×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Expertise
/
Arbeitsrecht
/
Wichtige Fachbegriffe im Arbeitsrecht
/
Weiterbeschäftigung

Weiterbeschäftigung / Weiterbeschäftigungsanspruch

Was ist mit Weiterbeschäftigung im Arbeitsrecht gemeint?

Ein Arbeitsverhältnis ist ein sogenanntes gegenseitiges Schuldverhältnis mit wechselseitigen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann die Erbringung der Arbeitsleistung verlangen, der Arbeitnehmer hingegen das vereinbarte Gehalt. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer aber auch den Anspruch, überhaupt beschäftigt zu werden.

Wird nun, beispielsweise durch eine Kündigung, das Arbeitsverhältnis – vermeintlich – beendet, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer weiterarbeiten darf, wenn er möchte. An dieser Stelle spielt der „Weiterbeschäftigungsanspruch“ eine entscheidende Rolle. Denn schließlich wurde über die Rechtmäßigkeit der Kündigung noch nicht abschließend gerichtlich entschieden. Niemand weiß also, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich wirksam beendet wurde oder die Kündigung gegebenenfalls unwirksam war.

Wenn keine Gründe der Unzumutbarkeit für den Arbeitgeber vorliegen, hat der Arbeitnehmer in der Regel einen Anspruch, erst einmal weiter beschäftigt zu werden, bis ein rechtskräftiges Urteil oder ein bestandskräftiger Vergleich vorliegt. Ob dies bei den durch die Kündigung verursachten Spannungen sinnvoll ist, ist eine andere Frage, der gegebenenfalls mit einer Freistellung begegnet werden kann.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.