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Löschung Marke

Löschung einer Marke durch kompetenten Rechtsanwalt

Ein Antrag auf Löschung einer im Register des deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragenen Marke kann insbesondere immer dann gestellt werden, wenn der Eintragung der Marke so genannte absolute Schutzhindernisse entgegen stehen.

Löschung einer Marke bei absoluten Schutzhindernissen und Nichtbenutzung

Welche Gesichtspunkte konkret als absolute Schutzhindernisse anzusehen sind, ist im Markengesetz geregelt. In der anwaltlichen Praxis sind häufig die nachfolgenden Punkte von besonderer Relevanz:

  • der Marke fehlt jegliche Unterscheidungskraft
  • die Marke besteht aus für die allgemeine Benutzung freizuhaltender beschreibender Angaben
  • die Marke ist irreführend oder
  • verstößt gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Daneben ist eine eingetragene Marke auch dann löschungsreif, wenn sie vom Markeninhaber innerhalb einer Schonfrist von fünf Jahren vom Markeninhaber nicht im Rechtsverkehr benutzt worden ist. Welche konkreten Nutzungshandlungen im Sinne der Rechtserhaltung ausreichend sind, ist dabei nicht immer leicht zu beantworten und eine konkrete Frage des Einzelfalls.

Neben der Löschung der Marke sieht das Markenrecht natürlich noch weitere Formen des Rechtsschutzes vor:

  • <link rechtsanwalt abmahnung.html internal-link internen link im aktuellen>Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • <link rechtsanwalt einstweilige-verfuegung.html internal-link internen link im aktuellen>Einstweilige Verfügung
  • Widerspruch gegen Marke beim <link rechtsanwalt markenrecht deutsches-patent-und-markenamt.html internal-link internen link im aktuellen>DPMA wegen Nichtbenutzung oder des Bestehens absoluter Schutzhindernisse

Gerne beraten unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie ausführlich über die Erfolgsaussichten eines Löschungsantrags und leiten sodann die erforderlichen rechtlichen Schritte für Sie ein.

Über tagesaktuelle rechtliche Entwicklungen können Sie sich zudem gern jederzeit über unsere umfangreiche Urteilsdatenbank zum Internetrecht und gewerblichen Rechtsschutz informieren.

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