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Medienrecht

Das Medienrecht ist ein weites und dynamisches Feld. Seine Wurzeln hat es im klassischen Presse-, Äußerungs- und Bildrecht, also bei Fragen zur Zulässigkeit einer Veröffentlichung durch die Medien. Durch das Internet hat das Medienrecht naturgemäß immer mehr an Bedeutung gewonnen und betrifft nun jegliche Veröffentlichungen im Netz.

Dort kommt es – gerade in sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, WhatsApp oder Instagram – täglich zu teils schweren Rechtsverletzungen durch Äußerungen und der Verbreitung von Bild- und Videomaterial. Auch Unternehmen sehen sich immer Angriffen auf ihre Reputation ausgesetzt, sei es durch negative Bewertungen, Shitstorms oder rufschädigende Veröffentlichungen in Blogs und anderen Social-Media-Diensten. Auch Fragen zum Influencer-Marketing stellen sämtliche Akteure und die Rechtsprechung immer wieder vor neue Herausforderungen.

Eine große Rolle spielen auch Fragen des Jugendschutzes, zum Telemedien- und Rundfunkrecht sowie nicht zuletzt auch zum Urheber- und Markenrecht.

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst im Medienrecht insbesondere:

  • Rechtsdurchsetzung bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht
  • Reputationsmanagement (z.B. Rechtsdurchsetzung bei negativen Bewertungen, Social-Media-Veröffentlichungen, Blogeinträge und Berichte)
  • Foto- und Bildrechte (z.B. Recht am eigenen Bild, Vertragsgestaltungen); Kunsturheberrecht
  • Rechtsdurchsetzung bei digitaler Gewalt im Internet (z.B. Hatespeech, Cybermobbing, Shitstorm)
  • Beratung zum Influencer-Marketing (z.B. Akteure und Unternehmen, Vertragsgestaltungen)
  • Beratung zum Jugendschutz sowie zum Telemedien- und Rundfunkrecht
  • Medienvertragsrecht (z.B. Lizenz- und Werbeverträge, Künstler- und Agenturverträge)