Informationen zur Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, stellt sich die berechtigte Frage, ob Sie gegen diese vorgehen möchten. Ziel einer solchen Klage ist die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet wurde. Maßgeblich ist daher die Frage:
Ist die Kündigung unwirksam? Anwalt prüft
Das Wichtigste vorab - die Frist: Eine solche Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Gericht eingehen.
Eine genaue Prüfung einer Kündigung kann zwar wegen der Besonderheiten eines jeden Einzelfalls nur durch unsere Anwälte vorgenommen werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier ein paar allgemeine Hinweise geben, an denen Sie sich zunächst orientieren können.
Eine Kündigung ist in der Regel unwirksam, wenn gegen folgende Grundsätze verstoßen wurde:
- Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen
- Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein
- Schwangere, Betriebsratsmitglieder und Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz
- Gibts es in dem Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser vor der Kündigung eines Arbeitnehmers angehört werden
Indizien für eine unwirksame Kündigung bestehen zudem, wenn
- ein Arbeitgeber eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung ausspricht, obwohl der Arbeitnehmer mit allgemeinem Kündigungsschutz in den letzten Jahren nur Fehlzeiten von knapp über sechs Wochen pro Jahr hatte.
- ein Arbeitgeber eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ausspricht und das Verhalten des Arbeitnehmers mit allgemeinem Kündigungsschutz zuvor nicht präzise abgemahntwurde.
- ein Arbeitgeber eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer mit allgemeinem Kündigungsschutz ausspricht, anderen Kollegen, die noch nicht so lange beschäftigt und jünger sind und zudem die gleiche Arbeit verrichten, wurde hingegen nicht gekündigt.
- der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer fristlos unter Angabe eines wichtigen Grundes, zum Beispiel einer besonderes schweren Pflichtverletzung, gekündigt; die Darstellung der Pflichtverletzung stimmt so aber nicht mit der Realität überein.
Um unnötige Kosten eines möglicherweise nicht erfolgversprechenden Gerichtsverfahrens zu vermeiden, empfiehlt sich eine vorige Prüfung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Auch Arbeitgeber sollten vor Ausspruch einer Kündigung unbedingt eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Stellt sich eine einmal ausgesprochene Kündigung vor Gericht als unwirksam heraus, so steht dem ursprünlich gekündigten Arbeitnehmer ein Beschäftigungsanspruch zu. Oftmals ist der Arbeitsplatz dann schon neu vergeben, so dass für den Arbeitgeber teure Folgeprobleme auftreten können.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.