Leitsätzliches
Urteile 2003
Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus dem Jahre 2003, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte, generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.
Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Was ist eine ABmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!
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Beweiserleichterung für Gegner BGH, Urteil vom 30. September 2003, AZ.: X ZR 114/00
Die beweisbelastete Partei kann nach Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet sein, dem Prozessgegener gewisse Informationen zur Erleichterung seiner Beweisführung zur Verfügung zu stellen. (Markenrecht)

"holzmann-Bauberatung.de" der jüngere darf seinen Namen benutzen - Hanseastisches OLG, Urteil vom 25. September 2003, AZ.: 5 U 178/02 -
Um Verwechselungen zwischen Gleichnamigen im Internet zu vermeiden darf der jüngere Namensträger seinen Namen benutzen, solange er im Rahmen des Zumutbaren alles erforderliche und geeignete tut. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 4. September 2003, AZ: I ZR 44/01, - Blickfangartige Werbung (k)ein Farbmarken-Verstoß
Wie bei allen anderen Markenformen auch kann das Recht aus einer abstrakten Farbmarke durch Werbeanzeigen nur dann verletzt werden, wenn die Farbe darin vom verständigen Durchschnittsverbraucher als Herkunftshinweis verwendet wird. Den Farben einer Anzeige wird der Verbraucher allerdings nur ausnahmsweise einen Hinweis auf die Herkunft der beworbenen Leistung annehmen.
Die Farbe "Magenta" wird allerdings von zumindest annähernd 70% der Bevölkerung mit einem Hinweis auf die Telekom verbunden. Ihre mobile Konkurrentin darf daher eine diesem Farbton sehr ähnliche Farbe nicht in einer Anzeige benutzen, in der auch im Übrigen eine Verbindung zur Telekom geschaffen wird. Mit dem sehr allgemein gefassten Unterlassungsantrag scheiterte der rosa Riese aber auch vor dem BGH. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 28. August 2003, AZ: I ZR 257/00 - Kinder Kram für Haribo
Aus einem rein beschreibenden Begriff (hier: "Kinder" für die Waren "Schokolade"), dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt, kann der Schutz des Stammbestandteils einer Zeichenserie nur abgeleitet werden, wenn sich aufgrund der wiederholten Verwendung des Stammbestandteils dieser im Verkehr i.S. von § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat.Dem Wortbestandteil "Kinder" einer farbigen Wort-/Bildmarke fehlt für die Ware "Schokolade" wegen der ausschließlichen Beschreibung der Abnehmerkreise jegliche Unterscheidungskraft. Dieser Wortbestandteil kann daher aus Rechtsgründen keine Prägung des Gesamteindrucks der Wort-/Bildmarke bewirken. (Markenrecht)

BGH, Beschluss vom 28. August 2003, AZ: I ZB 26/01, - Markennutzung im Internet
Für die Frage, ob eine als Marke angemeldete Wortfolge bereits beschreibend verwendet wird, können auch Verwendungsbeispiele aus dem Internet herangezogen werden. Der BGH empfiehlt in diesem Fall den Ausdruck und die Kennzeichnung der entsprechenden Webseiten. Allerdings müssen alle Verwendungsbeispiele in das Verfahren explizit eingeführt werden, so z.B durch Schriftsatz oder Vorlage nebst Protokollierung in der mündlichen Verhandlung. (Markenrecht)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2003, Az 20 U 21/03 - Kenzeichnungskraft des Wortes Impuls sowie dessen Verwendung als Metatag Keyword
1. Dem Wort "Impuls" kann für Versicherungsvergleiche eine Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden.
2. Dass es sich hierbei um einen Begriff des allgemeinen Sprachgebrauch handelt schwächt die Kennzeichnungskraft für den Versicherungsbereich nicht.
3. Die Verwendung des Wortes "Impuls" im html-Code, etwa als Meta-Tag, die bewirkt, dass die Internetseite der Beklagten bei Eingabe von "Impuls" als Suchwort von Suchmaschinen als Treffer aufgeführt wird, stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung der Unternehmensbezeichnung der Klägerin im Sinne von § 15 MarkenG dar. (Markenrecht)
Achtung: Gegen den klageabweisenden Teil 3, der Verwendung des kennzeichnungskräftigen Begriffs "Impuls" im Quelltext/ als Meta-Tag "Keyword", wurde unterdessen erfolgreich beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt! Insofern ist in diesem Zusammenhang noch Höchstrichterliches zu erwarten...
Mai 2006: Entscheidung des BGH liegt mittlerweile vor!

