×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Expertise
/
Arbeitsrecht
/
Wichtige Fachbegriffe im Arbeitsrecht
/
Teilzeit und Befristung

Teilzeitarbeit und Befristung

Das Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) wurde geschaffen, um die Rechte der Teilzeitbeschäftigten zu stärken. Da in Teilzeit überwiegend Frauen arbeiten, gab es bisher und gibt es heute immer noch eine Benachteiligung dieser Arbeitnehmer.

Das Gesetz regelt insbesondere, wann eine Befristung von Arbeitsverträgen zulässig ist sowie die Rechte der in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt, dass ein in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden darf als ein vergleichbarer vollbeschäftigter Arbeitnehmer. Eine Ausnahme davon gilt dann, wenn sachliche Gründe vorliegen, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.

Gerade in Arbeitsverträgen werden häufig fehlerhafte Formulierungen gewählt, die später zu Konflikten führen können. Aus diesem Grunde empfehlen wir eine vorsorgende Beratung, um spätere Kosten zu vermeiden. Sprechen Sie uns einfach an.