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Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Mittel vor dem Arbeitsgericht, um sich gegen eine ausgesprochene Kündigung zu wehren. Sie muss binnen drei Wochen ab Zustellung der Kündigung erfolgen. Danach gilt die Kündigung unweigerlich als wirksam. Es ist also besondere Eile geboten.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf BeratungNach einer Beschäftigungszeit von mindestens sechs Monaten und einer bestimmten Betriebsgröße unterfällt der Arbeitnehmer dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Es dient vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers und macht es dem Arbeitgeber schwerer, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. So greift eine Kündigung nur, sofern diese sozial gerechtfertigt ist (§ 1 KSchG). Unterschieden wird im Rahmen dieses Gesetzes sodann zwischen betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingtenKündigungen (siehe dazu „Information Kündigung“).

 

Bestimmte Personengruppen genießen einen gesetzlichen Sonderkündigungsschutz. Dazu gehören etwa Betriebsratsmitglieder, Schwerbehindertenvertreter, Schwerbehinderte, Datenschutzbeauftragte, Schwangere und Personen in Elternzeit / Mutterzeit, Auszubildende nach der Probezeit, Inhaber von politischen Wahlämtern, etc. Der Sonderkündigungsschutz führt unter gewissen Umständen zur Unzulässigkeit einer Kündigung.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Deshalb sollten Sie schnell reagieren und mit einem Experten reden. Sprechen Sie uns an! Nähere Einzelheiten erfahren Sie von unseren Rechtsanwälten.