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Änderungskündigung

Änderungskündigung

Bei einer Änderungskündigung handelt es sich zwar um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, allerdings hat der Arbeitgeber die Absicht, das Arbeitsverhältnis unter anderen Bedingungen fortzusetzen. Stimmt der Arbeitnehmer diesen neuen Bedingungen nicht zu, ist das Arbeitsverhältnis mit Fristablauf beendet – wenn nicht vorher Kündigungsschutzklage erhoben wurde. Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Änderungskündigung fest, bleibt das Arbeitsverhältnis unter den alten Bedingungen bestehen.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften für Kündigungen, insbesondere, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.