×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Expertise
/
E-Commerce
/
Impressum

Pflicht zum Impressum

Es ist eigentlich keine Neuigkeit mehr, aber immer wieder stoßen wir in unserer Praxis auf Abmahnungen wegen eines fehlerhaften Impressums. Es haben sich mittlerweile durch viele Gerichtsentscheidungen einige Leitlinien herausgebildet, welche Angaben in ein Impressum einer Website gehören und wie das Impressum selber gekennzeichnet sein muss.

Lassen Sie Ihr Impressum vom Anwalt prüfen

Hier müssen Sie als Unternehmer besonders wachsam sein. Denn es reicht beispielsweise schon nicht aus, wenn Sie zwar den Namen des Geschäftsführers Ihres Unternehmens im Impressum nennen, dabei aber den Vornamen abkürzen. Außerdem müssen Sie alle relevanten Informationen bereitstellen, die Dritten einen direkten Kontakt zu Ihnen erlauben.

In der jüngsten Vergangenheit kamen immer wieder Gerichtsentscheidungen auf, die sich selbstverständlich einer sich entwickelnden Rechtslage anpassen und stets neue Pflichtangaben für ein Impressum aufsetzen. Als Beispiel sei § 66a TKG genannt. Sollten Sie eine Fax- oder Telefonhotline mit einer Mehrwehrtdienstenummer zur Verfügung stellen, so sind Sie neuerdings dazu verpflichtet, die Verbindungdkosten von Fest- und Mobilfunknetz in unmittelbarer Nähe Ihrer Nummer anzugeben. Unmittelbar nach einer solchen Gesetzesänderung - so unsere Erfahrung - wird durch Konkurrenten sofort abgemahnt. Nehmen Sie Ihre Pflichtangaben also nie auf die leichte Schulter, sondern holen sich professionelle Hilfe vom Anwalt Ihres Vertrauens.

Ihr Anwalt hilft bei der Erstellung eines Impressums

Bei der Erstellung eines passenden Impressums haben wir mittlerweile langjährige Erfahrung und verfolgen die neuesten Entwicklungen.

Sollte bei Ihnen Beratungsbedarf bestehen, so helfen wir Ihnen selbstvertändlich auch dabei gerne weiter.