Dienstanweisungen
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer durch sein sogenanntes Direktionsrecht Dienstanweisungen erteilen. Diese hat der Arbeitnehmer grundsätzlich aufgrund des geschlossenen Arbeitsvertrages zu befolgen.
Andernfalls kann dies als Arbeitsverweigerung gewertet werden, die zum einen dazu führt, dass der Anspruch auf das Gehalt erlischt, zum anderen muss mit einer Abmahnungund unter Umständen sogar mit einer darauf folgenden Kündigunggerechnet werden.
Lediglich im Ausnahmefall kann sich der Arbeitnehmer bei einer Dienstanweisung querstellen, zum Beispiel, wenn ein Missbrauch des Direktionsrechts vorliegt oder sogar zu strafbaren Handlungen aufgefordert wird.
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