BGH, Urteil vom 26. Juni 2003, AZ: I ZR 296/00 – maxem.de
Der BGH bestätigt die langjährige Entscheidungspraxis der Instanzengerichte: "Bereits in der Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name liegt eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts derjenigen, die diesen bürgerlichen Namen tragen." Außerdem stellen die Richter klar, dass im Internet ebenso wie außerhalb ein Pseudonym erst dann namensrechtlichen Schutz erhält, wenn der Verwender unter diesem Namen im Verkehr bekannt ist, also mit diesem Namen Verkehrsgeltung besitzt. (Markenrecht)

OLG Köln, Beschluss vom 12. Juni 2003, AZ: 6 W 35/03 – Auskunftserteilung im Markenstreit
Ein auf Auskunftserteilung gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist als Vorwegnahme der Hauptsache grundsätzlich unzulässig. (Markenrecht)

BGH, Beschluss vom 5. Juni 2003, AZ: I ZB 44/02 - Internet-Recherche zur Begründung "beschreibender Begriff"
Das Ergebnis einer Internet-Recherche, etwa über die Suchmaschine Google, kann zur Begründung einer Entscheidung in einem Markenlöschungsverfahren herangezogen werden. (Markenrecht)

BGH, Beschluss vom 5. Juni 2003, AZ: I ZB 43/02 - beschreibende Begriffe
Zur Begründung, ob ein Begriff glatt beschreibend ist oder nicht, können auch Patentschriften herangezogen werden, die den Begriff in beschreibender Art nutzen. Ein Zeichen kann nicht für den Bereich eingetragen werden, in dem es im allgemeinen beschreibend genutzt wird. (Markenrecht)

OLG München, Urteil vom 5. Juni 2003, AZ.: 29 U 1886/03 - Waren in Verkehr bringen
Hat ein Markeninhaber einer deutschen Marke eine Ware mit seiner Marke bereits im Raum der EU in den Verkehr gebracht, kann er von Dritten die Nutzung der Marke mit dieser Ware nicht mehr untersagen (§ 24 MarkenG). Eine Ware ist auch dann "in den Verkehr gebracht", wenn sie dem Spediteur eines Käufers in einem EU-Start übergeben wird. (Markenrecht)

Oberlandesgericht München, Urteil vom 15. Mai 2003, AZ.: 29 U 2101/03 - Mineralwasser
Ein Markeninhaber kann Dritten die Benutzung seiner Marke nicht verbieten, wenn er selbst oder mit seiner Zustimmung ein Dritter die Waren unter dieser Marke in der EU-Gemeinschaft in Verkehr gebracht hat (markenrechtlicher Erschöpfungsgrundsatz). Wer sich auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen möchte, muss die relevatenen Tatsachen dazu darlegen und beweisen. (Markenrecht)

KG Berlin, Urteil vom 4. Mai 2003, Az. 5 U 335/02 - Kennzeichnungskraft der Internet-Domain "arena-berlin.de"
Zum Schutz der Kennzeichnung durch die Internet-Domain "arena-berlin.de" Die Nutzung der Internet-Domain "arena-berlin.de" ist sowohl von originärer Kennzeichnungskraft geprägt als auch eine erkennbar unternehmensindividualisierende, den Unternehmensträger kennzeichnende und nicht nur gattungsmäßige Verwendung der Domain-Bezeichnung. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 10. April 2003, AZ: I ZR 276/00 - Tupperware
Das Zeichen "Leifheit Top Party" stellt keine Rufausbeutung eines marken- und kennzeichenrechtlich nicht geschützten Zeichens "Tupperparty" oder "Tupperwareparty" dar. (Markenrecht)

OLG Hamm, Urteil vom 1. April 2003, AZ:4 U 157/02, aldi ./. aldireisen.de
Die Supermarktkette setzt sich im Wesentlichen durch. Überragende Marktdurchsetzung des Wortes Aldi. Geschäfte zu 100 % (!) bekannt. (Markenrecht)

