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ADR-Verfahren

ADR-Verfahren

Streitigkeiten um die deutschen .de-Domains lassen sich bekanntlich im gewohnten Gang vor deutschen Gerichten austragen. Im Bereich der .eu-Domains hat der europäische Gesetzgeber hingegen einen anderen Weg vorgesehen. Domainstreitigkeiten sind hier im Wege eines besonderen Schiedsgerichtsverfahren, dem so genannten ADR-Verfahren, beizulegen.

Schiedsgericht

Das Schiedsgericht besteht dabei entweder aus einer dreiköpfigen Schiedskommission oder einem einzelnen Schiedsmann, wobei dies nach Art und Bedeutung der Sache, aber auch nach der Höhe der für das Schiedsgericht anfallenden Gebühren ausgewählt werden kann. Die Verfahren werden in den Mitgliedssprachen der Europäischen Union geführt, wobei bei deutscher Beteiligung zumeist auch Deutsch als Verfahrenssprache zugelassen ist.

Mit dem ADR-Verfahren kann Rechtsschutz gegen nicht ordnungsgemäße und ungerechtfertigte Registrierungen von Domains erlangt werden und derjenige, der ein prioritäres Recht hinsichtlich einer Domain geltend macht, kann sich mit dem ADR-Verfahren gegen eine rechtswidrige Zuteilung einer Domain an einen Dritten wenden.

Kompetente Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt im Domainrecht

Die EU-Regularien haben hohe Hürden und Voraussetzungen für das ADR-Verfahren vorgeschrieben, sodass sich empfiehlt, für die Durchführung eines solchen Verfahrens Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten eines ADR-Verfahrens gegen an Dritte zugeteilte Domains und führen solche Verfahren vor dem Schiedsgericht für Sie durch.