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Haftung im Web 2.0

Haftung im Web 2.0

Wir machen immer wieder die Beobachtung, dass viele Jungunternehmer, die eine klasse Geschäftsidee für ein Online-Business entwickelt haben, sich vor der Geschäftsaufnahme über die rechtlichen Rahmenbedingungen keinerlei Gedanken machen.

Schutz vor Abmahnung und einstweiliger Verfügung

Dies erweist sich im Ergebnis vielfach als meist kostspieliger Fehler. Denn gerade im Online-Bereich besteht eine wahnwitzige Vielzahl rechtlicher Fallstricke. Angefangen von einer falschen Anbieterkennzeichnung (Impressum), über unzureichende Datenschutzbestimmungen bis hin zu unwirksamen Nutzungsbedingungen kann man hier eine Menge falsch machen. Viele vermeintlich harmlose Fehler können darüber hinaus sogar über den Umweg des Wettbewerbsrechts kostenpflichtig abgemahnt werden.

Kompetente Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt im IT- und Onlinerecht

Wir bieten Ihnen an, Sie und Ihr Web-Portal von Anfang an, also von der Planung bis zur Durchführung und auch darüber hinaus zu betreuen und zu unterstützen. Wir stellen für Sie sicher, dass Ihr Projekt rechtlich auf sicheren Füßen steht. Übrigens: Die Kosten hierfür haben Sie häufig bereits bei der ersten ersparten Abmahnung wieder rausgeholt.

Forenhaftung - Notice and takedown

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forenhaftung. In der heutigen Zeit ist anonymes Auftreten im Internet ein leichtes. Als grundlegende Ausübung der individuellen Freiheit eines jeden Einzelnen muss dieses auch möglich sein. Die Probleme treten jedoch auf, wenn unter dem Deckmantel der Anonymität Rechtsverletzungen begangen werden. Der typische Fall ist hier, dass Forenteilnehmer Schmähkritik oder sogar Beleidigungen veröffentlichen. Die rufschädigende Wirkung solcher Äußerungen kann oftmals sogar existenzgefährdend sein. Für derartige Fälle besteht dennoch die Möglichkeit, zumindest die Betreiber anzuschreiben und unter gewissen Umständen zur Löschung tatsächlich rechtswidriger Beiträge aufzufordern. Dieses Verfahren nennt sich aufgrund seiner Anlehnung an amerikanische Rechtspraktiken notice and takedown. Ob und inweit ein Vorgehen hier Erfolg versprechend ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Dabei bedarf es einer umfassenden Abwägung und dementsprechend auch anwaltlicher Erfahrung. Wir können Ihnen hier unsere Expertise anbieten und in einem Beratungsgespräch alle Fragen klären.

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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