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Presserecht

Das Presserecht umfasst die Beurteilung von Veröffentlichungen in den klassischen Print- und Rundfunkmedien (Radio, TV) sowie den Online-Medien. Eine unwahre und abträgliche Berichterstattung kann sich naturgemäß massiv auf das Ansehen und die Ehre der betroffenen Person oder des betroffenen Unternehmens auswirken.

Medienberichte wirken lange nach, dies gilt insbesondere für Online-Veröffentlichungen die jahrelang öffentlich abrufbar und über Suchmaschinen auffindbar sind. Die Betroffenen werden also auch lange Zeit nach der eigentlichen Veröffentlichung darauf angesprochen.

Ein breites Feld ist in diesem Zusammenhang auch die sogenannte Verdachtsberichterstattung. In einem solchen Fall wird über eine angebliche Verfehlung einer Person oder eines Unternehmens berichtet, obwohl die „Schuld“ noch gar nicht festgestellt wurde. Hierbei muss es sich nicht zwingend um den Vorwurf einer Straftat handeln, auch andere vermeintliche Fehlgriffe, über welche berichtet wird, fallen hierrunter. Die Gefahr einer schweren Rufschädigung ist immens, nicht zuletzt weil weitere Medien häufig auf die scheinbare Nachricht anspringen und diese weiterverbreiten. Selbst wenn sich der Vorwurf am Ende nicht bestätigen sollte, verbleibt bei den Betroffenen häufig ein Makel. Für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung gelten deshalb strenge Vorgaben für die Medien, welche häufig nicht penibel eingehalten werden.

Durch eine negative Berichterstattung kommt es immer wieder zu Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht. Bei einer unwahren Berichterstattung gehören zu den möglichen Ansprüchen, neben dem Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, im Einzelfall auch Ansprüche auf Gegendarstellung, Widerruf und Berichtigung. Auch kann ein Geldentschädigungsanspruch in Betracht kommen.

Natürlich übernehmen wir auch die Prozessführung, sollte eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sein.

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst im Presserecht zum Beispiel:

  • Rechtsdurchsetzung (inkl. Prozessführung) gegen rechtswidrige Berichterstattung sowie Bild- und Videoveröffentlichungen (TV, Presse, Radio, Online)
  • Rechtsschutz bei unzulässiger Verdachtsberichterstattung in den Medien
  • Presserechtliche Prozessbegleitung (z.B. Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren)
  • Hilfe in Fällen der Krisenkommunikation und bei Presseanfragen
  • Foto- und Bildrechte (z.B. Recht am eigenen Bild); Kunsturheberrecht
  • Reputationsmanagement
  • Beratung von Einzelpersonen (z.B. Künstler, Sportler, Wirtschaftsakteure) und Unternehmen