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Betriebsübergang

Betriebsübergang

Was ist mit Betriebsübergang gemeint und was ist dabei zu beachten?

Verkauft ein Arbeitgeber seinen Betrieb, könnte die Vorstellung aufkommen, dass nun das Recht zur betriebsbedingten Kündigung bestünde. Dem hat der Gesetzgeber entgegengewirkt und im BGB eine Vorschrift erlassen, wonach die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen auf den Erwerber des Betriebes übergehen. Ziel dieser Regelung ist klar der Schutz der schwächeren Partei, da der Arbeitnehmer in der Regel nichts gegen eine Veräußerung des Betriebes tun kann.

So bleibt ihm aber der Arbeitsplatz –zumindest vorübergehend – sicher.

Denn praktisch sieht dies häufig anders aus. Da viele Arbeitnehmer vom neuen Betriebsinhaber unter Umständen nicht mehr benötigt werden, können hier Vereinbarungen getroffen werden, um die Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und zufriedenstellend für alle Beteiligten zu lösen.

Ein Mittel dafür sind beispielsweise Aufhebungsverträge in Verbindung mit Abfindungszahlungen.

Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie uns einfach an. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung.