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Wortmarke anmelden Markenamt

Sie wollen eine Wortmarke schützen lassen?

Dann müssen Sie sich zunächst die Frage stellen, welche Markenform geschützt werden soll. In der Regel werden für den Firmennamen oder für den Namen eines Produktes Schutz beansprucht. Hierbei handelt es sich dann um eine Wortmarke. Ist diese besonders originell und aussagekräftig und transportiert darüber hinaus die notwendigen Emotionen, ist die Wortmarke geeignet die Kunden lange an das eigene Unternehmen zu binden. Besonders relevante Wortmarken werden zu bekannten Marken und damit zu einem wichtigen Wirtschaftsgut.

Wortmarke

Die Wortmarke muss sich zur Eintragung beim Patent- und Markenamt in München eignen. Die Voraussetzungen zum Schutz einer Wortmarke sind im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) geregelt. Unproblematisch handelt es sich bei Wortmarken um „Zeichen“, welche sich „grafisch darstellen“ lassen. Zudem muss die Wortmarke geeignet sein, die Waren und Dienstleistungen des eigenen Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Der Anwalt oder Markenrechtler spricht hier von der „Unterscheidungskraft“ einer Wortmarke.

Eintragungshindernisse

Bei der Wahl der richtigen Wortmarke ist zum einen darauf zu achten, dass keine absoluten Eintragungshindernisse bestehen. Daneben muss beim Schützen der eigenen Marke darauf geachtet werden, dass keine fremden Markenrechte aus einer kollidierenden Wortmarke verletzt werden. Eine Recherche vor dem Schutz der eigenen Wortmarke ist daher unbedingt notwendig. Hierbei kann auf professionelle Hilfe eines Anwalts oder anderer Anbieter von Ähnlichkeits- oder Markenrecherchen zurückgegriffen werden. Vorab kann jeder Interessierte aber selbst online eine eigene Recherche durchführen.

Eintragung der Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München

Derjenige, der ein Wort als Wortmarke schützen lassen will, muss die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) vornehmen. Dieser Schutz ist national auf Deutschland beschränkt. Ist darüber hinaus auch Schutz für die Staaten der EU gewollt, kommt der Anmelder an einer Gemeinschaftsmarke nicht vorbei. Auch hier kann man Wortmarken schützen lassen. Dieser Schutz erstreckt sich dann auf den gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Die Eintragung ist beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien vorzunehmen. International und über die Gemeinschaft hinausgehenden Schutz erhält man mit einer internationalen Markenanmeldung.

Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne beim Schutz ihrer Wortmarke. Neben einer professionelle Marken- und Ähnlichkeitsrecherche sowie der Bewertung der Schutzfähigkeit können wir auch online die Anmeldung beim DPMA oder HABM vornehmen. Wir führen für Sie den Schriftverkehr mit dem Amt und helfen bei Widersprüchen. Ist die Anmeldung der Wortmarke erfolgreich, erhalten Sie die Eintragungsurkunde.

Mehr Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie unter: www.aufrecht.de/rechtsanwalt/markenrecht.html

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