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Dienstwagen

Dienstwagen

Ein Dienstwagen hat, wenn man die geringfügige steuerliche Mehrbelastung für den Arbeitnehmer außen vor lässt, überwiegend Vorteile. So kann er in der Regel den PKW auch privat nutzen. Häufig gilt dies sogar für die Benzinkosten für private Fahrten und beim Erholungsurlaub. All diese Einzelheiten sollten genauestens im Arbeitsvertrag festgelegt sein.

Dadurch, dass der Dienstwagen einen großen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt, wird es während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht zum Streit kommen.

Allerdings können dann Probleme auftauchen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wird. Klagt der Arbeitnehmer mittel Kündigungsschutzklage dagegen und fordert der Arbeitgeber den Dienstwagen heraus, weil er derAnsicht ist, die Kündigung sei rechtmäßig, sollte der Arbeitnehmer den Wagen besser herausgeben.

Stellt nämlich ein Arbeitsgericht später die Wirksamkeit der Kündigung fest und hat der Arbeitnehmer den PKW nicht herausgegeben, kann es teuer werden. Im schlimmsten Falle müsste der Arbeitnehmer dann für die Kosten einer Ersatzanschaffung aufkommen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

Stellt hingegen ein Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung fest und hat der Arbeitnehmer nach Aufforderung freiwillig an den Arbeitgeber herausgegeben, kann er einen Nutzungsausfall verlangen.

In jedem Falle empfiehlt sich eine qualifizierte Beratung, um unnötige Folgekosten zu vermeiden.

Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie uns gerne einfach an.