Urteile zum Thema "Designrecht"
Hier finden Sie aktuelle und wichtige Urteile zum Geschmacksmusterrecht! Das Geschmacksmuster schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Diese Erscheinungsform resultiert aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder den Werkstoffen des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung (Verkörperung eines schöpferischen Gedankens).
Schutzvoraussetzung für die Erteilung eines Geschmacksmusters sind Neuheit und Eigenart.
Verletzt ein Dritter das Geschmacksmuster, kann sich der Inhaber mit Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Unterlassungsklage gegen den Verletzer wehren. Unsere Datenbank mit Urteilen zum Geschmacksmusterrecht soll Ihnen einen ersten Eidruck verschaffen, wie die Rechtsprechung mit dem Thema Geschmacksmuster umgeht.

Terhaag & Partner erwirkt erneut einstweilige Verfügung gegen eine Nachahmung eines Designs (Strickpullover) LG Düsseldorf, Beschluss v. 17.11.15, Az.: 14c O 166/15
Eine von unserer Kanzlei erwirkte einstweilige Verfügung wegen der Übernahme eines fremden Designs - hier in Form eines Strickpullovers.
Die Entscheidung ist rechtkräftig - siehe zum Ausgang des Verfahrens: www.aufrecht.de/8509.html