OLG Frankfurt, Urteil vom 27. März 2003, AZ: 6 U 13/02 - amex.de
Sehr bedenkliche Entscheidung des OLG Frankfurt.Hiernach regel § 12 BGB, bezogen nunmaldie private Nutzung von Domains, waehrend ueber das Markengesetz die geschaeftliche Nutzung von Domains abschliessend geregelt werde. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 20. März 2003, AZ: I ZR 60/01 – AntiVirus
Eine Verwechslungsgefahr zwischen einer kennzeichenmäßig genutzten Sachangabe ("AntiVirus") und der an einer freihaltungsbedürftigen Sachangabe angelehnten Klagemarke ("AntiVir") besteht aus markenrechtlichen Gründen nicht. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 13. März 2003, AZ: I ZR 122/00 – CityPlus
Der BGH trifft noch keine Entscheidung darüber, ob die Telefontarifbezeichnung "City-Plus" mit "D2-BestCity" und "D2-BestCityPlus" verwechslungsfähig ist. Bei diesen zusammengesetzten Zeichen ist entscheidend, wieweit der übereinstimmende Bestandteil den Gesamteindruck prägt. Da das Klagezeichen nur aus dem übereinstimmenden Teil besteht, ist auch eine durch Benutzung erworbene Kennzeichnungskraft des Klagezeichens zu berücksichtigen. Die Bekanntheit des Zeichens wird durch das Berufungsgericht zu prüfen sein. (Markenrecht)

OLG Hamburg, Urteil vom 6. März 2003, AZ.: 5 U 227/01- Corny gegen kinder country
Oder auch: Müsliriegel gegen VollmilchschokoladenriegelDer BGH stellt fest, dass es derzeit eine so große Anzahl unterschiedlicher Müsliriegel gibt, dass der Verbraucher den in einem Werbespot gezeigten überdimensionalen Getreideriegel nicht automatisch mit einem bestimmten Müsliriegel identifiziert. Insofern lag in der Aussage "Hätten wir kinder country zäh wie Gummi oder staubtrocken gemacht, sollten Büros besser im Freien sein." keine vergleichende Werbung.Die Richter des BGH sahen darin auch keine allgemein herabsetzende Äußerung über Getreideriegel. Als angesprochene Verbraucher meinten sie, darin keine in unangemessener Weise abfällige, abwertende oder unsachliche Äußerung zu erkennen. (Markenrecht)

OLG Hamburg, Urteil vom 27. Februar 2003, AZ.: 3 U 169/01 - Keine Markenbenutzung bei Kreuzungsbezeichnung von Hunden
Der Name einer Hunderasse, der auch als Marke eingetragen ist, kann dennoch unter bestimmten Umständen als Bezeichnung für Hunde derselben Rasse oder von solchen Hunden, die von einem Zuchthund des markenhaltenden Züchters abstammen, genutzt werden. (Markenrecht)

BPatG, Beschluss vom 27. Februar 2003, AZ: 33 W(pat) 03/02 - Oddset ist beschreibender Begriff
Oddset ist inzwischen ein Begriff der Alltagssprache, der deshalb allein nicht zur Begründung einer markenrechtlichen Kollision führt. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 25. Februar 2003, AZ.: X ZR 180/99 - Keine "erfinderische Tätigkeit"
An der für die Eintragung eines Patents erforderlichen "erfinderischen Tätigkeit" fehlt es, wenn am Prioriätstag (= Tag des Eingangs der Anmeldung beim Patentamt) das Problem und seine Lösung im Wesentlichen in der Fachwelt bereits bekannt ist. (Markenrecht)

LG München I, Urteil vom 20. Februar 2003, AZ.: 17HK O 17818/02 - freundin vs. freundin-online
Der Titel einer Zeitschrift, die seit mehr als 30 Jahre 14-tätig erscheint und sich im Prinzip an alle Personen, die der deutschen Sprache mächtig sind, richtet, wird als "bekannter Titel" iSd Markengesetzes gewertet. Demnach ist jede geschäftliche Tätigkeit, auch eine solche in einer völlig anderen Branche, unter dem verwechslungsfähigen Titel zu unterlassen. Das LG München I setzt die gängige Rechtsprechung, der Zusatz "-online" sei kein kennzeichnungskräftiger Zusatz, fort. "Freundin" ist mit "freundin-online" verwechslungsfähig. (Markenrecht)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Februar 2003, Az.: 6 U 1/02 - zwilling.de Schadenersatz
Schadensberechnung bei rechtswidriger Domainnutzung - fiktive Lizenzgebühr - hier wegen zwilling.de - Bekanntheit der Marke... (Markenrecht)

