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Strategien im Markenrecht

Um seine Marke erfolgreich am Markt zu etablieren und natürlich auch zu schützen und zu verteidigen bedarf es unterschiedlicher und wirksamer Strategien. Bei der Suche nach der jeweils besten Strategie für jeden einzelnen Verfahrensstand muss mit großer Vorsicht vorgegangen werden. Alleine ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz bietet unzählige Fallstricke und Hürden, angesichts derer guter Rechtsrat ein Vermögen und unzählige Nerven sparen kann.

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Oder: sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben und nun nicht wissen, wie Sie darauf reagieren sollen, ist die Beratung über ein weiteres Vorgehen ratsam. Nur Ihr Anwalt kann Ihnen verbindlichen Rat geben und womöglich das größte Unheil schnell aus der Welt schaffen.

Wir bieten für jeden Verfahrensstand das Know-how und die Erfahrung, Ihre Markenrechte zu schützen. Dazu gehören selbstverständlich auch eine komplette Beratung VOR der Markenanmeldung inklusive der Recherche nach verfügbaren Marken und die Beratung bei Fragen hinsichtlich der konkreten Gestaltung ihrer Marke. Sprechen Sie uns einfach an.

Fachkundige Hilfe ist erforderlich

Dass Sie ohne fach- und rechtskundige Hilfe bei der Verwaltung Ihrer Marken schnell an Ihre eigenen Grenzen stoßen werden, wird an folgendem Beispiel deutlich: im Rahmen der Anmeldung sind die Waren- und Dienstleistungsklassen zu benennen, in welchen die Marke eingetragen werden soll. Im Bereich der IT-Branche spielen vor allem die Klassen 9 (Datenverarbeitungsgeräte, Computer), 38 (Telekommunikation) und 42 (Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software) eine große Rolle. Insgesamt existieren 45 Waren- und Dienstleistungsklassen, so dass identische Warenbezeichnungen durchaus nebenher Markenschutz genießen können („Bounty“ für Süßwaren und für Haushaltspapier).

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