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Werbung mit Preisvergleichen

Vorsicht bei Werbung mit Preisen! Preisvergleiche und Wettbewerbsrecht

Bekanntlich ist der Preis ein nicht unerheblicher Entscheidungsfaktor beim Kauf eines Produkts. Daher verwundert es nicht, dass die Werbung mit Preisvergleichen nach wie vor zu den beliebtesten Werbestrategien zählt. Übliche Spielarten sind der Vergleich eigenen früheren Preisen, mit dem Herstellerpreis oder sogar mit dem der Konkurrenz.

Rechtliche Fallstricke bei der Werbung mit Preisvergleichen

Solche Kampagnen sind nach dem deutschen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht grundsätzlich möglich. Wegen des indes nicht von Hand zu weisenden Irreführungspotentials unterliegt ihre rechtliche Zulässigkeit jedoch sehr engen Grenzen. Der Klassiker der anerkannt unzulässigen Preiswerbung ist etwa die kurzfristige Heraufsetzung eines Preises, um sodann mit dessen Reduzierung zu werben. Auch die beliebte Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers („UVP“) ist nicht unproblematisch. So ist vielfach entschieden worden, dass etwa der empfohlene Preis auch zum Zeitpunkt der Werbung noch aktuell sein muss. Besonders strenge Maßstäbe gelten bei der Werbung mit Preisen der Konkurrenz. Hier ist insbesondere genauestens darauf zu achten, dass die verglichenen Waren auch tatsächlich identisch sind und die Vergleichsgrundlage hinreichend deutlich gemacht wird.

Kompetente Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt im Wettbewerbsrecht

Planen Sie selbst eine Werbekampagne? Gerne sind wir Ihnen bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Angebote behilflich. Oder haben Sie wegen vermeintlich wettbewerbswidriger Werbung eine Abmahnung von der Konkurrenz erhalten? Auch hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, prüfen die erhobenen Ansprüche und wehren diese sodann für Sie ab.

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