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Namensrecht - Namen schützen lassen

Namen schützen lassen

Der Begriff Namensrecht erfasst nicht nur das Recht den eigenen Namen als natürliche oder juristische Person zu führen. Vom Namensrecht umfasst ist auch der Schutz gegen den unbefugten Gebrauch des Namens. Aus dem Namensrecht kann außergerichtlich und gerichtlich vorgegangen.

Schutz kann beansprucht werden für den Namen einer natürlichen Person, für Berufs- oder Künstlernamen, das Pseudonym, juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen sowie für Geschäftsbezeichnungen und Kennzeichen.

Eingriff in das Namensrecht – Anspruch auf Unterlassung

Der Schutz des Namensrechts wird in Fällen der Namensleugnung verletzt. Unter Namensleugnung ist die Nichtanerkennung des Namens des Berechtigten zu verstehen. Hiervon zu unterscheiden ist ein Eingriff in das geschützte Namensrecht durch eine Namensanmaßung.

Man spricht von einer Namensanmaßung, wenn ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht. Durch Verwendung des gleichen Namens kann dann eine Zuordnungsverwirrung entstehen die in den Schutz des Namenrechts eingreift. Dies kann beispielsweise durch Registrierung einer Domain bei der dafür zuständigen Denic eG erfolgen, vgl etwa die Entscheidung des BGH zu maxem.de

Es ist verboten zu suggerieren, der Namensträger hätte dem Gebrauch seines Namens z. B. für eine Ware oder Dienstleistung zugestimmt. Um in einem solchen Fall den eigenen Namen zu schützen, ist ein Gang zu einem erfahrenen Anwalt unerlässlich. Bei einer Verletzung des Namensrechts besteht ein Anspruch auf Unterlassung sowie möglichweise ein Anspruch auf Schadensersatz.

Wie kann ich meinen Namen schützen lassen?

Wird begehrt den eigenen Namen schützen zu lassen, so kann dies durch Eintragung einer Marke erfolgen. Der Name einer Firma, eines Unternehmens oder eines Produktes kann für bestimmte Waren und Dienstleistungen in unterschiedlichen Klassen beim deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) oder im Falle einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien eingetragen werden. Der Schutz für den Namen kann durch Eintragung einer Wortmarke oder Wort-/Bildmarke (Logo) erlangt werden.
Bei den notwendigen Formalitäten, der Recherche, der Korrespondenz mit dem Amt oder bei Widersprüchen helfen wir Ihnen gern.

Wenn Sie noch Fragen zum Namensrecht haben oder Ihren Namen schützen lassen wollen, dann können Sie sich selbstverständlich an unsere Kanzlei wenden. Mehr Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie unter:
www.aufrecht.de/rechtsanwalt/markenrecht.html

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