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Jugendgefährdende Inhalte

Jugendgefährdende Inhalte

Das Angebot im Internet ist vielfältig und gerade bei jugendgefährdenden Inhalten gibt es eine ganze Menge rechtlicher Fallstricke.

Fallstrick Jugendschutzrecht - wir behalten für Sie den Überblick

Post-Ident-Verfahren mit Hardware-Dongle oder bloßer Check der Personalausweis-Nummer? Was darf ich vor der Alterskontrolle auf der Startseite (gerade noch) zeigen? Wie werden die AGB erstellt und wirksam einbezogen? Brauche ich zwingend einen Jugendschutzbeauftragten? Wo stelle ich meine Server auf? Diese und andere vor allem praktische Fragen beantworten wir Ihnen im Rahmen unserer Tätigkeit als als Rechtsanwälte  bzw. im Zusammenhang damit, falls Sie keinen brauchen.

Jugendschutzbeauftragter kann - ähnlich wie beim Datenschutzbeauftragten - auch einer Ihrer Mitarbeiter sein.  Das Gesetz fordert etwas pauschal "die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde" des Beauftragten. Durch die in den letzten Jahren verschärften Anforderungen in den neuen Gesetzen und den vagen Vorgaben der  ist es allerdings nicht leicht, hier eine klare Linie zu finden. Wegen des starken Bezugs zu rechtlichen Themen ist juristische Ausbildung daher dringend zu empfehlen.

In der Regel bieten wir unsere Tätigkeit gegen eine faire monatliche Pauschale an, die sich in erster Linie nach der Anzahl der Domains richtet, aber natürlich auch von der Menge der anfallenden Fragen und Veränderungen auf der Site abhängt. Zuvor wird eine angsprüfung durchgeführt, die eventuellen Änderungsbedarf aufzeigt. Hierzu gehört in der Regel auch die Erstellung/Prüfung der AGB und eine "Testanmeldung", um das gesamte Verfahren als Probekunde kennenzulernen.

Kompetente Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt im Jugendschutzrecht

Selbstverständlich können Sie uns dann direkt als Ansprechpartner für Jugendschutzfragen auf Ihrer Site benennen.

Typische rechtliche Fragen rund um den Jugenschutz:

  • Ist für mein Angebot ein Jugenschutzbeauftragter notwendig oder sinnvoll?
  • Strafbarkeit des Angebots und der Versendung bestimmter Produkte
  • Alterverifikationssysteme
  • Freiweillige Selbstkontrolle FSK
  • Versand und Verkauf von Porno, Tabak, Alkohol
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
  • Gestaltung des Online-Angebots
  • Vermeidung von Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeiten
  • Jugendschutzgesetz

Wir blicken auf langjährige rechtliche Erfahrung im Jugendschutzrecht zurück. Wenn Sie Hilfe brauchen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen uns an. Über die Kosten unserer Beratungsleistungen klären wir Sie zu Beginn des Telefonats gerne auf oder teilen Ihnen diese auf Anfrage mit.