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Elektrogeräteverordnung

Elektrogeräteverordnung

Anwalt Abmahnung ElektrogeräteNach der Elektrogeräteverordnung treffen Sie als Händler und Hersteller von Elektrogroßgeräten bestimmte Angebe und Informationspflichten. Gerade gegenüber Verbrauchern ist die Einhaltung dieser Regeln zwingend zu beachten. Sie setzen sich andernfalls nicht nur der Abmahngefahr durch Mitbewerber aus. Auch die zuständigen Behörden wachen sorgfältig über die Einhaltung.

Dabei ist es nicht immer leicht, herauszufinden, welche Angaben gerade Sie vorhalten müssen und an welchen Orten Sie entsprechende Informationen preisgeben müssen.

Lassen Sie Ihren Webshop vom Anwalt prüfen!

Auch hier gilt: Ganz gleich, ob Sie planen, mit einem Webshop online zu gehen oder ob Sie Ihre bestehende Internetpräsenz von uns auf die aktuelle Rechtslage abklopfen wollen; bei uns sind Sie in jedem Fall an der richtigen Adresse!

Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie kompetent und kostengünstig. Die langjährige Erfahrung unserer Rechtsanwälte macht sich für Sie bezahlt. Setzen Sie sich nicht unnötigen Abmahnrisiken aus. Die Konkurrenz schläft nicht. 

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