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Werbung im Internet

Internet IT Werbung Anwalt RechtNicht umsonst heißt es in Unternehmerkreisen: „Wer nicht wirbt, der stirbt.“ Gerade das Internet bietet für Unternehmer ebenso effektive wie einfache Möglichkeiten zur Bewerbung von Produkten und Dienstleitungen.

Selbstverständlich sind jedoch auch der Werbung gewisse rechtliche Grenzen gesetzt. Insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (UWG) enthält einige strenge Regelungen zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen. Verboten ist etwa jede irreführende, belästigende oder übertreibende Werbung.

Rechtliche Fallstricke bei Online-Werbung - wir klären Sie auf!

Doch nicht nur die Art und Weise der Werbung, sondern insbesondere auch die Frage, ob überhaupt geworben werden darf, ist häufig von großer Relevanz. So hört etwa die zulässige Verbraucherinformation immer dann auf, wenn der Verbraucher durch die Werbemaßnahme über Gebühr belästigt wird. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ersichtlich ist, dass die Werbung vom Empfänger nicht gewünscht ist. Insbesondere im Bereich der Werbung per Telefax, Telefon und Email sind zum Schutze des Verbrauchers die Vorschriften entsprechend streng. Verstöße gegen diese Vorschriften können von der Konkurrenz im Wege der kostenpflichtigen Abmahnung oder gar per einstweiliger Verfügung angegriffen werden.

Die Zulässigkeit von Werbung ist jedoch nicht allein unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Werbung kann etwa auch Urheberrechte Dritter verletzen. So kann es sein, dass ein Werbeslogan, eine Grafik oder ein Werbefilm urheberrechtlichen Schutz genießt. Dies bedarf grundsätzlich einer individuellen Überprüfung. Andersherum kann es für Werbetreibende eine große Rolle spielen, die erforderlichen Nutzungsrechte zu erhalten, um mit den Werken von Grafikern, Textern oder Regisseuren auch die gewünschten Werbemaßnahmen durchführen zu können. Dies wird im Werberecht meist durch entsprechende Lizenzverträge sicher gestellt.

Kompetente Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt im IT- und Onlinerecht

Wer also eine kostenintensive Werbekampagne ins Leben ruft, sollte sich vorher unbedingt fachkundig beraten lassen, ob die geplante Werbemaßnahme einer rechtlichen Prüfung Stand hält oder ob mit – meist kostspieligem – Ärger zu rechnen ist. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu allen Aspekten des Werberechts.