Arbeitsrecht und Neue Medien
Soziale Netzwerke und Internetdienste sind unaufhaltbar in die moderne Arbeitswelt eingezogen. Sie werden dabei gleichsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf unterschiedlichste Weise genutzt.
Arbeitgebern dienen diese neuen Medien bisher vor allem im Bereich des eigenen Marketings, der internen Kommunikation, Wissensverwaltung und in der Personalrekrutierung.
Entscheidend ist hier, die Balance der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wahren. Eine unbegrenzte Nutzung neuer Medien am Arbeitsplatz ist ebenso fragwürdig wie ein vollständiges Verbot. Schließlich können nur klare Absprachen und vertragliche Regelungen vor Aufnahme der Arbeit den späteren Konflikt vermeiden. Beide Seiten sollten im Vorfeld wissen, was erlaubt ist und was nicht. Dies gilt selbstverständlich ebenso für die klassische private E-Mail und Internetnutzung.
Um entsprechende Rahmenbedingungen im Arbeitsvertrag festhalten zu können, finden Sie auf den folgenden Seiten bereits einige unverbindliche Informationen.
- Arbeitnehmererfindungsrecht
- Datenschutz
- Datenschutzaudit
- E-Mail am Arbeitsplatz
- Facebook und Soziale Netzwerke
- Freelancer, Freischaffende in der IT-Branche
- Geistiges Eigentum und Arbeitsrecht
- Internet am Arbeitsplatz
- Soziale Netzwerke
- Urheberrecht und Arbeitsrecht
Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung.