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Betriebsrat

Betriebsrat

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist ab einer bestimmten Unternehmensgröße eine Arbeitnehmervertretung zu bilden, die aus mindestens fünf ständigen Arbeitnehmern besteht. Der Betriebsrat soll sich der Belange der Arbeitnehmer annehmen, Maßnahmen beantragen und Anregungen aufgreifen. Er ist damit eine Art Schutzschild vor dem „starken“ Arbeitgeber.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht DüsseldorfSolange eine konstruktive Zusammenarbeit erfolgt, wird der Betriebsrat jedoch in der Regel nicht als negativ von der Unternehmensführung angesehen. Vielmehr ist entscheidend, dass hier eine intensive Kommunikation mit den gewählten Arbeitnehmervertretern erfolgt.

Betriebsratsmitglieder genießen im Übrigen besonderen Kündigungsschutz.