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Fotorecht und Bildrecht

Foto- und Bildrecht

Fotorecht und Bildrecht erfahren gerade im Zeitalter digitaler Fotografie und des schier unendlichen Verbreitungsmöglichkeiten durch Weitergabe auf Datenträgern oder Kopieren im Internet eine große Bedeutung. Allerdings werden Vervielfältigungen von Fotos und Bildern oftmals unter Missachtung des Urheberrechts vorgenommen. Insofern ist es wichtig, effektiv gegen unberechtigte Bildnutzung vorzugehen, um derartige Rechtsverstöße schnell und effizient abzustellen.

Fotos: Schutz durch das Urheberrecht

Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Letztlich kommt es auch nicht darauf an, ob das Foto unter besonderem hohem Aufwand zustande gekommen ist, wie es beispielsweise bei Produktfotos für Werbung der

Fall ist, oder ob es sich um einen Schnappschuss handelt.
Es ist auch nicht nötig, für den Schutz von Fotos durch das Urheberrecht noch gewisse Formalitäten zu beachten, wie es beispielsweise im Markenrecht der Fall ist. Nicht einmal die Verwendung eines Copyright-Zeichens ist notwendig.

Fotorecht und Bildrecht: Lizenzvertrag

Selbstverständlich kann der Urheber von Fotos oder Bildern auch Dritten Nutzungsrechte oder Verwertungsrechte einräumen. Dies sollte möglichst schriftlich durch entsprechende Lizenzverträge geschehen.

Recht am eigenen Bild

Oftmals wird man als Anwalt im Rahmen der Beratung im Urheberrecht gefragt, ob man auch als Person, die auf einem Foto abgebildet ist, Rechte hat. Natürlich, allerdings werden diese nicht durch das klassische Urheberrecht, sondern durch das Recht am eigenen Bild bzw. das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt.

Eigene Fotografie im Internet entdeckt?

Wenn Sie ein von Ihnen gefertigtes Bild bzw. ein Foto entdecken, was oftmals im Internet, zum Beispiel auf der Internet-Plattform ebay, der Fall ist, sollten Sie nicht zögern, dieses Verhalten zu unterbinden. Durch die unerlaubte Verwendung von Fotos und Bildern, die oftmals unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand produziert werden, entsteht den Betroffenen in der Regel ein nicht unerheblicher Schaden.

Ansprüche und Rechtsschutz

Die unerlaubte Verwendung von Fotos und Lichtbildern löst diverse Ansprüche des Rechteinhabers aus, die allerdings oftmals der Durchsetzung durch einen Anwalt bedürfen, da das Urheberrecht zum einen in vielen Bereichen sehr komplex ist, zum anderen ist eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Urheberrecht ohne Anwalt faktisch nicht möglich.
Die Hauptansprüche des Urhebers bei unerlaubter Benutzung von Fotos oder Bildern durch Dritte sind Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Meist wird der Verwender im Rahmen der außergerichtlichen Abmahnung zunächst auf sein Fehlverhalten hingewiesen und aufgefordert, dies abzustellen. Tut er dies nicht, kann gegen ihn im Rahmen einer einstweiligen Verfügung oder auch im Wege der Unterlassungsklage vorgegangen werden.
Neben Ansprüchen auf Unterlassung bestehen bei unberechtigter Bildnutzung in der Regel auch Ansprüche auf Schadensersatz im Rahmen sogenannter fiktiver Lizenzgebühren. Gerade bei Fotografen soll dies ausgleichen, dass diese für die unberechtigte Nutzung von Bildern kein Honorar erhalten haben.

Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung erhalten?

Sofern man selbst von einer Abmahnung wegen vermeintlicher Verletzung von Urheberrechten durch Nutzung von fremden Fotos oder Bildern, die in der Regel durch einen Anwalt ausgesprochen wird, betroffen ist, sollte man auf keinen Fall untätig bleiben und sich qualifiziert durch einen im Urheberrecht bzw. Bildrecht tätigen Anwalt beraten lassen. Denn auch hier müssen die geltend gemachten Ansprüche nicht immer berechtigt sein, gerade im Hinblick auf eine geforderte Unterlassungserklärung oder die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes.

Fotorecht und Bildrecht: wichtige Beratungsfelder

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