löschung von WM-Marken - LG Hamburg, Urteil vom 25.10.2005, Az.: 312 O 353/05
Bereits durch die Anmeldung von Marken kann eine unlautere Behinderung liegen, zum Beispiel wenn sie gezielt vorgenommen wird.
Dabei ist die Anmeldung aber nicht schon dann unlauter, wenn der Anmelder lediglich weiß, dass ein anderer dieses Zeichen im Inland für gleiche Waren benutzt oder benutzen möchte. Vielmehr müssen besondere Umstände hinzukommen.
Das ist der Fall, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne ausreichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine verwechslungsfähige Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Marke hat eintragen lassen
Bitten lesen Sie zu dem Thema unbedingt unseren Einführungs-Beitrag: FIFA vs. Ferrero - Das WM-Fieber hat längst Einzug ins Werbe- und Markenrecht genommenvon Rechtsanwalt Terhaag.