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FAQ Hilfe bei Sanego Bewertung

Hilfe bei Sanego Bewertung - FAQ

1. Was sind Bewertungsportale überhaupt?

Bewertungsportale  sind  Seiten im Internet,  auf  denen Jedermann Äußerungen und Bewertungen abgeben kann. Nach Umfragen nutzen etwa 80% aller Internetuser Bewertungen zur Orientierung. Schätzungen zufolge sind allerdings 50% aller Bewertungen gefakt. Direkt zu unseren Angeboten (Bewertungs-Check und Reputations-Checkkommen Sie hier.

2. Ist es erlaubt, dass mich Sanego als Arzt oder Zahnarzt ungefragt mit meinen Daten nennt?

Ja, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) muss man als Arzt oder Zahnarzt tolerieren, dass man bei Sanego aufgeführt wird.

3. Muss ich auch unzulässige Bewertungen bei Sanego hinnehmen?

Nein, unzulässige Meinungsäußerungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen und Verleumdungen müssen Sie als Arzt oder Zahnarzt nicht hinnehmen und können sich dagegen wehren.

4. Was mache ich gegen eine abwertende Benotung bei Sanego?

Nach einem Urteil des OLG München müssen auch die Noten gelöscht werden, wenn die negative Bewertung selbst ungerechtfertigt war.

5. Brauche ich einen Anwalt zum Entfernen oder Löschen von Bewertungen bei Sanego?

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine vorherige anwaltliche Prüfung der Bewertung sinnvoll und eine anwaltliche Löschungsaufforderung wesentlich effektiver ist. Gleichwohl können sich Ärzte und Zahnärzte natürlich auch selbst bei Sanego beschweren.

6. Haftet das Portal oder der Bewerter?

Wir beraten Sie im jeweiligen Einzelfall, welches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgversprechend ist. Je nach Fallkonstellation haften sowohl das Portal als auch der Bewerter.

7. Was mache ich bei anonymen Bewertungen?

Es wird dann vorerst nur das Portal in Anspruch genommen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof besteht aber bisher kein Anspruch gegen das Portal auf Auskunft, wer hinter der Bewertung steckt. Im Löschungsverfahren oder einem etwaigen Klageverfahren auf Löschung gegen das Portal kann der Patient aber genannt werden. 

8. Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Häufig tritt die für Ihre Praxis abgeschlossene Rechtsschutzversicherung für die Kosten ein. Nach einem Urteil des AG Köln ist es auch möglich, die Kosten des Löschungsverfahrens gegen das Portal auf den Bewerter abzuwälzen. 

9. Kann ich eine zweifelhafte Bewertung von Ihnen prüfen lassen?

Ja, hierzu bieten wir unseren Bewertungs-Check an: Rufen Sie uns unverbindlich an (0211-16888600) oder senden Sie uns die Bewertung per E-Mail an anwalt@aufrecht.de. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten geben. Kosten entstehen Ihnen erst dann, wenn wir gegen eine Bewertung für Sie vorgehen.

10. Ich habe keine Zeit für Social Media und Bewertungsportale? Was können Sie für mich tun?

Kein Problem, hierzu bieten wir unseren Reputations-Check an: Senden Sie uns einfach eine E-Mail an anwalt@aufrecht.de. Wir prüfen dann unverbindlich für Sie, ob auffällige Bewertungen vorliegen. Mögliche Kosten entstehen Ihnen nur dann, wenn wir für Sie gegen eine Bewertung vorgehen sollen.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie finden es hier.

11. Wo finde ich weitere Informationen und Links zum Thema Bewertungen löschen?

Weitere Informationen zu Sanego und negativen Bewertungen

Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann im Rheinischen Zahnärzteblatt

Übersicht zu Sanego und Löschung von Bewertungen

Update Bewertungsportale - Beitag von Dr. Herrmann im Rheinischen Zahnärzteblatt

<media 6450 - external-link-new-window "Interview Rechtsanwalt Dr. Herrmann zu Bewertungsportalen und Löschungen">Interview mit Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann zu Arzt-Bewertungen  in der Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie</media>

Beitrag von Dr. Herrmann zu Bewertungsportalen in der Zeitschrift ZMK - Zahnheilkunde Management Kultur