Leitsätzliches
Urteile 2004
Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus dem Jahre 2004, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte, generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.
Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!
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Kein Markenverletzung durch Google-AdWord? - LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2004, Az.: 312 O 324/04
Keine (Mitstörer-)Haftung eines Suchmaschinenbetreibers für potentielle markenrechtliche Verstöße in AdWord-Werbeanzeigen.
Darüberhinaus setzt nach Auffassung dieser Kammer eine markenmäßige Verwendung voraus, die eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG erst begründen kann, dass der als AdWord benutzte Begriff auch zu sehen ist.
Damit eine Marke zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen des Werbenden eingesetzt werde, d.h. der Verkehr auf Grund der Marke auf die Herkunft der beworbenen Leistungen aus einem bestimmten Betrieb schließt, bedürfe es dieser visuellen Wahrnehmung. (Markenrecht)
vgl. zur Thematik auch unseren aktuellen Beitrag aus dem Januar 2006: Aktuelle Entwicklungen zu Markenverletzungen durch AdWord-Anzeigen durch neue Entscheidung des LG Braunschweig.

Markenrechtlicher Schutz bei Metatags - LG München I, Urteil vom 24. Juni 2004, AZ: 17HK 0 10389/04 -
Das Wort "Impuls" ist im Zusammenhang mit Versicherungsdienstleistungen und -vergleichen kennzechnungskräftig.
Bei einer Verwendung im Quelltext einer so genannten Brücken- oder Weiterleitungsseite im Internet, die mit potentiellen Suchbegriffen per Autodirect-Befehl die frisch gefangenen Internetuser direkt zu einer ganz anderen URL weiterleiten, wendet das Gericht die bisherige Metatag-Rechtsprechung an.
Die Kammer kommt zum Ergebnis, dass die Benutzung einer fremden Marke bzw. geschäftlichen Bezeichnung als Meta-Tag in den Quellcodes von Websites eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkenG darstellt.
Bitte schauen Sie zu diesem Thema unbedingt in unseren Überblick zur bisherigen Metatag-Rechtsprechung...

Die Marke: WM 2006 GERMANY, - Hanseatisches OLG, Urteil vom 31. März 2004, AZ: 5 U 121/03 -
Unabhängig von der Frage, ob eine Eintragung hätte erfolgen sollen, hat der Senat die eingetragenen Marken zu respektieren und bei der Beurteilung der Verwechslungsprüfung zu Grunde zu legen.
Es muss zwar eine rein beschreibende Verwendung des Begriffs "WM Germany 2006" gestattet sein. Im vorliegenden Fall der angegriffenen Werbung hingegen hat man sich aber nicht auf einen zulässigerweise beschreibenden Gebrauch der angegriffenen Bezeichnung beschränkt, sondern diesen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise zur Benennung eines konkreten Produkts und damit markenrechtswidrig als Herkunftsbezeichnung verwendet.
Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird. (Markenrecht)
Bitten lesen Sie zu dem Thema unbedingt unseren Einführungs-Beitrag: FIFA vs. Ferrero - Das WM-Fieber hat längst Einzug ins Werbe- und Markenrecht genommenvon Rechtsanwalt Terhaag.