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fristlose Kündigung

Fristlose / außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist in der Regel eine außerordentliche Kündigung, da hier wegen der Unzumutbarkeit nicht die übliche Kündigungsfrist eingehalten werden kann. Dafür ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes erforderlich.

Zwar muss nach der Rechtsprechung auch einer solchen Kündigung grundsätzlich eine Abmahnungvorausgehen, um eine Art „Warnschuss“ abzusetzen. Dies gilt jedoch nicht für die Fälle, in denen ein erheblicher Pflichtverstoß im Vertrauensbereich vorliegt, beispielsweise Diebstahl oder Betrug.

Dennoch sind Arbeitgeber gut beraten, vorher prüfen zu lassen, ob eine solche Ausnahmesituation gegeben und damit eine Abmahnung entbehrlich ist. Die Zeit drängt, da der Arbeitgeber nach Kenntnis von den Umständen nur zwei Wochen Zeit hat, dem Arbeitnehmer die außerordentliche Kündigung zukommen zu lassen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.