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Jugendschutz und Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz betrifft den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen durch die Medien. Kinder und Jugendliche wachsen heut wie selbstverständlich mit den verschiedensten Arten von Medien auf. Dies birgt zahlreiche Chancen, aber auch zahlreiche Risiken, da nicht jeder Inhalt für jede Altersgruppe geeignet ist.

Gefahr aus dem Internet?

Aufgabe des Jugendmedienschutzes ist es insbesondere, ungeeignete Inhalte vor dem Zugang für Kinder und Jugendliche zu sperren. Hier gibt es zwar zahlreiche Möglichkeiten, doch nicht jede eignet sich und ist daher von den Gerichten anerkannt. Wird gegen den Jugendmedienschutz verstoßen, so drohen ordnungsrechtliche oder gar strafrechtliche Sanktionen, sodass beim Bereithalten kinder- und jugendgefährdender Inhalte in den Medien auf dieses Thema besonders geachtet werden sollte.

Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Jugendschutz erlangt immer größere Bedeutung, gerade im Internet. Aus diesem Grund ist es auch hier wichtig, einheitliche Regelungen zu schaffen. Daher gibt es den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, kurz Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Dies ist ein Vertrag zwischen sämtlichen deutschen Bundesländern.

Regelungsgebiete des Jugendmedienschutzstaatsvertrages sind unter anderem:

  • unzulässige Angebote in Rundfunk und Telemedien, z. B. Inhalte, die gegen die Menschenwürde verstoßen, strafbar oder pornografisch sind
  • entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
  • Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping
  • Jugendschutzbeauftragte
  • Festlegung von Sendezeiten, zeitliche Beschränkungen für die Ausstrahlung von Filmen
  • Kenntlichmachung von entwicklungsbeeinträchtigenden Sendungen

Bundesprüfstelle

Damit die Regelungen zum Jugendschutz in den Medien eingehalten werden, gibt es die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Diese hat unter anderem die Aufgabe, auf Antrag oder Anregung bestimmter Stellen jugendgefährdende Medien zu indizieren bzw. über die Indizierung jugendgefährdender Inhalte zu entscheiden, damit diese für Jugendliche nicht mehr zugänglich sind. Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutzstaatsvertrag.

Folgende Medien stehen regelmäßig im Fokus der Bundesprüfstelle:

  • Filme, Fernsehsendungen
  • Computerspiele, Videospiele
  • Inhalte im Internet
  • Bücher, Hörbücher
  • Inhalte für das Handy

Wir beraten Sie!

Wir beraten Sie bei der Vorkehrung entsprechender wirksamer Maßnahmen zur Wahrung des Jugendschutzes in den Medien und prüfen Ihre Angebote im Hinblick auf jugendschutzrechtliche Relevanz.