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Aktuelle Informationen der Kanzlei per RSS-Feed

Seit vielen Jahren bietet Ihnen unsere Kanzlei aktuelle Beiträge und Urteile aus den Bereichen Onlinerecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Daten- und Jugendschutzrecht.

Nunmehr und auf vielfachen Wunsch möchten wir Ihnen unsere stets aktuellen Beiträge sowie die neusten Urteile aus unserer über 1.600 Entscheidungen umfassenden Urteilsdatenbank auch als RSS-Feed zur Verfügung stellen. Auf diese Weise können Sie sich schnell und einfach über die neuesten Entwicklungen im Internetrecht informieren.

Unser RSS-Feed wird laufend aktualisiert und enthält eine Überschrift und Zusammenfassung der neuesten Beiträge und Gerichtsentscheidungen. Unseren RSS-Feed finden Sie hier:

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Wie kann der aufrecht.de RSS-Feed gelesen werden?

Um unseren RSS-Feed lesen zu können, nutzen Sie einfach einen der verbreiteten RSS-Newsreader (z. B.: RSS Reader brought to you by Intel, Firefox Sage, Rocketinfo Desktop, Opera 8.0; eine Übersicht über die gängigen RSS-Reader finden Sie auch unter www.rss-verzeichnis.de/rss-reader.php).

Oder nutzen Sie einfach die Möglichkeit, unseren RSS-Feed in Ihre personalisierte Google-Startseite oder in Ihr Windows Vista einzubinden.

Unsere Nutzungsbedingungen

Die Nutzung unseres RSS-Feeds ist jedermann erlaubt. Eine kommerzielle Nutzung bedarf unserer vorherigen Genehmigung. Bitte sprechen Sie uns einfach an, falls Sie unseren RSS-Feed in Ihren Internetauftritt integrieren möchten.

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