OLG München, Beschluss vom 11. Februar 2003, AZ.: 33 O 13/99/03 - Medienpreistitel ist markenrechtsfähig
Auch die (regelmäßige) Durchführung eines Modelcontests kann Titelschutzrechte begründen."Das Gesicht - Your Face Award 2003" ist mit dem älteren Titel "New Faces Award" verwechslungsfähig. Als kennzeichnungskräftig wird der Bestandteil "Faces Award" angesehen, dem deutschsprachige Teil "Das Gesicht" kommt als bloße Übersetzung des kennzeichnungskräftigen Bestandteils keine eigenständige und abgrenzende Bedeutung zu. (Markenrecht)

LG Düsseldorf I, Urteil vom 7. Februar 2003, AZ.: 38 O 144/02 - bigben.de ./. bigben Interactive S.A.
Ein Markeninhaber kann grundsätzlich nicht gegen eine Domain als solche, die vor Entstehung des Markenrechts registriert wurde, vorgehen, da bei der Domain-Registrierung keine Beeinträchtigung des Markenrechts vorlag. Die Nichtbenutzung einer Domain ist grundsätzlich nicht als markenrechtlich bewertbares Fehlverhalten anzusehen. (Markenrecht)

OLG München, Urteil vom 30. Januar 2003, AZ.: 6 U 4546/01 - Geschmacksmusterveränderung
Vorsicht bei der Veränderung oder Anlehnung an geschmacksmusterrechtlich geschützte Waren: die "Bärchenleuchte" wird nicht zu einem anderen Leuchtbär, wenn ihr lediglich eine Schleife "umgebunden" wird. (Markenrecht)

OLG München, Urteil vom 23. Januar 2003, AZ: 29 U 4096/02 - Obelix ./. Mobilix
"Obelix" ist so verwechslungsfähig mit "Mobilix", dass "Mobilix" nicht mehr im geschäftlichen Verkehr genutzt und die entsprechende Marke aus dem deutschen Markenregister gelöscht werden muss. Die Richter des OLG München hoben damit die Entscheidung des LG München I auf, die die Verwechslungsgefahr noch verneint hatten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde nicht angenommen, eine Revision ist daher unmöglich. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 23. Januar 2003, AZ: I ZR 171/00 - Winnetou´s Rückkehr
Der Urheberrechtsschutz ist zeitlich begrenzt - aber auch nach Ablauf dieser Frist gelten Titelschutzrechte fort. Es kommt allein darauf an, ob der Titel weiterhin Unterscheidungskraft besitzt und benutzt wird. Die Kennzeichnungskraft des Titels "Winnetou" ist jedoch unterdurchschnittlich gering, so dass ein Film mit dem Titel "Winnetou´s Rückkehr" seine Rechte nicht verletzt. (Markenrecht)

BGH, Urteil vom 23. Januar 2003, AZ: I ZR 18/01 – Cartier-Ring, Umfang markenrechtlicher Auskunftsansprüche
Wer eine Markenverletzung begeht, ist zur Auskunft über den Umfang derselben verpflichtet, damit der Verletzte den ebenfalls gegebenen Schadenersatzanspruch beziffern kann. Der Auskunftsanspruch verpflichtet auch zur Vorlage von Unterlagen und kann im Einzelfall auch eine Pflicht begründen, Zweifel über den Vorlieferanten durch Nachfrage bei den in Betracht kommenden Lieferanten aufzuklären. (Markenrecht)

OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Februar 2003, AZ: 6 U 132/01 - viagratip.de DeNic als Vergabestelle nicht Störer
Nachdem das LG Frankfurt noch die DENIC als Störerin für die mit der Registrierung der Domains viagratip.de und anderen verantwortlich sah, heben die Richter des OLG Frankfurt das Urteil der Vorinstanz auf.Das OLG meint, die Markenverletzung sei hier nicht so offensichtlich, dass eine Prüfungspflicht der DENIC bei der Vergabe ausnahmsweise vorgelegen hätte.Witziges Detail: Beide Gerichte beziehen sich in ihren Urteilsbegründungen auf die BGH-Entscheidung ambiente.de, kommen aber bei der Auslegung des BGH-Urteils zu völlig anderen Ergebnissen... (Markenrecht)

LG Frankfurt, Urteil vom 15. Januar 2003 - AktZ 2/6 O 374/02 - (hockeystore.de) glatt beschreibene Domains
Fehlt es, weil eine Begrifflichkeit (hier: hockeystore.de) "glatt beschreibend" ist, an jeder Kennzeichnungskraft für die vermeintlich geschützen Waren und Dienstleistungen, ist beim dem Rückgrift auf das UWG äußerste Zurückhaltung geboten...(Markenrecht)